Diskussion:Safe Harbor

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2A02:810C:89BF:F37C:7131:95CC:216B:BE7A in Abschnitt Ist Safe Harbor wirklich ungültig?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Safe Harbor“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Zahl der Unternehmen[Quelltext bearbeiten]

Die in diesem Artikel genannte Zahl von über Tausend unternehmen beruht auf einer Quelle von 2006 und ist zwar faktisch richtig aber nicht mehr aktuell. Laut der "U.S.-EU SAFE HARBOR LIST" ist die Zahl der beigetretenen Organisationen bereits bei über 4000: http://safeharbor.export.gov/list.aspx. Habe ich die Quelle richtig verstanden/bewertet und darf man im Allgemeinen englische Quellen angeben? Ansonsten würde ich die Zahl ändern. --Annoyone (Diskussion) 12:10, 10. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Die Quellenangabe, die der Pressemitteilung vom 25.10.2006, ist nicht mehr korrekt. Die Seite des bfdi.bund.de wurde aktualisiert und scheint nun keine älteren PM mehr anzubieten. Besagte Pressemitteilung scheint auch sonst nicht mehr im Netz auffindbar zu sein. Einzige Quelle mit Hinweis auf diese Aussage. Q: https://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1961, abg. am 26.04.2015. --maetes 12:45, 26.04.2015 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 87.78.57.194 (Diskussion))

Aufsicht[Quelltext bearbeiten]

Von den Aufsichtsbehörden wird Safe Harbor in Deutschland nicht immer akzeptiert. hierzu gibt es auch eine aktuelle Entscheidung, kann man hierzu etwas aufnahmen? Danke. DieterF (nicht signierter Beitrag von 88.65.249.241 (Diskussion) 19:29, 7. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht könnte man das hier noch in einen Abschnitt Kritik aufnehmen: ULD: 10 Jahre Safe Harbor – viele Gründe zum Handeln, kein Grund zum Feiern Es geht u. a. darum, dass einige US-Unternehmen behaupten Safe-Harbor-zertifiziert zu sein, obwohl sie es nicht sind und, dass viele Unternehmen, welche Safe-Harbor-zertifiziert sind sich nicht an die Vereinbarung halten. Die Federal Trade Commision scheint sich dafür aber nicht sonderlich zu interessieren. --Bananenfalter 14:41, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Und auch dies:

http://googlereport.de/2011/03/30/us-behorde-verdonnert-google-zu-datenschutz-uberprufungen/

Und die Tatsache, dass Datenschutzverletzungen in den USA nicht strafbar sind und daher die Behauptung eines gleichwertigen Schutzniveaus lächerlich ist. Diese Regelung wurde, genau so wie SWIFT auf Druck der USA geschaffen. Sie ist eine Verhöhnung des Rechtsstaates aus politischen Gründen. (nicht signierter Beitrag von 88.130.41.242 (Diskussion) 16:18, 22. Mai 2013 (CEST))Beantworten

"Datenschutz-Vereinbarung"[Quelltext bearbeiten]

nach meinem Wissen handelt es sich nicht um eine Vereinbarung zwischen den USA und der EU - jedenfalls nicht im Sinne eines völkerrechtlichen Vertrages. Die Formulierung scheint mir diesbezüglich irreführend. Zudem richtet das Safe-Harbor-Verfahren sich nicht ausschließlich an europäische Unternehmen, sondern soll die Verarbeitung von Daten in den USA ermöglichen. Ich würde daher vorschlagen, den ersten Satz wie folgt zu formulieren:

Safe Harbor (englisch für „Sicherer Hafen“) ist ein Verfahren, das es Unternehmen grundsätzlich ermöglichen kann, personenbezogene Daten legal aus der Europäischen Union in die USA zu übermitteln. Es besteht des Weiteren eine ähnliche Vereinbarung mit der Schweiz. (nicht signierter Beitrag von DPA01 (Diskussion | Beiträge) 12:47, 29. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Snowden-Enthüllungen[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht solltet ihr im Artikel noch erwähnen, dass die USA nun erwiesenermaßen keinerlei Rücksicht auf das Abkommen genommen haben und Daten systematisch, umfassend und ohne Verdacht verarbeitet haben. Das ist eine ganz andere Dimension, als der bloße Verdacht, dass die Polizei vereinzelt mit Gerichtsbeschluss auf Daten zugreifen könnte, wie es momentan im Kritik-Abschnitt heißt. --85.16.76.65 10:52, 25. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Beschluss des Europaparlamentes im März 2014: Aussetzung des Safe Harbor Abkommens mit den Vereinigten Staaten[Quelltext bearbeiten]

Mit 544 Ja-Stimmen, 78 Gegenstimmen und 60 Enthaltungen stimmten die EU-Abgeordneten des Europaparlamentes im März 2014 für eine Aussetzung des Safe Harbor-Abkommens zur Übermittlung gewerblicher Daten in die Vereinigten Staaten.

178.3.16.118 21:12, 14. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Naja, das ist aber eher verkürzt dargestellt. Es ist einer von vielen Punkten in einem Bericht, der insgesamt mit diesem Stimmverhältnis angenommen wurde. Und ausgesetzt ist es dadurch natürlich auch noch lange nicht, dafür braucht es eine Entscheidung der EU-Kommission. Gruß, --NoCultureIcons (Diskussion) 11:19, 15. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Deutsche Aufsichtsbehörden und Safe Harbor[Quelltext bearbeiten]

Anscheinend basieren die Ansichten auf einem alten Beschluss des Düsseldorfer Kreises. Der Beschluss vom 28./29. April 2010 wurde am 23.08.2010 nochmals überarbeitet und damit ist nur dieser gültig. Insbesondere gilt nicht, wie in vielen Blogs geschrieben steht, dass "[...] eine mehr als sieben Jahre zurückligende Safe Habor-Zertifizierung [...] nicht mehr gültig (ist)". Diese Änderungen bitte ich zu berücksichtigen. 84.58.138.90 13:44, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Quelle: Beschluss des Düsseldorfer Kreises

Facebook: Er war's[Quelltext bearbeiten]

und er ist immer noch am Ball: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-03/eugh-facebook-safe-harbor-max-schrems (nicht signierter Beitrag von 80.187.102.128 (Diskussion) 19:28, 24. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Safe Harbor und die Wikimedia Foundation[Quelltext bearbeiten]

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Datenschutzbeauftragter-Wikipedias-Datenschutz-ungenuegend-2115433.html 176.2.139.150 13:47, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Ist Safe Harbor wirklich ungültig?[Quelltext bearbeiten]

Wurde mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2015 das Safe Habor Abkommen wirklich für ungültig erklärt? Ich bin viel mehr der Auffassung dass lediglich die nicht mehr notwendige Prüfung der der Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch das Abkommen für ungültig erklärt worden ist. Also das Abkommen an sich nach wie vor Gültig ist, wenn auch den eigentlichen Nutzen für die meisten Unternehmen nicht mehr erfüllt. --2A02:810C:89BF:F37C:7131:95CC:216B:BE7A 19:28, 14. Okt. 2015 (CEST)Beantworten