Diskussion:Schiffweiler

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 212.18.200.38 in Abschnitt Bei Sport fehlt
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Bei Sport fehlt[Quelltext bearbeiten]

Der Handball-Verein TVH [infos hier] (nicht signierter Beitrag von 212.18.200.38 (Diskussion) 17:28, 19. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Fremdenverkehrsbroschüre?[Quelltext bearbeiten]

Die Angaben der Sehenswürdigkeiten sind ja in Ordnung. Aber so ein Satz wie "... kann man in den Restaurants gut speisen.." klingt ein bisschen nach Fremdenverkehrsbroschüre... Ich kenne in Schiffweiler ja wirklich ein paar gute Restaurants ;-)... aber solche gibt es in fast jeder Gemeinde von 17.000 Einwohnern. Gehört sowas in einen enzyklopädischen Artikel? --Monte Schlacko 17:45, 6. Aug 2006 (CEST)

Schiffweiler - Wolfgang Stengel[Quelltext bearbeiten]

Die Sperrung der Bearbeitung der Seite Schiffweiler (Bürgermeister) ist unverständlich. Belege für die Behauptung siehe hier: [1](Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 172.176.176.139 (DiskussionBeiträge) 13:26, 30. Sep 2007) -- Engie 13:32, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Soetwas gehört aber nicht in den Artikel Schiffweiler, wenn dann könnte man das in den Personenartikel über den Bürgermeister schreiben, aber der Herr ist nach unseren Relevanzkriterien wohl nicht relevant.
Der Artikel wurde nur gesperrt, weil du mehrfach ohne Begründung den Satz einfach wieder eingefügt hast. --Engie 13:32, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ok, mein Fehler, kommt nicht wieder vor!(nicht signierter Beitrag von 172.173.37.49 (Diskussion | Beiträge) 17:26, 30. Sep. 2007 (CEST)) Beantworten
Der Bürgermeister wurde abgewählt, siehe Meldung vom Saarländischen Rundfunk. Guckst Du hier. Bitte den Artikel überarbeiten. --H.A. 21:35, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

URV-Quellen[Quelltext bearbeiten]

[2], [3] und weitere Unterseiten dieser Website.diba 21:41, 10. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Betroffene Versionen wurden gelöscht. --Lyzzy 10:51, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Gondwana Park - Das Praehistorium[Quelltext bearbeiten]

wäre mit sicherheit erwähnenswert, da es eines DER neuen Kultur-highlights ist, das das Saarland zu bieten hat. und auch ladesweit ist es relativ bekannt. wäre nett, wenn sich jemand da ranwagen könnte. danke im vorraus (nicht signierter Beitrag von 88.69.186.187 (Diskussion | Beiträge) 20:26, 2. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Kommunalpolitische Besonderheit[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, die folgende Diskussion gehört (zumindest auch) in diese Diskussionsseite:

Übertragung der Diskussion von der Diskussionsseite zum Artikel Saarland

Leider wurden relevante Inhalte entfernt. Warum relevant? Wenn die erstmalig erfolgreiche Abwahl als Besonderheit erwähnt wird, spielen selbstverständlich der Zeitraum, der Ort sowie die Umstände der Entfernung eine Rolle. Diese Informationen wurden in der vorhergehenden Version sachlich und ohne Wertung dargelegt. Uninteressant sind tatsächlich Dinge wie der exakte Ablauf. Diese Informationen werden (und wurden) nicht genannt, sondern auf der Seite der Gemeinde für den/die geneigten Leser/in bereit gehalten. Abstimmungsverhalten im Gemeinderat oder das Endergebnis der Wahl sollen an dieser Stelle keinesfalls eingestellt werden. Hingegen ist es relevant, ob es sich um eine Amtsenthebung aus dem Jahr 1960 handelt oder aus 2010; ob es veränderte Mehrheiten sind, die zu einem solchen Verfahren beigetragen haben oder aber - wie im konkreten Fall - der Besitz kinderpornographischer Schriften eine übergeordneten Einfluss hatte; ob es sich um den/die Oberbürgermeister/in von Saarbrücken handelt oder eben einer mittelgroßen Gemeinde. Insofern kann ich den Einwand ("(...) an den Pranger stellen") nicht nachvollziehen. Zudem wurde und wird darauf verwiesen, dass es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt. Im Artikel (Schiffweiler) wird zudem explizit aufgeführt, dass Revision eingelegt wurde. Dies hat lediglich Relevanz für den rechtlichen Fortgang. Die Tatsache, dass und warum der Bürgermeister abgewählt wurde, bleibt davon (auch vom Ausgang) unberührt. Es handelt sich nicht um eine emotional überlagerte Darstellung, sondern um die Darlegung von Fakten, die für den/die geneigte Leser/in im konkreten Zusammenhang wichtig erscheinen, da nur so die Thematik einzuordnen (zeitlich, geographisch und von der Relevanz) ist. Ich verbelieb dabei, dass die gelöschten Inhalte wieder einzustellen sind.

Beste Grüße

-- Don Politicus 11:18, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Für die Darstellung der Kommunalpolitischen Besonderheit ist es durchaus nicht relevant wessen der Bürgermeister beschuldigt wird. Einzig die Tatsache, daß er verurteilt wurde zählt. Sachlich und ohne Wertung ist bei dem verurteilten Vergehen gar nicht möglich. Bestechung z.B. wäre 'Naja' aber sowas ist 'Igittigitt'. Und was ist wenn der gute Mann in der zweiten Instanz in zwei Jahren freigesprochen wird? Glaubst Du der Freispruch erreicht dann die Öffentlichkeit in gleichem Maß? In meinen Augen ist das ein an den Pranger stellen. Brummbäropa 13:40, 31. Mär. 2010 (CEST)
Die Frage stellt sich: Ist die Person relevant, dass sie einen eigenen Artikel verdienen würde? Falls nein, nein, falls ja, dann schon. Als Lexikon ist man bei solchen Themen nicht unbedingt von journalistischen Standards entbunden, das sollte man sich vielleicht mal merken. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 13:50, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
Die Sachlage ist doch klar: Die erstinstanzliche Verurteilung ist nunmal da und aufgrund dieser Tatsache wurde das Abwahlverfahren überhaupt eingeleitet. Sicherlich kann das Urteil in der Revision (theoretisch) kippen. Allerdings wäre diese Tatsache für das bereits beendete Abwahlverfahren ohne Relevanz. Auch der neue Bürgermeister gehört nicht zu dieser Thematik, da der Vorgang "Abwahl" bereits heute der Vergangeneheit angehört. Die Tatsache, welches Vergehen zur Verurteilung geführt hat (Gewichtigkeit der illegalen Handlung) bedarf m.E. einer Erwähnung, da die Spannweite der Delikte - so wurde es ja bereits angesprochen - ziemlich groß ist. Grundsätzlich sollte bei einem Rücktritt wegen Unterschlagung auch dabeistehen, dass die Unterschlagung den Ausschlag gab. Bei einem Rücktritt wegen gesundheitlicher Probleme ebenfalls. Bei einer Abwahl wegen der erstinstanzlichen Verurteilung sollte auch der Grund angegeben sein. Das erstinstanzliche Urteil ist vorhanden - weshalb es vor dem Landgericht öffentlich verhandelt wurde, zahlreiche Bilder von Journalisten gemacht wurden und in der Presse ebenfalls der Zusammenhang zwischen der Verurteilung vor dem Landgericht und dem Abwahlverfahren hergestellt wird, dies hier mit Verweis auf die journalistische Sorgfaltspflicht weiterhin abgelehnt wird, erscheint mir nicht konsistent.
Weshalb soll auf die Entscheidung im Revisionsverfahren (falls die Revision überhaupt angenommen wird) gewartet werden, wenn diese mit dem Abwahlverfahren in keinem Zusammenhang steht. Es soll ja nicht die Schuld/Unschuld des ehem. Bürgermeisters untersucht/veröffentlicht werden, sondern die Beweggründe des Abwahlverfahrens. Insofern erscheint einem entsprechenden Hinweis nichts im Wege zu stehen.
Übrigens: Es ist ja gerade die Exponierheit (Gott sei dank) der Urteilsgründe/juristischen Anschuldigungen, die die "Kommunalpolitische Besonderheit" überhaupt zur "Besonderheit" erheben. Durch das Vorenthalten der Ursache des Abwahlverfahrens wird ein zweifelhafter Zusammenhang zwischen Verurteilung und Abwahl hergestellt, der ja nicht gegeben ist. Eine Verurteilung wegen 0,6 Promille beim Autofahren würde (ich will dieses Vergehen nicht schönreden) m.E. kein Abwahlverfahren zur Folge. Der Schweregrad ist entscheidend und bedarf deshalb einer Nennung.
Beste Grüße
-- Don Politicus 15:21, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
wenn ich mich da mal einmischen darf: ich finde, dieser abschnitt gehört so überhaupt nicht in den saarland-artikel. hier soll ein überblick über das land gegeben werden. dass einmal ein bürgermeister abgewählt wurde (egal ob das gestern war oder vor 20 jahren), das kann vielleicht mit einem satz erwähnt werden. im moment steht es ja sogar doppelt da, nämlich als erläuterung zur tabelle mit der anzahl der bürgermeister je partei und direkt danach nochmal als "besonderheit". (derart besonders ist das sowieso nicht: zwar kam es im saarland wohl erst einmal vor, aber immerhin gibt und gab es sowas in anderen bundesländern auch.) meiner meinung nach gehören die details über die abwahl nur in den artikel über die gemeinde. wie genau man die angelegenheit beschreibt und welche informationen genannt werden, sollte auch dort diskutiert werden. -- pikku 20:40, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
Hi! Grundsätzlich hast Du recht in der Gesamtschau: Eine Bürgermeisterabwahl gab und gibts immer wieder. Allerdings gab es sowas noch nicht im Saarland. Hier soll darauf abgestellt werden, dass dieser pol. kontroverse Vorgang einmalig in der saarländ. Kommunalgeschichte ist. Die doppelte Erwähnung (Tabelle Bürgermeister und im eigentlichen Abschnitt) ist derzeit angebracht. Einmal dient es zur Erläuterung, weshalb in der Tabelle die Differenz auftritt. Nach der Neuwahl wird diese Textstelle ersatzlos gestrichen werden. Der eigentliche Abschnitt ist m.E. angebracht und auch korrekt platziert. Es handelt sich nunmal im Saarland um einen kommunalpolitischen ausreißer. Im betreffenden Abschnitt geht es ja lediglich um (kommunal-)politische Sachverhalte. Es soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich bezogen auf die BRD um eine Besonderheit handelt- hier soll ganz klar innerhalb des Rahmens "Bundesland Saarland" die Exponiertheit zum tragen kommen.
Beste Grüße
-- Don Politicus 12:37, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Eine Abwahl eines Bürgermeisters ist nichts Besonderes. Im Saarland ist dies wohl ebenso zu sehen. Hier kommt es nur so selten vor, weil das Saarland doch seit 1974 recht wenige Gemeinden hat. Aber das ist wohl kein Grund, dass die Abwahl im Saarland-Artikel stehen muss. Harry8 13:31, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Nur im jetzt nicht in Theoriefindung abzugleiten: Ist diese "Besonderheit" medial oder wissenschaftlich auch so gedeutet worden? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 14:03, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Meiner Meinung nach hat das mit nichts mit dem Saarland-Artikel zu tun. Es sei denn, dass es eine Besonderheit des Saarlands wäre, dass Bürgermeister abwählbar sind. Dann und nur dann sollte diese Besonderheit erwähnt werden, meinetwegen auch mit dem Hinweis, dass diese bereits einmal geschehen ist. Auf Details braucht selbst dann nicht weiter eingegangen werden. --Howwi Disku · MP 14:10, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Hi! Also wissenschaftlich hab ich noch nichts gefunden. Ist aber auch nicht weiter verwunderlich, da sich i.d.R. zunächst in Fachzeitschriften mit aktuellen Entwicklungen beschäftigt wird und sich erst mit zeitlichem Abstand möglicherweise in Monographien/Sammelbänden damit befasst wird. Es sollte auch diesbezüglich beachtet werden, dass die Politikwissenschaft im Saarland nicht besonders stark ausgebaut ist. 2006 ist das betreffende Institut an der Universität des Saarlandes (leider) geschlossen worden. Selbstverständlich können sich auch "Externe" dieser Entwicklung widmen - die Chancen (so kann sich jede/r ausmalen) stehen aber nicht besonders gut für ein solches Szenario.
Zur medialen Deutung können mehr Befunde geliefert werden. Die folgenden Links sollen eine Übersicht geben:
http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/saarland/Schiffweiler-entscheidet-ueber-Abwahl-von-Stengel;art2814,3187155
http://www.sr-online.de/nachrichten/740/1043086.html
http://www.pfaelzischer-merkur.de/sz-berichte/saarland/Saarland;art2814,3242733
http://www.sol.de/titelseite/topnews/Buergermeister-Stengel-SPD-Schiffweiler-Abwahl-Kinderporno-Vorwurf-Waehlen-die-Schiffweiler-Buerger-Stengel-am-Sonntag-ab-;art26205,3228222
Jeweils bereits in den ersten Sätzen wird die Exponiertheit hervorgehoben á la "Noch nie wurde ein direkt gewählter Bürgermeister von der Bevölkerung abgewählt..." etc. Zumindest für die Medianlandschaft sollte festgehalten werden können, dass eine entsprechende Deutung stattgefunden hat.
Nur zur Klarstellung: Auch im Saarland wurden bereits Bürgermeister Abgewählt. Allerdings nur durch den Gemeinderat und nicht in einer Wahl durch die Bevölkerung. Mich würde einmla interessieren - da stets darauf aufbauend argumentiert wird - wo bzw. wann es bereits Abwahlen direkt gewählter Bürgermeister durch die Bevölkerung gab. Insofern ist die Abwahl eines Bürgermeisters per se natürlich nicht unbedingt etwas besonderes. Die Abwahl durch den Souverän m.E. allerdings (im Saarland gabs sowas halt noch nie). Hier sollte differenziert betrachtet werden. Eine Abstimmung im Parlament, die ein Gesetzgebungsverfahren stoppt, ist nichts besonderes. Sollte dieses Vorhaben allerdings durch ein Volksbegehren unterbunden werden, so würde ich dies - wenn es bis dahin nicht bereits schon einmal vorgekommen ist - als Besonderheit bezeichnen und auch nennen wollen. Details dieses Verfahrens bedürfen dann auch nicht unbedingt einer Nennung (dies kann möglicherweise auch woanders dezidiert vorgehalten werden). Allerdings sollte ein Hinweis vorhanden sein.
Beste Grüße
-- Don Politicus 14:32, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

nur um noch mal klarzustellen, worauf ich mit meinem einwurf überhaupt hinauswollte: wir diskutieren hier den artikel über das saarland. es geht hier also um ein ganzes bundesland, das umfassend, aber 'übersichtlich' beschrieben werden soll. und unter übersichtlich verstehe ich eben etwas anderes, als sechs zeilen über die abwahl eines bürgermeisters einer einzelnen gemeinde, plus link zu einer ausführlichen beschreibung des vorgangs. übrigens: 2008 wurde die oberbürgermeisterin von schwerin von der bevölkerung abgewählt. also immerhin das oberhaupt einer landeshauptstadt. in NRW wurden direkt bürgermeister abgewählt in Meckenheim und Ennigerloh. das sind nur beispiele, die ich spontan finden konnte. deutschlandweit wird es sicher noch weitere geben. also: im saarland bisher das erste mal, bundesweit keine große sensation. meiner meinung nach ist das daher kein grund, es im artikel über das bundesland so aufzupusten. in den artikeln über NRW und MVP wird derartiges mit keinem wort erwähnt, also auch nicht die OB von schwerin. pikku 15:07, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Hi! Die Argumentation überzeugt. Wikipedia sollte auch m.E. in sich eine stringente Vorgehensweise hinsichtlich der Aufnahme bzw. Nichtaufnahme bestimmter Sachverhalte wahren. Für die Gemeindeseite kämen m.E. 2 Verfahren in Betracht. Erstens: Wie in Meckenheim_(Rheinland) kann die Prozedur in kurzen Sätzen wiedergegeben werden. So kann man es belassen oder zweitens: Eine eigene Seite einrichten. Auf dieser Seite wird die Prozedur ausführlich beschrieben. Der Vorteil liegt in der Übersichtlichkeit im Gemeindeartikel sowie darin, dass geneigte User per Mausklick exakte Informationen erhalten. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das hier in die Diskussion reingehört oder eher in die Schiffweiler-Diskussion.
Beste Grüße
-- Don Politicus 11:31, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Meiner Meinung nach gehört die Info über die Abwahl eindeutig auf die Gemeindeseite und nicht hierhin. Ob die Gründe für die Abwahl detailliert -und wenn ja, wie detailliert- angegeben werden sollen, darüber kann man wohl in der Tat unterschiedlicher Meinung sein. Bis zu einer endgültigen Klärung des rechtlichen Verfahrens (momentan Widerspruch des angeklagten Bürgermeisters) sollte die Info m.E. nicht hinein. Gruß EPei 19:03, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ende der Übertragung der Diskussion

Die Diskussion hier eingefügt hat Harry8 11:42, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Hi! Ich schließe mich meinem Vorredner EPei in zwei Punkten an und muss zugleich in einem Punkt widersprechen. Letztlich habe ich ja bereits weiter oben eingeräumt, dass lediglich eine Erwähnung auf der Gemeindeseite in Augenschein gefasst werden sollte (analog zu anderen Wiki-Artikeln). Weiterhin kann tatsächlich über Art und Umfang des Hinweises gestritten werden. Allerdings steht der Nennung des Grundes mit dem expliziten Hinweis, dass es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt sowie dem weiteren Hinweis, dass Revision eingelegt wurde, nichts entgegen. Für das Abwahlverfahren ist das erstinstanzliche Urteil konstituierend. Das weitere Procedere hat zwar nichts mit dem Abwahlverfahren zu tun (egal wie die Revision ausgeht, es ändert sich an der Abwahl nichts mehr), sollte aber, um einer ganzheitlichen Würdigung nicht auszuweichen, trotzdem bezeichnet werden. Die Tatsachen sind eben als solche anzusehen. Auch wenn es möglicherweise zu einem letzlichen Freispruch kommen sollte, bleibt die erstinstanzliche Verurteilung, auf der die Abwahl basierte, bestehen. Ein Hinweis, dass (in diesem bislang fiktiven Fall) ein Freispruch erfolgte, muss sich dann natürlich direkt anschließen.
Weiterhin bin ich daran interessiert, wie der Sachverhalt eingebaut werden soll. Es gibt da wohl mehrere Möglichkeiten:
1) Gar nicht.
2) Kurze Sätze auf der Gemeindeseite ohne detaillierten Ablauf und Ergebnisse.
3) Wie unter 2), jedoch mit einer Beschreibung des Ablaufs, der einzelnen Abstimmungsergebnisse im Gemeinderat, den Wahlergebnissen etc. auf einer externen Seite, auf die in der kurzen Beschreibung im Gemeindetext verwiesen wird.
4) Detailliert auf der Gemeindeseite.
Hier wären kritische Hinweise ebenfalls sehr hilfreich. M.E. sollten 1) und 4) nicht unbedingt Anwendung erfahren (wurde bereits in der Diskussion angeschnitten). Es bleibt die Suche nach einem Königsweg.
Beste Grüße
-- Don Politicus 08:56, 3. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ich bin für die Lösung 2. Falls die Abwahl später von einem höherinstanzlichen Gericht abgelehnt würde, genügt der Hinweis:
In Schiffweiler sollte zum ersten Mal im Saarland ein Bürgermeister nach einer Volksabstimmung abgewählt werden. Dieser Versuch ist aus juristischen Gründen (oder ...) gescheitert.
mit einem Hinweis auf die entsprechenden Daten (Volksabstimmung, Gerichtsentscheidung)
Grüße von Harry8 09:49, 3. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Hi! Nur um den Sachverhalt klarzustellen: Die Entscheidung im Revisionsverfahren (so die Revision überhaupt zugelassen wird) hat keine Auswirkungen auf die bereits vollzogene Abwahl. Die Abwahl ist de facto und de jure endgültig durch und nicht mehr umkehrbar bzw. von irgendwas abhängig. Aus, Ende, vorbei.
Die angestrebte Revision hat lediglich (nicht falsch verstehen: das ist natürlich auch wichtig) Einfluss auf das disziplinarverfahren (momentan ruhend) sowie das (selbstverständlich sehr wichtige) "Image" (mir ist nichts besseres eingefallen, es gibt sehr wohl bessere Begriffe) des ehem. Bürgermeisters.
Deshalb auch stets mein Hinweis, dass die Formulierungen hinsichtlich der Abwahl (egal welche Option hier in Wiki letztlich angewendet werden soll) bereits jetzt umgesetzt werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt gehört der Hinweis, dass Revision angestrebt wird, dazu. Wird diese abgelehnt, ist die Sache gegessen. Wird die Revision angenommen, muss das Verfahren abgewartet werden: Erst dann könnte unter diesen Umständen eine Abschließende Schlussformel angewendet werden. Das Procedere Abwahlverfahren sowie die Ergebnisse liegen vor und werden nicht mehr in irgendeiner Weise geändert. Das juristische Verfahren kann allerdings noch eine Weile andauern.
Beste Grüße
-- Don Politicus 21:44, 3. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Hi! Habe aufgrund der obigen Diskussion folgendes unternommen. Die "Kommunalpol. Besonderheit" auf der Saalrandseite entfernt. Der Hinweis unter der Tabelle Bürgermeister/Landräte wurde bestehen gelassen. Da die Gemeinde Schiffweiler derzeit keinen Bürgermeister hat, bedarf die Abweichung von Anzahl Gemeinden und Bürgermeistern eine kurzen Anmerkung. Wichtig: Hier kein Hinweis auf die Beschuldigungen des ehem. Schiffweiler Bürgermeisters.

Seite Schiffweiler: Gekürzt um den Abschnitt der Abwahl. Jetzt ca. 2 Sätze, dass es eine Abwahl gab. Verweis auf eine neu angelegte Seite angebracht.

Neu angelegte Seite: Ablauf, Regularien und Ergebnisse wurden (hauptsächlich auf den bereits existierenden Texten) übernommen. Der Hinweis, dass Revision eingelegt wurde und das Urteil nicht rechtskräftig ist wurde mit dem Satz ergänzt: "Es besteht weiterhin die Möglichkeit eines Freispruchs". Ich denke, deutlicher kann man die Situation nicht beschreiben.

Bitte um Feedback.

Beste Grüße

Don Politicus 12:45, 10. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Die Streichung der Besonderheit im Artikel Saarland und die Änderungen in diesem Artikel finde ich gut. Allerdings gibt es einen LA gegen den neu angelegten Artikel zur Abwahl des BM. Harry8 13:28, 10. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Links eingefügt und sprachliche Korrektur[Quelltext bearbeiten]

Habe eben den Text mit anderen Wiki-Seiten verlinkt. Weiterhin habe ich zwei Änderungen vorgenommen, die ich hier begründen möchte:

Aus "Ehrenmal" wurde "Denkmal" (bzw. der jeweilige Plural). Grund: Ehrenmäler werden vor einem militärischen Hintergrund errichtet (vgl. Ehrenmal), Denkmäler eben nicht (vgl. Denkmal). Hier geht es um gestorbene Bergarbeiter - insofern kein militärischer Hintergrund.

Weiterhin habe ich folgende Stelle umformuliert:

"In Heiligenwald und Landsweiler-Reden stehen auch die alten Bahnhofsgebäude (Strecke Itzenplitz-Reden, 1860), in Schiffweiler die 1879 erbaute Eisenbahnbrücke mit ihren runden Sandsteinbögen für vergangene Wirtschaftswunderzeiten."

Neu:

"In Heiligenwald und Landsweiler-Reden stehen auch die alten Bahnhofsgebäude (Strecke Itzenplitz-Reden, 1860), in Schiffweiler die 1879 erbaute Eisenbahnbrücke mit ihren runden Sandsteinbögen für den Wohlstand in dieser Zeit."

Grund: Erstens ist die Wirtschaftswunderzeit bereits auf den Aufschwung in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg festgelegt. Zweitens ergibt sich die "Wirtschaftswunderzeit" zu einem nicht unerheblichen Teil aus den Reparationszahlungen der Franzosen nach dem Krieg mit Deutschland 1870/71 (vgl. hier). Da die Gebäude aus dieser Zeit stammen (nicht: die Bahnstrecke selbst) ein Zusammenhang, den es bei der Formulierung zu beachten gilt. Insofern ist die Wortwahl 1.) nicht korrekt und 2.) in der Wirkung möglicherweise zu positiv konnotiert.

Die Beschreibung mit "Wohlstand" trifft m.E. den Zustand ohne eine gewollte oder ungewollte Nebenwirkung beim Leser zu bewirken.

Bitte ggf. um Feedback Don Politicus 17:27, 29. Apr. 2010 (CEST)Beantworten