Diskussion:Schlegelberger-Konferenz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von H.Parai in Abschnitt Material
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Nachfrage/Belege[Quelltext bearbeiten]

Satz: Auch die Ergebnisse der wenige Monate zuvor erfolgten Wannseekonferenz erforderten eine Einbeziehung der Justiz. --- Was hat diese Konferenz mit der WSK (20. Januar 1942)zu tun? Wie ist dieser Satz begründet, wo belegt? --H.Parai (Diskussion) 17:05, 26. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Ich nehme diesen Satz nun heraus, weil ich starke Zweifel hege, wenn an anderer Stelle ernsthaft "Belege" wie ein Buchumschlag herangezogen wird:
(3) Christoph Schneider: Diener des Rechts und der Vernichtung. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer. Campus-Verlag, Frankfurt am Main 2017, ISBN 978-3-593-50689-0; Rückseitiger Cover der Schrift.
Das Buch selbst sollte zumindest herangezogen werden, um der Sache gerecht zu werden. - Erste Reparaturversuche werde ich schon versuchen. --H.Parai (Diskussion) 17:50, 26. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Material[Quelltext bearbeiten]

Für einen angedachten Abschnitt -- Strafrechtliche Ahndung -- zum Ermittlungsverfahren gegen 30 Teilnehmer der Konferenz siehe

Christof Beyer: Rezension zu: Schneider, Christoph: Diener des Rechts und der Vernichtung. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer. Frankfurt am Main  2017. ISBN 978-3-593-50689-0, In: H-Soz-Kult, 05.12.2017, <www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-26012>. --H.Parai (Diskussion) 13:09, 28. Jun. 2020 (CEST)Beantworten