Diskussion:Schloss Weilburg

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Wie ist folgende Aussage belegt?[Quelltext bearbeiten]

Wie ist folgende Aussage belegt? "Eine Besonderheit der Fürstengruft ist, dass sie territorial nicht zur Bundesrepublik Deutschland, sondern zum Großherzogtum Luxemburg gehört, also ausländisches Hoheitsgebiet ist." --178.254.126.74 13:24, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Siehe auch hier: http://www.ev-kirchengemeinde-weilburg.de/html/300_jahre_schlosskirche.html http://www.hr-online.de/website/specials/glocken/index.jsp?rubrik=51787&key=standard_document_40372515 --87.153.6.242 13:46, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ja, wenn aber jeder von jedem abschreibt, wird es nicht korrekter. Es muss diesbezüglich ja ein Staatsvertrag oder ähnliches existieren. Welcher? --178.254.126.74 13:53, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

http://www.cosmiq.de/qa/show/2782529/Deutsche-Botschaft-Deutsche-Boden/

"Um das diplomatische Chaos zu komplettieren, noch ein kleines Schmankerl - mitten in Hessen (also eigentlich an der Lahn) liegt ein kleines Stückcken Königreich der Niederlande - die Fürstengruft im Weilburger Schloß ist niederländisches Staatsgebiet. Wobei die dort ruhenden Herrschaften vermutlich nur geringfügig lebloser sind, als die meisten Diplomaten." --78.48.113.68 18:58, 27. Feb. 2012 (CET)Beantworten

http://mhhmohr.cadae.de/nassau/nassau.html

"19.Das Schloss Weilburg. Die Stadt Weilburg (Landkreis Limburg-Weilburg, Regierungsbezirk Gießen) wurde mehrere Jahrhundert lang vom Haus Nassau-Weilburg geprägt. Sie war ab 1806 Regierungssitz des neu geschaffenen Herzogtums Nassau, bis 1816 die Residenz nach Biebrich verlegt wurde. Unterhalb des Altars der Weilburger Schlosskirche befindet sich die Fürsten- oder Ahnengruft der Nassauer. Die Fürstengruft gehört territorial nicht zu Deutschland, sondern ist Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg." --78.141.151.36 19:03, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ich bin dabei, einschlägige Stellen zu befragen. Bisher hat sich kein Nachweis dafür gefunden. Eine völkerrechtliche Exklave halte ich persönlich für unwahrscheinlich. Ich bin dafür, den Satz vorerst zu streichen und weiter zu recherchieren.--GerritR (Diskussion) 22:05, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Ich habe per E-Mail die Verwaltung der staatlichen Schlösser und Gärten, das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, die Hessische Staatskanzlei und einen Mitarbeiter der Stadt Weilburg befragt. Niemand hat die Behauptung bestätigt - allerdings konnte auch niemand sicher das Gegenteil behaupten. Eine Anfrage beim Staatsarchiv läuft noch. Gleichwohl werde ich den strittigen Satz nun entfernen.--GerritR (Diskussion) 10:52, 28. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Immerhin behauptet die staatliche Verwaltung der Schlösser und Gärten in ihrem Schlossführer (Schloss und Schossgarten Weilburg/Lahn Broschüre 103-7954-1286-2 Regensburg, 2001) Seite 8: Im Jahr 1935 schließlich kaufte der preußische Staat Schloss Weilburg nebst Garten von der Großherzöglichen Vermögensverwaltung. Hierbei behielt sich das Großherzögliche Haus die Fürstengruft in der Schlosskirche bis heute als luxemburische Exklave vor. Zumindest ist das Buch älter als der Wikipediaartikel. --SBT (Diskussion) 20:18, 30. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Es gibt in der Tat Hinweise auf eigentumsrechtliche Besonderheiten, schon wahr, aber das ist ein Unterschied zur völkerrechtlichen Exklave.--GerritR (Diskussion) 22:11, 30. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Mir fällt erst jetzt auf, dass auch im Abschnitt Schloss_Weilburg#Politische_Bedeutung der unbelegte Sachverhalt mit der Exklave auftaucht. Umformulieren?--GerritR (Diskussion) 23:12, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Hallo, GerritR, unabhängig von den unklaren Eigentumsverhältnissen der Gruft, ist die Aussage darüber im Lemma Schloss Weilburg fehl am Platze. Die Stadt- und Schlosskirche Weilburg ging bereits im 18. Jhdt. durch Schenkung von Fürst Karl (1753-1788) in den Besitz der evangelischen Kirchengemeinde über, Unterhaltspflicht verbleib beim Fürsten und Rechtsnachfolgern: Herzogtum Nassau, ab 1866 Preußen, 1945 Land Hessen, 1959 Landeskirche Hessen-Nassau (Wehrum, Karl: Chronik der Schlosskirche zu Weilburg, Hg. Evangelische Kirchengemeinde Weilburg, o. J.).
Die Aussage zur Gruft sollte bei "Schloss Weilburg" also entfallen.
Gruß --vigelius 13:28, 9. Mär. 2016 (CET)

Genauso wollten die Einwohner des Zwergenstaates Luxemburg glauben, dass es in Cabasson in Südfrankreich ein exterritoriales Gebiet Luxemburgs gäbe.[Quelltext bearbeiten]

Genauso wollten die Einwohner des Zwergenstaates Luxemburg glauben, dass es in Cabasson in Südfrankreich ein exterritoriales Gebiet Luxemburgs gäbe. Dies entspringt dem luxemburgischen Minderwertigkeitsgefühl, das sich mit luxemburgischem Größenwahn verbindet. Die angeblichen Gebiete in Weilburg und in Cabasson hätten den Zwergenstaat Luxemburg vergrößert. Siehe dazu den folgenden Link: https://www.luxprivat.lu/no_cache/buecher/detail.html?tx_luxprivat_books%5Bbook_id%5D=248&tx_luxprivat_books%5Baction%5D=bookDetail&tx_luxprivat_books%5Bcontroller%5D=Books&cHash=ed4172111aea7ba3240261970c9694fe (nicht signierter Beitrag von 88.207.154.222 (Diskussion) 13:47, 3. Sep. 2020 (CEST))Beantworten