Diskussion:Schonzeit

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Gabrikla in Abschnitt Jagdwild
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Begriff[Quelltext bearbeiten]

Baustein überarbeiten entfernt, ebenso die Liste ganzjährig geschützter Tiere. Ganzjährig geschütze Tiere haben logischerweise keine Schonzeit.--Thomas S. 14:37, 23. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Wobei man darüber geteilter Meinung sein kann. Eine ganzjährige schonzeit eben, müsste mir mal das Gesetz dazu näher anschauen... ;-) bkl (unvollständig signierter Beitrag von Bkl (Diskussion | Beiträge) 16:27, 23. Mai 2005‎ (CEST))Beantworten

Leider ist in Gesetzen nicht alles ganz logisch. "Wild", also Tiere, die dem Jagdgesetzt unterstellt sind, haben stets eine Schonzeit und eine Jagdzeit. Wenn die Schonzeit der Länge des Jagdjahres (auch eine Legaldefinition, das Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März) aufweist, hat diese Wildart keine Jagdzeit und ist ganzjährig geschont. Die Schonzeit dauert also ein Jahr. Es kann keine "Logik" erkannt werden, daß ein ganzjährig nicht bejagbares Tier keine Schonzeit hat. Es ist strikt zu beachten, daß hier über "Wild" i. S. d. Gesetzes gesprochen wird, denn nur diese Tiere können (ebenfalls i. S. d. Gesetzes) "bejagt" oder "geschont" werden (immer diese Legaldefinitionen…). Wenn ein Tier "geschützt" ist, ist regelmäßig davon auszugehen, daß es nicht dem Jagdgesetz unterstellt ist. Hier ist also klar zu erkennen, das "geschüzte" Tiere einerseits keine Jagdzeit haben (können), andereseits auch nicht "geschont werden…

sleepytomcat, 16.01.08, 18:41h (unvollständig signierter Beitrag von Sleepytomcat (Diskussion | Beiträge))

Jagdzeit (Jagdrecht)/Schonzeit[Quelltext bearbeiten]

Überschrift geändert von BlueCücü, 00:36, 5. Jan. 2011‎ (CET)Beantworten

Eigentlich müssten diese beiden Begriffe in einem Artikel abgehandelt werden, da sonst mit starker Redundanz zu rechnen ist. Das Jagdrecht legt übrigens keine Schon- sondern die Jagdzeiten fest. Alles außerhalb dieser Zeiten ist letztendlich Schonzeit (Bundesjagdgesetz § 22 "Jagd- und Schonzeiten"). Ein gutes gemeinsames Lemma fällt mir aber auch nicht ein. --Of 15:39, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Habe den Artikel mal überarbeitet. Gruß--Gabrikla (Diskussion) 14:40, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Jagdwild[Quelltext bearbeiten]

Lieber Benutzer:Frank Behnsen, deine sehr ausführlichen Bearbeitungen sind für mich leicht essayistisch. Das mag so sein, entspricht für mich nicht unbedingt den Regeln einer Enzyklopädie. Was aber nicht geht, ist die Ersetzung von klarer und vorgegebener Begrifflichkeit. Wo hast du den Begriff "Jagdwild" her? Im Bundesjagdgesetz wird Wild klar definiert und dies unterliegt dem Jagdrecht. Das mag dann umgangssprachlich Jagdwild heißen, ist aber einerseits ein weißer Schimmel und andererseits kein Begriff für eine Enzyklopädie. Alle anderen wild lebenden Tiere sind kein Wild, sondern Wildtiere. Diese unterliegen meistens dem Naturschutzrecht. Bei Schädling findet sich außer Kaninchen (unterliegt dem Jagdrecht), Ratte und Maus kein Wildtier, das hier überhaupt relevanz hätte. In diesem Sinne sollte noch einmal eine entsprechende Überarbeitung des Lemmas erfolgen, mit dem Kern Schonzeit in Abgrenzung zu Jagdzeit. Und diese Jagdzeit bezieht sich lediglich auf Wild, beziehungsweise entsprechend auf, dem Fischereirecht unterliegende Fische. --Gabrikla (Diskussion) 20:19, 13. Mär. 2018 (CET)Beantworten