Diskussion:Selbstanzeige

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Daceloh in Abschnitt Überarbeitung
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Selbstanzeige“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Frage[Quelltext bearbeiten]

Wo muss/kann ein Bürger sich selbstanzeigen? Finanzamt? durch den Steuerberater? durch einen fachkundigen Anwalt?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.217.195.82 (DiskussionBeiträge) 2:36, 28. Apr. 2008 (CEST))

Kommt drauf an, aber lass Dich durch einen Anwalt zuvor beraten. --Hubertl 10:37, 28. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

kommt darauf an? lala-anworten helfen doch nicht weiter. wo muss man sich nun anzeigen? bei der polizei, beim finanzamt oder bei welcher stelle? falls das jemand belegen kann, dann dieses bitte im artikel ergänzen. gruß, --Pseudonym1409 (Diskussion) 18:09, 16. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Verkündung des neuen Gesetzes[Quelltext bearbeiten]

Unter Aktuelles wird von einer neuen Gesetzesnovelle gesprochen, aber kein Angaben, ab wann zum tragen kommt. Ab wann ca. ist mit einer Verkündigung dieses neuen Gesetzes zu rechnen?--DerPaulianer 19:00, 4. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Wie sieht es in anderen Sachen aus ?[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es in anderen sachen aus wie z.B. Diebstahl . Darf man da auch eine Selbstanzeige aufgeben bzw bekommt man dafür mildernde Umstände ?

Zumindest für Österreich kann ich Dir dazu in Kürze näheres sagen: Ich beabsichtige eine Selbstanzeige wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu erstatten. Zunächst habe ich jedoch der Polizei 14 Tage eingeräumt, dieses Verfahren von sich aus einzuleiten ;) 84.112.216.75 06:10, 5. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Verhältnis der Selbstanzeige zur damit in Idealkonkurrenz verbundenen allgemeinen Straftat[Quelltext bearbeiten]

Kann ein Experte darstellen, dass die Selbstanzeige nur für Steuerstraftaten gilt. Die damit in Idealkonkurrenz verbundene Straftat wie Urkundenfälschung oder Beweismittelunterdrückung wird nicht straflos. Danke --89.204.137.242 15:27, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ergänzungsvorschlag[Quelltext bearbeiten]

Nach früherer Rechtslage - die neueste Rechtslage habe ich nicht geprüft - konnte die Selbstanzeige im Finanzamt, bei der Steuerfahndung, bei der Bustra/Strabu, aber auch auf der Polizeiwache erfolgen. Das ist wichtig, wenn zeitlich die Entdeckung droht.--82.113.99.29 08:45, 25. Feb. 2013 (CET). Es muss wohl auch heute noch als streitig angesehen werden, vgl. Klein, 11. Aufl. , § 371 AO. Folgt man der Meinung, dass die Selbstanzeige erst nach Weiterleitung wirksam ist, sollte die Selbstanzeige nur bei der richtigen Finanzbehörde erfolgen.Beantworten

Politische Debatte in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Die SPD befürwortet infolge der Steueraffäre eine Bagatellgrenze von 50.000 Euro, so äußern sich Peer Steinbrück und Sigmar Gabriel. BerlingaEssena (Diskussion) 22:15, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Wortlaut § 371 AO "insoweit"[Quelltext bearbeiten]

Der Autor argumentiert zur teilweisen Berichtigung:

"Diese Auslegung des § 371 AO widerspricht jedoch dem Wortlaut der Norm, nach der bei teilweiser Berichtigung insoweit Straffreiheit eintritt."

Ich finde indes im Wortlaut des § 371 AO nicht das Wort "insoweit" --93.212.210.121 18:58, 7. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Das ist richtig. Der Gesetzestext wurde 2011 geändert. --Noisl (Diskussion) 10:12, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Geschichte der Selbstanzeige[Quelltext bearbeiten]

Hat jemand die Fundstelle für die FAZ, in der in den letzten Wochen die Geschichte der Selbstanzeige von RA Randt dargestellt worden ist. Das wäre hilfreich. Gruß--89.204.138.108 20:55, 10. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Geständnis[Quelltext bearbeiten]

Kollegen,

TvE hat ein Geständnis abgelegt.

Ich habe kurz, schlicht & imo wertfrei in den Artikel geschrieben Laut Staatsanwaltschaft hat Tebartz-van Elst ein Geständnis abgelegt Weil das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt wurde, gilt Tebartz-van Elst nicht als vorbestraft. difflink

In den als Beleg angeführten Artikel des Hess. Rundfunks heißt es: Das Gericht hatte bereits Ende Oktober vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen. Das lehnte die Staatsanwaltschaft zunächst ab, änderte aber nun ihre Meinung: "Bischof Tebartz-van Elst hat ein Geständnis abgelegt und ist in sich gegangen, was er vorher nicht getan hat", erklärte die Sprecherin der Ermittlungsbehörde, Nana Frombach. Weil das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt wurde, gilt Tebartz-van Elst zudem nicht als vorbestraft.

=> ohne TvEs Geständnis wäre es zu einem Prozess gekommen. Auch ohne diesen Kontext halte ich TvEs Geständnis für erwähnenswert + enzykl. relevant. Wenigstens in einem Beleg / einer Fußnote sollte die ganze Geschichte (hier: Das lehnte die Staatsanwaltschaft zunächst ab) für Interessierte nachlesbar sein.

pro ? contra ? --Neun-x (Diskussion) 22:00, 21. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Statistik[Quelltext bearbeiten]

2012: 8.000 Selbstanzeigen 2013: 26.000 Selbstanziegen

188.96.180.166 19:14, 3. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Exculpierungsinstrument für Reiche?[Quelltext bearbeiten]

Seehofer wird zitiert mit "Wir sollten die strafbefreiende Selbstanzeige nicht abschaffen,...". Warum eigentlich nicht doch? Interessant wären daher die Gründe und/oder Hintergründe für die Beibehaltung dieses "einzigartigen" Instruments, dass ähnlich wie Bankgeheimniss und Steuergeheimnis m.E. per se nur wohlhabenden "Eliten" bzw. kleinen Teilen unseres gemeinwesens nützen kann. Gibts dazu Experten - oder ahnt das nur der von Arnim? Danke.--Güwy (Diskussion) 19:51, 3. Feb. 2014 (CET)Beantworten

da hast du vollkommen Recht. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein Instrument für Reiche und extrem ungerecht. Wer ein Fahrrad einer Behörde stiehlt, der kommt vor Gericht und dessen Name wird auch bekannt und nicht verheimlicht; aber wer Steuern in Hunderttausenderhöhe hinterzieht, der kommt straffrei davon und dessen Name wird nicht publik. Ich hätte nichts dagegen, wenn es ein Selbstanzeig-Leaks geben würde und alle Deutschen, die nun eine Selbstanzeige gemacht haben, mit Namen veröffentlicht werden. Nur die Linkspartei hat im vergangen Jahr die Abschaffung der Selbstanzeige per Gesetzentwurf gefordert: alle anderen Parteien im Bundestag hatten dagegen gestimmt. Nun aber scheint zumindest auch die SPD aufzuwachen aus ihrem Schlaf und will die Selbstanzeige abschaffen. 178.3.28.17 10:05, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Da sind wir wohl einer Meinung. Aber ich wiederhole meine Frage: Was sind/waren die Gründe bzw. Hintergründe für die Schaffung bzw. Beibehaltung dieses Instruments? (Was sagen z.B. die alten und neuen Gesetzeskommentare?) Meint auch: Wer hat wann und wie seinen Einfluss/Macht/Lobbyerfolg geltend gemacht? Wer bitte könnte mit Belegen Details dazu in den Artikel einfügen? Nebenbei: Diese Sonderregelung hat für mich erstaunliche Parallelen zum akademischen Grad "Dr.": Nur der ist - auf Antrag - im Personalausweis und Pass einzutragen. Alles andere an z.B. akadem. Graden und Meister-Titeln wird ignoriert. Ist nicht in beiden Fällen der Gleichheitsgrundsatz verletzt?--Güwy (Diskussion) 10:33, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Ergänzung: Laut Gleichheitssatz gilt, "dass eine Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss." Demnach wären m.E. zumindest diese wohl irgendwo protokollierten sachlichen Gründe in den Text einzupflegen. Juristen vor!!!--Güwy (Diskussion) 10:47, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Tja auch wenn nunmehr die Linkspartei und Teile der SPD die Abschaffung der Selbstanzeige forderten, hält die CDU und insbesondere Finanzminister Wolfgang Schäuble unbeirrt an der Selbstanzeige fest.

So ist das nunmal bei den Konservativen: "die Kleinen Verbrecher hängt man, die Grossen Verbrecher läßt man laufen" und deren Namen bleiben geheim. 188.96.228.227 20:30, 6. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Unklarheiten[Quelltext bearbeiten]

der Artikel ist nicht gut ausgearbeitet:

  • der Einleitungsssatz sagt nur aus, daß es Selbstanzeigen in vielen Ländern gibt, aber versäumt es zu sagen, was Selbstanzeige eigentlich rechtlich bedeutet,
  • dann bleibt unklar, ob es "Selbstanzeigen" nur im Steuerrecht gibt, wovon der Artikel ausschließlich handelt, oder noch in anderen Bereiche,
  • nicht erklärte Abkürzungen, z.B. "AO",

Rosenkohl (Diskussion) 10:54, 7. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Wieviele Jahre anzeigen?[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt die Angabe, über wieviele Jahre man die hinterzogenen Beträge angeben muss. --Hans Eo (Diskussion) 08:31, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Selbstanzeige außerhalb des Steuerrechts[Quelltext bearbeiten]

Warum wird auf der Seite nur die Selbstanzeige im Bezug auf das Steuerrecht besprochen? Mich würde interessieren, wie es bei anderen Straftaten aussieht, aber das fehlt gänzlich. Oder habe ich was übersehen? (nicht signierter Beitrag von 2003:62:4B45:1460:14A1:E81:ADF:F918 (Diskussion | Beiträge) 12:17, 1. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Ich habe die Einleitung überarbeitet, vielleicht erledigt sich die Frage dadurch bereits? --Daceloh (Diskussion) 22:08, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich würde gerne versuchen diesen wichtigen Artikel auf den Lesenswert-Status zu bringen. Meines Erachtens liegen die Probleme vor allem im ersten Teil (Politische Debatte). Hier sind viele Einzelfälle und -stimmen wiedergegeben, ohne dass ein roter Faden erkennbar wird. Mein Vorschlag wäre den Artikel mit einem Abschnitt Entstehungsgeschichte beginnen zu lassen und die jüngere politische Debatte soweit sie in Gesetzesänderungen mündete in diesen Abschnitt zu integrieren. Kritische Stimmen, welche sich nicht durchsetzen konnten, würde ich in einen eigenen Kritikabschnitt am Ende der Darstellung aufnehmen. Ich freue mich auf Meinungen hierzu,--Daceloh (Diskussion) 22:07, 1. Jul. 2016 (CEST)Beantworten