Diskussion:Senat der Freien Hansestadt Bremen

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Diskussion:Senat der Freien Hansestadt Bremen[Quelltext bearbeiten]

Frage: Was hat der Magistrat in Bremerhaven mit der Bremer Landesregierung zu tun? Gehört das nicht zu einem anderen Thema?

Gruß von FMRauch

Gute Frage. Ich habe den Text in einen separaten Artikel ausgelagert. --[Rw] !? 23:33, 9. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Zeitleiste Bürgermeister[Quelltext bearbeiten]

Die Zeitleiste der Bürgermeister nach 1945 ist hier überflüssig:

  1. Sie befindet sich bereits in der Liste Bremer Bürgermeister.
  2. Bürgermeister haben nach der Bremer Verfassung im Senat nicht die herausgehobene Stellung, wie sie sonst üblich ist. Der Senat ist ein Kollegiealorgan und kann vom Bürgermeister nicht dominiert werden. --Quarz 08:42, 7. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Senator versus Minister[Quelltext bearbeiten]

Zu den Besonderheiten des Bremer Senats zählt doch auch, dass jeder Senator durch die Bürgerschaft gewählt wird statt durch den Präsidenten des Senats ernannt. Dadurch müsste doch eine Kabinettsumbildung deutlich schwieriger sein, da Senatoren nicht durch den Präsidenten des Senats entlassen werden können, sondern von der Bürgerschaft abgewählt werden müssen.

Außerdem dürfen Bremer Senatoren nicht gleichzeitig Mitglied der Bürgerschaft sein, gibt es diese strenge institutionelle Trennung von Amt und Mandat auch in anderen Ländern? Im Bund jedenfalls nicht. --Rotfuxx (Diskussion) 15:02, 31. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

In Nordrhein-Westfalen ist es fast um 180° ungekehrt: Dort muss (!) der Ministerpräsident dem Landtag zum Zeitpunkt seiner Wahl angehören, er(sie) allein ernennt und entlässt die Minister, diese können (müssen aber nicht) dem Landtag angehören, werden durch den Landtag aber nicht bestätigt. Solche "Feinheiten" sind durchaus interessant und können bestimmte Ausprägungen der Politik verständlich machen. --217.87.33.178 13:47, 27. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Niedersächsische Landesregierung ist auch interessant im Vergleich dazu. Dort heißt es über die Minister: "Dem Niedersächsischen Landtag dürfen sie jedoch angehören." --House1630 (Diskussion) 00:52, 4. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Die Geschichte des nicht erst seit 1945, sondern seit 1821 bestehenden Senats fehlt völlig. --SamWinchester000 (Diskussion) 02:11, 6. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Verständnisfrage[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus "Senatsbildung und Befugnisse": "Das Amt eines Senatsmitglieds ist mit dem eines Bürgerschaftsabgeordneten unvereinbar; wird ein Mitglied der Bürgerschaft in den Senat gewählt, ruht sein Mandat so lange, wie es dem Senat angehört. Erst nach seinem Ausscheiden aus dem Senat kann es sein Bürgerschaftsmandat wahrnehmen."

Wenn das Bürgerschaftsmandat während der Amtszeit eines Abgeordneten als Senator nur ruht, schließt das eigentlich aus, dass jemand anderes auf den Bürgerschaftssitz nachrückt. Das wiederum würde bedeuten, dass sich die Zahl der Bürgerschaftssitze mit jedem Abgeordneten, der Senator wird, reduziert - mit einem entsprechenden Schwund der Mehrheit der Regierungspartei(en); das kann doch eigentlich nicht sein ... --2003:E5:971E:EA00:A5F6:6485:D317:3E1 17:25, 7. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Ist ja auch nicht so. Es rückt ein Bewerber seiner Liste nach – nach den gleichen Regeln wie bei der Wahl. Ein Nachrücker hat das Risiko, beim Rücktritt eines in die Bürgerschaft gewählten Senatsmitglieds seinen Bürgerschaftssitz zu verlieren. Das bestimmt die Landesverfassung so. --Quarz 17:37, 7. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Falsche Weiterleitung[Quelltext bearbeiten]

Die Weiterleitung von Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen ist einigermaßen unsinnig, weil dabei das neue Bau- und Verkehrsressort verlorengeht. Es sollte natürlich auf die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung weitergeleitet werden. --95.116.75.50 11:30, 9. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]