Diskussion:Senat von Berlin

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2001:1438:4010:101:0:0:0:1011 in Abschnitt Rolle des Senats gem. VvB
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Verfassungsänderung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel redet von einer Verfassungsänderung bei der letzten Wahl, wodurch der Senat ähnliche Befugnisse wie die anderen Landesregierungen bekommen habe. Die Wahl des Regierenden Bürgermeisters und der Senatoren ist deshalb im Imperfekt beschrieben. Was hat sich genau geändert? Die einzige Verfassungsänderung worüber ich etwas finden können habe, betrifft das Volksbegehren und den Volksentscheid (die Artikel 62 und 63 der Berliner Verfassung). Xyboi 01:43, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ergibt sich im Umkehrschluss aus der im Artikel beschriebenen Vergangenheit, diese Verfassungsänderung hat es wirklich gegeben (siehe beispielsweise das Ende dieses Artikels. Nur war das nicht so stark in der Öffentlichkeit, und es fand darüber auch keine Volksabstimmung statt. Hab mal 'ne kurze Ergänzung in den Artikel geschrieben. -- lley 20:51, 6. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Danke sehr, das hat mir sehr geholfen. Heißt das, dass der Regierende Bürgemeister schon bei dem heutigen Regierungsbildung selber die Senatoren wählt und die Ressortzuständigkeiten beschließt? Entsprechend sollte auch den Artikel Abgeordnetenhaus von Berlin geändert werden, weil da jetzt noch dies steht: Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister von Berlin und auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters den Senat von Berlin. Xyboi 13:38, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Zwar nicht heute, sondern am 23. November - aber im Prinzip ja. -- lley 13:59, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Gewichtung[Quelltext bearbeiten]

Die Tätigkeit des Senats in den vierzig Jahren des Bestehens von Berlin (West) könnte gerne noch genauer ausgeführt werden. Momentan nimmt sie in dem Artikel immerhin weniger Raum ein als die Tätigkeit des Finanzstadtrats Fritzsche.Ememaef (Diskussion) 17:44, 17. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Rolle des Senats gem. VvB[Quelltext bearbeiten]

Es ist in der Begriffsdefinition mit "Landesregierung" zwar bereits gesagt, aber statt durch ein einzelnes Wort zu definieren, würde das Verständnis bestimmt erleichtert, wenn man zusätzlich nochmal ausführt und abgrenzt, was Regierung in Berlin bedeutet. Also z.B.: "Der Senat bildet damit das oberste Organ der Exekutive des Landes Berlin, welches den Primat der Politik und damit mittelbar den Willen des Souveräns durch Rechtsverordnung ausübt. Der Senat wirkt somit im Auslegungs- und Gestaltungsspielraum, welchen ihm die Gesetze des Berliner Legislativorgans, dem Abgeordnetenhaus von Berlin, vorgeben." --2001:1438:4010:101:0:0:0:1011 11:46, 5. Aug. 2019 (CEST)Beantworten