Diskussion:Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

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Ich würde gerne hinzufügen, dass die Auswahl der ständigen Mitglieder sehr willkürlich ausgewählt wurden und die durch die Vetomächte repräsentierte faktische "Diktatur" innerhalb der UN. De facto ist die UN ein Vehikel von fünf Staaten, denen die anderen Staaten kaum etwas entgegensetzen können.Einwände?--Aradir (Diskussion) 04:22, 25. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Die Auswahl der ständigen Mitglieder war nicht willkürlich, es gab durchaus Gründe für die Entscheidung. Ob die besonders sinnvoll waren (oder es nach 70 Jahren noch sein können) steht auf einem anderen Blatt, das Thema ist meiner Meinung nach im Abschnitt "Reformdiskussion" für den aktuellen Zustand hinreichend behandelt, eine Erläuterung der ursprünglichen Auswahlgründe (mit Quelle!) wäre aber sicher gut. Dass die UNO eine Diktatur der fünf ständigen Mitglieder ist würde ich anhand der getroffenen Resolutionen auch zurück weisen - und weil sich die fünf Staaten zu selten einig sind um eine Diktatur auszuüben. Die übliche Kritik geht ja eher in Richtung Handlungsunfähigkeit, was nicht gerade ein Merkmal einer Diktatur ist - das wird im schon vorhandenen Abschnitt "Kritik" ganz gut dargestellt finde ich. --- ArashiNoYuki (Diskussion) 18:48, 22. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Es wäre hilfreich, wenn im Abschnitt über die Entstehung des Gremiums noch erwähnt würde, ob die aktuelle Zusammensetzung gerade der ständigen Mitgliedsstaaten schon von Beginn an so war, oder ob nach und nach welche dazukamen. --Cornwells (Diskussion) 16:27, 1. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Es wäre hilfreich, wenn überhaupt irgendwas zur Geschichte des Sicherheitsrates geschrieben würde. --188.99.170.189 18:16, 26. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Politik des leeren Stuhls im Weltsicherheitsrat[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel „Sicherheitsrat der Vereinten Nationen“ kommt, so denke ich die Politik des leeren Stuhls ein wenig zu kurz. Unter anderem fehlt die Information, von wann genau die Sowjetunion diese beendet hat. —Rübenkopf (Diskussion) 21:21, 27. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Wieso wurde Taiwan aus den Sicherheitsrat gewählt? Hatten die kein Vetorecht?

Es gab keine Wahl, sondern beide chinesische Staaten beanspruchten für ganz China zu sprechen. Die Anerkennung und Zulassung der Vertretung Chinas übertrug sich 1971 von der Regierung in Taipeh zur Regierung in Peking (Platztausch) und damit faktisch von der Republik China zur Volksrepublik China aufgrund eines Wechsels der internationalen Zustimmung und Anerkennung der alleinigen Vertretung Chinas. --Wikifreund (Diskussion) 00:20, 11. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Bisher steht nichts dazu, wer darüber entscheidet, ob zu einem Thema (Dringlichkeits-)Sitzungen einberufen werden. Reicht der Antrag eines Mitglieds?

Wie kam es zum Vetorecht? Gibt es Reformvorschläge und wenn ja, welche? --Andi58456 (Diskussion) 13:26, 7. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]

Zu den Reformvorschlägen gibt es einen eigenen Wiki-Eintrag:https:Reform des UNO-Sicherheitsrats und die Vetomächte sind festgelegt nach Art. 27 III UN-Charta, ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. ----SaureGurke05 (Diskussion) 20:42, 13. Jan. 2020(CET)

Zum Sitzungssaal[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt zum Sitzungssaal heißt es: "Die Besuchergalerie wurde 1993 aus sicherheitstechnischen Gründen für Besucher geschlossen." Das mag stimmen, muss aber mittlerweile überholt sein - unser Artikel selbst enthät ein Foto des Sitzungssaals, von eben dieser Galerie, aus dem Jahr 2006, und ich habe den Saal im Jahr 2017 besucht und saß dabei auch auf dieser Galerie. Sie muss also nach 1993 irgendwann einmal wiedereröffent worden sein. Ich streiche den Satz daher. --SchnitteUK (Diskussion) 15:05, 22. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Russland-Ukraine-Konflikt[Quelltext bearbeiten]

Was kann die UN bzw. der Weltsicherheitsrat nun wegen der Krise machen? ich fürchte gar nichts, und der Gasputin lacht sich ins Fäustchen, oder? --H.A. (Diskussion) 21:35, 21. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Nichteinmischung in innere Zuständigkeit enes Staates: Weiterentwicklung nach 1990: Artikel 39 UN-Charta und Art. 2, Ziff.7[Quelltext bearbeiten]

Zur Praxis des SR nach 1990 gehört, Art. 39 der UN-Charta (Einstufung als Bedrohung, Bruch des Friedens, Angriffshandlung) nicht nur auf zwischenstaatliche, sondern auch auf Ereignisse im Inneren eines Staates zurückzuführen. Eine solche Einstufung berechtigt dann zu Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der Charta. Beispiele: Resolution 688 des UN-Sicherheitsrates (Unterdrückung der irakischen Zivilbevölkerung]], United Nations Security Council Resolution 731 (Akte des internationalen Terrorismus durch Libyen), Resolution 794 des UN-Sicherheitsrates (die Tragöie von Somalia), United Nations Security Council Resolution 841 (Staatsstreich in Haiti und anschließende Flüchtlingsbewegungen), und weitere. Dieses Thema der Nichteinmischung bzw. der Ausnahmeregelung für den SR sollte ergänzt werden. 2001:9E8:2935:7600:595F:4724:2AC1:E391 16:59, 19. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Ausgeübte Vetorechte[Quelltext bearbeiten]

Eine sortierbare Tabelle (wer, wann, was) könnte den Fliesstext etwas übersichtlicher ergänzen. Gruss, --Markus (Diskussion) 17:12, 19. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

Allein bis 2008 gab es über 261 Vetos (siehe Artikel). Ich vermute eine Tabelle würde den Rahmen sprengen. --Reims scholar (Diskussion) 18:32, 22. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]