Diskussion:Sorgeregister

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Tobey87 in Abschnitt Neufassung
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Gemäß § 58a Abs. 1 SGB VIII nennt sich das Sorgeregister nicht Sorgerechtsregister.--Karsten11 (Diskussion) 19:31, 25. Feb. 2021 (CET)Beantworten

OK, dann verschieben wir's sofort. Danke für den Hinweis! Die hier im Landratsamt nennen es Sorgerechtsregister [1]. -- Zy89 (Diskussion) 19:47, 25. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Neufassung[Quelltext bearbeiten]

Aufgrund der (Ver)Änderungen der Rechtslage zum 1. Januar 2023, habe ich eine (etwas detailliertere) Neufassung geschrieben. --Tobey87 (Diskussion) 16:38, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten