Diskussion:Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Rita2008 in Abschnitt Dank
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Dank[Quelltext bearbeiten]

Für diesen Artikel möchte ich mich gerne einmal sehr herzlich bedanken. Als ich über die DDR-Altlasten in der Unfallversicherung gearbeitet hatte, war es schon etwa zehn Jahre nach dem Ende der DDR sehr schwierig, überhaupt noch Material und sachverständige Gesprächspartner als Zeitzeugen zu finden. In den westdeutschen Bibliotheken ist sehr viel Literatur nach dem Untergang der DDR ausgemustert worden, dabei ist schon sehr früh viel verloren gegangen, auch in den wissenschaftlichen Bibliotheken. Deshalb ist es sehr wichtig, diese Dinge zu bewahren und aufzuschreiben. Ich möchte alle, die etwas zur Erinnerung an die DDR beitragen können, dazu ermutigen, sich hieran zu beteiligen und Erinnerungen zu teilen.--Aschmidt 00:35, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Zum 1. Satz im 3. Absatz des Abschnittes Leistungen: "Die maximale Höhe der monatlichen Altersrente aus der SV betrug 600 Mark". Diese Aussage ist nicht richtig. Die Sozialabgaben betrugen in der DDR bei der Sozialversicherung des FDGB 20 % des Bruttolohnes (ab 75 bis 600 M im Monat) - je zur Hälfte für den Werktätigen und den Betrieb. Daraus erwuchs neben dem Anspruch auf Kranken-, Unfall-, Invaliden- usw. auch ein solcher auf gesetzliche Rente. Die mögliche gesetzliche Altersrente richtete sich nach den angerechneten Arbeitsjahren (ab 14. Lebensjahr und weitestgehender Berücksichtigung der Ausbildung) und dem Durchschnittsverdienst der letzten 20 Jahre. Zugesichert war eine Mindestrente von zuerst 300 M bei weniger als 15 Arbeitsjahren. Zuletzt war dieser Betrag auf 330 erhöht. Die weitere Staffelung betrug: 340 M (für 15-20 Arbeitsjahre), ....., 390 (30-35),........, 430 (40-45) und schließlich 470 Mark bei 45 und mehr Arbeitsjahren.

Damit könnte der obige Satz lauten: Die Mindesthöhe der monatlichen Altersrente aus der SV betrug anfangs 300, später 330 M (mit bis 15 angerechneten Arbeitsjahren und einem monatlichen Bruttolohn ab 75 M). Sie war nach oben mit weiteren anerkannten Zeiten gestaffelt und ergab 470 Mark bei mindestens 45 anerkannten Arbeitsjahren und einem durchschnittlichen Einkommen der letzten 20 Arbeitsjahre von 600 M. Quelle: Manfred G. Schmidt: Sozialpolitik der DDR, Fußnote 625 auf S. 141 (nicht signierter Beitrag von 178.25.208.95 (Diskussion) 14:35, 5. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Die korrektere Quelle ist die „ Vierte Verordnung über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung – 4. Rentenverordnung – vom 8. Juni 1989, abgedruckt in: Neues Deutschland, Berlin (Ost) vom 21./22. Oktober 1989. Darin gibt es die Tabelle 3: - Monatliche Alters- und Invalidenrenten aus der Sozialpflichtversicherung der DDR (Mark). Eingesehen am 05.09.2011 unter http://www.econstor.eu/bitstream/10419/1428/1/259680621.pdf (nicht signierter Beitrag von 178.25.209.88 (Diskussion) 13:36, 7. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

In dieser Quelle ist aber nur die Rentenhöhe am Ende der DDR, 1989, angegeben. Interessant wäre die Entwicklung über die 40 Jahre Existenz der DDR. Im Artikel Deutsche Wiedergutmachungspolitik steht ohne Quelle eine Durchschnittsrente von 164 Mark 1966. Das kommt mir sehr niedrig vor. --Rita2008 (Diskussion) 19:11, 14. Jan. 2016 (CET)Beantworten