Diskussion:Stadtstaat

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 109.42.177.230 in Abschnitt Bremen
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Brüssel[Quelltext bearbeiten]

Also laut der belgischen Verfassung, ist Belgien ein Föderalstaat, der sich aus den Regionen und Gemeinschaften zusammensetzt. In diesem Sinne ist die Hauptstadtregion Brüssel quasi 1/6 der Einheiten Belgiens und vergleichbar mit den deutschen Stadtstaaten (wenn nicht sogar weitergehend souverän, da die belgischen Einheiten auch eigene internationale Verträge abschließen dürfen). 87.169.57.5 23:09, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Sie wird auch im Abschnitt "Nichtsouveräne Stadtstaaten" genannt.
Was meinst du mit "1/6 der Einheiten Belgiens"? --Röhrender Elch 21:06, 18. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Ist das so gemeint, Flandern (ohne Brüssel) [1/3] und Wallonie [1/3] zählen "doppelt" und die Deutschsprachige Gemeinschaft [1/6] und Brüssel [1/6] zählen "einfach"? Oder wie ist das mit dem Sechstel zu verstehen?? Viele Grüße! --2A02:8070:8A84:6880:1C7B:E76C:9768:266C 21:44, 17. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Vatikan[Quelltext bearbeiten]

Kann man den Vatikan wirklich einen Stadtstaat nennen? Seine Fläche entspricht nicht einmal einer ganzen Stadt. Rob34 16:37, 27. Juli 2005 (CET)

Er nennt sich ausdrücklich "Staat (der) Vatikanstadt" (Stato della Città del Vaticano). Und als Flächenstaat kann man ihn ja nun wirklich nicht bezeichnen! --Röhrender Elch 22:09, 3. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Vielleicht Kleinstadtstaat der Kleingeistigkeit? Dorfstaat?Linum 13:15, 18. Jan 2006 (CET)

Berlin[Quelltext bearbeiten]

Galt Berlin eigentlich als Stadtstaat bis 1990? Gruß Linum 07:50, 19. Jan 2006 (CET)

Berlin war vor 1990 natürlich auch Stadtstaat, was soll es denn sonst gewesen sein? Es war ja damals schon ein "Bundesland" bzw. gehörte zu keinem anderem Bundesland oder Staat. Im Prinzip müsste man sagen, schon seit 1920 war Berlin "Stadtstaat", denn damals wurde es aus der preußischen Provinz Brandenburg herausgelöst und bildete eine eigene Provinz innerhalb des Deutschen Reichs. bear 08:31, 19. Jan 2006 (CET)
Hm, wenn ich wüßte, was es sonst gewesen sein soll, hätte ich hier sicher einige weitere Möglichkeiten aufgeführt. Oder was meinst Du? Klingt "von oben herab" finde ich.
Ich habe gefragt, wiel ich es nicht weiß, denn unter der Besatzermacht kann es durchaus andere gebräuchliche Bezeichnungen gegeben haben, um den status treffend zu beschreiben. Da ich an der Richtigkeit der in den Texten enthaltenen Infos interessiert bin, frage ich eben. Linum 23:46, 19. Jan 2006 (CET)
Enschuldige, so war das nicht gemeint. Ich hatte es so verstanden, als meinst du die Funktion Stadtstaat, nicht die Bezeichnung. Von der Funktion her war Berlin damals Stadtstaat, die Bezeichnung Stadtstaat ist vielleicht nicht gebräuchlich gewesen. Da gab es wohl andere Bezeichnungen, aber welche, das weiß ich auch nicht, vielleicht "Vier-Mächte-Stadt"?! bear 07:23, 20. Jan 2006 (CET)
Eine "Funktion als Stadtstaat" gibt es nicht, die Bezeichnung wird pragmatisch verwendet und etabiert sich nach einer gewissen Zweckmäßikeit. Viele Grüße! --2A02:8070:8A84:6880:1C7B:E76C:9768:266C 21:35, 17. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
moment mal, also ein bundesland war berlin-west bist 1990 definitiv nicht. es war noch nicht mal bestandteil der bundesrepublik deutschland. berlin stand bis dahin unter dem vier-mächte-status, hat sich selbstverwaltet und war an die bundesrepublik "angelehnt", sie hatten gastrecht im bundestag etc. --Neuroca 11:39, 24. Apr 2006 (CEST)
Vor 1946 war Berlin noch ein Teil Preußens und kein eigenständiges Bundesland, somit auch kein Stadtstaat. Es war zwar eine eigenständige preußische Provinz, aber die preußischen Provinzen waren keine Staaten, sondern nur Verwaltungseinheiten. 1949 im Grundgesetz wurde Berlin dann bereits als (Bundes-)Land bezeichnet. --Röhrender Elch 21:37, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Aus Deutscher Sicht, d. h. nach den Deklarationen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Berlin war Berlin "immer", also auch zwischen 1949 und 1990, "Bundesland". Diese Aussage ist also richtig! Völkerrechtlich war (Groß-)Berlin aber nicht Teil der BR Deutschland und somit auch nicht deren Gliedstaat. Diese Aussage ist auch richtig! Gleiches gilt übrigens auch in Bezug auf die DDR, wenn man vom Gliedstaat als solchem absieht, die es in der DDR ja nicht gab. Viele Grüße! --2A02:8070:8A84:6880:1C7B:E76C:9768:266C 21:35, 17. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Madrid/London[Quelltext bearbeiten]

Habe die Verweise auf Madrid und London entfernt. Zum einen kann man von Stadtstaaten innerhalb eines größeren Staatsgebildes nur in Bundesstaaten sprechen, da dezentrale Verwaltungseinheiten in Einheitsstaaten nun mal keine Staaten sind - sonst wäre auch Paris als eigenes Département in Frankreich ein Stadtstaat. Damit entfällt mindestens London, und Madrid wäre diskussionswürdig. Im Fall von Madrid kommt aber hinzu, dass die Autonome Gemeinschaft Madrid mit 8028 km² Fläche nicht zu verwechseln ist mit der Stadt Madrid (607 km² Fläche). Erstere ist eine Region wie jede andere in Spanien, umfasst zahlreiche Städte ebenso wie ländliches Gebiet und trägt eben den Namen ihrer Hauptstadt; ist aber definitiv kein Stadtstaat. --SCPS 11:37, 21. Jun 2006 (CEST)

Ähnlches gilt auch für London, Greater London ist verwaltungstechnisch eher mit einer (Verwaltungs-)Grafschaft als mit einer Stadt vergleichbar, genau genommen enthält es sogar zwei formal eigenständige Städte (City of London, City of Westminster). --Salocin 02:12, 13. Jul 2006 (CEST)
Hier könnte man allerdings einwenden, dass Greater London im Gegensatz zur Autonomen Gemeinschaft Madrid ein zusammenhängendes urbanes Siedlungsgebiet ist, also den Charakter einer Stadt besitzt. Die AG Madrid ist dagegen halb so groß wie Thüringen und geht weit über den urbanen Großraum Madrid hinaus. Entscheidend ist letztendlich jedoch, dass das UK ein Einheitsstaat ist, also Greater London vielleicht eine Stadt, aber mit Sicherheit kein Staat und damit auch kein Stadstaat ist. --SCPS 00:39, 18. Aug 2006 (CEST)

Wien - Stadtstaat?[Quelltext bearbeiten]

Als politisch und verwaltungstechnisch nicht uninteressierter Österreicher habe ich noch nie gehört, dass Wien ein Stadtstaat sein soll. Wien ist ein Bundesland wie alle anderen acht auch. Vielleicht weiss jemand näheres, andernfalls würde ich vorschlagen, diese Passage aus dem Text zu entfernen! (nicht signierter Beitrag von 70.90.220.145 (Diskussion) 06:11, 22. Apr 2007)

Die österreichischen Bundesländer sind Staaten. Wien ist ein Bundesland, also auch ein Staat. Zugleich aber auch eine Stadt. Also ein Stadtstaat. Gruß --C.Löser Diskussion 07:05, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Die österreichischen Bundesländer sind Staaten??? Das lese und höre ich heute zum ersten Mal. ME ist das schon alleine dadurch zu erkennen, daß es in Österreich keine Länderpräsidenten, sondern Landeshauptleute und Landesräte gibt. Im Übrigen gibt es sehr wohl eine deutliche Abgrenzung zwischen der Stadt (Gemeinde) Wien und dem Land Wien, wenn auch die Organe teilweise in Personalunion tätig sind! (nicht signierter Beitrag von 85.127.168.116 (Diskussion) 02:09, 24. Aug 2007)
Wenn Wien nur eine Stadt und kein Land wäre, gäbe es diese Abgrenzung nicht! --Röhrender Elch 23:55, 4. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Röhrender Elch, die meisten Österreicher müssen beim Lesen dieses Wikipedia-Eintrags überrascht auflachen. Echt! ;-). Land und Staat sind nicht das gleiche. Weiters ist die Definition von Staat nicht klar. --93.82.113.198 18:23, 23. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Was ist deiner Meinung nach falsch? --Röhrender Elch (Diskussion) 19:50, 24. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Laut Artikel Land (Österreich) sind die Länder die Gliedstaaten des Bundes und besitzen Verfassungen und Staatsorgane. Heißt im Klartext: Sie sind Staaten. Und ein Staat, der aus einer einzigen Stadt besteht, ist eben ein Stadtstaat. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:15, 30. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Wenn es bei Wien als BL in Ö keinerlei Unterschiede zu den anderen Bundesländern gibt und Spezifisches dieser Art dort gar nicht zur Geltung kommt, so wird man dort auch keinen Sprachgebrauch von "Stadtstaat" nehmen. "Stadtstaat" ist kein allgemeinverbindlicher Begriff, er nur wird aus pragmatischen Gründen verwendet, wenn es einen Bedarf dafür gibt. In unterschiedlichen Ländern wird man deshalb auch differierende Vorstellungen von der "Definition" von Stadtstaat haben. Es ist auch etwas befremdlich, mit welcher Absolutheit "Stadtstaat" hier im Artikel behauptet wird. Aber sowas hat man öfters in Wikipedia. Sicher wird man aber in DE wie AT übereinstimmen, daß das BL Wien staatlich etwas Gleichartiges ist, wie das BL Berlin oder das BL Hamburg. Vielleicht sollte man den Artikel deshalb als "deutschbezogen" kennzeichnen. ;-) Viele Grüße! --2A02:8070:8A84:6880:1C7B:E76C:9768:266C 22:00, 17. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Was ist mit Moskau und St.Petersburg?[Quelltext bearbeiten]

Diese beiden Städte sind eigenständige "Föderationssubjekte". Die Frage ist, ob diese als Staaten gelten. Weiß da jemand Bescheid? --Röhrender Elch 21:37, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Welches ist der größte Stadtstaat der Welt?[Quelltext bearbeiten]

Berlin? Moskau? ...? --Röhrender Elch 23:39, 3. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ceuta und Melilla[Quelltext bearbeiten]

Wenn man die spanischen Autonomen Gemeinschaften als sowas wie Staaten ansieht, dann sind Ceuta und Melilla definitiv Stadtstaaten.--Ratzer 14:24, 31. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Die autonomen Untergliederungen Spaniens haben keine Staatsqualität. Gruß --C. Löser 14:35, 31. Okt. 2007 (CET)Beantworten
De jure stimmt das sicherlich. De facto aber haben die Autonomen Gemeinschaften und Städte Spaniens eigene staatliche Verwaltungen, u.a. mit Präsidenten. Die Situation dürfte der in Belgien ähnlich sein.--Ratzer 10:06, 2. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Die Frage nach der Staatsqualität (oder allgemeiner: Staatlichkeit, da auch umstritten ist, ob es hier um eine qualitative oder quantitative Beurteilung geht) ist keine Frage, die sich sinnvoll mit den Kategorien de jure/de facto beschreiben lässt. Ohne jetzt in staatstheoretische Diskussionen eintauchen zu wollen: "Autonome Gebiete" wie die Spaniens werden nach herrschender Meinung im Völkerrecht als eigene, von der Staatlichkeit unabhängige Kategorie angesehen (was übrigens auch der Intention der Spanischen Regierung entspricht), siehe zB Ipsen, Völkerrecht (Kapitel weiß ich jetzt nicht auswendig, wird aber leicht zu finden sein). Gruß --C. Löser 12:26, 2. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Palau[Quelltext bearbeiten]

Palau nennt seine 16 Untergliederungen ebenfalls Staaten (früher Gemeinden/municipalities), mit eigenen Verfassungen. Dies dürften die kleinsten Staaten der Erde sein. Den Staat Koror, die frühere Hauptstadt, müsste man demnach auch als Stadtstaat einordnen. Und einige kleinere, darunter Hatohobei mit nur 23 (!) Einwohnern, müsste man entsprechend als "Dorfstaaten" bezeichnen, zumindest dann, wenn es nicht mehrere Dörfer im Staat gibt.--Ratzer 10:19, 2. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Der Name allein macht noch keinen Staat. Wenn die Untergliederungen Palaus die in föderativen Systemen üblichen Selbstverwaltungs- und Gesetzgebungskompetenzen haben, dann kann man sie als Staaten ansehen, aber nur weil sie so heißen, werden sie in der Sache nicht zu Staaten. SchnitteUK (Diskussion) 15:19, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer in Stadtstaaten[Quelltext bearbeiten]

Haben EU-Ausländer auch in den Stadtstaaten Berlin, Bremen (besteht aus den Gemeinden Bremen und Bremerhaven), Hamburg und Wien Wahlrecht? --88.78.2.55 17:06, 15. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Für Wien kann ich das beantworten. Hier haben EU-AusländerInnen das Wahlrecht auf Bezirksebene, nicht jedoch auf Gemeinde-=Landesebene.
liebe Grüße --Susu the Puschel 21:13, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Im Artikel Kommunalwahl steht, das Kommunalwahlrecht von EU-Bürgern sei im Grundgesetz festgeschrieben. Demzufolge gilt dieses in ganz Deutschland, ohne dass ein Unterschied zwischen Stadt- und Flächenstaaten besteht. --Röhrender Elch 20:53, 18. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Nicht ganz richtig (wenn ich das mit fünfeinhalb Jahren Verspätung anmerken darf). In Berlin und Hamburg wird differenziert zwischen Bezirksebene (Wahlrecht auch für EU-Ausländer) und Stadt/Bundesland insgesamt (Wahlrecht nur für Deutsche). Bremen ist ein Sonderfall; dort wählen EU-Ausländer auch bei der Wahl zur Bürgerschaft ( = Landtag) mit, allerdings werden die Stimmen getrennt ausgezählt. Das hat zur Folge, dass manche Abgeordnete der Bürgerschaft in kommunalen Fragen stimmberechtigt sind und in landespolitischen nicht, bei anderen umgekehrt. SchnitteUK (Diskussion) 19:08, 28. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Bern / Waadt[Quelltext bearbeiten]

Wenn die Waadt zu Bern gehörte, wie kann Bern dann noch ein Stadtstaat gewesen sein? --Röhrender Elch 22:14, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Zu Bern hat auch das Berner Oberland, das Seeland und der Berner Aargau gehört, das ist also kein Argument. Der "Kniff" ist, dass das Umland Untertanengebiet der Stadt Bern war. --Brian 19:55, 10. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Leuchtet mir ehrlich gesagt nicht ein. --Röhrender Elch 22:52, 29. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Bremen[Quelltext bearbeiten]

Bremen ist in der Pyramide als Stadtstaat eingezeichnet. Das ist aber nur Bedingt richtig, denn im Bundesland Bremen gibt es zwei Kreisfreie Städte, Bremen und Bremerhaven. --Kockmeyer 14:30, 10. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Als Stadtstaat bezeichnet man nicht nur Staaten, die nur aus einer einzigen Stadt bestehen. Auch wenn z.B. noch etwas Umland dazu gehört, spricht man von einem Stadtstaat. Und ein Staat aus zwei einzelnen Städten ohne Umland ist doch eher ein Stadtstaat als ein Flächenstaat. --Röhrender Elch 22:57, 11. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Hamburg war bis in die 1930er auch keine Einheitsgemeinde, sondern bestand aus mehreren Gemeinden. Dennoch dürfte es schon damals als Stadtstaat gegolten haben. --109.42.177.230 13:05, 7. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Nichtsouveräne Stadtstaaten[Quelltext bearbeiten]

  1. Bolivien ist kein Bundesstaat.
  2. Melaka/Malakka ist kein Stadtstaat. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:10, 19. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Kolonien[Quelltext bearbeiten]

Hongkong, Macao, Tsingtau und Gibraltar sind keine Staaten, sondern abhängige Gebiete. --Röhrender Elch (Diskussion) 20:47, 10. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Nachvollziehbar, aber etwas unglücklich, dass in der Infobox von Gibraltar steht, das Gebiet sei ein Stadtstaat und wird hierher verwiesen - wo man dann indirekt erfährt, dass genau diese Aussage nicht stimmt. Kann man das irgendwie auflösen? Ironisch ist das Ganze auch deswegen etwas, weil Gibraltar durch seine Autonomie wohl weit mehr einem eigenständigen Staat ähnelt als der Liste von Gliedstaaten, die hier aufgeführt ist. --Hansbaer (Diskussion) 06:18, 19. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Nachtrag: da Hongkong und Macau in ihrer Infobox keine Hauptstadt erwähnen, habe ich das bei Gibraltar auch so gemacht. --Hansbaer (Diskussion) 06:21, 19. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Wo steht, Gibraltar sei ein Stadtstaat? Wo finde ich diese Infobox? --Röhrender Elch (Diskussion) 19:13, 19. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Es geht um die Infobox ganz oben rechts im Artikel. Bis zu meiner Änderung sah diese dort sog aus [1] und hatte als Hauptstadt "keine" mit dem Vermerk "Gibraltar ist ein Stadtstaat.". Ich habe nun die Hauptstadt einfach komplett gestrichen, weil das bei Honkong und Macau auch so ist. --Hansbaer (Diskussion) 06:28, 20. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Kanton Genf[Quelltext bearbeiten]

Zählt der Kanton Genf als Stadtstaat? Der ist doch auch relativ klein. --Röhrender Elch (Diskussion) 20:55, 10. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Abgrenzung zum Flächenstaat[Quelltext bearbeiten]

Gibt es überhaupt eine klare Abgrenzung zum Flächenstaat? --Röhrender Elch (Diskussion) 19:38, 23. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Was ist schon klar?--Excolis (Diskussion) 20:52, 23. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Deine Antwort jedenfalls nicht! --Röhrender Elch (Diskussion) 22:07, 24. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Krakau[Quelltext bearbeiten]

Die Republik Krakau scheint kein Stadtstaat gewesen zu sein. --Röhrender Elch (Diskussion) 20:15, 2. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Buenos Aires[Quelltext bearbeiten]

Buenos Aires gehört zu keiner Provinz und ist auch keine eigene Provinz, scheint also eher so etwas wie ein Bundesterritorium zu sein. Somit ist es hier falsch eingeordnet. --Röhrender Elch (Diskussion) 13:37, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Laut der mir vorliegenden deutschen Übersetzung der Verfassung Argentiniens, werden die zur Hauptstadt erklärten Landstriche tatsächlich "föderalisiert", also zu Bundesterritorium und sind Teil keiner Provinz. --Excolis (Diskussion) 14:32, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten

"Verwaltungs"struktur Deutschlands[Quelltext bearbeiten]

Die Gliederung Deutschlands in Bundesländer ist keine Verwaltungseinteilung, weil Bundesländer keine Verwaltungseinheiten sondern Staaten sind. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:36, 21. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Hauptstadt[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Hauptstadt#Staaten_ohne_bzw._mit_nicht_international_anerkannter_Hauptstadt steht, Stadtstaaten hätten keine Hauptstadt. Diskussion siehe Diskussion:Hauptstadt#Stadtstaat. --Röhrender Elch (Diskussion) 22:32, 11. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Singapur[Quelltext bearbeiten]

Fehlt, oder? GeoTrinity (Reederei) 17:29, 5. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Nein, guckst du hier! --Röhrender Elch (Diskussion) 19:23, 5. Jan. 2018 (CET)Beantworten