Diskussion:Standseilbahn

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Goetz48 in Abschnitt Älteste Standseilbahn
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Luftkissenschwebebahn[Quelltext bearbeiten]

Ist die seilbetriebene Luftkissenschwebebahn in Serfaus eine Standseilbahn oder eine Luftseilbahn?

Ich würde sie zu den Standseilbahnen zählen, weil die nicht wie die Luftseilbahnen frei in der Luft schwebt, sondern auf einer geführten Bahn fährt, halt nicht auf Rädern, sondern auf einem Luftpolster. -- LosHawlos 17:07, 22. Okt 2004 (CEST)
Schließe mich dem erstmal an obwohl sie auf ihrem Luftkissen im Wortsinnn vielleicht sogar noch mehr "frei in der Luft schwebt" wie eine Bahn, die an einem Seil aufgehängt ist.
Wie kommt denn die Führung bei der Serfaus-Bahn zustande? fährt sie in einer Wanne oder hat sie Führungsrollen oder sowas? WHell 11:35, 25. Okt 2004 (CEST)

Standseilbahn vs Schrägaufzug[Quelltext bearbeiten]

Gibt es einen Unterschied zwischen einer Standseilbahn und einem Schrägaufzug? nicht signierter Beitrag von 85.74.56.137 Bobo11 14:41, 11. Feb 2006 (CET)

  • Eine Standseilbahn besteht aus 2 Wagen die mit einander gekoppelt sind. Ein Schrägaufzug hat eine Wagen (Kabine) und ein damit gekoppeltes Gegengewicht (kann auch Ausgleichsseil sein, normalerweise so austarriert damit nur Passagiergewicht als Arbeitsleistung aufgebracht werden muss). Dadurch ist bei 2 nebeneinader gebauten Schrägaufzügen (Beispiel Funiculaire de Montmartre Paris) ein Bedarfgerechtrer Verkehr möglich, bzw. bei der Revion einer Anlage ist zumindest noch eien Transportleistung von 50% möglich, weshalb bei kürzeren Dissdanzen heutzutage eher ein Schrägaufzug gebaut wird.

Die aktuelle Definition ist m.E. etwas unklar: Ich schlage daher vor, die Definition aus dem Artikel "Schrägaufzug" zu übernehmen: Der wesentliche Unterschied liegt in der jeweils angewandten Vorschrift: Standseilbahn - Seilbahnrichtlinie (Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr). Schrägaufzug - Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge). Da für den Benutzer in vielen Fällen kaum zu erkennen ist, ob er mit einem Schrägaufzug oder mit einer Standseilbahn fährt, entscheiden die Rahmenbedingungen, welches System optimalerweise eingesetzt werden sollte. --80.120.126.185 11:14, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Seilbahnrichtlinie vs. Aufzugsrichtline[Quelltext bearbeiten]

Ich versuche immer noch, der Abgrenzung zwischen Standseilbahn und Schrägaufzug bzw. zwischen Seilbahnrichtlinie und Aufzugsrichtlinie auf die Spur zu kommen. Hier wird behauptet, alles sei klar, aber:

  • Ich finde in der Seilbahnrichtlinie nicht den geringsten Hinweis, dass eine Standseilbahn zwingend eine Pendelbahn mit zwei Wagen sein müsse. Lediglich der Umstand, dass der Wagen oder die Kabine auf Rädern fährt und die Fortbewegung durch Seil erfolgt, ist in Art. 1 Ziff. (3) Bst. a) festgehalten. Das trifft auch auf Schrägaufzüge mit nur einem Wagen zu. So wie bei den Luftseilbahnen sowohl Pendelbahnen als auch Umlaufbahnen und Windenbahnen erfasst werden.
  • Die Aufzugsrichtlinie nennt in Art. 1 Ziff. (2) in der neuesten Fassung kein Kriterium, das auf eine Standseilbahn in der Regel nicht zutreffen würde: Im Sinne dieser Richtlinie gilt als "Aufzug"
  • ein Hebezeug'' = befördert über Höhenunterschied
  • das zwischen festgelegten Ebenen = Berg- und Talstation
  • mittels eines Lastträgers verkehrt = Kabine oder Wagen
  • der sich an starren ... Führungen = Gleise
  • gegenüber der Horizontalen um mehr als 15° geneigten = steiler als 26.79% (tan 15°)
  • Führungen entlang fortbewegt und bestimmt ist - zur Personenbeförderung usw.
Die Aufzugsrichtlinie sagt nirgends, sie gelte nicht für Standseilbahnen. Sie grenzt sich lediglich ab gegenüber seilgeführten Einrichtungen einschließlich Seilbahnen, also lediglich gegenüber Luftseilbahnen (seilgeführt), nicht aber gegenüber Standseilbahnen (schienengeführt).-- Gürbetaler 00:08, 3. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Die Aufzugsrichtlinie gilt gemäss Art. 1 Ziffer (1) "für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen", demgegenüber gilt die Seilbahnrichtlinie für "Seilbahnen für den Personenverkehr". Eine technische Unterscheidung bei Standseilbahnen/Schrägaufzügen gibt es hingegen nicht. Über die Zuordnung entscheidet allein deren Zweck.-- BAV Schienennetz 17:13, 10. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Ich halte also fest: Es gibt keine Abgrenzung zwischen Standseilbahn und Schrägaufzug. Die Zuordnung Standseilbahn = 2 Wagen und Schrägaufzug = 1 Wagen ist willkürlich. Eine Abgrenzung gibt es nur zwischen Aufzug(srichtlinie) und Seilbahn(richtlinie).-- Gürbetaler 01:10, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Ich bin mit dem Edit nicht einverstanden. Es müsste erklärt werden, dass es juristisch keinen Unterschied gibt, technisch aber schon. Ich würde die Defintion von Hefti verwenden. btw: Ich vermute dass der Gürbentaler und das BAV Schienennetzder gleiche User sind, weil der Gürbentaler nach meinem Wissen beim BAV arbeitet.--Pechristener 04:54, 23. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Einen "Gürbentaler" gibt es zwar nicht, aber es ist richtig, dass ich im BAV arbeite. Ich habe mich deshalb bemüht, Fachauskünfte zur Begrifflichkeit einzuholen. Was dabei rausgekommen ist, steht oben. Hefti bezeichnet generell jede Standseilbahn mit nur einem Wagen als Schrägaufzug (S. 34), verwendet dieses Wort aber als Unterbegriff zu Standseilbahn (vgl. Seite 36, wo er von der Standseilbahn Handegg–Gelmer spricht). Eine solche Definition der Begriffe wäre denkbar, sie entspricht aber m.E. nicht dem heutigen Wortgebrauch. Als Schrägaufzüge gelten heute jene Anlagen, die man als "Kleinstandseilbahnen mit nur einer Kabine und mit Liftsteuerung" bezeichnen könnte. Eine verbindliche Definition des Begriffs existiert aber nicht. -- Gürbetaler 01:55, 24. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Nach etwas Pause komme ich bei diesem Thema wieder mal vorbei, ohne dass ich den Hefti zur Hand habe. Ich sehe das auch so, dass es juristisch Überschneidungen zwischen Standseilbahn und Schrägaufzug gibt, was auch in [http://www.lgrb.uni-freiburg.de/lgrb/download_pool/Hinweise_zur_Abgrenzung_Standseilbahn-Schraegaufzug-Stand-30.04.2009.pdf Hinweise zur Abgrenzung von Standseilbahnen und Schrägaufzügen] festgestellt wurde. Wichtig wäre nun diesen Nicht-Sachverhalt im Artikel richtig darzustellen. --Pechristener 12:48, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Abgrenzung Standseilbahn gegen Kabelbahn (Cable Car)[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, man sollte 1.) die technischen Unterschiede zwischen Standseilbahn gegen die Kabelbahn (cabel car) mehr hervorheben und 2.) sollte man die beiden gegeneinander abgrenzen und die Cable Cars systematisch nicht als Unterart der Standseilbahn bahandeln.

1.) Technische Unterschiede: bei Standseilbahnen ist das Seil fest an den Wagen angebracht, während sich bei Kabelbahnen die Wagen beliebig in das immer laufende Endlosseil ein- und ausklinken können (das macht bei den cable cars der "grip man" mit dem großen Hebel), je nachdem, ob man fahren oder anhalten will.

2.) Standseilbahnen sind meines Erachtens immer Bergbahnen (so beginnt der Artikel ja), der Seilantrieb dient der Überwindung einer großen Steigung.

Die Kabelbahn hingegen ist eigentlich nur eine besondere Bauart einer Straßenbahn und ist auch für ebene Strecken geeignet (und war vor dem Siegeszug des elektrischen Antriebs in USA Standard). Kabelbahnen können auch starke Steigungen fahren (und haben in dieser Nische in San Francisco überlebt), sind aber nicht hierauf beschränkt oder speziell hierfür konstruiert.BenZin 20:24, 11. Mär 2006 (CET)

..zum Lesenswerten Artikel? -- Kassander der Minoer 19:06, 11. Jun 2006 (CEST)

Kann sich nicht jemand den Artikel Abtsche Weiche vornehmen? Derzeit werden etliche Artikel, in denen das Stichwort vokommt, auf Roman Abt oder Zahnradbahn gelinkt. Das ist ja richtig, aber vielleicht geht's noch genauer. -- xavax 23:48, 07. Juli 2006 (CEST)

Älteste Standseilbahn[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel lese ich "Die älteste Standseilbahn Europas ist die Zahnradbahn Lausanne-Ouchy, die am 16. März 1877 eröffnet wurde. 1953 wurde sie zu einer Zahnradbahn umgewandelt und am 22. Januar 2006 eingestellt, um sie zu einer vollautomatischen U-Bahn umzubauen. Die 1879 erbaute Giessbachbahn im Berner Oberland verkehrt noch heute als Standseilbahn." Die Tünel im Istanbuler Stadtteil Beyoğlu, also auf der europäischen Seite des Bosporus, ist allerdings zwei Jahre älter und außerdem noch in Betrieb. Werde den Text entsprechend abändern. -- fragwürdig ?! 18:48, 3. Okt 2006 (CEST)

Der in ursprüngliche Text wäre richtig gewesen, wenn da statt "Europa" "Schweiz" gestanden hätte. Die älteste Anlage stand 1845 bei den Niagarafällen. Abschnitt Geschichte ist ohnehin überarbeitet. Erledigt. --Pechristener 02:36, 18. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Hier aus dem Artikel zitiert "Die vermutlich älteste erhaltene Standseilbahn, der Reißzug der Festung Hohensalzburg lässt sich zumindest bis in das Jahr 1460 zurückverfolgen." Daher braucht man nicht lange diskutieren, was im 19. jahrhundert älter war. Ebenso wäre die Bildunterschrift zur Standseilbahn in Budapest diesbezüglich zu ändern.--Goetz48 (Diskussion) 00:37, 1. Mär. 2022 (CET)Beantworten

"Nicht-Abtsche" Weiche[Quelltext bearbeiten]

Ich habe an der "Diana" in Karlsbad eine Konstruktion gesehen, die allem Anschein nach ihre Weichen nicht als Abtsche Weiche konstruiert hat, sondern -wenn ich's richtig sehe- die Wagen mittels der Seilführung in getrennten Kegelrollentrassen die Weichenauswahl vornimmt. Siehe Bild von einer Weiche und dem Aushang in der Talstation (War leider schon recht dunkel, daher verschwommen.) --jha 20:12, 10. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ich denke schon, dass es eine Abtsche Weiche ist. Das Seil bleibt doch immer nur in einer Rollführung. Ansonsten müsste ja das Seil hin und her verlegt werden. In diesem Fall war es wahrscheinlich nur so, dass die zweite Bahn nicht in Betrieb war. --Toffel 11:06, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Das ist das typische Aussehen einer Abtschen Weiche wenn sie in eine Kurve gebaut ist. Übrigens sind auf der Infotafel die Weichen vom Typ Abt erwähnt. Es ist hier nur eine Seilführung belegt, weil wie bei den meisten Standseilbahnen die Wagen nur bergseitig am Seil hängen, talseitig nicht. Wahrscheinlich waren also schon beide Wagen in Betrieb.
Ein ganz seltenes Beispiel von Nicht-Abtscher Ausweiche findet man beim Great_Orme_Tramway, und zwar bei den beiden Sektionen nach unterschiedlichen Prinzipien konstruiert! -- 85.1.189.237 22:42, 10. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Das ist genz klar eine Abtsche Weiche, da die innenliegenden Schienen offensichtlich nicht von Rädern mit Spurkränzen befahren werden können und nur die außenliegenden Schienen den Wagen führen können. Dazu sind dann aber Doppelspurkränze erforderlich, alles genau wie bei einer Abtschen Weiche.--Rotkaeppchen68 16:20, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens ist die Definition unvollständig, denn sonst wäre eine Hängebahn auch eine Standseilbahn. Ist es also richtig, dass nicht beschrieben ist, ob sich die Wagen über oder unter den Schienen befinden? --Toffel 16:27, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich hab' das jetzt geändert. --Toffel 17:33, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

steilste Standseilbahn[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Die befahrenen Steigungen betragen zwischen 25 und 106%, ..." sollte geändert werden, da die Gelmerbahn keine Standseilbahn, sondern ein Schrägaufzug ist (es fehlt der zweite Waagen). Allerdings weiß ich nicht, wer nun die steilste "echte" Standseilbahn ist. Vielleicht kennt jemand eine gute Quelle. -- Fjellheisen 22:03, 7. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

ja, ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Es steht ja ganz unten im Artikel 87,8% ...
Den Satz "Der vermutlich steilste Schrägaufzug mit 106 Prozent Neigung ist die Gelmerbahn ..." werde ich jedoch entfernen, da der Schrägaufzug im Rathaus von Hannover garantiert steiler ist (siehe unter Schrägaufzug). -- Fjellheisen 22:08, 7. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Wollte eben versehentlich die 106% wieder eingesetzt, aber die 87,8% sind genau so falsch, denn sie stammen von der Funicolare Piora–Ritom, die ebenfalls ein Schrägaufzug ist. Habe den Satz auf Kommentar gesetzt bis die richtigen Daten gefunden sind. -- Pechristener 09:08, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe wahrscheinlich die richtigen Daten gefunden. Die steilste Bahn mit zwei Kabinen dürfte Le Châtelard - Château d'Eau sein. Ich habe das nun aber im Abschnitt Rekorde eingesetzt und aus der Einleitung entfernt, dann kann die Gelmerbahn mit Erwähnung als Schrägaufzug drin bleiben.-- Pechristener 06:41, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Meines Wissens ist die steilste Zweikabinen-Standseilbahn die Pasterzenbahn am Großglockner. Mit bis zu 95,5 % (84% durchschnittlich) also wesentlich mehr ! Siehe auch hier: http://www.funimag.com/funimag16/Glockner04.htm --Bernhard Rieger (Diskussion) 22:03, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung in der Einleitung, „die Antriebsmotoren (...) müssen nur die Differenz der Leistung erbringen“ halte ich für unverständlichen Technikerjargon. Wie läßt sich der Sachverhalt allgemeinverständlich ausdrücken? --KaPe, Schwarzwald 22:49, 10. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Hoffentlich erledigt. Der Satz ist sowohl technisch, wie physikalisch falsch. Ich habe neu formuliert. -- Pechristener 09:08, 6. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Wasserballastbahn[Quelltext bearbeiten]

Lynton and Lynmouth Cliff Railway... Bei dieser Bahn wird abweichend vom oben beschriebenen System zum Regulieren der Antriebskraft nicht das Wasser aus dem talwärts fahrenden Wagen sondern, das aus dem bergwärts fahrenden Wagen abgelassen. Der Unterschied ist hier nicht klar ersichtlich: bei beiden Systemen wird der Wagen am Berg mit Wasser gefüllt, und in der Talstation das Wasser abgelassen. Soweit ich verstanden habe, liegt der einzige Unterschied darin, dass bei einigen Systemen ein Teil des Wassers schon während der Fahrt abgelassen wird, um die Geschwindigkeit zu regeln.--Sajoch 11:24, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Struktur und Abgrenzung fraglich[Quelltext bearbeiten]

Die Struktur dieses Artikels ist aus meiner Sicht immer noch fraglich. Ich denke wir haben es hier mit verschiedenen TF zu tun, die aber zum Teil ausserhalb von Wikipedia liegen und dementsprechend angemessen dargestellt werden sollten.

Auch technische Normen sind in diesem Bereich oft TF und helfen deshalb wenig als einziges Argument. Aus meiner Sicht würde ich die TF von Walter Hefti: Schienenseilbahnen in aller Welt. Schiefe Seilebenen, Standseilbahnen, Kabelbahnen. Birkhäuser, Basel 1975, ISBN 3-7643-0726-9 bevorzugen oder kennt jemand noch ein anderes Werk, das sich auschliesslich mit diesem Thema befasst.

In der Einleitung ist TF einer Österreichischen Norm, welche in der Schweiz nicht passt, ansonsten wäre das hier nicht als Standseilbahn im Seilbahninventar.

Der Artikel sollte eine Abgrenzung gegenüber anderen Systemen haben, die aus meiner Sicht keine Standseilbahnen sind:

  • Kabelstrassenbahn
  • Schiefe Seilebene (seltsamerweise unter dem Begriff Schienenseilbahn aufgeführt)

Unter den Sonderbauformen fehlt der Schrägaufzug

Es macht hier aus meiner Sicht keinen Sinn, wenn die TF von europäischen Normen angeführt wird, ohne dass sie als solches dargestellt wird, zumal sich diese damit auch schwer tun. --Pechristener 12:23, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Wir müssen uns entscheiden, ob wir der äusseren Bauform als Unterscheidungskriterium oder der juristischen Unterscheidung folgen wollen. Da die juristische Unterscheidung heute in ganz Europa einheitlich ist, würde ich es vorziehen, diesem Kriterium zu folgen. Somit ergäbe sich:
  • Seilbahn
    • Luftseilbahn (Pendelbahn, Umlaufbahn fix oder mit Klemmen)
    • Schienenseilbahn (Standseilbahn, Kabelstrassenbahn, schiefe Seilebene, People Mover)
  • Aufzug
    • senkrechter Aufzug (Lift)
    • Schrägaufzug
  • andere Seilfördersysteme
Man müsste da schon noch etwas daran arbeiten...-- Gürbetaler 01:14, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ich würde eher die Technik und äusseren Bauformen als Unterscheidungskriterium nehmen, damit die Verständlichkeit gewahrt bleibt. Die EU Normen sind im Gegensatz zu den früheren technischen Normen sehr auf die Bedürfnisse der Rechtsprechung ausgelegt, was aber nur ein Teilgebiet des ganzen Begriffs ist. Ausserdem ist die juristische Aufteilung nicht so eineindeutig, wie sie den Anschein macht, wie z.B. beim Schrägaufzug, und erfolgte erst nach dem die Anlagen schon da warern. Im Fall der EU Normen ist die Einteilung nicht eindeutig, wie das beim Fall des Schrägaufzuges sichtbar wird. Weiter ist es durchaus möglich, dass sich bei Neuauflagen der Normen die Sachverhalte wieder ändern können. Wir müssen uns auch Gedanken machen, wie wir mit Systemen umgehen, die vor den EU Normen entstanden und wieder verschwunden sind, wie z.B. System Agudio.
Ich habe mich bislang an das Buch Walter Hefti: "Schienenseilbahnen in aller Welt. Schiefe Seilebenen, Standseilbahnen, Kabelbahnen." gehalten. Es gilt bei vielen Leuten als Standardwerk, wenn auch nicht vom juristischen Standpunkt aus. Wenn sich heute signifikante neue Einteilungen ergeben, müssen diese natürlich berücksichtigt werden, sonst machen wir selbst eine TF.
Deine Einteilung ist ein guter Einstieg. Für die Theroriedarstellung müssen wir aber auch die Uneindeutigkeit von den Begriffen berücksichtigen, andernfalls machen wir selbst TF. Als Basis tendiere ich eher zu Hefti, weil es eines der wenigen Werke ist, welche die ganze Einteilung von oben bis unten inklusive Abgrenzungen gemacht hat. In den Lemmas würde ich die Reihenfolge nach der historischen Entwicklung berücksichtigen, was jetzt ungefähr so ist. Grenzfälle oder mehrdeutige Fälle sollen im zutreffenden darüberliegenden Lemma erklärt werden.
Meine Kommentare / Änderungen / Verfeinerungen wären demnach:
  • Seilbahn ok
    • Luftseilbahn (Pendelbahn, Umlaufbahn fix oder mit Klemmen) ok
    • Schienenseilbahn (Schiefe Seilebene, Standseilbahn, Kabelstrassenbahn, Sonderfälle: People Mover, etc.)
      People Mover ist aus meiner Sicht Unterkategorie Standseilbahnen oder Kabelstrassenbahn je nach Ausführung, sollte aber hier erklärt werden.
      • Schiefe Seilebene
        hat es bis jetzt noch nicht zu einem eigenen Artikel geschafft
      • Standseilbahn
        (Standseilbahn, Sonderbauarten: Schrägaufzug, Standseilbahn mit Traktorbetrieb, Standseilbahn im Strassenverkehr, Schlittenseilbahn, People Mover, System Agudio)
        - Weil Standseilbahnen ein sehr allgemeiner Anlaufpunkt ist, würde ich einen Abschnitt einschließen, welcher die Abgrenzung zu Schiefe Seilebene und Kabelstrassenbahn macht
        - Die Abschnitt Anlagen mit nur einem Wagen und Schrägaufzug unter Technik würde ich zu Sonderbauart#Schrägaufzug verschieben und nur die Anlagen nach Seilbahnnorm behandeln.
        - Ich weiss nicht, an welcher Stelle unter den Sonderbauarten der Abschnitt System Agudio eingereiht werden soll.
        -Standseilbahn im Strassenverkehr sammelt Anlagen wie Standseilbahnen in Lissabon ein.
      • Kabelstrassenbahn (Kabelstrassenbahn, People Mover)
        - inkl. Abgrenzung zu Standseilbahn im Strassenverkehr, wie das in en-wiki und in Hefti gemacht ist
        - Peopelmover: nur die Systeme, welche nach Hefti Kabelstrassenbahn sind wie z.B Zürich Flughafen)
  • Aufzug ok
    • senkrechter Aufzug (Lift) ok
    • Schrägaufzug ok, aber nur die Anlagen nach Aufzugnorm
  • andere Seilfördersysteme was hast du hier gemeint ?
Hauptartikel, welche zwei Blätter aus der obigen Struktur enthalten:
  • People Mover (schliesst auch die nicht-seilgebundenen Systeme ein)
  • Schrägaufzug (inkl. Hinweis auf den Dualismus Standseilban - Aufzug)

Ok, hier wäre also mein Vorschlag, ist etwas lang geworden. --Pechristener 14:37, 11. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Könnte man so machen, einverstanden. Aber es braucht dann eben Einleitungen, dass die Definitionen technische Definitionen sind, nicht juristische.
Peoplemover müsste man erstens präzisieren in seilgetriebene Peoplemover und diese unterteilen in solche, die fix am Seil sind (gibt es das?) und solche, die mit Klemmen arbeiten, also nach Prinzip Kabelstrassenbahn.
Mit den "anderen Seilfördersystemen" nahm ich Bezug auf alles, was weder unter die Seilbahnrichtlinie noch unter die Aufzugsrichtlinie fällt, also z.B. ein Schrägaufzug mit weniger als 27% Neigung, aber auch die Seilrangieranlagen, wie sie z.B. Windhoff herstellt. Mit der rein technischen Aufteilung gibt es weniger solche "Restposten".
Der Begriff Schrägaufzug ist das schwierigste Thema im Umzug. Am besten wäre wohl, aus Schrägaufzug eine Begriffsklärungsseite zu machen, die die verschiedenen Definitionen aufführt.-- Gürbetaler 02:04, 12. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Das mit der Einleitung, welche den Grundsatz der Aufteilung erklärt finde ich gut.
Fix ans Seil gebundene Peopelmover gibt es glaube ich schon. Wie ist das z.B. mit der Doppelmeyer-Anlage in Venedig oder Las Vegas? Ich meinte, die seien fix.
"anderen Seilfördersysteme" ist sicher auch sinnvoll. Schrägaufzug mit weniger als 2/% Neigung: wäre das dann nicht ein Peopelmover ? Nach meiner Meinung schon. Welche Anlage hast du dir konkret vorgestellt ?
Begriffserklärungsseite Schrägaufzug: wieso nicht, ev schaffen wir auch die Aufteilung im Schrägaufzugsartikel selbst mit Hinweis auf die Hauptartikel.
=> wir sind jetzt glaube ich auf einer Linie. Die Ideen müssen nun noch umgesetzt werden. Ich bin gerade an einer anderen Ecke dran, weshalb ich hier gerade nicht aktiv bin. Wenn jemand anders will, darf er natürlich auch.--Pechristener 00:40, 25. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ich bin da ebenfalls drübergestoplert, siehe Diskussion:Schrägaufzug#Schrägaufzug vs. Standseilbahn --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:44, 2. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Ich muss gestehen, dass ich mich dem Thema der Einteilung der Standseilbahnen angenommen hatte, dann aber da nie mehr weiter gemacht hatte. Das Problem mit den Schrägaufzügen und Standseilbahnen ist nicht mal juristisch völlig klar. Nach meinem Wissen kann man zumindest in den einen Regionen sogar wählen als was man die Anlage anmeldet. Wenn sie einmal angemeldet ist muss dann natürlich beim eingeschlagenen Weg geblieben werden. Schau auch mal [http://www.lgrb.uni-freiburg.de/lgrb/download_pool/Hinweise_zur_Abgrenzung_Standseilbahn-Schraegaufzug-Stand-30.04.2009.pdf|hier].--Pechristener (Diskussion) 20:24, 2. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

einzige Kabelstraßenbahn?[Quelltext bearbeiten]

Laut Kabelstraßenbahn sind in Lissabon und in Wales ebenfalls noch solche Anlagen in Betrieb (also nicht nur in San Francisco). Allerdings fühle ich mich nicht kompetent, das hier jetzt kurzerhand zu korrigieren ... ardik (Diskussion) 05:16, 20. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist korrigiert. Die Wagen in Llandudno und Lissabon sind nicht abkuppelbar, somit sind es Standseilbahnen in der Strasse!-- Gürbetaler (Diskussion) 01:07, 26. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Standseilbahnen als Hilfsantrieb für Straßenbahnen[Quelltext bearbeiten]

Gibt's noch weitere? --Ohrnwuzler (Diskussion) 10:04, 3. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Nein, keine mehr. Hefti listete noch zwei weitere, die inzwischen stillgelegt sind:
  • Catanzaro Stazione–Città
  • Palermo: Rocca Monreale

-- Gürbetaler (Diskussion) 00:15, 4. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 08:43, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Antrieb[Quelltext bearbeiten]

Sollten wir dem »Motor, der die Seilscheibe antreibt«, nicht die Bezeichnung Fördermaschine gönnen? Dass der gleichnamige Artikel derzeit ausgesprochen bergbaulastig ist, sollte kein Rolle spielen. Das lässt sich ändern und Fördermaschinen im Bergbau und bei Seilbahnen sind im Prinzip recht ähnlich, zumindest bei Pendel- und Windenbahnen. Etwas mehr als ein Motor und eine Seilscheibe ist schon erforderlich. –Falk2 (Diskussion) 18:01, 25. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Verbindung zwischen Seil und Wägen[Quelltext bearbeiten]

Als Nichtfachkundiger vermisse ich ein Bild und/oder eine gute Erklärung wie die Wägen mit dem Seil verbunden werden können, ohne daß diese Verbindugsstelle an den Umlenkrollen des Seiles störend wirkt. Ich finde leider nirgends eine Erklärung oder Bilder. --62.91.51.157 04:26, 9. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Die Seilaufnahme im Bodenrahmen der Wagen liegt etwas höher als die Tragrollen. So berühren sich beide nicht. Das Zugseil legt sich durch sein Eigengewicht schon wenige Meter vor einem Wagen von selbst auf die Tragrollen. Die Seilaufnahme im Wagen selbst ist aufwändiger, weil sie mit den Fangbremsen zusammenwirken muss. Wenn der Seilzug nachlässt, werden sie selbsttätig angelegt, bei einer zu hohen Geschwindigkeit ebenfalls. –Falk2 (Diskussion) 14:03, 20. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Rekorde: Schnellste Standseilbahn[Quelltext bearbeiten]

Laut Betreiber ist die Standseilbahn auf die Wurzeralm (Oberösterreich), auch bekannt als Wurzeralmbahn mit 14m/s (ca. 50km/h) die schnellste Standseilbahn der Welt[[1]], allerdings ist diese auch schon etwas älter (1978). Hat jemand Quellen, die dies bestätigen oder weiß jemand von einer schnelleren Bahn? --Flo.hub06 (Diskussion) 00:59, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Kürzeste Standseilbahn der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Die im November 2020 eröffnete Standseilbahn auf den Butzenbüel am Flughafen Zürich ist mit 78,7 m kürzer als der Schrägaufzug in Luzern. PDF mit Daten --Kabat (Diskussion) 10:51, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten