Diskussion:Statutarstadt (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Taste1at in Abschnitt Wappen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Auslagerung[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel entstand durch eine Auslagerung von dem Artikel Statutarstadt. Versionsverlauf und Diskussion bis zum heutigen Tag siehe dort. –– Bwag @ 21:43, 27. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Hinweis zu Wien[Quelltext bearbeiten]

Die für Wien getroffene Anmerkung, Verweis auf das Trennungsgesetz, wurde geändert. Das Trennungsgesetz befasste sich mit der vermögensrechtlichen "Scheidung" Wiens von Niederösterreich. Die Verfassungsregeln zur Verselbstständigung Wiens enthielt die Bundesverfassung, die am 10. November 1920 in Kraft trat. An diesem Tag wurde Wien eigenes Bundesland. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 20:42, 13. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Wien ist nicht Statutarstadt - sondern Bundesland[Quelltext bearbeiten]

Sowohl auf der deutsch- als auch der englischsprachigen Wikipediaseite wird Wien als Statutarstadt dargestellt. Doch das entspricht meiner Meinung nach nicht der (verfassungs-)rechtlichen Wirklichkeit. (Art 2 Abs 2, Art 108ff B-VG) Was stimmt ist, dass Wien bis zur Gründung der 1. Republik noch die Hauptstadt Niederösterreichs war und deshalb auch als Stadt mit eigenem Statut agierte (macht Sinn).

Doch seit der Gründung der 1. Republik ist Wien unumstritten eines von 9 österreichischen Bundesländern! - und damit ein Sonderfall mit viel tiefgreifenderen und weitergehenden Kompetenzen, vergleichbar mit einer der 3 deutschen Stadtstaaten. Die Darstellung von Wien als Statutarstadt halte ich daher für obsolet und falsch. Hier sollte nachgebessert werden um für den Leser nicht den Eindruck zu erwecken, dass sich die Stadt Wien als Rechtsgefüge kompetenzrechtlich und organisatorisch auf einer Ebene mit österreichischen Städten wie Villach oder Linz bewegen würde.

Bin ich der Einzige der sich über dieses Thema Gedanken gemacht hat?

Weitere Infos: [1] (nicht signierter Beitrag von Lawraephty (Diskussion | Beiträge) 11:43, 19. Feb. 2019)

Hinweis auf Wien als Sonderfall eingebaut. Wien war allerdings von 1850 bis 1920 eine der österreichischen Statutarstädte und ist daher in der Liste zu Recht enthalten. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 17:20, 19. Feb. 2019 (CET)Beantworten
§ 1 der Wr. Stadtverfassung sagt ausdrücklich, dass Wien eine Stadt mit eigenem Statut ist. Ein Widerspruch dazu, dass Wien ein Land ist, liegt nicht vor.--Taste1at (Diskussion) 18:04, 12. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Wien ist sowohl Bundesland als auch Statutarstadt als auch Gemeinde. Nicht umsonst gibt es parallel einen Landttag und einen Gemeinderat (auch wenn sie personell identisch sind). Deine Überlegungen gehen also insgesamt in die falsche Richtung. -- Clemens 19:21, 23. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Wappen[Quelltext bearbeiten]

Das Wappen für Steyr zeigt die Steiermark an, sollte aber Oberösterreich sein. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8388:1680:7980:A5E4:E94A:18B9:17CE (Diskussion) 08:55, 5. Dez. 2020 (CET))Beantworten

In der Tabelle sind die Stadtwappen angegeben, nicht die Landeswappen. Und Wappen der Stadt Steyr ist identisch zum Wappen des mittlerweile von Graz aus verwalteten Landes.--Taste1at (Diskussion) 12:08, 5. Dez. 2020 (CET)Beantworten