Diskussion:Sterilisationsgesetze

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Anregung für Zusatz: Entschädigung der Opfer

Wiedergutmachung?[Quelltext bearbeiten]

Kopie von Disk-Seite Deutsche Wiedergutmachungspolitik / Holgerjan 23:05, 3. Sep 2005 (CEST)

Bei dem Lemma Sterilisationsgesetze stoße ich gerade auf den Satz: "Den Zwangssterilisierten ist bis heute (2004) der Verfolgten-Status verwehrt worden, der ihnen eine Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) ermöglicht hätte." - Holgerjan tut ihn sicher in seine Materialkiste. -- Peter Steinberg 22:39, 25. Jun 2005 (CEST)

Auch hier habe ich dazu andere Angaben gefunden - noch ungeklärt. Holgerjan 11:47, 26. Jun 2005 (CEST)

Da hätte ich lieber nicht weiter forschen sollen. Das ist ein unerhörter SKANDAL! Selbst hochrangige Persönlichkeiten aus den Bethel-Anstalten sprachen sich GEGEN eine Entschädigung aus: Viele seien asozial oder imbezill, man solle ihnen kein Geld in die Hand geben. Und einige der Gutachter bei der Anhörung vom Bundestags-Ausschuss waren als Uni-Professoren im Dritten Reich oder als Klinik-Ärzte an der Vorbereitung und Umsetzung der rassehygienischen Maßnahmen beteiligt. Holgerjan 17:07, 22. Aug 2005 (CEST)

Pastor Friedrich von Bodelschwinghs Stellungnahme am 21. Januar 1965 wird im Protokoll des Wiedergutmachungsausschusses folgendermaßen zitiert: »Gäbe man den Sterilisierten selbst einen Entschädigungsanspruch, so werde nur Unruhe und neues schweres Leid über diese Menschen gebracht, die diese Dinge nicht übersehen können und in denen sich nunmehr – krankheitsbedingt – die Vorstellung festsetzte, sie müssten auf jeden Fall entschädigt werden.«

Nach einer Anhörung der vergessenen NS-Opfer im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 24. Juni 1987 erhalten die Zwangssterilisierten ab 1990 eine monatliche Beihilfe von 100 DM, wenn sie ab 1981 eine einmalige Zahlung von 5000 DM beantragt und erhalten hatten unter der Bedingung, dass sie eine »Vereinbarung mit der Bundesregierung« unterschrieben hatten, »dass mit dieser Einmalzahlung von 5000 DM alle Ansprüche aus der Zwangssterilisierung abgegolten sind«. Seit Mitte des Jahres 1998 wurden die 100 DM auf 120 DM erhöht. Von den 350 bis 400.000 zwangssterilisierten Menschen beantragten nur 13.000 eine Beihilfe. Viel mehr lebten zu dieser Zeit auch gar nicht mehr, obwohl es heute noch Betroffene gibt, die von dieser Möglichkeit nichts wissen. In den Medien wurde kaum informiert. Erst eine bundesweite Unterschriftenaktion von 1994 trug zur Aufhebung der Sterilisationsbeschlüsse im August 1998 bei. Holgerjan 17:22, 22. Aug 2005 (CEST)

Geschichte der Kastration[Quelltext bearbeiten]

Erwähnenswert wäre die lange Tradition der Kastration bes. etwa der Männer besiegter Völker. (populäres Beispiel: Sklaven im islamisch-arabischen Kulturkreis) (nicht signierter Beitrag von 80.121.14.48 (Diskussion) 23:27, 3. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Bei den preußischen Beratungen des Jahres 1932 hatten sowohl Abgeordnete der NSDAP als auch der SPD ein ganz auf Freiwilligkeit beschränkteer s Sterilisationsgesetz für unzureichend befunden und eine Ergänzung um Zwangsmaßnahmen gefordert.[Quelltext bearbeiten]

"Bei den preußischen Beratungen des Jahres 1932 hatten sowohl Abgeordnete der NSDAP als auch der SPD ein ganz auf Freiwilligkeit beschränktes Sterilisationsgesetz für unzureichend befunden und eine Ergänzung um Zwangsmaßnahmen gefordert." Wer, bitte, von der SPD? Scheumann (Seite 72)?, Chajes (Seite 87)? (Die Eugenik im Dienste der Volkswohlfahrt, Berlin 1932) -- 84.151.50.145 11:49, 19. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Zitat/Plagiat/Literaturangabe[Quelltext bearbeiten]

"anfangs als Schreckbild, immer öfter als Vorbild. Diese Faszination resultierte aus dem Laborcharakter der US-Eugenik: In den USA wurde längst" - das ist quasi Wort für Wort aus einem Aufsatz von Michael Schwartz: "Die Mehrheit und die "Minderwertigen": Eine globalhistorische Sicht auf Eugenik und "Euthanasie" im 20. Jahrhundert". Ich weiss nicht, ob es noch an anderen Stellen in diesem Artikel so ist. Aber man könnte Schwartz immerhin als Literatur angeben.