Diskussion:Steuerbescheid

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Dwz3000
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Steuerbescheid“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Hallo, zum Abschnitt "Schweiz": M.W. gibt es in bestimmten Kantonen sehr wohl die Verpflichtung des Arbeitgebers, Steuer vom Arbeitslohn einzubehalten und abzuführen (z.B. Basel-Stadt). Dies hat auch sehr wenig mit der Definition "Steuerbescheid" zu tun, so dass ich den betreffenden Halbsatz löschen würde. Martin M. 18:57, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Abgesehen davon, dass der Steuerbescheid etwa im Kanton Solothurn nicht nur die Steuerrechnung umfasst (diese heisst Steuerbezug), sondern vor allem die Steuerveranlagung, die eine behördl. Ueberprüfung der Steuererklärung darstellt--92.104.145.91 23:18, 27. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Dass es in Basel-Stadt allgemeine Quellenbesteuerung gibt, ist übrigens unwahrscheinlich. Du hast das wohl als Deutscher, vorübergehend hier, erlebt. Die Q. wird in der Regel nur in solchen Fällen erhoben--178.194.87.254 13:32, 10. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Den Abschnitt habe ich überarbeitet. Verbesserungen, zum Beispiel die Darstellung für andere Steuerarten wie die MWST sind sehr erwünscht. --Dwz3000 (Diskussion) 21:18, 8. Dez. 2015 (CET)Beantworten