Diskussion:Stiftung für Hochschulzulassung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von House1630 in Abschnitt Zahlen
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Stiftung für Hochschulzulassung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Frage: Bekommt man seinen Zivildienst auch dann angerechnet, wenn man ihn zwischen Berufsausbildung und dem Erwerb des Fachabiturs an einer Berufsoberschule geleistet hat? 217.82.48.205 18:15, 25. Jul 2004 (CEST)

Universitätsinterne Auswahlverfahren[Quelltext bearbeiten]

Seit der Umstellung zum WS 05/06 werden ja 60% der Plätze über Uni-interne Verfahren vergeben. Sollten hier nicht noch ein paar erörternde Worte hin? Z. B. dass manche Unis evtl. ihr eigenes Verfahren gar nicht durchführen, sondern selbst auch nur nach Noten gehen oder dass es an manchen Unis Bewerbungsgespräche für JEDEN Bewerber gibt. So was in der Art! (nicht signierter Beitrag von KMnO4 (Diskussion | Beiträge) 21:41, 28. Mär. 2007‎)


Muss man sich bei der ZVS nur dann auf einen Studienplatz bewerben, wenn der Studiengang Zulassungsbeschränkt ist? Ich finde das kommt im Artikel (und auch in den anderen Artikeln dieses Themas) nicht richtig rüber. (nicht signierter Beitrag von 80.141.84.227 (Diskussion) 23:50, 18. Mai 2007‎)

Könnte jemand folgendes Prüfen:

Unter "Numerus clausus" findet sich folgendes:

Wartezeit Natürlich gibt es Möglichkeiten auch ohne einen passenden Numerus clausus ein Studium mit einer entsprechenden Wartezeit zu beginnen. So wird einem nach Anmeldung an der Universität, pro Semster 0.1 gutgesprochen. Das heißt, wenn man in einem Jahr beispielsweise von einem Numerus clausus von 2.1 zu 1.9 gelangen will, muss man zwei Semester warten. Die maximale Wartezeit beträgt dabei 4 Jahre. Nach dieser Zeit erhält man, unabhängig vom Numerus Clausus, mit der Hochschulreife den Studienplatz. Oft wird diese Zeit genutzt, um berufliche Erfahrugen zu sammeln. Beispielsweise wird vor dem Medizinstudium eine Ausbildung als Krankenschwester oder Sanitäter absolviert.

und unter diesem Artikel:

Irrtümer Die Abiturnote verbessert sich durch die Wartezeit nicht. Eine Verbesserung der Durchschnittsnote ist nur über den Sonderantrag "Nachteilsausgleich" möglich. Aber schon im vorhinein sei hier gesagt, dass dabei nur schwerwiegende Gründe anerkannt werden. Z.B. Schwerbehinderung von mehr als 50% mit Feststellungsbescheids des Versorgungsamts oder Bundessieg im Wettbewerb "Jugend forscht", "Mathematik oder Fremdsprachen" mit beglaubigter Kopie der Siegerurkunde. (nicht signierter Beitrag von Daviddivad (Diskussion | Beiträge) 14:14, 16. Jun. 2008‎)

Neuer Name / Neue Rechtsform[Quelltext bearbeiten]

Laut Website heißt die ZVS nun "Stiftung für Hochschulzulassung" und ist demnach wohl keine Anstalt öffentlichen Rechts mehr. Ich schlage vor, den Namen und das Lemma entsprechend abzuändern (bzw. eine Weiterleitung der ZVS-Artikel auf ein neues Lemma "Stiftung für Hochschulzulassung" abzuändern). 80.138.6.184 23:55, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Akronym SfH[Quelltext bearbeiten]

Verweist momentan ausschließlich auf die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) --Teakwondo 11:52, 6. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Zahlen[Quelltext bearbeiten]

11.000 Studiengänge ? Da sind wohl die einzelnen Hochschulen mitgezählt? Im Verhältnis dazu ist die Aufzählung von 4 Studienfächern ziemlich schräg. --House1630 (Diskussion) 17:23, 15. Jun. 2014 (CEST)Beantworten