Diskussion:Straßenmarkierung

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Straßenmarkierung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Fahrbahnmarkierungen in Österreich[Quelltext bearbeiten]

Warum waren früher in Österreich die Fahrbahnmarkierungen gelb?

weil gelbe Markierungen bei Regen, Dunkelheit und Schnee viel besser erkennbar sind als weisse. Nach dem EU Beitritt wurde auf weiss umgestellt, da die meisten EU Länder weisse Markierungen schon hatten.

Ferner hielten die gelben Markierungen viel länger. Selbst heute - 13 jahre später - sieht man auf manchen Strecken noch die alten gelben Markierungen, zb auf diversen Autobahnabfahrten der A2, hingegen die weissen nur wenn man weiss wo sie sind. BeispielBilder: http://members.a1.net/wabweb/frames/abbilderf.htm --Galant 13:01, 11. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

das wär kein grund gewesen, aber die farbe ist dann so horrend teuer geworden, als sie nurmehr für österreich und ein paar andere kleinabnehmer produziert wurde, das wir umgestellt haben.. -- W!B: 10:43, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
kleinabnehmener wie zb USA ;) gibts dafür auch Fakten, oder ist das nur eine Mutmassung? Weshalb sollte gelbe Farbe teuerer sein als weisse? - imho ist es eher umgekehrt (also gelbe günstiger in produktion), da die weisse Farbe afaik nur mit viel mehr chemischen Zusätzen die benötigten Reflexionswerte bekommt als es die gelbe schon an sicht hat. (siehe auch Haltbarkeit - die 12 Jahre alten Gelbe sieht man teilweise immer noch selbst auf stark frequentierten Strassenstücken, die weissen hingegen werden alle paar jahre neue aufgetragen) btw: für zb Sperrflächen usw wird weiterhin gelbe Farbe verwendet - der Kostenfaktor kanns daher wohl kaum sein --Galant 16:00, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Meines Wissens wurde die gelbe Farbe aus Umweltschutzgründen abgeschafft. -- Anonymus 06:37, 10. Juli 2008

Wann wurde in Österreich seinerzeit die gelbe Fahrbahnmarkierung eingeführt?

1995 wurden die weissen Markierungen eingeführt: pdf Die älteste onlinefassung die ich finden kann ist von 1963 mit gelber Markierung: pdf - Liste --Galant 20:23, 8. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Vorankündigungspfeile:

Solche Pfeile gibt es in Österreich nicht. Um eine Sperrlinie anzukündigen, wird in Österreich eine "engere" Leitlinie aufgebracht, also langer Strich - kurzer Abstand - langer Strich - etc. Teilweise wird in unübersichtlichen Kurven gar keine Sperrlinie verwendet, sondern nur die "engere" Leitlinie. Damit wird sozusagen von einem Überholvorgang "abgeraten". -- Anonymus 06:41, 10. Juli 2008

Ich kann mich noch gut an die Umstellung erinnern. Es war die erste Maßnahme die ich vom EU Beitritt in Erinnerung hatte und wurde eher als unnötige EU Vorschrift angesehen. Ist auch heute noch nicht besser. Die gelbe Farbe war ursprünglich schwermetallhältig (Ich glaube Blei) und wurde dann mit großem Aufwand umweltfreundlich gemacht. Kam war diese neue Farbe entwickelt und die Lager damit voll waren wir in der EU und die Tonnen von Farbe war quasi wertlos geworden. Die Vorteile der gelben Farbe war dass sie auch auf winterlichen Fahrbahnen besser wie die weiße Farbe zu sehen ist. Leider wurden dei Farben durch die EU vereinheitlicht und unsere damaligen Politiker wollten um jeden Preis den vorbildlichen Europäer raushängen lassen und es gab keine offiziellen Bedenken gegen diese Regelung. Ich persönlich wäre dafür wieder die gelbe Farbe zu erlauben, sie macht in manchen Gegenden Europas einfach Sinn und jetzt gibt es ja die schwermetallfreie Farbe dafür. --Stefbuer 14:07, 20. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Muß eine Leitlinie eine Mittellinie sein?!

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung regelt dies nicht: VwV-StVO → „§§ 36-43“ → „Zu § 42 Richtzeichen“ → „Zu Zeichen 340 Leitlinie“ (Erläuterungen) -- Matt1971 08:40, 26. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Aspekt "innere" und "äußere" Leitlinie (im Zusammenhang mit der (Gehweg-) Erfassung blinder Menschen fehlt ebenfalls. (Link Blindenleitsystem?) -- Thomas 12:32, 5. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Im Abschnitt "Längsmarkierungen" steht über die Leitlinie: "Sie wird als Schmalstrich aufgebracht." In der Praxis sehe ich jedoch auch als Breitstrich ausgeführte Leitlinien. Und beispielsweise im konkreten Plan http://www.kelkheim.de/conpresso4/_data/BA3neu.pdf sind sie auch so vorgesehen. -- Hatzfeld (Diskussion) 17:31, 13. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Grenzmarkierungen[Quelltext bearbeiten]

Wo ist die (genaue) Rechtsgrundlage (in D) für Zickzacklinien und dafür, dass man dort nicht parken darf? Die StVO scheint sich zu dem Thema auszuschweigen, ich jedenfalls habe nichts gefunden. Dieser nicht signierte Beitrag stamm von Benutzer:Woelfchen vom 23.Mai.2008, 12:34 Uhr

Hab mal kurz in der StVO nachgeblättert. In §12 (Halten und Parken) Absatz 1 steht:

„Das Halten ist unzulässig (...) soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder Lichtzeichen verboten ist: Grenzmarkierung für Halteverbote (Zeichen 299)”.

Es grüßt -- Mailtosap 15:39, 23. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]


Dann ist der Satz aber falsch ausgedrückt in dem Artikel, "Um bestehende Haltverbote zusätzlich zu verdeutlichen oder zu verlängern, (...)" Grundsätzlich sagen diese N-Linien nicht aus, dass hier ein Parkverbot oder Halteverbot gilt. Nur im Zusammenhang mit anderen Schildern oder im Zusammenhang mit einer Bushaltestelle "verdeutlichen" sie dieses Parkverbot/Haltverbot. Von einem "verlängern" kann absolut keine Rede sein. Ganz im Gegenteil sogar. Bei uns in Würzburg gibt es eine Stelle, da weist das Parkverbotschild in die Rückrichtung der Strasse, direkt im Anschluss kommen diese N-Linien als Ausfahrtsmarkierung. Auf dieser Strasse darf nur mit Parkschein geparkt werden, in den dafür eingezeichneten Flächen. Jetzt steht täglich, frech ein Porsche auf genau diesen N-Linien und natürlich ohne Parkschein. Ich hatte diesbezüglich mal eine Dame vom Amt angesprochen, als sie gerade dabei war Autos aufzuschreiben und genau diesen Porsche ausgelassen hat. Ihr Kommentar: Der darf hier parken, weil die N-Linie für sich alleine kein Parkverbot darstellt. Die Parkscheinpflicht gilt hier auch nicht, die gilt nur auf den ausgewiesenen Parkflächen. Somit hat man, wenn man aufpasst auf die Schilder, auch in Anwohnerparkzonen etc. immer kostenlose Parkplätze, solange natürlich nicht jemand aus der Ausfahrt raus will :-) Anders ist es bei den parallelen Markierungen (Schrägstrichgatter) diese Flächen dürfen nicht verdeckt werden, somit darf darauf natürlich auch kein Auto halten, denn das würde die Fläche ja verdecken.

Gruß, -- 2011-07-13 (nicht signierter Beitrag von 212.63.94.234 (Diskussion) 08:35, 13. Jul 2011 (CEST))

Die Piktogramme sollten realitätsnaher dargestellt werden, also nicht schwarz auf weiß, sondern weiß auf grau.

Das Fahrradpiktogramm gibt es in zwei Versionen:

  • einerseits weiß auf dem grauen Belag; dann bedeutet es Schutz- = Angebotsstreifen für den Radverkehr. Dieser ist für Radfahrer nicht bindend und darf von Autofahrern mitbenutzt werden.
  • andererseits weiß auf blauem runden Feld, also ein auf dioe Fahrbahn gemaltes Radwegschild; dann bedeutet es Radfahrstreifen. Dieser hat den gleichen Status wie ein mit Radwegschild versehener Bordsteinradweg. Ein Radfahrstreifen muss von Radfahrern und darf nicht von Autofahrern benutzt werden.

--Ulamm 23:56, 9. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Radwegmarkierung[Quelltext bearbeiten]

Heißt die Radwegmarkierung wirklich "Radwegmarkierung"? Was unter diesem Thema abgebildet ist, ist eine "Radwegefurt" oder auch "Radfahrerfurt". Der Name Radwegemarkierung sollte schon deshalb nicht stimmen, weil Radwege an Einmündungen stets enden und Radwegefurten oder Radfahrerfurten an sich keine Radwege sind. (nicht signierter Beitrag von Blechlawinenhund (Diskussion | Beiträge) 14:54, 13. Jun. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Dein Einwand ist korrekt, es handelt sich um eine Radfahrerfurtmarkierung. Habe es entsprechend geändert. Gruß --Mailtosap 21:50, 14. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
An einer Stelle im Text ist es noch erhalten. Ansonsten stellt sich mir die Frage, warum die Radfahrerfurt wirklich eine Flächenmarkierung ist, da sie ja eigentlich nur aus zwei Linien in Breitstrich besteht. Parkflächenmarkierungen werden ja auch nicht als Flächenmarkierungen einsortiert.--Blechlawinenhund 16:59, 16. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
So ganz überzeugt bin ich da auch nicht mehr. Soweit ich weiß wird die Radfahrerfurt in der Richtlinie nirgends aufgeführt. Was sollen wir denn nun mit ihr machen? Gruß --Mailtosap 20:43, 16. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Unterschied zwischen einfacher und doppelter Fahrstreifenbegrenzung?[Quelltext bearbeiten]

  • Die Fahrstreifenbegrenzung (auch Sperrlinie oder Sicherheitslinie) ist eine durchgehende Linie, die nicht überfahren werden darf.
  • Die doppelte Fahrstreifenbegrenzung (umgangssprachlich Doppellinie) besteht aus zwei durchgezogenen parallelen Linien, die von keinem Fahrzeugteil überragt werden darf.

Ich denke, auch die (einfache) Fahrstreifenbegrenzung darf von keinem Fahrzeugteil überragt werden. Wäre die Formulierung, den Raum über dieser Linie, darf kein Fahrzeugteil berühren, beziehungsweise den Raum über diesen Linien, darf kein Fahrzeugteil berühren, präzise? --Diwas (Diskussion) 16:07, 14. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Einen Artikel gibt es nicht. Woraus bestehen sie und wo werden sie noch eingesetzt? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 15:52, 21. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Selbstantwort: Es handelt sich allgemein um Retroreflektoren, im speziellen vielleicht um Lüneburg-Linsen. Vielleicht hat jemand Lust etwas weiterzuforschen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:02, 21. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Ich hab hier zufällig nen Sack rumstehen. Material = Glas. Ob es auch Reflexperlen aus Plastik gibt weiß ich nicht genau; für Heißplastik (wegen der Hitze) und Kaltplastik (wegen dem Lösungsmittel) glaube ich aber eher nicht.
In manchen Folien für Straßenschilder sind auch Refelxperlen eingearbeitet. Gruß, --Martin1978 - - RIP LW 19:03, 21. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Reflexperlen bestehen aus Glas. Glasperlen sind das Ergebnis eines Recyclingprozesses, in dem Flachglasbruch zu Granulat zerkleinert wird, das dann in Öfen zu Mikroglaskugeln mit Verkehrssicherheitsfunktion umgeformt wird.[1] Beispiel aus Kalknatronglas [2] mit Durchmessern von 0,4-1,5mm. Sonstige Einsatzgebiete nach [3]:

  • Mahl und Dispergierkugel für Farbstoffe, Pigmente, Tinte, Agrochemikalien und Mineralien.
  • Füllstoff in der Chemikalien, Papier- und Kunststoffindustrie.
  • Füllkugel zur Erhöhung der physikalischen Eigenschaften in Thermoplaste und Duroplaste.
  • Reflexkugel > 0,8mm zur Straßenmarkierung, insbesondere für Spezialmarkierungen zur Erhöhung der Nachtsichtbarkeit bei Regen.
  • Polierkugel in der Optik für Interokularlinsen.
  • Strahl- und Beschichtungsmaterial zur mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metall, Kunststoff und Holz.

In den oben genannten Anwendungen haben die Glaskugeln jedoch nicht unbedingt die Bezeichnung Reflexperlen.--Salino01 (Diskussion) 20:08, 21. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Eigentlich steht es ja schon im Artikel. Ich habe mal den Bezug formuliert. Bleibt noch die Frage, ob das Lüneburg-Linsen sind. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:42, 23. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Wenn Du die entsprechenden Artikel und Links vor einem Kommentar lesen würdest, könntest Du erkennen, dass Lüneburg-Linsen einen Gradienten im Brechungsindex besitzen, so dass jeder Lichtstrahl genau wieder dorthin zurückgestrahlt wird, wo er herkommt. Aufgeschmolzenes Flachglasgranulat bildet keinen derartigen Gradienten. In dem einen Datenblatt wird sogar ein Brechungsindex von 1,5188 angegeben. Zitat aus dem so häufig von Dir verlinkten Artikel Retroreflektor: Außerdem bewirken Linsenfehler, dass das Licht nicht vollständig in Richtung der Lichtquelle gelenkt wird. Bei einigen Anwendungen ist ein Reflexion in einen Bereich nahe, aber nicht genau an der Lichtquelle sogar erwünscht. Dies gilt zum Beispiel für Retroreflektoren im Straßenverkehr. Damit das reflektierte Licht eines Scheinwerfers gesehen werden kann, darf es nicht vollständig wieder in den Scheinwerfer gelenkt werden.
Übrigens noch ein Hinweis zur Verlinkung von Artikeln. Jeder Begriff sollte nur einmal im Artikel verlinkt werden (bei seinem ersten Auftreten). Bei sehr langen Artikeln oder in Ausnahmefällen sind auch zwei Verlinkungen möglich. Und ein Wasserfilm auf der Fahrbahnmarkierung erhöht entgegen Deinen Veränderungen gerade die Reflexion (nämlich die Reflexion des Scheinwerferlichts in die Vorwärtsrichtung). Da hier der Autofahrer aber nicht steht, interessiert ihn diese Reflexion nicht. Wichtig ist, dass die Retroreflexion reduziert ist.--Salino01 (Diskussion) 13:55, 23. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Das mit der reflexion ist richtig. Musst Du deshalb alles zurückdrehen? Die Mehrfachverlinkung ist durchaus erwünscht. Beispielsweise werden die Bildunterschriften oft vor dem Fließtext gelesen. So müsste es nun passen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:19, 24. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Andere Arten von Fahrbahnmarkierung[Quelltext bearbeiten]

Zählt das, was die Fotos zeigen auch zu Fahrbahnmarkierungen? Wenn ja sollte es im Artikel auch eingefügt werden. --Flor!an (Diskussion) 20:29, 16. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ja, das sind auch Fahrbahnmarkierungen. Die Richtlinien für die Markierung von Straßen sagen:
„Markierungen bestehen aus Markierungszeichen. Diese sind Linien (Längsmarkierungen, Quermarkierungen), Sperrflächen, Pfeile, Schriftzeichen, Wiedergabe von Verkehrsschildern, Piktogramme, Markierungsknopfreihen oder andere Mittel.

Markierungszeichen sind weiß. Davon unberührt sind vorübergehende Fahrstreifenbegrenzungen gelb (§ 41 Abs. 4 StVO), wiedergegebene Verkehrszeichen „schwarz-weiß“ oder farbig sowie Markierungsknopfreihen metallfarben. Markierungsknopfreihen sind gleichmäßig dicht auszuführen; sie unterstützen Markierungen aller Art in ihrer Wirkung und können alle Linien ersetzen.

Für Längsmarkierungen sind Markierungsknopfreihen nur dort zulässig, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h oder weniger beträgt.

In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (§ 45 Abs. 1 c StVO, VwV-StVO zu § 41 zu Nummer 9 Satz 2) können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, wie z. B. durch Pflasterlinien (mind. 10 cm breit) ausgeführt werden.“
--Mainpage (Diskussion) 22:36, 16. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Normen und Standards[Quelltext bearbeiten]

Hierzu folgende Anregung bzw. Hinweise (Bereich Deutschland): Die StVO ist eine Bundesverordnung, die VwV StVO hat de jure nur Innenwirkung. Die RMS (Teil 1 und 2) ist ein Regelwerk (Richtlinie), auf welches in der VwV StVO verwiesen wird. Zu den Regelwerken zählen auch die TL-M und ZTV-M, welche jeweils zur Anwendung eingeführt und vertraglich für die Ausführung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten vereinbart werden (müssen). Daneben gibt es weitere Werke wie Merkblätter oder Hinweise (der FGSV) oder bundesländerspezifische Vorgaben. Auch machen die Hersteller in Technischen Informationen oder Verlegevorschriften / -anleitungen zu beachtende Vorgaben für die Applikation. Das HMS ist nur ein Handbuch und hat keinerlei Regelcharakter. Es gehört nicht zu den Normen und Standards sondern zur Literatur.

Bezüglich der ZTV M gibt es zurzeit die Version ZTV-M 13, welche die ZTV-M 02 ersetzen soll. Je nach Einführung in den betreffenden Bereichen oder vertraglichen Vereinbarungen entwickeln die neue oder alte Version Wirkung. (Stand Beginn 2014) --Woshimike (Diskussion) 10:23, 23. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]


"Die Strichlänge ist abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit."

Als relativistischer Effekt vielleicht - ich würde mal tippen "ist abhängig von der Mindestgeschwindigkeit" (nicht signierter Beitrag von 79.198.14.167 (Diskussion) 17:33, 11. Okt. 2014 (CEST))[Beantworten]



In Österreich existiert auch die Bodenmarkierungs-Veordnung https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012574 Bitte in das Kapitel aufnehmen. 62.218.164.126 16:15, 16. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 01:03, 28. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

mit Blockmarkierung abgesetzte Verflechtungsstreifen[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht hat jemand etwas zur sogenannten Blockmarkierung zu schreiben. Zumindest in diesem Fall handelt es sich (überwiegend) um lange breite unterbrochene Linien. Vielleicht hat auch jemand was zu Verflechtungsstreifen zu schreiben? --Diwas (Diskussion) 21:21, 5. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Radwegefurt mit neuer (Vordergrund) und alter Markierungsart (Hintergrund)

Hallo, besonders im Hamburger Raum ist mir aufgefallen, das es zumteil (auf alten Straßen) extrem viel Breitere Striche gibt als "normal" üblich sind. Hier ein exemplarisches Foto. Ich hab es mal als neuer und ältere Machart bezeichnet. Weiß hier jemand mehr dazu und sollte dies auch in den Artikel aufgenommen werden? Sahen die Anforderungen früher anders aus oder gab es keine festen Vorgaben? --Flor!an (Diskussion) 17:38, 27. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Quermarkierungen[Quelltext bearbeiten]

Da steht: "Diese Art von Markierungszeichen werden besonders häufig überfahren und sollten daher eingelegt werden." Was in aller Welt soll das bedeuten? Entweder fehlt da ein wichtiger Teil des Satzes oder "einlegen" ist ein Fachbegriff, der erläutert werden muss. (nicht signierter Beitrag von 134.130.174.75 (Diskussion) 18:23, 27. Mär. 2017 (CEST))[Beantworten]

Schrägstrichgatter, was geht denn jetzt ab, bitte Führerschein machen, das sind auch in Deutschland Sperrflächen.Gruß Banjo

Sperrflächen[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht: "Das normale Schrägstrichgatter wird außerorts appliziert und besteht aus Schrägstrichen, die von einer Randlinie umgrenzt sind. Das kleine Schrägstrichgatter mit schmaleren Strichen und geringerem Strichabstand wird dagegen im innerstädtischen Bereich verwendet."
Woher stammt diese Information ? Gibt es dazu eine Quelle ?
--Mainpage (Diskussion) 16:07, 13. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Glattstrichmarkierungen mit groben Nachstreumitteln[Quelltext bearbeiten]

Zitat: 1. Glattstrichmarkierungen mit groben Nachstreumitteln
Dem Markierungsmaterial werden bei der Herstellung Reflexperlen beigegeben, ein Abstreuen nach der Applikation ist damit überflüssig.

Wenn ein Abstreuen überflüssig ist, warum dann die Überschrift "mit groben Nachstreumitteln" ? Was wird denn nachgestreut ?
--Mainpage (Diskussion) 15:52, 17. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Sonstige Straßenmarkierungen[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich es richtig sehe, behandelt der Artikel ausschließlich solche Markierungen, welche der Verkehrsführung dienen (Parken jetzt mal mitgerechnet). Was ist mit anderen Markierungen? Es gibt z.B. temporäre Markierungen nach Unfällen, für die offenbar ein festes System existiert. Und es gibt Markierungen für Baumaßnahmen. Dafür gibt es bspw. in den USA ebenfalls ein genormtes System – wie es dazu in DACH aussieht, weiß ich nicht, hätte es hier aber gerne erfahren. --sk2001de (Diskussion) 15:14, 4. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Hallo Sk2001de. Der Artikel handelt von Markierungen, die den Straßenverkehr leiten und beeinflussen sollen. Unfallmarkierungen gehören nicht dazu. Diese sind besser in einen eigenen Artikel aufgehoben oder sollten bei Straßenverkehrsunfall ergänzt werden. Auch das Anzeichnen von Schnittlinien sowie Verläufe von unterirdischen Kabel und Leitungen auf Verkehrsflächen ist zumindest in D nicht normiert. Da wird einfach gemalt. Das System in den USA ist interessant und verdient m. E. einen eigenen Artikel. Gehört aber zur Kategorie Bauausführung. MfG --Mailtosap (Diskussion) 22:23, 5. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]