Diskussion:Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 89.247.103.165 in Abschnitt Geltungsbereich, Quelle?
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Offizielle Schreibung[Quelltext bearbeiten]

Die StVO wird offiziell leider tatsächlich Straßenverkehrs-Ordnung (getrennt) geschrieben. Ich möchte vorbeugend an dieser Stelle darauf hinweisen, angeregt durch die Änderung von Benutzer:EvaK zu Straßenverkehrsordnung. Ich halte letzteres zwar für richtiger, da es keinen Grund gibt, dieses Wort zu trennen, aber in diesem Artikel sollten wir es als Eigenname betrachten. Wer den Begriff allgemein verwendet, kann (sollte) meines Erachtens Straßenverkehrsordnung schreiben. Ich habe extra nochmal in der Beck'schen Textausgabe nachgeschaut; hier wird beim Abdruck des Originaltextes die Getrenntschreibung verwendet, in Kommentaren und Überschriften wird zusammengeschrieben. --Nic »…« 10:01, 7. Mär 2006 (CET)

LOL ich wollte mich auch grade dran stören, und wieder mal "Bindestrich-itis!" schreien :) -andy 92.229.176.254 21:45, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

¨Geschichte¨ (vor 1970)?[Quelltext bearbeiten]

Nachdem die StVO erst 1970 in Kraft getreten ist, fragt man sich, wie der Straßenvehrkehr vorher rechtlich geregelt war? Gar nicht? --Floklk 21:22, 11. Mär 2006 (CET)

"Ursprüngliche Fassung vom: 28. Mai 1934 (RGBl. I S. 457)" --141.3.27.79 18:05, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist richtig, aber eine ausführlichere Erklärung zur Entstehung und der Entwicklung zwischen 1934 und 1970 wäre wünschenswert.--Toxilly (Diskussion) 23:37, 15. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Ich hab eine Ausnahme gemacht, und doch mal wieder was für die de.Wikipedia getan, imdem ich das Kapitel "Geschichte" eingefügt und etwas zu der Version von 1934 geschrieben habe. Der Text dieser Verordnung findet sich als Facsimile des Reichsgesetzblattes in den commons.wikimedia.org in der Kategorie "Reichsgesetzblatt 1934".
Es sieht so aus, als ob diese unter der Verantwortung des Reichsverkehrsministers von Elz entstandene Verordnung nicht eine Fortschreibung der vorhergehenden Rechtsverordnungen zum Kraftfahrzeugverkehr war, sondern eine völig Neuschöpfung, deren Struktur und Grundsätze sich bis heute erhalten haben; das müßte noch untersucht und dargestellt werden.
Bezüglich der weiteren Geschichte wären wichtige Änderungen aufzuführen, welche die technische Entwicklung wiederspiegeln, aber auch notwendige Änderungen in den Verhaltensvorschriften aufgrund der dichter werdenden Motorisierung mit zudem immer leistungsfähigeren Kfz. Bei ersterem z.B. Fahrtrichtungsanzeiger: vom herausklappbaren Winker zum Blinker Bei letzterem z.B. die Einführung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften.
--L.Willms (Diskussion) 21:37, 11. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Danke für die Arbeit! (auch an Mediatus!) Wärs nicht sinnvoll, die Abschnitte Geschichte und Entwicklung zusammenzulegen? Den ersten Unterabschnitt dann "Entstehung" titulieren? Necki (Diskussion) 18:12, 12. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Ich wollte eigentlich nur rausfinden, ob 1934 schon die Einschränkungen für Radfahrer drin waren... Was die Geschichte angeht, müßte man noch den Unterschied der 1934-er Verordnung zu den Vorgändern untersuchen. Ab 1934 würde ich das nach geschichtlichen Perioden gruppieren: 1934 bis 1945 (oder bis zur Teilung durch Gründung der BRD als westdeutschem Separatstaat), dann noch zwei bis drei Kapitel bis heute, deren Einteilung sich an Meilensteinen der technischen Entwicklung und Verdichtung des Verkehrs orientieren würde. Zur DDR entweder eigenes Kapitel, oder parallel gemäß der entsprechenden Änderungen in West und Ost. Die Entwicklung kann man rückwärts nachverfolgen, weil ja bei jeder Änderungsverordnung verwiesen wird auf die "zuletzt geändert am ... durch ... siehe Gesetzblatt Jahrgang Seite". --L.Willms (Diskussion) 23:20, 23. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
@L. Willms: Die wesentlichen Quellen - z.Z. hauptsächlich zur DR- und BRD-Geschichte habe ich schon herausgesucht. Schau mal da: Bildtafeln der Verkehrszeichen in Deutschland. In den dort angegebenen Quellen findest Du sicher was zu Deinen Radlern. Mediatus 00:07, 24. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Im Nachlass meines Großvaters haben wir zwei Strafanzeigen (Radfahren ohne Licht, Mitnehmen einer zweiten Person auf dem Fahrrad) aus dem Jahr 1926 gefunden. In beiden Fällen wird auf Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung hingewiesen. Es muss also bereits vor 1935 eine StVO gegeben haben. Es gab auch schon vor dem Ersten Weltkrieg eine "Radfahrkarte" analog zum Führerschein. --Bohemien (Diskussion) 16:18, 11. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Kommentare[Quelltext bearbeiten]

Ist es sinnvoll, hier die maßgeblichen juristischen Kommentare zu erwähnen? Mir fallen gerade nur Bouska sowie Hentschel ein, aber da wird es ja noch mehr geben ... Wenn jemand eine Liste kennt, wäre die wohl auch ein sinnvoller Weblink --JensMueller 00:23, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Angaben zu "Besondere Bestimmungen" - §50 sind falsch[Quelltext bearbeiten]

In dem Abschnitt zu §50 heißt es, daß "im Januar 2007 das erste Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor auf der Insel in Betrieb genommen" wurde, eben jener A-Klasse-Mercedes für die Polizei. Das ist so nicht korrekt, denn die Feuerwehr auf Helgoland verfügt schon lange über einem kleinen Fuhrpark an Kraftfahrzeugen, mit denen sie Einsätze auf der Insel fährt (siehe auch www.feuerwehr-helgoland.de).

Trotzdem reichlich sinnlos, diesem einen Paragraphen einen Absatz zu widmen, der genauso lang ist wie der Rest des Textes. Viel sinnvoller beispielsweise wäre ein Abschnitt mit einschneidenden Änderungen der STVO. Der Helgolandparagraph taugt gerademal als Trivia für Helgoland Kar98 01:20, 13. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe gerade nach der Quelle für den Satz: „Mit einer Sondergenehmigung …“ gesucht. Worin soll die Sondergenehmigung bestehen, wenn es sich um ein Fahrzeug der Polizei handelt? Dann hat das Fahrzeug doch auch ohne Sondergenehmigung Sonderrechte (§ 35 StVO). Ich bin also auch dafür, dass dieser Satz hier getilgt wird, weil er zwei Fehler zu enthalten scheint und auch nichts zum Thema StVO aussagt.--Tattoo 15:52, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Bundesrat[Quelltext bearbeiten]

Muss der StVO nicht auch der Bundesrat zustimmen? Der fisch 22:30, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ja, natürlich. --JensMueller 21:45, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Änderungen vom September 2009 angeblich nichtig[Quelltext bearbeiten]

Die StVO vom 1.9.2009 nebst VwV-StVO sind tatsächlich nichtig. Grund ist ein Verstoß gegen das Zitiergebot. Die vor dem 1.9.2009 gültigen Fassungen sind damit automatisch wieder in Kraft. Diese Information stammt direkt aus dem BMVBS. Dr. Rolf Gehlen (nicht signierter Beitrag von 95.116.150.183 (Diskussion | Beiträge) 12:18, 23. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Laut Focus und Zeit soll die Änderung der STVO im September nichtig sein. Angeblich hat eine Überprüfung ergeben, dass diese Nichtig ist.

Zitat aus dem Zeit-Artikel: Wegen Rechtsunsicherheiten habe er die «Schilderwaldnovelle» prüfen lassen. Das Ergebnis: «Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig.» Daher gelte die Straßenverkehrsordnung in der Fassung vor dem 1. September 2009.

Kann das bitte jemand überprüfen/ bestätigen und den Artikel entsprechend anpassen.--Obkt 13:59, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Hier hat jemand recherchiert, was der Herr Ramsauer wohl meint: [1]. Bewertung eines Juristen: [2] --08-15 22:28, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
So ganz klar scheint ja derzeit nicht zu sein was Herr Ramsauer hier wohl meint. Bis zur endgültigen Klärung sollten wir den Artikel nicht ändern. Sobald es offizielle Neuigkeiten (z.B. Verkündigung im Bundesgesetzblatt oder ähnliches) gibt, muss der Artikel natürlich entsprechend angepasst werden. Hier vorerst erledigt. --Obkt 09:31, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Die Verordnung wäre automatisch nichtig. Eine Verkündung im BGBl braucht es da nicht. Offiziell wären höchsten Gerichtsurteile. Aber sobald die in höheren Instanzen vorliegen, kann noch einige Zeit vergehen. --92.229.245.7 14:23, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ich denke, die Ermächtigung ist korrekt mit "sowie des § 6 Absatz 1 Nummer 3 erster Halbsatz in Verbindung mit Absatz 3". Der erste Halbsatz betrifft m.E. die strittigen Schilder. Dass danach dann ein Komma fehlt und nicht klar ist, ob sich der folgende Text auf Absatz 3 oder - was eigentlich gemeint ist - auf Absatz 1 bezieht, sollte dann für dieses spezielle Schild unerheblich sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn einzelne Regelungen nichtig sind wegen fehlender Zitierung, die ganze Verordnung nichtig sein soll. Ich halte das ganze für eine Nebelgranate um möglichst die Zahl der Widersprüche gering zu halten. --194.29.236.11 18:01, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
In der Bundesratsdrucksache zur neuesten Änderung heißt es nun "'zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert" – also hält das Verkehrsministerium die Novelle jetzt nicht mehr für nichtig?! --08-15 02:26, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Da die VwV-StVO nicht gegen das Zitiergebot verstößt und wohl eine eigene Verordnung ist (damit zwar bezogen auf die StVO, aber unabhängig von ihr), ist sie weiterhin gültig, außer in den Teilen, wo sie explizit auf geänderte Teile der StVO von 2009 verweist. So wird das beispielsweise in Hamburg offiziell gehandhabt. Also: VwV-stVO von 2009 gilt! --Rustikus 11:27, 14. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Verschieben auf Straßenverkehrsordnung (Deutschland)[Quelltext bearbeiten]

Bitte WP:NK#Rechtsquellen und Normen beachten, danke. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 22:00, 28. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Fällt mir auch gerade auf. Es sollte nach Straßenverkehrs-Ordnung verschoben werden, da das der amtliche Kurztitel ist, der nicht kollidiert. --Aktenstapel (Diskussion) 10:05, 25. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Internationale Verkehrsregeln[Quelltext bearbeiten]

Habe gerade versucht, die Schweizer Verkehrsregeln in WP zu finden (und eines Tages suche ich sicher auch die von Frankreich & was es sonst noch so um .de drumrum gibt ...) und dachte janz naiv, wenn ich StVO eingebe, lande ich zwar schlimmstenfalls "nur" auf der deutschen, aber da wird es doch sicherlich einen Querverweis geben, dass die StVO Teil des Xrechts ist und von dort wird man doch wieder runterklicken können auf Xrechte einzelner Länder, oder ganz sicherlich wird das über die Kategorien gehen. Aber sowohl von der deutschen, als auch der österreichischen StVO hangelt man sich den Kategorienbaum ewig lange rein länderweise hoch, bis man die Wahl hat, Verkehr (X) oder Besonderes Verwaltungsrecht (X) zu klicken, beides schon außerhalb des Verkehrsrechts. Dabei gibt es, gefunden via {{Verkehrsrecht]], sogar die Kategorien (Straßen)verkehrs(ordnungs)recht, nur kommt man da nur zu Einzelthemen runter, aber nicht zu den kompletten "StVOs" im Lande Y ... Erst durch ein Einzelthema bin ich darauf gestoßen, wie die StVO in der Schweiz überhaupt heißt, allerdings ohne WP-internen Link. Nun ja, die VRV scheint's in WP noch nicht zu geben, aber in der Schweiz teilt es sich ja eh in SVG, VRV und SSV auf, wie ich nun weiß, nachdem ich mit der ausgeschriebenen VRV in Google weitergesucht habe ... Ob SVG, VRV und SSV wvtl. auf einer gemeinsamen Seite besprochen werden, habe ich dann nicht mehr geschaut ... Ich sehe hier noch eindeutig Optimierungspotential für Kategorisierungs-Experten ... ;-) Wo die sich aber genau tummeln zu diesem Thema ... --Mueck (Diskussion) 13:21, 18. Mär. 2013 (CET)Beantworten

tote Links[Quelltext bearbeiten]

Viele tote Links im Artikel. Keine Ahnung wie man die beseitigt, da sie nicht herkömmlich auf eine Webseite verweisen. --Andreas Schwarzkopf (Diskussion) 08:01, 2. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Abschnitt Stellung im Straßenverkehrsrecht[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es „Die Teilnahme von ausländischen Fahrzeugen und Fahrern ist auch im StVG, der FeV (bis 2008 in der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr – IntKfzV) und der FZV geregelt.“

Was genau soll die StVG diesbezüglich regeln? Das einzige ist doch, dass in § 6 das BMVBS ermächtigt wird, die Zulassung ausländischer Fahrerlaubnisse per Rechtsverordnung zu regeln, und diese Rechtsverordnung ist die FeV (§§ 28–31). Deshalb hat das StVG in diesem Satz meiner Meinung nach nichts verloren.

Des weiteren sollte die Reihenfolge anders sein: Fahrzeuge und Fahrer … FZV und FeV – oder Fahrer und Fahrzeuge … FeV und FZV, fänd ich stilistisch besser. --JLKiel (Diskussion) 22:22, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Zum STVG: Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Dtl. mit ausländischen FE → § 2 Abs. 11, Entziehung ausländischer FE → § 3 Abs. 1 Satz 2, Fahrverbot bei ausländischen FE → § 25 usw.
Ja, die Reihenfolge sollte wenn schon denn schon durchaus entsprechend erfolgen (STVO & FeV = Fahrer; StVZO & FZV = Fahrzeuge), m. E. kann jedoch die gesamte oben zitierte Passage entfernt werden, da sie redundant zum vorstehenden Absatz im Artikel ist, der bereits die einschlägigen Rechtsvorschriften benennt. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 22:49, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
meinetwegen auch das --JLKiel (Diskussion) 23:13, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Nummerierung der Verordnungen[Quelltext bearbeiten]

Diese Änderung halte ich für falsch, weil keine suggestive Aussage, sondern ein Faktum entfernt wurde. Bitte einen Beleg dafür nennen, dass die Aussage suggestiv ist. Fakt ist, dass üblicherweise die Nummerierung angegeben wird, hier aber nicht. Hier wurde sie vermieden (vermutlich, um keinen Angriffspunkt zu bieten). Zwar dürfte es unerheblich sein, ob eine Verordnung wirksam ist oder nicht, sie existiert und wird mitgezählt. --Diwas (Diskussion) 23:40, 3. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Funktion der StVO[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung wird die StVO im Moment so charakterisiert: "Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung, die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festlegt."

Das halte ich für unvollständig: Tatsächlich enthält die StVO auch Vorschriften für Behörden, etwa wie Straßen angelegt sein müssen. Mir ist das konkret bei den Regelungen für Radwege aufgefallen. Z. B. ist geregelt, wann die Benutzungspflicht vorgeschrieben werden darf und wie breit ein Fahrradweg mindestens sein muss. Das sind keine Vorschriften für Verkehrsteilnehmer sondern für die Stellen, die für die institutionelle Ordnung zuständig sind, welche dann wiederum von den Verkehrsteilnehmern nach den Regeln der StVO befolgt werden muss.

--JazzmanPostStudent? 12:47, 14. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Die Breite von Fahrradwegen in der StVO? Kannst du mal die Stelle angeben und zitieren? Bist du sicher, dass das in der StVO (Deutschland) steht? Es stimmt aber, dass (vor allem) in den Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften ab §44 (umfangreiche) Aussagen über das Verhalten von Behörden gemacht werden. --Diwas (Diskussion) 13:44, 14. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Sorry, das war nur halb richtig. Es steht in der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Das Phänomen, um das es mir ging, besteht also eigentlich darin, dass die VWV nicht nur Aussagen über die Interpretation von Vorschriften für Verkehrsteilnehmer aus der StVO macht sondern auch festlegt, wie die Behörden selbst unabhängig vom Verhalten der Verkehrsteilnehmer handeln sollen. So oder so gibt es ja einige treffendere Beispiele, wie du schon geschrieben hast. Man könnte einfach noch einen Satz anfügen, der ergänzt, dass die StVO auch Implikationen für das Handeln von mit dem Straßenverkehr befassten Behörden hat. Die Formulierung würde ich gerne jemandem überlassen, der mit den juristischen Fachtermini sicherer ist. --JazzmanPostStudent? 16:40, 14. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Die Formulierung ... ja, ich auch. Falsch ist die Einleitung jedoch nicht, denn das was dort steht, stimmt ja und ist der große Kern, der Rest eher ein Anhängsel. Im ersten Satz muss ja nur das Wesentliche gesagt werden. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO ist ja im Abschnitt Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)#Stellung im Straßenverkehrsrecht verlinkt. Am Ende des ersten Abschnittes Inhalt, wird auf die Durchführungsvorschriften hingewiesen. --Diwas (Diskussion) 21:13, 14. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Kinder auf Gehwegen[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich das richtig sehe anhand der Referenzen im Text, wurde die Gehwegbenutzungspflicht für radelnde Kinder bis zum 8. Geburtstag 1980 eingeführt, sollte man evtl., wenn sicher verifiziert (Aufruf an Inhaber kompletter historischer StVOs), unter 1980 ergänzen. (1997 war wohl eine Erweiterung auf ein Recht bis zum 10. Geb., sowie 1997 (oder früher?) Wahlfreiheit zum Radweg abgeschafft.) --Mueck (Diskussion) 23:09, 24. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 04:21, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Handyverbot am Steuer seit 2001 fehlt[Quelltext bearbeiten]

http://www.chip.de/artikel/Neues-Gesetz-seit-1.-Februar-2001-in-Kraft_30614336.html

Mich hat eigentlich die Begründung interessiert, mit der damals dieses Verbot in die STVO aufgenommen wurde. Daß es vermehrt Unfälle wegen der Ableknkung beim Telefonieren und SMS schreiben gab, ist bekannt, aber mir ist so, als hätte es damals einen Fall gegeben, der besonders bekannt wurde und Auslöser für diese Änderung war. --2A02:8109:9A40:1778:348D:4076:1CEE:7323 15:48, 7. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Novelle 2016[Quelltext bearbeiten]

Diskussionen:

--Diwas (Diskussion) 22:48, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Danke für die Querverweise. Warum die Diskussion nicht gleich hier hin gestapelt wurde ... *schulterzuck* --Mueck (Diskussion) 02:11, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten

StVZO irgendwo mit reinnehmen[Quelltext bearbeiten]

Ist nur eine Kleinigkeit, aber wenn mal jemand eh im Text zugange ist... Nicht jeder, der die Abkürzungen StVO und StVZO kennt, weiß auch, für was ganz exakt ausgeschrieben das steht - die Abkürzungen sind sehr viel üblicher als die ausgeschriebenen Begriffe (wohl auch, weil die Begriffe derart lang sind). Im Text wird immer wieder die Abkürzung StVO verwendet, aber wer etwas darüber sucht, was die StVO mit der StVZO zu tun hat, kann das nicht finden, ohne zu wissen, wie StVZO ausgeschrieben lautet. Und da diese beiden extrem ähnlichen Abkürzungen vermutlich öfter auch mal verwechselt werden, wäre ich dafür, eine entsprechende Info gleich ganz oben in die Einleitung zu nehmen? "nicht zu verwechseln mit der StVZO" oder ähnlich? Und in den Abschnitt "Siehe auch" gehört diese Info auf jeden Fall - dort suchen die User noch am ehesten direkt danach, bevor sie es über eine Volltextsuche versuchen. --Zopp (Diskussion) 12:26, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Aber bitte nicht hier. StVZO verweist seit 2009 auf Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Aktenstapel (Diskussion) 13:49, 13. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Bitte unterscheiden lernen: StVO und StVZO[Quelltext bearbeiten]

  • Benutzer:ChrvA: Eine "Verordnung vom 29. März" - gemeint war 1956 - hat es nie gegeben. Es gab ein "Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts" vom 14. März 1956. Das hat aber hier nichts verloren. Diese Verordnung gehört wie im Gesetzestext erwähnt in die StVZO. Das Bundesgesetzblatt vom 29. März 1956 weißt keine Verordnung zur StVO auf. Es gibt aber noch eine "Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung vom 21. März (Abmessung und Gewichte)." Da geht es aber zuerst auch um die StVZO. Mediatus 14:57, 6. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Reichsgesetzblatt Nr. 75, S. 682[Quelltext bearbeiten]

  • Benutzer:ChrvA: Ohne jemals irgendeinen Blick in die Primärquellen getan zu haben, bist Du hier als Googler unterwegst und glaubst allem und jedem, der irgendetwas zur StVO (die dann auch noch mit der StVZO verwechselt wird) im Internet schreibt. Wenn Du sinnvoll in der Wikipedia dabei sein willst, muß Dein Weg zuerst zu den Primärquellen führen. Seriöse Auslegungen, wie von Bundesverkehrsministern in diversen Zeitschriften veröffentlicht wurden und werden, das Verkehrsblatt, oder qualifizierte Rechtsbücher zur StVO sind ebenfalls erste Wahl bei der Quellenwiedergabe. Aber das war es. Es geht jedoch nicht, daß du Dinge aus quellenreferenzierten Darstellungen auf Basis von Googeleien löschst - und das mit der Behauptung, diese wären falsch. Mediatus 15:12, 6. Jan. 2018 (CET)Beantworten
  • Bevor hier solche groben Unterstellungen ausgesprochen werden, sollten diese belegt werden. Wenn es sich auf die Reflektoren in den Pedalen bezieht, so ist dies offensichtlich ein Fehler gewesen. Man kann googeln, was aber laut Benutzer:Mediatus unerlaubt ist, und stößt auf unzählige Einträge, dass dies vor 1940 eingeführt wurde. Belegt habe ich es jedoch mit einer im Internet abgelegten Abschrift der Verordnung. Nun, dies lässt der Benutzer:Mediatus nicht zu, weil diese ja gefälscht sein könnte, und nur echtes Papier aus den 1930er Jahren von ihm zugelassen wird. Das kann man so halten. Man kann aber auch finden, dass hier jemand deutlich übers Ziel hinausschießt. Es ist lächerlich anzunehmen, dass ein Ersteller einer Internetseite sich die Mühe macht die ganze Verkehrsordnung zu veröffentlichen und dann dort gezielt Fehler einbaut. Wer so denkt, leidet an etwas. Viel mehr scheint mir hier, dass Benutzer:Mediatus die Deutungshoheit über diesen Wiki-Artikel haben will und jede sinnvolle Mitarbeit erstickt. Immerhin (und was Benutzer:Mediatus unerwähnt bei seinen Unterstellungen und Angriffen lässt): Im Artikel stehen nun durch meine vermeindlich katastrophale Mitarbeit deutlich mehr Inhalte und falsche wurden korrigiert. Es wäre also auch eine gemeinsame, fruchtbare Arbeit zwischen mir und Benutzer:Mediatus möglich gewesen (wie es sie nun quasi auch gab), ganz ohne die lehrerhafte und beschimpfende Art. Ein Tipp noch an Benutzer:Mediatus, bevor ich mich hier verabschiede: Die Liebe zur dauernden Substantivierung, führt nicht gerade zu einem flüssigen Lesegenuss.--ChrvA (Diskussion) 10:51, 8. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Hier handelt es sich nicht um Unterstellungen, ließ im Reichgesetzblatt an der angegebenen Stelle. Das meiste, was ich dazugeschrieben habe, sind Ergänzungen, die nicht von Dir stammen. Verwende bitte zukünftig Originalquellen. Deine Rechtschreibschwäche als Lesegenuß (!) auszugeben ist auch toll. Frage: Wie viele gewichtige Veröffentlichungen (keine Schülerzeitung) stammen wohl aus Deiner Feder? Mediatus 10:56, 8. Jan. 2018 (CET)Beantworten

seitengenaue Referenzierung[Quelltext bearbeiten]

Wo waren da Seitenzahlen. Wo Originalquellen? Mediatus 10:57, 8. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Literaur Breuer[Quelltext bearbeiten]

  • Marco Breuer: Der Deutsche, das Auto und der Straßenverkehr. Ein Buch über den Straßenverkehr. Selbstpublikation. Engelsdorfer Verlag, Leipzig 2008, ISBN 3-86703-794-9. habe ich vorerst gelöscht, da ich die Relevanz für die StVO nicht erkennen kann, das Buch nur im Eigenverlag zu erhalten ist und ich keine einzige Rezension dazu gefunden habe. Falls entsprechende, überzeugende Belege für die Relevanz genannt werden, kann es wieder eingefügt werden. --Rustikal (Diskussion) 20:17, 12. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Danke! Mediatus 09:38, 13. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Geltungsbereich, Quelle?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, Auf der Seite steht, dass der Geltungsbereich die BRD ist. Wo finde ich die Quelle dieses Sachverhaltes? Im StVG steht nichts zum Geltungsbereich. Danke. (nicht signierter Beitrag von 188.101.244.152 (Diskussion) )

Auch wenn es mir recht trivial erscheint, dass sich ein deutsches Bundesgesetz bzw. eine bundesrechtliche Verordnung regelmäßig auf das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht, so verweise ich dazu bspw. auf Hans Schneider: Gesetzgebung – ein Lehr- und Handbuch (3. Aufl. C.F.Müller, 2002, Rn. 570 ff., hier Rn. 574: Normalfall: Geltung im ganzen Gebiet). Und auch bei Landesgesetzen etc. pp. gilt, dass sie für das gesamte territoriale Herrschaftsgebiet der rechtssetzenden Autorität gelten, solange nichts anderes ausdrücklich bestimmt wurde. --Verzettelung (Diskussion) 18:37, 17. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Jeder Jurist weiß, dass deutsche Gesetze auch außerhalb Deutschlands gelten können, z.B. bei im Ausland begangenen Taten oder wenn Deutsche das Opfer eine Straftat sind. Anders herum gelten für ausländische Fahrer und ausländische Fahrzeuge in Deutschland andere Regeln als für Deutsche. --89.247.103.165 14:35, 31. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Novelle 2016 (II)[Quelltext bearbeiten]

Im Text zur Novelle von 2016 wird mit der Fußnote 66 korrekt auf die Quelle im im Bundesgesetzblatt verwiesen. Dort ist von "EINER Aufsichtsperson im Alter von mindestens 16 Jahren" die Rede und nicht von DEN Eltern (Plural). Ich schlage vor, den Satz
"... dürfen nun von ihren Rad fahrenden Eltern auf dem Fußweg begleitet werden."
wie folgt zu ändern:
"... dürfen nun von einer Rad fahrenden Aufsichtsperson im Alter von mindestens 16 Jahren auf dem Fußweg begleitet werden."
oder:
"... dürfen nun von einer Rad fahrenden Aufsichtsperson auf dem Fußweg begleitet werden. Die Aufsichtsperson muß mindestens 16 Jahre alt sein"
--87.122.87.170 06:19, 26. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Zwei Richtungen mit zusammen drei (oder fünf) Streifen[Quelltext bearbeiten]

Zwei Richtungen mit zusammen drei (oder fünf) Streifen: Mag jemand herausfinden und ergänzen, wie das vor 2009 geregelt war oder nicht? Seitdem darf der mittlere nur zum Einordnen zum Linksabbiegen genutzt werden. --Diwas (Diskussion) 05:31, 29. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Stvo-Novelle 2020[Quelltext bearbeiten]

Die aktuelle StVO-Novelle müsste hier eingearbeitet werden: [3]--GURKEdeluxe (Diskussion) 14:46, 19. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Das ist noch nicht inkraftgetreten. Da kann man noch warten, bis der offizielle Gesetzestext im Bundesgesetzblatt erschienen ist. Dann hat man eine Rechtsgrundlage. --Mediatus 16:12, 19. Feb. 2020 (CET)Beantworten
2 Monate später gibts jetzt tatsächlich ein Update: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-04/andreas-scheuer-verkehrsregeln-strafen-schutz-fahrradfahrer?fbclid=IwAR2sMKR6z8D6x3RLOGJpmEWM-PPhNuggYgUnqu-2pkmguaJnyrTH8vZEV4o Die Novelle soll am 28. in Kraft treten!--GURKEdeluxe (Diskussion) 21:36, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ja und dann muß der Ganze eben noch im Bundesgesetzblatt oder/und im Verkehrsblatt erscheinen. Vor dem Erscheinen im Verkehrsblatt wissen wir nichts über die Maße der Zeichen. --Mediatus 21:46, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
So, jetzt sind auch die Verkehrszeichen erschienen: [4] --Mediatus 22:02, 1. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Rechtswidrigkeit[Quelltext bearbeiten]

laut ADAC sind zumindest die Fahrverbote gem. der Novelle 2020 unwirksam wg. Verstoßes gegen das Zitiergebot!--178.7.8.89 22:46, 1. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

"Besondere Bestimmungen"[Quelltext bearbeiten]

Der Text zu §35 ist Blödsinn. Niemand wird von der Einhaltung der StVO "befreit". Es werden nur ein paar Restriktionen aufgehoben, aber immer unter Beachtung der allgemeinen Pflichten, die sich aus der StVO ergeben. Geregelt ist das in §35 Abs. 1 und Abs. 8 .

D.h. auch mit Blaulicht und Sondersignal darf die Polizei nicht mit Tempo 200 durch die Stadt rasen und das Leben von Menschen gefährden.--2A02:8109:9280:758:6CE8:BA8C:6154:8247 13:59, 3. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Da muss man sich wohl beim Gesetzgeber beschweren. Der §35 (1) lautet: "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, ... und der Zolldienst befreit, ..." --Mainpage (Diskussion) 04:20, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Wie beschwert man sich beim Gesetzgeber? Ich hätte da was, speziell zu Zeichen wie "9-18 h"... --onkelrocco (Diskussion) 13:08, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Geltungsbereich[Quelltext bearbeiten]

> Dazu gehören alle Flächen, die dem Verkehr gewidmet sind und Flächen, die tatsächlich der Allgemeinheit mit Zustimmung des Berechtigten zur Benutzung verfügbar sind.

Das ist nicht richtig. Ein privater Parkplatz an der Straße, der nur für den Berechtigten ist, gehört auch zum Geltungsbereich der StVO, wenn er nicht abgesperrt ist. Ein privates Werksgelände mit den Schild "nur für Mitarbeiter" gehört auch zur StVO, wenn der Zugang nicht kontrolliert wird und nicht abgesperrt ist.

> Nicht öffentliche Verkehrsflächen sind Straßen, die für jeden Verkehr gesperrt sind.

Da Fußgänger auch zum Straßenverkehr gehören, kann dieser Satz nicht stimmen.

--89.247.103.165 14:28, 31. Dez. 2023 (CET)Beantworten