Diskussion:Strahlenschutz

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Manfred Roettle in Abschnitt Nicht ionisierende Strahlung
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Und das StGB...[Quelltext bearbeiten]

Zur Liste der deutschen Gesetze, die den Umgang mit ionisierender und nichtionisierender Strahlung regeln, gehört auch das Strafgesetzbuch.

Siehe dort z.B. die §§ 309ff und 325a.

Dieter Chrobaczek, Hamburg (nicht signierter Beitrag von 136.172.96.225 (Diskussion | Beiträge) 10:36, 28. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Ich verlinke mal die Gesetzestexte: § 309, § 310, § 311, § 312, § 325a.
MfG, --³²P 11:12, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

IAEA Safety Fundamentals einfließen lassen[Quelltext bearbeiten]

Der logische Aufbau der Safety Fundamentals der IAEA sollte hier reproduziert werden. Dann ist zumindest für Laien wesentlich klarer was alles zum Strahlenschutz beiträgt. Zumindest das Ziel (Schutz der Bevölkerung und Umwelt vor den schädlichen Einflüssen der Ionisierenden Strahlung) und die zehn Prinzipien um dies zu erreichen sollten aufgelistet werden.

Es sollte auch darauf hingewiesen werden dass umgangssprachlich meistens mit Strahlenschutz nur Methoden und Arbeiten bzgl. dem Bestimmen von individuellen Dosisleistungen gemeint ist. Wenn ich Zeit habe, werde ich mal diese Änderungen einflechten.--Dio1982 10:52, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

.. war bisher ein Abschnitt dieses Artikels, ist aber ein eigenes Thema. Deshalb mache ich daraus einen eigenen Artikel.--UvM, 24.2.11

Grundsätzliches[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse Hinweise auf Grundsätzliches: einerseits Strahlung, andererseits Aufnahme strahlender Stoffe mit Lebensmitteln, Wasser, durch Einatmen. --Hans Eo 17:31, 3. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Fehlende Artikel[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen in dieser Kategorie z.B. die Artikel Strahlenunfall (auch auf Medizin, Labors, Industrie bezogen) sowie Radiotoxizität, welch letzterer m.E. v.a. auch auf die bei Reaktorunfällen freigesetzten hauptsächlichen Radionuklide und deren spezifische Gesundheits-Gefährdung bezogen sein müsste --62.202.240.249 12:23, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Zusammenhänge[Quelltext bearbeiten]

Das Atomgesetz hat mit der Röngtenverordnung heute nichts mehr zu tun. Es gibt nur historische Bezüge (1941) und den aus Laiensicht thematischen Zusammenhang - mehr nicht. --Fmrauch (Diskussion) 11:14, 12. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Ist denn das Atomgesetz (AtG) nicht mehr die gesetzliche Grundlage der Röntgenverordnung (RöV)? Die §§ 11 und 12 AtG waren doch bislang die Ermächtigungsvorschriften für den Erlass der RöV. Das gilt auch für den Erlass der Verordnung, mit der die RöV wesentlich geändert wurde (Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen vom 4. Oktober 2011 - BGBl. I S. 2000). Es stellt sich mir daher die Frage, wenn nicht das AtG, welches andere Gesetz ist dann die Rechtsgrundlage der RöV?--Manfred Roettle (Diskussion) 21:06, 12. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Das Atomgesetz ist seit Oktober 2017 nicht mehr die Grundlage des Strahlenschutzes in Deutschland (und war es in Österreich und der Schweiz sowieso noch nie). Der Strahlenschutz - für ionisierende Strahlung - basiert jetzt auf dem Strahlenschutzgesetz. Das sollte dringend eingebaut werden.

Nicht ionisierende Strahlung[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Strahlenschutz soll sich laut Einleitung auch auf nicht ionisierende Strahlung beziehen. Die beiden dazu genannten Beispielbereiche kommen aber im weiteren Artikel gar nicht vor. Die Einbeziehung der nicht ionisierenden Strahlung entspricht imho auch nicht dem üblichen Sprachgebrauch. Ist das WP:TF, oder gibt es seriöse Belege für diesen Wortgebrauch? --UvM (Diskussion) 11:02, 7. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Sehe ich aus so. Zumal auch dafür keine Strahlenschutzverordnung (oder Strahlenschutzgesetzt ...) zuständig ist, sondern das "Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen". MfG, Georg Hügler (Diskussion) 11:16, 7. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Im Sprachgebrauch wird nicht zuletzt im Lichte des neuen Strahlenschutzgesetzes unter „Strahlenschutz“ wohl in erster Linie der Schutz vor ionisierender Strahlung verstanden werden. Der Schutz vor nichtionisierender Strahlung hat Rechtsgrundlagen vor allem im Arbeitsschutz- und Immissionsschutzrecht. Ich sähe es von daher als sachgerecht an, wenn der Strahlenschutz auch bei WP entsprechend eng definiert würde. Die Frage, die sich gleichzeitig stellt, ist aber die, ob und ggf. wie der Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei WP besser thematisiert werden soll.--Manfred Roettle (Diskussion) 16:51, 7. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Versteht man im Lichte des Strahlenschutzgesetzes "wohl in erster Linie" oder "nur"? MfG, Georg Hügler (Diskussion) 16:57, 7. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Nach ein wenig Google-Books-Recherche: eher „in erster Linie“, aber nicht „nur“. Jedenfalls gibt es das Buch von Jürgen Eichler: Laser und Strahlenschutz, Vieweg 1992, ISBN 978-3-528-06483-9, über den Schutz vor Laserstrahlung. Andererseits steht in A. Rahn: Strahlenschutz-Technik, 2. Auflage, Ecomed-Sicherheit 2012, ISBN 978-3-609-68452-9 zwar auf Seite 8 zwar auch der schöne Satz „Strahlenschutz ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen“ -- aber der Rest des Buches handelt dann nur von ionisierender Strahlung, StrSchV usw., also genau wie der Artikel hier.
Ich schlage vor, den Satz in der Artikeleinleitung im diesem Sinne („in erster Linie, aber nicht nur“) zu modifizieren, mit Angabe der Belege. Grüße, UvM (Diskussion) 17:29, 7. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Die deutsche Strahlenschutzkommission zählt den Schutz vor ionisierenden wie nichtionisierenden Strahlen zu ihrem Aufgabenbereich.--Manfred Roettle (Diskussion) 17:52, 7. Jan. 2018 (CET)Beantworten