Diskussion:Streubesitz

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von TennisOpa in Abschnitt Definition
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freefloat[Quelltext bearbeiten]

Dies ist der Artikel "Streubesitz". Dass die (gängige) englische Übersetzung erwähnt ist, ist völlig in Ordnung. Aber das eigentlich benutzte Wort sollte doch das deutsche sein. Zumal es der Titel des Artikels ist. Ich bin der Ansicht, dass man freefloat überall - außer im Einleitungssatz - durch Streubesitz ersetzen sollte. --80.171.53.106 14:27, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Leider ist der Begriff gegenwärtig mit dem englischen Public float verlinkt, der aber eine andere Bedeutung hat. --House1630 (Diskussion) 00:55, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

Die Definition Aktien, die nicht dauerhaft im Besitz von Anlegern sind und somit dem Aktienhandel potentiell zur Verfügung stehen ist m.E. unglücklich. Wie dauerhaft jemand seine Aktien halten wird, weiß niemand (in der Regel nicht einmal der Aktionär selbst). Es gibt Aktien, die seit 100 Jahren in einer (Kleinaktionärs-)Familie vererbt werden, aber selbstverständlich Streubesitz sind. Andererseits gibt es Riesen-Aktienpakete, die außerbörslich hin- und hergeschoben werden, aber immer noch in der Hand von Großaktionären bleiben. Das Börsenlexikon der Dt. Börse gibt (in dem verlinkten Börsenlexikon) die Definition Zum Streubesitz zählen alle Aktien, die nicht von Großaktionären (Anteil am Aktienkapital von über 5 Prozent) gehalten werden, also vom breiten Publikum erworben und gehandelt werden können. Das ist (dank Meldepflicht) eine nachvollziehbare Größe und die deutlich sinnvollere Definition und im übrigen für die in D notierten Werte, die einzig maßgebliche Definition. ---Carl B aus W 11:06, 17. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Denke ich nicht - die Definition der Deutschen Börse ist eine reine Konvention und zieht die Grenze willkürlich bei 5% (wieso nicht 3%? auch hier gibt es eine Meldepflicht); dies ist der Deutschen Börse eigen (die natürlich für Indexberechnung und ähnliches eine operationelle Definition braucht) beschreibt aber das Phänomen nicht (zB manch institutioneller Investor überschreitet gelegentlich die 5% aus anlagetechnischen Gründen, ohne die Absicht zu haben, diese dauerhaft zu halten) und ist auch keine international gültige Definition.--Stauffen 11:56, 17. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Na klar, ist das eine reine Konvention, und die 5% sind Willkür, wie bei so vielen Definitionen, vor allem wenn Zahlen im Spiel sind (siehe z.B. Wald oder Schiff vs. Boot). Ich denke aber, wir brauchen uns um die Abgrenzung Streubesitz/Großaktionär keinen Kopf zu machen, das hat nämlich schon die Deutsche Börse für uns getan. Und vor allem, die Definition der Dt. Börse (auch wenn sie irgendwie anzweifelbar ist) ist maßgeblich, jedenfalls für die Berechnung einiger nicht ganz unwichtiger Indizes. --Carl B aus W 14:40, 17. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Wurde inzwischen von der Deutschen Börse überarbeitet.--House1630 (Diskussion) 00:57, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

In anderen Ländern scheint es entsprechende Regeln auch zu geben. --TennisOpa (Diskussion) 13:08, 4. Mär. 2017 (CET)Beantworten