Diskussion:Studiengebühren in Deutschland

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Hörergelder?[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit dem Begriff "Hörergelder" im Abschnitt "Geschichte" gemeint? Der Begriff wird nicht erklärt und es ist kein Link auf den man klicken könnte. (nicht signierter Beitrag von 88.130.210.19 (Diskussion) 23:33, 31. Dez. 2014 (CET))Beantworten

Wichtige Änderung:

http://www2.hs-esslingen.de/~kiriakid/Info/Aenderung_des_Landeshochschulgebuehrengesetzes.htm

Kann das jemand kompetentes bitte in den Artikel einarbeiten?

Abschnitt Bayern[Quelltext bearbeiten]

Auch an der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg beträgt die Studiengebühr nur 300€, ich weiss aber nicht ob das generell für alle künstlerischen Studien gilt. -- 131.188.105.78 17:14, 26. Mai 2009 (CEST) Warum wird nur die 10%-Bestenregelung an der LMU erwähnt? Eine ähnliche Regelung gibt es auch an der Universität Augsburg, sowohl für die besten 10% der Studienanfänger als auch der Absolventen. (nicht signierter Beitrag von 137.250.136.35 (Diskussion 15:07, 16. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Vandalismus?![Quelltext bearbeiten]

Hallo Ihr. Warum habt ihr diesen Artikel gesperrt?


Wikipedia sagt: Unter Vandalismus versteht man in der Regel Zerstörungswut oder Zerstörungslust. Vandalismus ist bewusste illegal, bzw. normenverletzende Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums als Selbstzweck.

Ich finde es sehr schade, dass man diesen Artikel nicht bearbeiten kann. Inwiefern hat es denn eine bewusste, illegale oder normenverletzende Beschädigung Zerstörung fremden Eigentums als Selbstzweck gegeben? Wer schon einen derart krassen Eingriff vornimmt, sollte das wenigstens begründen!

So.Ich denke: Studiengebühren sind doch kein "kontroverses politisches Thema" sondern "regelmäßig zu leistende Zahlungen als Voraussetzung für die Teilnahme am Studium." - nicht?

"Politisch kontrovers" ist dabei nur die Frage, ob Studiengebühren erhoben werden sollen oder nicht. Die CDU sag ja, die SPD nein - ganz einfach.  :-)

liebe Grüße Julia aus Hamburg 12. Feb. 2008 10:35

Wenn das alle mal so nüchtern sehen würden... sebmol ? ! 10:41, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Erstmal es ist weiter möglich den Artikel zu bearbeiten, du musst dich nur Anmelden und ein zwei Tage warten, was auch den Vorteil hat das nicht mehr jeder deine IP-Adresse sieht. Also ich hatte den Vandalismus Antrag gestellt, denn es gibt in Wikipedia gewisse Grundregeln. Da in der letzten Zeit von unterschiedlichen IPs immer wieder sehr ähnliche Beiträge dem Artikel hinzugefügt wurden die zum Beispiel dem Neutralen Standpunkt widersprachen, kann man schon „normenverletzende(r) Beschädigung“ sprechen. Um dise Änderungen zu verhindern habe ich eine Halbsperrung für unangemeldete Benutzer beantragt... Gruß Azrael. 12:07, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Seitens der CDU gab es durchaus einmal Gegner von Studiengebühren. Die SPD/Grünen-Regierung hat 2004 als erste in NRW Langzeitstudiengebühren eingeführt. Später, als eine CDU/FDP-Koalition an die Regierung kam, hat diese dann allgemeine Studiengebühren eingeführt. Soviel zum Thema 'SPD sagt nein - ganz einfach'. Erst 2011 hat dann wiederum eine SPD-Regierung in NRW die Studiengebühren komplett wieder abgeschafft – und das als maßgeblichen Erfolg für sich gefeiert... :S TurnspitDawg 01:51, 24. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Sozialverträglichkeit[Quelltext bearbeiten]

Alle Sätze sind mit Quellen belegt, allerdings ist nicht erwähnt bzw. belegt, was das mit Studiengebühren zut tun hat. Dieser Absatz gehört Inhaltlich eher in den Artikel Bildungsbenachteiligung in der Bundesrepublik Deutschland in dem gezeigt wird, dass es weit mehr Gründe als Studiengebühren gibt. Ich glaube zwar auch dass Studiengebühren nicht ohne Auswirkungen auf die soziale Zusammensetzung der Studierenden ist, allerdings ist das momentan noch Theorienfindung, da es (meines Wissens) zur Zeit keine Aussagekräftigen Studien über die sozialen Folgen von Studiengebühren gibt. Allerdings enthält der Absatz die inderekte Schlussfolgerung, dass diese Situation in Deutschland durch Studiengebühren beibehalten bzw. verstärkt wird. Wenn der Absatz und die Schlußfolgerung wichtig ist, wird es sicher nicht sehr schwer sein einen bedeutende Person oder Gruppe (Politiker, Studentenwerk...) zu finden, der die Meinung vertritt, dass es dazwischen einen Zusammenhang gibt. Dann aber bitte deutlich machen, das es sich um eine Meinung und nicht um einen Fakt handelt. Um nicht gleich wieder einen Editwar anzufangen, werd ich den Absatz erstmal noch nicht löschen. Gruß Azrael. 16:26, 14. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich war etwas mutiger und habe den Abschnitt entfernt. Ein Zusammenhang zu Studiengebühren ist nicht erkennbar. Die "Offensichtlichkeit", die auf der ursprünglichen Artikeldiskussionsseite angesprochen wurde, hilft nicht weiter, weil es sich erstens um Theoriefindung handelt und zweitens nicht jeder mögliche Zusammenhang, der offensichtlich erscheint, auch wirklich existiert. sebmol ? ! 16:40, 14. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Nur weil es politisch unbequem ist, wird hier gelöscht. Im Abschnitt wird ein klarer Bezug zu Studiengebühren dargelegt. Die OZSE-Studie als Theoriefindung zu bezeichnen ist völlig abstrus. Politische Ideologien haben bei Wikipedia nichts zu suchen. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 08:45, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Erklär doch bitte mal den Zusammenhang zwischen diesen Aussagen und Studiengebühren? Wo wird in der Studie auf Studiengebühren eingegangen? Ich habe auch nicht die OECD-Studie als Theoriefindung bezeichnet, sondern die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen den in der Studie dargestellten Tatsachen und Studiengebühren. Also, wo wird in der Studie der Zusammenhang dargestellt? sebmol ? ! 09:44, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn man die reverts im alten Artikel mitzählt, wäre für euch Beide eine Vandalismussperre gerechtfertigt. Ich würde euch deshalb bitten den Editwar zu beenden und vor weiteren Edits euch erstmal zu einigen. Liberal Freemason ist dir schonmal aufgefallen, dass in den zitierten Sätzen kein einziges mal das Wort Studiengebühren vorkommt? Sicherlich der Zusammenhang zu Studiengebühren liegt nahe, ist aber im dem Abschnitt nicht belegt. Ich hab oben schonmal geschrieben unter welchen Bedingungen man den Abschnitt trotzdem im Artikel behalten könnte. Meiner Meinung nach müsste man ihn aber auf jedenfall ändern um ihn drinn zu lassen... Gruß Azrael. 09:48, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Im betreffenden Abschnitt sind zwei Sätze vorhanden, bei denen es explizit um Studiengebühren geht. Sind sie "dir schonmal aufgefallen" oder hast du den Abschnitt einfach nicht gelesen? --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 10:04, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Hier nochmal der Text:
Nach der OECD-Studie von 2007 sackte Deutschland im Bildungsbereich im weltweiten Vergleich von Platz 10 auf Platz 22 ab.[45] Danach sei „Deutschland […] derzeit nicht in der Lage, Ingenieure, die in den kommenden Jahren in Rente gehen, durch junge Absolventen zu ersetzen.[46]“
„Deutschland [gibt] pro Studierenden im Tertiärbereich weniger aus als im OECD-Durchschnitt und weniger als die Hälfte des Betrags, den die Vereinigten Staaten hierfür aufwenden […].[47]“
„In Deutschland ist die soziale Bildungsmobilität […] vergleichsweise gering und das trotz der Tatsache, dass das Studium in Deutschland weitgehend steuerfinanziert ist. So ist der Anteil von Akademikerkindern an Hochschulstudenten 2,2 mal so hoch, wie es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. In Irland dagegen hat die akademische Bildung des Vaters so gut wie keinen Einfluss darauf ob ein Kind studiert oder nicht.[46]“
Wo steht da was von Studiengebühren? sebmol ? ! 10:10, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Nur weil das Wort selbst nicht im Abschnitt vorkommt, wird der Inhalt des Abschnittes schon nicht mehr erfasst? So schwer ist der Text doch wirklich nicht zu verstehen. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 10:13, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Hör doch bitte mal auf ständig auszuweichen und erklär einfach, was diese Aussagen mit Studiengebühren zu tun hat. Ich kann den Zusammenhang nicht erkennen, und das liegt keinesfalls daran, dass ein Zusammenhang für mich „politisch unbequem“ wäre. sebmol ? ! 10:16, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Gut, ich versuche es zu erklären. Die soziale Herkunft, d. h. das Einkommen der Eltern ist in Deutschland ausschlaggebend dafür, ob jemand studieren kann oder nicht. (Der Faktor 2,2) Und das, obwohl das Studium in Deutschland hauptsächlich von öffentlichen Geldern finanziert wird. Dabei ist zu beachten, dass die öffentlichen Gelder pro Student in den USA - zusätzlich(!) zu den dortigen Studiengebühren - mehr als doppelt so hoch sind. Laut Frontal21 gemäß OECD-Studie sogar bis zu viermal so hoch. Studiengebühren erhöhen zusätzlich das finanzielle Risiko eines Studiums - was im Hinblick auf die notwendigen Akademikerabschlüsse in Deutschland nicht zielführend ist.
Weitere Erläuterung: Die Studiengebühren in Deutschland sollen auf dem Papier die Studienqualität verbessern. Tatsächlich werden aber nur die öffentlichen Kassen entlastet, da die Hochschulen längst unterfinanziert sind und durch "Hochschulfreiheitsgesetze" (Beispiel NRW) kommen auf die Hochschulen weitere Kosten zu, daher sehen sich die Hochschulen genötigt, Studiengebühren zu erheben. Einzelne Hochschulen, die keine Studiengebühren erheben würden, müssten auf Grund eines verstärkten Zulaufes selektieren, was mit weiteren Kosten und Aufwand verbunden wäre. Das ist jedoch nicht erwünscht.
Bereits die Anschaffung von Kreide und einer Tafel wird ernsthaft von manchen (siehe Video unten) als Verbesserung der Studienbedingungen verstanden. Wären die öffentlichen Gelder wie in den USA doppelt so hoch, könnten Studiengebühren für zusätzliche Angebote erhoben werden. Aktuell sichern sie jedoch ausschließlich die Grundversorgung, indem alles, was nach einer Verbesserung von Studienbedingungen auch nur irgendwie aussieht, über die Studiengebühren finanziert wird. Man verschiebt dabei also nur ein paar Zahlen und Rechnungen.
Studiengebühren verstärken prinzipiell den Effekt sozialer Selektion: Abhängig vom Einkommen der Eltern steigen die Kosten und das Risiko für ein Studium. (Und nicht umgekehrt.) Auch bei einem kreditfinanzierten System ist das Einkommen und die Finanzierung der Studiengebühren durch die Eltern ausschlaggebend dafür, wieviel kumulierte Zinsen anfallen. Die Studiengebühren in den USA hingegen sind zudem größtenteils durch Stipendien finanziert. Und dabei wurden die Kosten und das Risiko für den Unterhalt noch gar nicht erwähnt.
--Liberaler Freimaurer (Diskussion) 10:51, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Das sind sicher gute Ausführungen, aber sie stehen nicht in der Studie. Du siehst einen Zusammenhang zwischen der Einkommenstärke einzelner Familien und der Möglichkeit ihrer Nachkommen zu studieren, die über Studiengebühren beeinflusst (verringert?) wird. Dieser Zusammenhang wird aber in der OECD-Studie nicht hergestellt. Ebenso wird dort kein Zusammenhang zwischen (höheren) Studiengebühren, dem finanziellen Risiko eines Studiums und einer geringeren Anzahl an Akademikerabschlüssen dargestellt. Dass ein höheres finanzielles Risiko zwangsläufig für eine geringere Anzahl an Akademikern führt, ist eine Frage, die empirisch beantwortet werden müsste. Diese Kausalbeziehung einfach anzunehmen ist Theoriefindung.
Du denkst jetzt vielleicht, dass diese Zusammenhänge alle so offensichtlich sind, dass sie keiner weiteren Untersuchung bedürfen und hier auch nicht notwendigerweise mit Einzelnachweisen genannt werden müssen. Tatsächlich ist es aber so, dass gerade solche Kausalzusammenhänge belegt werden müssen, weil in vielen Fällen, wo es um wirtschaftliche/soziale Themen geht, das Offensichtliche nicht unbedingt mit dem Zutreffenden übereinstimmt und kleine Details große Unterschiede machen können.
Es gibt zweifellos eine große Anzahl Studien, die sich mit den Ausiwkungen einer Einführung von Studiengebühren auf die Absolventenquote und deren finanziellen Umständen beschäftigen und die sollten im Artikel auch untergebracht werden. Die OECD-Studie beschäftigt sich aber schlicht mit diesem Thema nicht, kann hier also auch nicht zur Darstellung dieser Auswirkungen herangezogen werden. sebmol ? ! 11:14, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Du wolltest es erklärt haben, ich habe es nur weiter erläutert. Schade, dass du weder die Studie gelesen noch meinen Text verstanden hast, sonst würdest du nicht behaupten, dass die Studie sich damit nicht beschäftigen würde. Vielleicht würde es dir helfen, wenn du wenigstens den unten verlinkten Frontal21-Beitrag schauen würdest. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 11:23, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe die OECD-Studie nicht gelesen, musst das aber auch nicht. Wenn die Studie sich damit beschäftigt, dann müssen das die im Artikel angegeben Zitate auch hergeben. Das tun sie aber nicht. Diese Zitate sprechen davon, dass die Absolventenanzahl unzureichend ist, dass die öffentliche Studienausgaben im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich sind und dass die soziale Bildungsmobilität sehr gering ist. Studiengebühren werden weder erwähnt, noch wird das Thema angeschnitten. Also kommen die Zitate raus. sebmol ? ! 11:39, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Die Studie scheint dir ja wirklich ein Dorn im Auge deiner Ideologie zu sein, was daran erkennbar ist, dass du dich weigerst, dich mit der OECD-Studie auseinanderzusetzen, von der du natürlich dennoch eine Meinung hast. Die Realität ist komplex und nicht nur schwarz/weiß, so dass man den Kontext verstehen muss und nicht nur auf Schlüsselwörter reagieren kann. Hier mal ein Abschnitt, der eher deiner Ideologie entspricht, der jedoch ohne die Zusammenhänge des Abschnittes, der dir missfällt, tatsächlich wertlos ist.

„Auffallend ist, dass Länder ohne Studiengebühren in Bezug auf Chancengerechtigkeit beim Hochschulzugang nicht besser dastehen als Länder mit Studiengebühren. Der Zusammenhang zwischen Bildungsleistungen und sozialem Hintergrund wird in Deutschland wie auch in anderen ebenso stark gegliederten und früh selektierenden Bildungssystemen (z.B. Österreich, der deutschsprachigen Schweiz, der Tschechischen Republik oder Ungarn) in wesentlichem Maße durch die Schul- und Schulformwahl beeinflusst, die wiederum den Hochschulzugang bestimmt. Der Zusammenhang deutet darauf hin, dass das Schulsystem selbst einen erheblichen Einfluss auf die ungleiche Verteilung von späteren Bildungschancen hat und damit das Leistungspotenzial eines beträchtlichen Anteils junger Menschen, einschließlich von Schülern mit Migrationshintergrund, ungenutzt lässt (PISA-Datenbank).“

--Liberaler Freimaurer (Diskussion) 12:06, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Könntest du es bitte unterlassen, über meine „Ideologie“ zu philosophieren? Du hast überhaupt keine Ahnung, welchen Standpunkt ich zum Thema Studiengebühren habe, noch spielt der hier eine Rolle. Die OECD-Studie ist mir auch kein „Dorn im Auge“. Der von dir genannte Abschnitt kann problemlos im Artikel untergebracht werden, weil er sich konkret mit Studiengebühren auseinandersetzt, aber bitte keine Auszüge, wo der Zusammenhang nicht offensichtlich dargestellt wird und sich der Leser diese selbst erarbeiten muss. sebmol ? ! 12:14, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
P.S. Mit mir brauchst du auch nicht wie mit einem Kind reden. Differenzierte Betrachtungsweisen sind mir aus dem Studium und der eigenen Arbeitswelt geläufig, und du brauchst dir auch keine Sorgen machen, dass ich zu dualistischen Ansichten neige. Ich glaube, du baust dir hier ein Feindbild zurecht, das schlicht nicht existiert. sebmol ? ! 12:16, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Feindbilder habe ich nicht nötig. Deinen Standpunkt zum Thema Studiengebühren hattest du bereits in der Diskussion im Hauptartikel durchblicken lassen, die nicht auf eine differenzierte Betrachtungsweise schließen ließ. Wenn die Zusammenhänge offensichtlich darstellbar wären, hätte man die Bildungsprobleme besser im Griff. Das Hauptproblem besteht in der Unterfinanzierung der Grundversorgung. "Trotz eines im wesentlichen öffentlich finanzierten Hochschulsystems" ist es nicht sozialverträglich. Unter dem Vorwand der ursachenadäquanten Kostenverteilung findet nur eine Kostenreduktion öffentlicher Mittel statt. Strukturell bedingte Probleme werden nicht behoben, sondern damit neue geschaffen. Tatsächlich ist Bildung jedoch gerade in Deutschland eine notwendige Investition des Staates, ohne die er im Wettbewerb nicht bestehen kann. Bildung die Geld dem Einzelnen kostet, muss sich rechnen. Grundlagenforschung bleibt dabei jedoch auf der Strecke, da sie dem Einzelnen kein Geld erbringt, dem Staat hingegen einen Standortvorteil. Von Menschenrechten noch ganz abgesehen. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 12:32, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Das sind jetzt aber wieder deine Ansichten und haben mit der Frage, ob diese Ausschnitte aus der Studie im Artikel stehen sollten, nichts zu tun. Und nochmal: deine Vermutungen eines Standpunktes bezüglich Studiengebühren kannst du lassen, die werden eh falsch sein. sebmol ? ! 12:44, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ja ich hatte den Absatz gelesen und mitlerweile habe ich sogar die Einzelnachweise und den Link hier weiter oben gelesen. In den Internetseiten aus den Einzelnachweisen, findet man auch kein einziges mal das Wort Studiengebühr. Auf das Thema Studiengebühr wird nur Bezug genommen, einmal im Spiegelonlineartikel wo Priska Hinz und Kai Gehring von den Grünen über "Campus-Maut" sprechen und auch einen Zusammenhang zwischen der Studie und Studiengebühren sehen und dann zum anderen in der Vorstellung von Angel Gurría, in dem ein Absatz vorkommt ("Dabei ist hervorzuheben, dass ein ausschließlich öffentlich finanziertes Bildungssystem[...]"), der inhaltlich ähnlich zu dem von dir zitierten ist. Dieser Absatz belegt aber gerade nicht deine Meinung, aber wie schon oben gesagt wenn sie dir wichtig ist dürfte es nicht sehr schwierig sein noch weitere Meinungsäußerungen von Politikern zu finden, und die dann klar gekennzeichnet als Meinung in den Artikel zu stellen. Das diese Ansicht aber auch von den erstellern der Studie vertreten wird sehe ich leider immer noch nicht. Gruß Azrael. 19:14, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Das Absacken Deutschlands zum Zeitpunkt der Einführung der Studiengebühren im internationalen Ranking ist also vermutlich reiner Zufall. Dass man es nicht schafft, einen Zusammenhang zu Studiengebühren zu sehen, wenn betont davon die Rede ist, dass es Deutschland trotz weitgehend öffentlicher Finanzierung dennoch nicht schafft, eine Sozialverträglichkeit herzustellen, sehe ich als Armutszeugnis. Aber ich werde hier sicher nicht gegen Windmühlen kämpfen. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 18:30, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist ein möglicher und auch offensichtlicher Zusammenhang. Weder ich noch Azrael haben ausgeschlossen, dass es diesen Zusammenhang gibt oder geben könnte. Aber er muss bewiesen werden, um im Artikel genannt zu werden. Was du, Azrael und ich von Studiengebühren halten und welche Zusammenhänge wir sehen, ist völlig irrelevant. Relevant ist, welche Zusammenhänge in unabhängigen, wissenschaftlichen Standards folgenden Veröffentlichungen dargestellt werden. sebmol ? ! 18:40, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
P.S. Ich habe mir den Frontral-Beitrag eben angesehen. Als Quelle ist das kaum zu gebrauchen, von journalistischer Neutralität ist quasi nichts zu erkennen. sebmol ? ! 18:40, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Quellen müssen weder neutral sein, noch deiner Meinung entsprechen, sondern müssen einzig reputabel sein. Oder ziehst du auch das in Zweifel? --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:43, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Hängt davon ab, wie du das von Quellen beschriebenen darstellst. Wenn du schreibst, "nach Ansicht einger vom ZDF-Magazin 'Frontal' interviewten Personen/Politikern/Professoren<ref>...</ref> werden Studiengebühren missbräuchlich verwendet", dann braucht das Magazin auch nicht neutral sein. Wenn du aber schreiben willst "Studiengebühren werden an vielen Universitäten missbräuchlich eingesetzt<ref>...</ref>", reicht eine offensichtlich nicht neutrale Quelle nicht aus. sebmol ? ! 00:23, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Da sind wir einer Meinung. An der FH-Dortmund erfolgt beispielsweise die Verwendung von Studiengebühren in Absprache mit den Studenten. Viel Geld fließt dabei in Tutoren/Nachhilfe. Nicht, dass es das nicht auch vor den Studiengebühren gab, aber das wäre das erste gewesen, was man streicht, wenn das Geld knapp wird. In so fern dient das Geld nur der Aufrechterhaltung bestehender Einrichtungen. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 09:26, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

So ein Quatsch. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass die Erhebung von Studiengebühren Ländersache ist, aber dass noch zu klären sei, ob Studiengebühren sozial verträglich sind. Nun befasst sich neuerdings auch der Bundespräsident mit der Frage der sozialen Verträglichkeit. Die Frage nach der soziale Verträglichkeit ist die Kernfrage dieses Themas und gehört ganz oben an erste Stelle, so wie dieser Absatz im Gegensatz zum nächsten. von 213.39.170.135 24.01.08 12:28

Erstmal: Bitte füge deine Diskussionsbeiträge unten an. Was diese diese Diskussion angeht, bitte beachtet das sie um einen mitlerweile gelöscheten Absatz „Sozialverträglichkeit“ geht und nicht unbedingt um den Zusammenhang von Sozialverträglichkeit und Studiengebühren im Allgemeinen... Was deine Änderungen angeht habe ich einige wieder zurückgenommen und auch so den Artikel geändert und zwar aus folgenden Gründen:
  • "und Studenten mittels Studiengebühren gegenüber den Steuerzahlern an den Kosten des Studiums beteiligt werden sollen." Dies ist nicht Propagandistisch, siehe Grüske, Karl-Dieter (1994), "Verteilungseffekte der öffentlichen Hochschulfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland - Personelle Inzidenz im Querschnitt und Längsschnitt", in Lüdeke, Reinar (Hrsg.), Bildung Bildungsfinanzierung und Einkommensverteilung II. Schriften des Vereins zur Socialpolitik, NF Bd. 221/II. Berlin: Duncker & Humblot oder eine Zusammenfassung in einem Interview [1]. Damit will ich auf gar keinen Fall behaupten, das diese Studie und deren Schlußfolgerungen unumstritten sind, aber sie ist ein oft angeführtes Argument in der Diskussion.
  • Weil die Einführung von Studiengebühren internationalem Recht widerspricht [unbelegte Tatsachenbehauptung], wird die Zahlung der Studiengebühren von den Studierenden zunehmenden[Geschwurbel] boykottiert.[wird weiter unten behandelt] - entfernt
  • Internatinale Pakt: versucht genauer zu formulieren, siehe http://de.wikisource.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_Wirtschaftliche%2C_Soziale_und_Kulturelle_Rechte#Artikel_13
  • Link entfernt - WP:WEB
Gruß Azrael. 16:20, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten


Neue Quelle(n)[Quelltext bearbeiten]

Unter Verschluss gehaltene Studie des Bildungsministeriums:

Missbrauch von Studiengebühren in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

ZDF, Frontal 21:

mms://c36000-o.w.core.cdn.streamfarm.net/36000zdf/ondemand/3546zdf/zdf/zdf/07/10/071016_studiengeb_f21_vh.wmv --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 08:45, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Auswirkung auf die Studienbereitschaft[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn es eigentlich logisch ist, die Meinung das es schlecht ist muss klarer zugeordnet werden.... Es könnte ja genauso jemanden geben der es gut findet, das die Studentenzahlen runtergehen. Desweiteren könnte man eventuell noch diese Studie hinzufügen:

Christoph Heine und Julia Willich: Studienberechtigte 2005. Übergang in Studium, Ausbildung und Beruf., Hannover, Dezember 2006, S.25ff.

,die Studienberechtigte nach ihrer Meinung befragt und die nun durch die Zahlen aus dem Absatz belegt wird. Inwiefern allerdings die Studenten dadurch in anderen Bundesländern studieren, müsste man vieleicht auch noch untersuchen/erwähnen.Gruß Azrael. 21:37, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Als Anhaltspunkt kann man das schon im Artikel unterbringen. Wir brauchen als Enzyklopädie ja nicht ergründen, welche Auswirkungen Studiengebühren allgemein auf Studentenzahlen haben. Wenn das aber jemand anders macht, sollte es auch zitiert werden. Relevant ist es allein schon deswegen, weil verringerte Studentenzahlen auch einen Einfluss auf die Einnahmen aus Studiengebühren zur Folge hat (Gesetze von Angebot & Nachfrage). sebmol ? ! 09:37, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Menschenrechtsverletzungen[Quelltext bearbeiten]

Am 31. Januar 2006 stellte ich im Senat der FH Dortmund den Inhalt des UN-Sozialpakts vor. Hier mal ein Auszug:

Am 3. Januar 1976 hat die Bundesrepublik Deutschland den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 entsprechend Artikel 59 des Grundgesetzes durch den damaligen Bundespräsidenten Walter Scheel aus der FDP ratifiziert. Drei Monate nach der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde wurde dieser völkerrechtliche Vertrag für Deutschland verbindlich. Nach Artikel 28 dieses Sozialpakts gelten die darin enthaltenen Bestimmungen (Zitat) „ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaates.“
Nach Absatz 2 dieses Artikels erkennt Deutschland an, (Zitat) „dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts [...]
c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss“.
Nach Artikel 2 Absatz 1 dieses Sozialpakts verpflichtet sich Deutschland, (Zitat) „unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten Maßnahmen zu treffen, um nach und nach mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen, die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen.“
Nach Artikel 12 Absatz 1 stimmt Deutschland darin überein, (Zitat) „dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. Sie stimmen ferner überein, dass die Bildung es jedermann ermöglichen muss, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, dass sie Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen fördern sowie die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muss.“


Man war sich also einig darüber, dass Bildung und Hochschulunterricht bei Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aus Gründen der Sozialverträglichkeit unentgeltlich sein muss, um die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und ihrer Würde zu stärken. Tatsächlich versucht man nun durch Marktmechanismen die Nachfrage nach Bildung derjenigen zu senken, die die Kosten für ihre Bildung scheuen.

Für Bildungsgrundrechte Geld zu verlangen ist ebenso eine Missachtung der Menschenrechte wie gebührenpflichtigen Wahlen oder gebührenpflichtige Meinungsäußerungen.

„Wertschöpfung durch Ideenreichtum - so hat sich Deutschland einmal einen internationalen Spitzenplatz errungen. Gestützt wurde diese Position durch eine gute und breit angelegte Ausbildung in allen Kategorien, auch in der Industrie und im Handwerk.“
„Die amerikanische Regierung sieht Wissen bereits als eine neue Machtsäule, gleichwertig zu Wirtschaft und Militär. Bildung und Forschung erhalten so einen neuen Stellenwert, denn Investitionen auf diesem Gebiet sichern letztendlich auch unseren Lebensstandard. Will Deutschland in der Welt von morgen noch eine Rolle spielen, müssen die Weichen jetzt gestellt werden.“ Quelle: Joachim Bublath - Verblödet Deutschland? - Deutschlands Elite: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,2343714,00.html

--Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:32, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wie sieht denn die Rechtsprechung zu diesem Vertrag und seiner Verbindlichkeit aus? sebmol ? ! 09:47, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Siehe Studiengebühren in Deutschland#Weitere Entwicklung. OVG Münster meint laut Pressemitteilung: unverbindlich. Das scheint mir aber mit der Rspr. von BVerwG und BVerfG unvereinbar zu sein. Nach h.M. ist Vertrag verbindlich, die Einführung der Chancengleichheit durch Unentgeltlichkeit wird aber "dynamisch" teleologisch ausgelegt: Es soll mit dem Pakt vereinbar sein, chancengleichen Hochschulzugang (insb. ohne Sortierung nach Finanzkraft der Eltern) auch auf andere Weise als durch Unentgeltlichkeit des Studiums herzustellen. Diese Auffassung schildern anschaulich Riedel/Söllner, JZ 2006, 270 ff. m.w.N. --Fehlerteufel 10:11, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Sieht nach einem komplexen Thema aus. Vielleicht sollte dann im Artikel sowohl auf diesen Vertrag als auch auf die widersprüchlichen Ansichten eingegangen werden. sebmol ? ! 10:46, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich teile die letzte Auffassung. Eine Unverbindlichkeit ist meiner Meinung nach nicht abzuleiten, denn man verpflichtet sich klar einer Zielrichtung/ einem Vektor - ohne jedoch einen Zeitraum zu vereinbaren. (Schlüsselwort: "allmählich", siehe oben.) Die Einführung von Studiengebühren ist jedoch dem entgegengesetzt, wodurch ein Verstoß erfolgte.
Es sei angemerkt, dass dort auch steht "entsprechend seinen Fähigkeiten" - d. h. wem die Fähigkeiten nachweislich fehlen, kann man offenbar zur Kasse bitten. Diese Formulierung betrachte ich als problematisch, denn es fehlt die Bemessungsgrundlage und wer die Fähigkeiten bewertet. Ab wann ist jemand fähig? Und was, wenn jemand unverschuldet an Fähigkeiten eingebüßt hat, die er zuvor nicht erwerben konnte?
--Liberaler Freimaurer (Diskussion) 10:53, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Zur einschlägigen Rechtssprechung siehe: BVerfGE 111, 307 - EGMR-Würdigung, zitiert durch Stellungnahme der Landesanwältin bei dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen im Normenkontrollverfahren vor dem Staatsgerichtshof vom 19. Juli 2007 (Kap. B.II.7 bzw. S. 32) bzgl. der Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren in Hessen. —Markus Prokott 22:23, 4. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Semesterbeiträge in Niedersachsen[Quelltext bearbeiten]

Als Student an einer Uni in Niedersachsen kann ich feststellen: Der Semesterbeitrag bei uns variiert jedes Jahr und ich glaube, er ist auch nicht an jeder Hochschule gleich! Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ich warte mit der Änderung auf Quellen und auf Kommentare!

Achtung!!! Die im Artikel gezeigte Tabelle ist zumindest im Fall Niedersachsen falsch. So schlägt das Zweitstudium in Göttingen auch mit den obligatorischen 500€ zu buche.


TUCer

2.12 Übersicht, Thüringen[Quelltext bearbeiten]

Zweitstudium in Thüringen ist nicht gebührenfrei, da hier die Langzeitstudiengebühr erhoben werden kann: Die Regelstudienzeit des längeren Studiums plus 4 Semester bleiben gebührenfrei, ab dann muss Langzeitstudiengebühr von 500 Euro gezahlt werden, wenn kein Ausnahmetatbestand zutrifft.

Semesterbeitrag incl. Semesterticket und Verwaltungsbeitrag an der Uni Jena im SoSe 2008: 177,20 Euro

Quellen: http://www.uni-jena.de/Semesterbeitrag.html http://www.uni-jena.de/Fragen___Antworten.html

falsch eingeordnet[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt # 2.5.3 Eklat zur Hamburger Hochschule passt irgendwie nicht zu Hessen... -- Amtiss, SNAFU ? 23:37, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Bayern[Quelltext bearbeiten]

"Inzwischen wurde der Termin auf das Sommersemester 2007 verschoben."??? Das SS 07 ist lange vorbei! --> Satz bitte umformulieren zu "Dann wurde der Termin auf das Sommersemester 2007 verschoben" oder ähnlich! --91.44.160.11 22:31, 25. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Der Vollständigkeit halber sollte in dem Artikel auch darauf hingewiesen werden, dass der Verwaltungskostenbeitrag nicht den Universitäten zugute kommt, sondern ohne jedwede Zweckbindung direkt in den bayerischen Staatshaushalt fließt.

Studiengebühren in Hessen sind seit heute 16 Uhr abgeschafft![Quelltext bearbeiten]

Der hessische Landtag hat mit linker Mehrheit die Studiengebühren (auch Langzeitgebühren) abgeschafft.

Angesichts der Tatsache dass der Artikel leider nicht bearbeitbar ist, weise ich aber an dieser Stelle darauf hin, dass dies nicht, wie im Absatz "Studiengebühren in Hessen" geschrieben, am 3.6.07(!), sondern am gleichen Tag dieses Jahres (2008) geschehen ist. Wer kann - bitte ändern!

Und wieder schade, dass nicht registrierte Nutzer die Seite nicht ändern können: Bei der heutigen Urteilsverkündung wurden die Studiengebühren in Hessen vom Oberlandesgericht als verfassungsgemäß erklärt. Bitte nochmal nachrecherchieren und einfügen, wer kann! Danke.

Nachdem die juristische Lage letztinstanzlich geklärt ist, sollten wir die Geschichte dieses Rechtsstreites massiv kürzen. Die Mehrzahl der Informationen in diesem Abschnitt dürften jetzt nur noch Rechtshistoriker interessieren. Weiterhin sollten wir die chronologische Darstellung umdrehen: Am Anfang das Urteil darstellen und dannach kurz die Hintergründe.Karsten11 17:50, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Tabelle mit Gebührenübersicht[Quelltext bearbeiten]

Die Spalte "Regierung" hat m.E. keine Daseinsberechtigung und dient nur populistischen Zwecken. In einer Übersicht zu Landesstraßen würde man auch nicht auflisten, von welcher Partei diese beschlossen worden ist.


In der Tabelle ist ein Darstellungsfehler: Sachsen wird als zweites Sachsen-Anhalt angezeigt.--128.176.91.181 10:16, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Habe es repariert (=gesichtet). Joyborg 10:32, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Was bedeuten denn die Farben? Da fehlt eine Legende. --Raim 11:12, 21. Apr. 2011 (CEST)Beantworten


Der Eintrag für Baden-Württemberg kann bald geändert werden. Siehe Koalitionsvertrag Grüne-SPD Baden-Württemberg (http://gruene-bw.de/fileadmin/gruenebw/dateien/Koalitionsvertrag-web.pdf): "Studieren darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein Die Möglichkeit zum Studieren soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Wir werden da- her die von Schwarz-Gelb eingeführten Studiengebühren von 500 € pro Semester zum frühestmög- lichen Zeitpunkt, also zum Sommersemester 2012 abschaffen. Den Hochschulen werden die aus- fallenden Gebühren ersetzt. Diese Ausfallzahlungen sollen ausschließlich für Studium und Lehre eingesetzt werden. An der Verteilung der Gelder werden die Studierenden auf Augenhöhe beteiligt." -- 139.19.136.223 18:48, 27. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Verfassungsklage in Hessen[Quelltext bearbeiten]

Ich würde mich freuen, wenn im Unterabschnitt "Normenkontrollverfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen samt Hintergrund" direkt hinter dem Link zum FAZ-Artikel noch ein Satz eingefügt wird, in welchem auf das Sondervotum der fünf anderen Richter verwiesen wird. Die fünf Richter sehen das Urteil nämlich nicht nur etwas anders, sondern kommen zu einem absolut anderen Schluss, welchen sie auch gut begründen. Würde mich freuen wenn das erwähnt würde und der Link zum Urteil als Quelle drankommt: http://www.staatsgerichtshof.hessen.de/C1256E20003AD625/vwContentByKey/W27FGHZ6581JUSZDE . Hab mich erst heute angemeldet und bin der Meinung auf Grund der Aktualität im Moment sollte es so schnell wie möglich draufstehen, der Artikel der FAZ ist nämlich sehr einseitig und erwähnt die komplett andere Meinung der Richter nicht ausreichend. Das letzte Wort ist im Übrigen, zumindest scheinbar, auch noch nicht gesprochen, ein Student will jetzt nach Karlsruhe ziehen: http://fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1350807 Sonataluna 2:24, 14. Juni 2008 (CEST)

Ich habe den Link auf die Sekundärquelle FAZ-Artikel einmal durch den auf die Primärquelle Urteil ersetzt und einen Hinweis auf das Minderheitenvotum aufgenommen. Wer will kann natürlich auch die Ankündigung einer Klage in Karlsruhe aufnehmen. Das gehört dann aber nicht in den Abschnitt "Normenkontrollverfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen samt Hintergrund" sondern irgendwo im Umfeld des Abschnittes "Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2005" untergebracht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht über die Auslegung der Hessischen Verfassung und ist damit keine Revisionsinstanz des Staatsgerichtshofes. Fas BVerfG kann nur urteilen, ob das hessischen Gesetz gegen das Grundgesetz verstösst. Gäbe es Hinweise darauf, hätte sich schon viel früher ein Kläger gefunden.Karsten11 11:49, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Der Verweis auf das Sondervotum und die Verklinkung der Primärquelle war sehr gut. Die Ankündigung Verfassungsbeschwerde zu erheben finde ich dagegen ziemlich irrelevant (Vergleichbar mit dem Fall, dass man über Strafanzeigen, nicht zu berichten braucht [2]). Man kann ja gegen alles Verfassungsbeschwerde erheben, auch gegen einen Strafzettel. Sonderlich viel Erfolgsaussichten möchte ich dem aber nicht bescheiden, da das BVerfG ja schon entschieden hat, dass Studiengebühren Ländersache sind. Kleiner Tiger 12:35, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Dem muss ich widersprechen, das BVerfG hat über das bundesweite Verbot von Studiengebühren entschieden und zu Recht entschieden, dass ein bundesweites Verbot nicht erlaubt ist. Es hat aber in seiner Beschlussfassung auch klar erklärt, dass es eben NICHT über die Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren bestimmt hat, sondern nur über die Zuständigkeit. Es hat angekündigt, dass über Studiengebühren in Zukunft noch entschieden werden muss, wenn eine solche Klage aufkommt, da nicht geklärt ist ob zum Beispiel die sozialen Auswirkungen von Studiengebühren vielleicht verfassungswidrig sind. Ich gebe der Klage eine 50:50 Chance am BVerfG angenommen zu werden, stimme allerdings zu, dass ein Wikipediaeintrag wahrscheinlich erst WENN sie angenommen ist sinnvoll erscheint. Sonataluna 15:02, 16. Juni 2008 (CEST)

Ja, über eine Annahme sollte man berichten. Das wäre allerdings kein spezifisch hessisches Problem, weil wie Karsten richtig sagt, das BVerfG keine Revisionsinstanz ist. Ich nicht weiß nur wirklich nicht, welches Grundrechtda verletzt sein soll. Aber vielleicht sind andere kreativer. Den Text über Zwischenentscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzes sollte man jetzt eigentlich wegstreichen können, oder? Kleiner Tiger 15:42, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ja, denke auch die Zwischenentscheidung kann jetzt raus, weil irrelevant geworden. Aus dem Stand heraus welches Grundrecht: Art. 3, da Studiengebühren Frauen stärker benachteiligen, vor allem Mütter mit Kind. Studierende aus sozial schwächer gestellten Familien werden durch Studiengebühren ebenfalls benachteiligt. Ist zumindest meine Meinung aus der Erfahrung der Studierendezahlen an der TU Darmstadt heraus. Deswegen denke ich, dass eine Chance besteht, dass es angenommen wird halt. Mit Fantasie könnte man aus Art. 5 (3) oder Art. 12 (1) noch was basteln, denke aber eher sie werden sich auf den 3er stürzen. Sonataluna 15:55, 16. Juni 2008 (CEST)

Ersatzlos raus können m.E. 2 Absätze und zwar:

"Aufgrund der landesverfassungsrechtlichen Bedenken hat das VG Gießen in zwei Entscheidungen vom 30. Oktober 2007 bzw. 12. November 2007 ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes geäußert und die Zahlungspflicht für die Antragsteller in den beiden Eilverfahren vorläufig ausgesetzt.[27] Studierende der Universitäten Gießen und Marburg müssen vorerst keine Gebühren entrichten.
Das Gericht sieht „gewichtige Gründe“, die gegen die Vereinbarkeit von Studiengebühren mit der hessischen Verfassung sprechen, und hält deshalb den Erfolg der Klagen bzgl. der Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren in Hessen für „mindestens ebenso wahrscheinlich“ wie deren Misserfolg. Insbesondere beurteilt es die mangelnde ausdrückliche Differenzierung zwischen leistungsfähigen, potenziell gebührenpflichtigen und nicht leistungsfähigen, gründsätzlich gebührenbefreiten Studierenden einerseits und die Verschiebung des Beurteilungszeitpunktes der wirtschaftlichen Lage auf unbestimmte Zeit nach dem Studium andererseits als „offensichtliche Abweichungen“ von der Verfassung, die maßgeblich gegen die „Verfassungsmäßigkeit des HStubeiG im Ganzen“ sprächen. [28] Es verwirft damit gerade zwei der Hauptargumente der Studiengebührenbefürworter als unzulässig.[29]"

Die Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes sind ja aufgrund der Endentscheidung obsolet. Weil das natürlich eine größere Kürzung ist, bringt das möglicherweise juristische Laien schnell auf die Palme. Deshalb meine Nachfrage. Wäre das okay? Grüße Kleiner Tiger 17:44, 17. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ich würde es nicht komplett streichen, da ich finde, dass es interessant bleibt, zu sehen, dass sich die Gerichte in Hessen alles andere als einig sind/waren. Man könnte es aber denke ich auf einen Satz zusammenstreichen.
"Vor der Entscheidung des Staatsgerichtshofs im Juni 2008, hatte das Verwaltungsgericht Gießen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und die Zahlungen in Gießen und Marburg vorübergehend ausgesetzt."
Etwas in der Art wäre mein Vorschlag, als Quelle wäre denke ich die Pressemitteilung unter Quelle 27 sinnvoll. Sonataluna 23:40, 17. Juni 2008 (CEST)
Wie gesagt, Entscheidungen des vorläufigen Rechtschutzes sind immer nur das Ergebnis einer summarischen Prüfung. Sehr häufig trifft das BVerfG auch vorläufige Anordnungen und verwirft die Klage trotzdem, das ist nicht mal von rechtsgeschichtlichem Interesse, und hier war's zudem nur das VG Gießen. Dass der StGH genauso gut hätte anders entscheiden können, wird eigentlich schon aus der Darstellung der 6 zu 5-Abstimmung klar. Weniger ist da m.E. mehr, der vorgeschlagene Satz ist aber gut so. Wer macht es? Und noch was anderes: Sind in Hessen jetzt eigentlich auch die Langzeit- und Zweitstudiumsgebühren weggefallen? Wäre ja interessant. Kleiner Tiger 11:21, 18. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Habe die Kürzung, wie besprochen, vorgenommen.Kleiner Tiger 14:56, 18. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

So, hab mal gestern ein wenig den Landtag und die Landesregierung telefonisch genervt und rausbekommen, dass das Gesetz diesmal bereits unterzeichnet ist und in einem der noch in dieser Woche in Druck gehenden Gesetzesblättern dann endgültig veröffentlich wird. Damit sind tatsächlich sämtliche Studiengebühren in Hessen ab WS 08/09 abgeschafft (Langzeit, Zweitstudium etc. auch). Der Gesamtabsatz ist meiner Meinung nach aber eigentlich schon ausreichend, ich füge nur noch das Wort "sämtliche" nach 2009 ein, das sollte denke ich ausreichen. Sobald es veröffentlicht wurde und ein Staatsanzeiger oder Gesetzesblatt online ist, würde ich noch die FAZ-Quelle austauschen gegen einen entsprechenden Link. Sonataluna 20:18, 26. Juni 2008 (CEST)

Danke, für die vorbildliche Recherchearbeit. Da kann man ja in Hessen durchaus über ein Zweitstudium nachdenken. Grüße Kleiner Tiger 16:27, 27. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Neue Literatur zu Studiengebühren[Quelltext bearbeiten]

Ich schreibe das nicht uneigennützig, da ich das folgende Buch selbst geschrieben habe (es ist meine Magisterarbeit): "Die Debatte um Studiengebühren. Systematische Rekonstuktion eines rapiden Meinungswandels". Dennoch glaube ich, dass es einen gewissen Mehrwert besitzt und man einiges über Studiengebühren erfahren kann, wenn man sich das Buch durchliest. Da ich mich nicht extra anmelden will, wollte ich auf diesem Weg versuchen, ob es nicht jemand zu den Literaturtipps hinzufügen kann. Einige wesentliche Ergebnisse finden sich auch auf den Nachdenkseiten zusammengefasst. [3]

Aktualität[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Saarland heißt es "nun ist die Einführung von Studiengebühren ab WS2007/08 geplant". Sind nun Studiengebühren eingeführt worden? Im Abschnitt Boykott 2007 in Hamburg gibt es noch keine Entscheidung? Laut der Quelle (FN 37)klingt es so als wenn in Hessen jegliche Studiengebühr abgeschafft sei, die Tabelle sagt etwas anderes. Gibt es in Bremen schon ein BVG-Urteil? --Edroeh 16:20, 19. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Tatsächlich sind die Studiengebühren seit SS2010 im Saarland abgeschafft! Sollte aktualisiert werden... (nicht signierter Beitrag von 88.134.130.241 (Diskussion) 22:00, 13. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Beginn der Studiengebühren falsch angegeben[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Am 15. Dezember 2005 wurde vom Landtag verabschiedet, dass Baden-Württemberg zum Sommersemester 2007 allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für alle Studenten im Land einführen wird." Bullshit. Schon in den 90ern musste ich Studiengebühren in BW zahlen. Und nein, ich meine jetzt nicht den Asta-Beitrag, sondern die Langzeitstudiengebühren. --92.74.24.97 10:50, 23. Aug. 2009 (CEST) Deswegen sind a l l g e m e i n e Studiengebühren ja auch etwas Anderes als L a n g z e i t studiengebühren! (nicht signierter Beitrag von 92.224.1.54 (Diskussion) 23:01, 19. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Änderung II[Quelltext bearbeiten]

Wichtige Änderung 2:

Art. 71 Bayerisches Hochschulgesetz

Studierende, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete einem weiteren Kind unterhaltsverpflichtet sind, das an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und Studienbeiträge oder Studiengebühren entrichtet; den Studienbeiträgen oder Studiengebühren sind vergleichbare Studienentgelte gleichgestellt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union entrichtet werden, (nicht signierter Beitrag von 138.246.7.100 (Diskussion | Beiträge) 19:28, 4. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Rechtliches[Quelltext bearbeiten]

Welche Landesverfassung ist denn im Abschnitt Rechtliches gemeint? --Edroeh 13:14, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Fehler im Artikel laut SZ[Quelltext bearbeiten]

Die Süddeutsche Zeitung ("Kostspielige Klausuren", 28.12.09) schreibt: "Welche Universität die Gebühren ermäßigt oder erstattet, falls der Studierende nur noch die Abschlussprüfungen zu absolvieren hat, sollte jeder Student bei seiner Hochschule erfragen - denn es kursieren dazu immer wieder falsche Angaben. So hieß es bei der Online-Enzyklopädie Wikipedia, Studierende in Bayern seien befreit, wenn nur noch die Abschlussprüfung anstünde. Dem widerspricht die Fachschaft Politikwissenschaft der LMU in München: 'Dieses Gerücht stimmt leider nicht.'" Dies falsche Behauptung kann ich zwar nicht im Artikel wiederfinden, aber vielleicht kann ihn nochmal jemand daraufhin prüfen, der mehr Ahnung vom Thema hat. Grüße Joyborg 12:01, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Begriff[Quelltext bearbeiten]

Warum ist im Artikel stets von "Gebühren" und nicht von "Beiträgen" die Rede? (nicht signierter Beitrag von 88.130.96.58 (Diskussion) 21:46, 17. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Weil dies der allgemein akzeptierte und genutzte Begriff ist. Dass Politiker lieber das euphemische "Beiträge" benutzen, steht dem nicht entgegen. Es kommt auf den hauptsächlich genutzten Begriff an. --137.226.115.50 12:40, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Eintrag für RP ist falsch[Quelltext bearbeiten]

Leider gibts in Rheinland-Pfalz de facto auch Studiengebühren z.B. fürs Zweitstudium ab dem 1. Semester: "Zahlungspflicht seit WiSe 2004/2005 Studienkonto: 650 € pro Semester bei "Überziehen des Studienkontos" (i.a. im Semester nach dem 1,75-fachen der Regelstudienzeit), Details siehe weiter unten. Ab SoSe 2006 gilt: Wird dann ein Zweitstudium in Rheinland-Pfalz begonnen, kostet es ebenfalls 650 € (aus § 5 Absatz 4 der Studienkonten-Verordnung ergeben sich faktisch Zweitstudiengebühren!)"

Ist in der Tabelle falsch eingetragen. (nicht signierter Beitrag von 213.148.147.178 (Diskussion) 08:56, 9. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Ja, das lässt sich auch hier ablesen: http://www.uni-mainz.de/studium/572_9793.php#menu1 Kann das jemand ändern? (nicht signierter Beitrag von 134.93.47.44 (Diskussion) 11:45, 19. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Außerdem stehen da 180 Euro Studienbeitrag. An der Mainzer Johannes Gutenberg-Universität sind es dieses Semester 234 (!) Euro, siehe hier: http://www.uni-mainz.de/studium/554.php // kann das bitte jemand ändern/ergänzen?

Studiengebühren in Niedersachsen[Quelltext bearbeiten]

Habe gerade aus Zeitgründen nur die Tabelle bezüglich der Studiengebühren in Niedersachsen korrigiert, aber dort war so einiges falsch: a) die Farbe, b) Es ist nicht korrekt, dass die Verwaltungsgebühren in Niedersachsen verschieden sind. Sie liegen bei 75€. Besonders schwierig ist aber folgender Punkt: Es stimmt nicht, dass man in Niedersachsen nur 500€ für ein Zweitstudium zahlt, wenn man an einer anderen Universität studiert. Wenn man beispielsweise sein Studium in Oldenburg aufnimmt und mit einem B.A. und einem M.A. abschließt und anschließend noch einen B.A. in Oldenburg macht, dann zahlt man genau so 500€, als wenn man einen weiteren B.A. in Göttingen machen würde. Wenn man jedoch z.B. parallel ein Studium zweier Bachelor-Studiengänge an zwei verschiedenen Hochschulen in Niedersachsen bewerkstelligt, zahlt man nur einmal 500€. Wie soll das in die Tabelle eingearbeitet werden? Reicht der Vermerk "keine zusätzlichen Zweitstudiengebühren"? (nicht signierter Beitrag von Maiskeks (Diskussion | Beiträge) 09:32, 8. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Farben[Quelltext bearbeiten]

Was bedeuten die Farben in der Tabelle?--91.15.95.198 18:45, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Rot - Gebühren fürs Erststudium, Gelb - Gebühren fürs Zweitstudium, Grün- keine Gebühren --Maiskeks 22:22, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe die Farben eben entfernt. Sicher kann man Farben verwenden, um dem Leser das Lesen langer Tabellen zu erleichtern. Aber Ampelfarben mit ihren impliziten Bedeutungen Stop-Vorsicht-Los für inhaltliche Unterscheidungen zu verwenden, lässt sich nur schwerlich mit dem Neutralitätsgebot vereinbaren. sebmol ? ! 01:25, 19. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Geschichte der Studiengebühren in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Zur Geschichte der Studiengebühren in Deutschland gehört zweifellos auch die seinerzeitige Situation in der DDR. Man kann sich das heute vielleicht nicht mehr vorstellen, aber es wurde dort weder Studiengebühr noch Semesterbeitrag erhoben. Im Gegenteil - jeder Student bekam ein Stipendium - zu meiner Zeit 200 bzw. 300 M monatlich. Vielleicht kann das ja jemand, der zudem entsprechende Quellen kennt, mit einarbeiten. -- 93.221.146.193 18:14, 11. Nov. 2011 (CET) (Sorry, war nicht eingeloggt.) -- Ostpreuße 18:16, 11. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Suche ich "Hörergeld", werde ich hier zur Geschichte der Studiengebühren geleitet und lese über Hörergeld in der frühbundesrepublikanischen Zeit. Zur vorbundesrepublikanischen Zeit, als auch Hörergelder erhoben wurden, finde ich nichts.

Gruß, ULF

Link veraltet (404)[Quelltext bearbeiten]

Link 6 ist ungültig: http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=9049438/cglqma/ Seite nicht gefunden - Fehler 404! (nicht signierter Beitrag von 85.179.223.26 (Diskussion) 17:58, 23. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Studiengebühren Hamburg[Quelltext bearbeiten]

In der Tabelle steht, in Hamburg gäbe es allgemeine Studiengebühren, die zum WS12/13 abgeschafft würden. Bekanntlich hat das Wintersemester bereits begonnen. Kann das mal jemand in Ordnung bringen? Was ist denn mit den anderen Geühren?--212.184.171.204 13:19, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Studienbereitschaft[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte mal auf diese Studie hinweisen: http://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/gebuehren-mindern-studierneigung-nicht-0

Die Studie hat den Anspruch, methodische Unzulänglichkeiten früherer Untersuchungen zu beheben und kommt zu dem Schluss, das die in Deutschland zwischenzeitlich eingeführten Studiengebühren keinen messbaren Einfluss auf die Studierneigung hatten. --JazzmanPostStudent? 22:39, 18. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Übersicht über Gebührenfreiheit[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht wäre es günstiger (übersichtlicher) die tabellarische Übersicht oben zu platzieren? --eugrus (Diskussion) 21:31, 4. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Studiengebühren in Hamburg/Damaliger Beginn der "Langzeitgebühren" u. "Nicht-Metropol-Region-Gebühren"[Quelltext bearbeiten]

...wie sich hier die Zahl "2007" einschleichen konnte, ist mir schleierhaft, zumal der Text weiter unten auch vor meiner Änderung schon klarmachte, auch sprachlich, daß 2007 das Jahr war, in dem zum ersten Mal die "Allgemeinen Studiengebühren" des damaligen Wissenschaftssenators Jörg Dräger erhoben wurden. Die weiteren Änderungen sollen zu einer grammatikalischen Verbesserung/eingängigeren Lesbarkeit beitragen! Bitte keine leichtfertige Rückgängigmachung/Änderung meiner wohlüberlegten Richtigstellung eines wirklich krassen inhaltlichen Fehlers der dt. Wikipedia(wie es sonst der Stil der dt. Wikipedia-Administratoren ist), habe diese ganzen Dinge höchstpersönlich miterlebt u. würde alle diese Jahreszahlen sicher bis an mein Lebensende 'im Schlaf' richtig wiedergeben können; Gruß J (nicht signierter Beitrag von 92.224.1.54 (Diskussion) 23:01, 19. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Gebührenübersicht - "SortKey" entfernen[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte das veraltete "SortKey" ersetzt werden. Durch "data-sort-value" oder die "Vorlage:Nts". Leider kenn ich mich da überhaupt nicht aus. Nur jetzt scheint die Sortierung nicht 100% richtig zu funktionieren (in der Spalte Semesterbeitrag auffällig), vielleicht habe auch ich beim bearbeiten Fehler gemacht. Auf jeden Fall sollte mal jemand drüber schauen, der sich damit auskennt. (nicht signierter Beitrag von Kaisching (Diskussion | Beiträge) 15:19, 21. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

BW[Quelltext bearbeiten]

Im Baden-Württemberg heißt es, dass Studierende dann einen Anspruch auf einen Kredit hätten, wenn sie

Deutsche [...] Familienangehörige eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU und des EWR, außer sie sind selbst Deutsche, [...] sind bzw. haben. Wie viele Deutsche haben zwei nicht-Deutsche Familienangehörigen, die aus der EU bzw. dem EWR stammen? --134.176.204.131 13:26, 19. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Angaben zu den alten Studiengebühren habe ich mal ein wenig gestrafft (könnte man sicher auch noch ein wenig mehr), zu den neuen Studiengebühren schreibe ich demnächst/sobald ich wieder Zeit habe was (sofern mir keiner zuvorkommt). --Uliraush (Diskussion) 09:26, 29. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Bayern[Quelltext bearbeiten]

Sind die Gebühren in Bayern nun abgeschafft worden? --134.176.204.131 13:30, 19. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

EFQM[Quelltext bearbeiten]

Auf welcher Grundlage stehen hier EFQM-Audits drin? Gibt es dazu auch Konkurrenz? Ist wirklich sinnvoll diese Angabe hier einzubauen ohne zu erwähnen das diese angeblich so gemeinnützige Stiftung im Dienste der Wirtschaft steht? --134.176.204.131 14:47, 19. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 22:05, 6. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Kontroverses politisches Thema?[Quelltext bearbeiten]

Die Einleitung wirkt auf mich nicht mehr zeitgemäß. Ein kontroverses politisches Thema waren Studiengebühren in den letzten beiden Jahrzehnten, aber im Jahr 2023 ist das ja eher sehr selten noch Thema. Höchstens die Frage von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer oder anderen Sonderfällen ist heute noch ein Streitthema. Dies sollte angepasst werden. Ich wollte da jetzt nicht einfach was alleine daran ändern, vielleicht kann ja hier gemeinschaftlich über Vorschläge zur Umformulierung diskutiert werden. Vielleicht sollte man das Intro auch allgemein etwas detaillierter die Gesamtsituation schildern lassen? Es wirkt auf mich sowieso etwas knapp. --Sarynthia (Diskussion) 16:54, 6. Dez. 2023 (CET)Beantworten

@Sarynthia
Ich stimme zu und habe deshalb den Überarbeiten-Baustein gesetzt.
gerade den --61.21.179.144 03:09, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Siehe Diskussionsbeitrag eins weiter unten. Wer seine Zukunft plant, sollte unter diesem Lemma schell und zuverlässig erfahren, dass er/sie in z. B. in München 0 (LMU?) oder 12 000 Euro (TUM) Studiengebühren einkalkulieren muss. Ich vermisse auch Informationen zu den Studiengebühren an privaten Hochschulen. --61.21.179.144 03:23, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten