Diskussion:Technische Zeichnung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Chrischtian in Abschnitt Die technische Zeichnung im Wandel der Industrie
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Hi, die Formulierung "sowie Vielfache davon" ist nicht ganz korrekt besser wäre es zu schreiben -- sowie ganzzalige Vielfache von 10--

Maßstab[Quelltext bearbeiten]

Technische Zeichnungen sind gemäß ISO 5455 nur in bestimmten Maßstäben zulässig. Dies sind:

  • Natürlicher Maßstab: 1:1
  • Verkleinerungsmaßstäbe: 1:2; 1:5; 1:10 ... sowie Vielfache davon
  • Vergrößerungsmaßstäbe: 2:1; 5:1; 10:1 ... sowie Vielfache davon

Andere Maßstäbe sind seit 1979 nicht mehr zulässig, werden jedoch vereinzelt noch verwendet.<ref>Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg; Pläne und DatenRichtliniensammlung, Seite 5, Stand Nov. 2008</ref><ref>DIN 1356-1 Bauzeichnungen; Punkt 2.4.2.</ref>

Abweichende Maßstäbe werden im Vermessungswesen aus historischen Gründen manchmal angewandt, wenn alte Karten neu vermessen werden. Architekten verwenden trotz Normung auch andere Maßstäbe<ref>Architektenmaßstab bei Amazon</ref>.

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 03:48, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Die technische Zeichnung im Wandel der Industrie[Quelltext bearbeiten]

Industrie 4.0 ist heute in aller Munde. Nur im ersten Blick überraschend betrifft dieses Thema auch sehr stark die technische Zeichnung. Diese stand von Anfang an im engen Zusammenhang mit industriellen Prozessen. Denn im Handwerk, dem diametralen Wirtschaftsansatz zur Industrie, kommt man traditionell ohne einer Zeichnung aus: Der Meister kann und weiß alles. Der Kunde vetraut dem beauftragten Meister und läßt sich durch das Arbeitsergebnis gewöhnlich begeistern.

Bereits mit Industrie 1.0 war die Abgrenzung zum Handwerk klar durch die Massenfertigung versus Einzelfertigung erklärt. Doch mit Industrie 4.0 spricht man plötzlich von der Losgröße 1. Dies macht den Blick frei für ein grundlegenderes Unterscheidungsmerkmal: Im industriellen Produktentstehungsprozess werden alle Einzelschritte spezifiziert und dadurch verifizierbar. Hier hatte die technische Zeichnung schon immer eine zentrale Rolle in der Schnittstelle der Konstruktion zur nachfolgenden Fertigung mit der anschliesenden Prüfung oder auch Abnahme.

Trotz der bereits heute hoch entwickelten Industrie (also noch vor 4.0) ist es bemerkenswert, wie viel handwerkliches - also unspezifiziertes - Arbeiten und Denken die Prozesse prägen. In diesem Zusammenhang muß erwähnt werden, dass mit schnöder Digitalisierung noch lange nicht der Begriff „Industrie 4.0“ gerechtfertigt sein sollte. Auch nicht, wenn an ein Automat oder Roboter statt eines Menschen eingesetzt wird, oder mit CAD statt Tuschestift gearbeitet wird.

Beispiel technische Zeichnung: Klassisch von der Konstruktion erstellt, sind heutige technische Zeichnungen immer noch in aller Regel Fertigungsspezifikationen. Allgemein anerkannt ist zwar schon lange, dass ein solches Dokument das Fertigungsverfahren noch nicht festlegt. In der Praxis wird aber ein „Blechbiegeteil“ immer aus einem Blechzuschnitt gebogen. Wenn in der Konstruktion schon etwas moderner gearbeitet wird, fehlt ein bemaßter und tolerierter Blechzuschnitt auf der Zeichnung. Aber typische Fertigungsinformationen wie Werkstoff oder gar Halbzeug sind selbstverständlich vorgegeben. Ohne weitreichende Zeichnungsänderungen würde niemand auf die Idee kommen, so ein Blechbiegeteil z.B. zu gießen. Weil eine Fertigungszeichnung keine vollständige Geometriespezifikation darstellt ( darstellen soll / kann) wird spätestens bei der Verifikation eine handwerkliche Arbeitsweise erzwungen: Eine formale Gut-Schlecht-Prüfung kann nicht erfolgen, weil die eindeutige Spezifikation als Entscheidungsgrundlage dafür schlichtweg fehlt. Spätestens bei einem Lieferantenwechsel und gleichzeitg neuer Verifikationsstelle sind Probleme vorprogrammiert.

Die ISO GPS behauptet hier die Toolbox für die entscheidende Weiterenwicklung der technischen Zeichnung hin zu Industrie 4.0 zur Verfügung zu stellen: Geometriespezifikation als völlig neue Interpretation einer technischen Zeichnung: Eindeutig, die Funktionsgrenzen beschreibend und formal verifizierbar.

Seit 2011 - durch das Prinzip des Aufrufens praktisch erzwungen - gilt die ISO 8015 gewöhnlich auf technischen Zeichnungen dieser Welt (ausser USA). Weil unglücklicherweise bis heute die ISO 2768 für Allgemeintoleranzen Bestandteil der ISO GPS ist und weiterhin breit angewendet wird, wird das Fehlen einer funktionsbegründete Geometriespezifikation im Produktentstehungsprozess nicht bemerkt: Die technische Zeichnung aus einer Konstruktion wird weiterhin als Fertigungsspezifikation interpretiert.

Was durch den Mangel an Praxiserfahrung beim Umgang mit funktionsbegründeten Geometriespezifikationen ebenfalls nicht auffällt ist noch tiefgreifender: Wer die Toleranzen seiner Geometriespezifikation nur durch die Funktion begründen darf, ist gut beraten eben die Bauteilfunktion(en) vorher zu spezifizieren. Für eine Funktionale Produkt Spezifikation „FPS“ fehlt heute eglicher normativer Ansatz und wohl auch Forschungsarbeit!

Ausblick

Mit Industrie 4.0 steigen die Anforderungen an die Produktspezifikation deutlich. Eine einzige Zeichnung (früher „Fertigungszeichnung“) genügt nicht mehr. Es werden unterschiedliche technische Zeichnungen benötigt: - Funktionale Produktbeschreibung FPS - Geometrische Produktbeschreibung GPS - Fertigungszeichnung - Prüfzeichnung

Die Ableitung einer GPS könnte aus einer vollständigen FPS kausal erfolgen. Dabei würde die Konstruktion eine FPS definieren und mittels Software automatisiert eine GPS erstellen.

Passend zum gewählten Fertigungsprozess werden verschiedene Fertigungszeichnungen benötigt. Z.B. Blechbiegeteil: (tollerierte!) Zuschnittszeichnung und Biegezeichnungen.

Nur bei einer 100%-Prüfung wird die Prüfzeichnung ausschließlich von der GPS aus erstellt. Bei Teilprüfungen muss mit Prozessinformationen aus den Fertigungsspezifikationen die Reduktion des Meßumfangs abgewogen werden. --Chrischtian (Diskussion) 12:48, 18. Okt. 2021 (CEST)Beantworten