Diskussion:Thies Christophersen

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Kuebi in Abschnitt Verbot der Schrift?
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Holocaustleugnung[Quelltext bearbeiten]

Gab es keine Anklage wegen Holocaustleugnung ? --kostenloses Arbeitspferd ... itu (Disk) 05:39, 23. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Ja, und auch eine Verurteilung, das geht aus dem Artikel hervor. Damals war das noch als „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ strafbar, unter Volksverhetzung wurde die Holocaustleugnung erst später subsumiert. Gruß, Agathenon 19:53, 31. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Verlag[Quelltext bearbeiten]

Im Kritik-Verlag erschien auch ein Gedichtband der rechtsextrmen Schriftstellerin Renate Schütte, {https://www.stopptdierechten.at/2021/02/03/der-rechtsextreme-spruch-des-brigadiers/] aus dem ein Gedicht stammt, das fälschlic Theodor Körner zugeschtieben wird. Die letzte Stophe des Gedichtes (Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!) wird auch von AfD-MdB Jürgen Pohl zitiert. [1] --ZemanZorg (Diskussion) 12:58, 26. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Verbot der Schrift?[Quelltext bearbeiten]

Ist die 1973 erschienene Broschüre von Thies Christophersen in Deutschland nicht verboten? Ich habe dieses widerliche Pamphlet kürzlich bei Recherchen zu Renate Schütte (siehe auch eins drüber) auf Google Groups im Volltext gefunden und sofort dem Seitenbetreiber Google gemeldet. Aber es ist immer noch im Netz.--Kuebi [ · Δ] 07:24, 3. Nov. 2023 (CET)Beantworten