Diskussion:Todesstrafe

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 88.153.240.29 in Abschnitt Iran 2023: 834 Hinrichtungen
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Mängelliste[Quelltext bearbeiten]

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  • Teil 2: Tatbestände sind recht unsystematisch und wahllos zusammengewürfelt. Häufige Belege aus Webseiten; besser wäre gedruckte Sekundärliteratur.
  • Teil 6.5: Die Haltung Luthers zur TS fehlt. Quelle
  • Teil 6.8: Die Debatte in der evangelischen Theologie nach 1945 ist unpräzise dargestellt. Nicht nur Einzelvertreter, sondern die wichtigsten theologischen Positionen sollten vorrangig gegenübergestellt werden. Quelle
  • Die Abgrenzung von 6.8 zu Hauptteil 5 auf der einen, Teil 7.7 auf der anderen Seite ist unklar (Redundanzen). Eventuell sollte die innertheologische Debatte schon in Hauptteil 5 dargestellt werden.
  • Teil 7.3 ist schwach belegt: fast nur Primärquellen, nur 1x R. Evans als Sekundärliteratur. Standardwerk:

Wolfgang Sellert, Ralf Dreier (Hrsg.): Recht und Justiz im »Dritten Reich«, Suhrkamp, 2. Auflage 1989, ISBN 3518283618

  • Teil 9: In Grafik "Länder, in denen die Todesstrafe bei Apostasie gilt" ist Sudan noch ungeteilt eingezeichnet. Scharia gilt im Südsudan nicht. (nicht signierter Beitrag von 212.186.91.83 (Diskussion) 11:18, 16. Okt. 2013 (CEST))Beantworten
  • Die Länderteile sollten weitmöglichst gestrafft werden, vielfach sind die Details in anderen Lemmata besser aufgehoben. Teil 9.9 (USA) z.B. könnte auf die wichtigsten Daten eingedampft werden, da es ja einen ausführlichen Spezialartikel dazu gibt.
  • Bereits gesammeltes Material (Quellen) wurde nur teilweise ausgewertet. S. U. Kopilot (Diskussion) 08:52, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Material

Kopilot (Diskussion) 16:56, 3. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Ich kann Kopilot nur zustimmen. Die beispielhaft ausgeführten Kritikpunkte sind meines Erachtens aber auch Ausdruck mangelhafter Struktur und unverhältnismäßiger Länge des Artikels. Das Thema wird hier auf ganz unterschiedlichsten Ebenen bereits so umfänglich beschrieben, dass das zweifellos notwendige zusätzliche Material kaum noch eingebaut werden kann, ohne die Struktur insgesamt zu sprengen. Im Ergebnis widersetzt sich dieser überlange Artikel jeder Erweiterung bzw. Weiterarbeit am Thema, so dass wichtige Diskurse vollkommen fehlen. Um das Problem zu lösen, wäre der Artikel daher in mehrere Unterthemen aufzusplitten, über die der Hauptartikel den Bogen spannt. Die Umsetzung wäre zwar ein etwas größeres Projekt, ist m.E. aber ebenso die Mühe wert wie letzlich unvermeidlich. --PanchoS (Diskussion) 01:19, 10. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

"Sie sei von einer Bevölkerungsmehrheit gewollt." (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Zum Argument "Sie sei von einer Bevölkerungsmehrheit gewollt.": Dieser Aspekt ist im gesamten Artikel gänzlich unbelegt und die Anführung dieses Stichpunkts hat aus meiner Sicht im "Für und Wider"-Abschnitt ohne nähere Erläuterung keinen Mehrwert. Außerdem kann ein solches Argument ("von der Mehrheit so gewollt") genausogut als Argument gegen etwas verwendet werden ("von der Mehrheit gewollt, dass es keine Todesstrafe gibt"), weshalb es sich im Gegensatz zu den anderen angeführten Stichpunkten um kein universell geltendes absolutes Argument für eine Todesstrafe, sondern lediglich um einen Umstand handelt, der, wie bereits erwähnt, noch nicht einmal mit Belegen gestützt werden kann. Kurzgesagt: Einen solchen Aspekt als häufig genanntes Pro-Argument bzw. Begründung/Rechtfertigung für die Todesstrafe anzuführen, ist m. M. n. aus vielen Gründen unsinnig und irreführend.

Als ich diesen Punkt dann mit dieser Begründung entfernen wollte, wurde meine Änderung rückgängig gemacht mit der Begründung, das träfe zumindest teilweise ebenso auf den Kosten-Aspekt zu.

Das kann ich leider nicht erkennen. Im Fließtext wird belegt, dass dieser Punkt von Befürwortern der Todesstrafe angeführt wird und näher auf ihn und damit verbundene Aspekte eingegangen. Das Argument mit den Kosten mag auch kein absolutes Argument, das zwangsläufig immer gilt, sein (wie im Fließtext auch gut erklärt wird), jedoch wird dieser Umstand dann auch (korrekterweise) als Kontra-Argument der Gegenseite angeführt und begründet, weshalb ich in diesem Fall auch kein Problem sehe.-- Maxeto0910 (Diskussion) 07:53, 27. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Es geht im "Für und Wder" nicht um tatsächliche Bevölkerungsmehrheiten, sondern nur darum, dass Befürworter der Todesstrafe eben oft diese (angebliche oder wirkliche) Mehrheit als Grund anführen. Die Belege dafür sind nicht zu übersehen. Auch bei Lektüre des ganzen Artikels, zB des Europaabschnitts im Hauptteil Geschichte, wird deutlich, dass der Mehrheitswille bei Vorstößen zur Wiedereinführung der TS immer wieder eine Rolle spielt. Gegner dagegen argumentieren in aller Regel prinzipiell, da sie die TS ausschließen wollen, auch wenn eine Bevölkerungsmehrheit für die TS sein sollte. Ich finde das im Text sehr klar und erkenne daher dort keinen Änderungsbedarf. EinBeitrag (Diskussion) 18:55, 20. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ich habe erst jetzt mal wieder in dieser Diskussion vorbeigeschaut.
"Es geht im "Für und Wder" nicht um tatsächliche Bevölkerungsmehrheiten, sondern nur darum, dass Befürworter der Todesstrafe eben oft diese (angebliche oder wirkliche) Mehrheit als Grund anführen."
Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet, aber die Tatsache, dass es Staaten gibt, in denen die TS mehrheitlich gewollt ist, ist für dessen Einführung vielleicht ein Grund, kann aber doch nicht als ein in sich schlüssiges alleinstehendes Argument fungieren. Nicht dass es ein Problem wäre, das genauso im Abschnitt anzuführen, aber dann müsste dieser Aspekt der Meinungsmehrheit doch fairerweise auch als Argument gegen die TS angeführt werden können ("Sie werde von einer Bevölkerungsmehrheit abgelehnt").
"Die Belege dafür sind nicht zu übersehen. Auch bei Lektüre des ganzen Artikels, zB des Europaabschnitts im Hauptteil Geschichte, wird deutlich, dass der Mehrheitswille bei Vorstößen zur Wiedereinführung der TS immer wieder eine Rolle spielt."
Ich meine keine Belege dafür, dass die TS in einigen Staaten historisch mehrheitlich gewollt war bzw. ist, sondern Belege, in denen der Mehrheitswille explizit als Argument für die TS angeführt wird. Diese wird es nicht geben, da dieser, wie bereits erklärt, kein Argument, sondern wenn überhaupt ein Grund für die TS sein kann.
"Gegner dagegen argumentieren in aller Regel prinzipiell [...]"
Sagt wer? Warum dürfen nach deiner Logik Gegner der TS nur allgemein argumentieren, Befürworter aber auch situationsbedingte Umstände (Meinungsmehrheiten, die genauso gut auch gegen die TS sprechen können) für ihre Position anführen? Hier werden doch Äpfel mit Birnen verglichen.-- Maxeto0910 (Diskussion) 03:55, 1. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Die Einlassung war zu wirr, daher blieb sie unbeantwortet. Klar ist:
  • Hier kann nur über vorhandene gültige Belege diskutiert werden. Sie sind im Artikel angegeben.
  • Nur theoretisch könnte das Argument Mehrheitswille auch gegen die TS angeführt werden, praktisch nicht, weil die Gegner der TS nun einmal eher prinzipiell argumentieren.
  • Dort, wo die TS gilt und angewandt wird, haben ja deren Befürworter tatsächlich oft eine Mehrheit hinter sich, zB in vielen Bundesstaaten der USA. Das ist die belegte Realität. Gäbe es dort Mehrheiten gegen die TS, dann hätten die Gegner sich sicher darauf ebenso berufen und TS-Gegner in die entsprechenden Ämter gewählt. Faktisch aber traut sich kaum ein Kandidat, die Abschaffung der TS zu seinem Ziel zu erklären, um überhaupt Wahlchancen zu behalten.
  • Wenn der Vorredner zusätzliche Belege dafür verlangt, zugleich aber meint, diese werde es "nicht geben", dann weiß man nicht, was er überhaupt will. Ebensowenig weiß man, was der Satz bedeuten soll: "da dieser kein Argument, sondern wenn überhaupt ein Grund für die TS sein kann". Es geht hier ja nur um die Wiedergabe der Begründungen, die tatsächlich für oder gegen die TS genannt werden. "Absolut" und "universal gültig" sind sie seltenst und müssen sie auch nicht sein; der Artikel bildet die empirische Realität ab, sonst nichts.
  • Dass jemand hier anderen irgendwelche Argumente verbieten will, ist also Quatsch. Ein Denkverbot spielt hier keine Rolle, wohl aber verbieten uns die Projektregeln belegloses Herumspekulieren und Artikeledits aus bloßen Benutzerüberlegungen. EinBeitrag (Diskussion) 16:09, 7. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
PD: Bei nochmaliger Belegprüfung stelle ich fest, dass ein Beleg für das Mehrheitsargument im "Für und Wider"-Teil tatsächlich fehlt. Literatur zur TS erwähnt zwar bei Einzelfällen historische Mehrheiten, doch nicht dort, wo es um die Hauptargumente geht. Ich nehme es also heraus.
Davon abgesehen können Rechtsstaaten die TS ohnehin nie mit bloßen Bevölkerungsmehrheiten legitimieren, sondern nur mit Bezug auf Verfassungsgrundsätze und den Schutz der Allgemeinheit - so dass eine behauptete Abschreckungswirkung empirisch bewiesen werden müsste, ebenso wie die Vereinbarkeit mit unabstimmbaren Menschenrechten und Menschenwürde. Nur in Unrechtsstaaten könnte der platte Mehrheitswille (der dort dann aber kaum überprüfbar ist) als Argument angeführt werden.
Was zufällige historische Mehrheiten wollen, ist also ohnehin qualitativ vom tatsächlichen Allgemeinwohl - was in Aller wahrem Interesse ist und was für alle gleiches Recht ist bzw. sein sollte - zu unterscheiden. So gesehen, kann man die Hauptargumente Für und Wider nicht einfach auf derselben Ebene auflisten und platt gegenüberstellen, als ob sie alle die gleiche Qualität haben. Insofern war der Einwand vom Januar diesen Jahres (trotz der teils unklaren Formulierung) schon richtig. EinBeitrag (Diskussion) 17:35, 7. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Israel hat laut Artikel wieder eine allgemeine Todesstrafe - Grafik dann anpassen?[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich den Artikel verstehe, hat das Parlament Netanjahus Initiative ~2018 Gesetz werden lassen, womit einerseits die Einstimmigkeit des Militärtribunals nicht mehr notwendig und andererseits das Umbringen von rein strafrechtlich verurteilten Zivilisten durch den Staat wieder geht. Also kann das Land nicht mehr grün sein, oder? --195.88.117.25 17:24, 20. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Im Artikel steht das es die erste Lesung überstanden hat. Danach finden auch Suchmaschinen nichts mehr. Da ein gesetz wohl vier Lesungen überstehen muss ist daraus offenbar nichts geworden (zumdindest findet man dazu nichts).--Maphry (Diskussion) 17:33, 20. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Dimitrow > KPdSU ???[Quelltext bearbeiten]

Abschnitt Russland und Sowjetunion "Im Dezember 1944 und Januar 1945 ordnete Georgi Dimitrow vom Zentralkomitee der KPdSU eine Null-Toleranz-Politik an..." Sorry, bin ich hier blind oder beherrsche ich die deutsche Sprache nicht? Dimitrow war Bulgare und Chef der Komintern, aber doch nicht Mitglied des ZK der KPdSU. Ist das ein Fehler oder unglücklich formuliert? War vielleicht gemeint "Im Dezember 1944 und Januar 1945 FORDERTE Georgi Dimitrow vom Zentralkomitee der KPdSU eine Null-Toleranz-Politik..."? Oder "Im Dezember 1944 und Januar 1945 ordnete Georgi Dimitrow vom Zentralkomitee der Bulgarischen Kommunistischen Partei eine Null-Toleranz-Politik an... Ich will hier nichts vorschnell ändern, vielleicht können das fähigere Köpfe mal checken.--Binichselbst (Diskussion) 19:34, 30. Mai 2022 (CEST)Beantworten

In dem Wikipedia-Artikel Georgi Dimitroff heißt es:
  • "Nach Auflösung der Komintern im Juni 1943 wurde Dimitroff stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung Internationale Information beim ZK der KPdSU. Seine Stellvertreterrolle sollte die Kontinuität zwischen der Komintern und der neuen Abteilung gegenüber den kritischen westlichen Verbündeten der Sowjetunion verdecken. Intern galt Dimitroff als Leiter der Abteilung. Diesen Posten bekleidete er bis zu seiner Heimkehr nach Bulgarien im November 1945."
--178.202.46.187 00:48, 31. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Sagen wir mal so, der Satz ist etwas schwierig formuliert. Abteilungsleiter beim ZK heißt nicht Mitglied des ZK. Dimitroff war letztlich in der ZK-Abteilung beschäftigt. Man könnte formulieren: ... ordnete Georgi Dimitrow in seiner Funktion als stellvertr. Abteilungsleiter des Zentralkomitee der KPdSU eine Null-Toleranz-Politik an und verlangte, dass es keine Freisprüche geben dürfe.--scif (Diskussion) 08:40, 12. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Todesstrafe bei Apostasie[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist eine Karte von 2007 gelistet, bei welcher die Länder farbig hervorgehoben sind, bei denen Todesstrafe bei Apostasie gilt. Auf der Karte ist noch der Sudan in seinen alten Grenzen drin, vor der Abspaltung des Südsudans als eigenständiger Staat 2011. Daher zwei bitten: Zum einen die Karte aktualisieren (nach 15 Jahren wird es Zeit), zum anderen: Wie ist die Situation im Südsudan bezüglich der Todesstrafe bei Apostasie bzw. Todesstrafe generell?? Danke im Voraus. --H.A. (Diskussion) 07:28, 7. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Kartenanpassungen kann man nur bei der WP:Kartenwerkstatt beantragen, und auch dort nur mit konkreten Belegen.
Für reine Auskünfte müsstest du WP:Auskunft bemühen oder selbst recherchieren. Letzteres würde ich an deiner Stelle vorziehen, denn dann kannst du die gesuchte Antwort eventuell selber beitragen. MfG, EinBeitrag (Diskussion) 15:44, 7. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Myanmar (ehemals Burma) fehlt[Quelltext bearbeiten]

(und IPs können den Artikel nicht bearbeiten):

https://www.sueddeutsche.de/politik/myanmar-junta-hinrichtungen-1.5627133 am 25. Juli 2022 wurden zum ersten Mal seit 1988 Menschen hingerichtet: vier demokratische Aktivisten.

https://www.amnesty.org/en/latest/news/2022/07/myanmar-first-executions-in-decades-mark-atrocious-escalation-in-state-repression/

siehe auch https://en.wikipedia.org/wiki/Capital_punishment_in_Myanmar

--94.114.121.149 09:12, 25. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Gaza-Streifen[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Todesstrafenpraxis in Einzelstaaten fehlt ein Abschnitt Palästinensische Autonomiegebiete:

die Hamas hat heute fünf Männer hinrichten lassen. "Seit die Hamas 2007 die Palästinensische Autonomiebehörde im Gazastreifen entmachtet hat, haben ihre Gerichte Dutzende von Palästinensern zum Tode verurteilt und bisher 27 hingerichtet, wie Menschenrechtsgruppen berichten." --88.153.240.148 18:20, 4. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Indien[Quelltext bearbeiten]

Der Einleitungssatz ist m.E. unglücklich formuliert. Was das Erbe der britischen Kolonialzeit angeht: Gab es in den Jahrhunderten davor in ganz Indien keine Todesstrafe? Ich kann nicht annehmen, dass nur der Einfluss der Briten die Ursache ist. --84.58.79.123 19:38, 25. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Letzte Hinrichtungen vor dem Grundgesetz ???[Quelltext bearbeiten]

Bis jetzt war mein Kenntnisstand gemäß Wikipedia, daß Richard Schuh und Berthold Wehmeyer die beiden letzten im Westen zivil hingerichteten Menschen waren. Nun bin ich darauf gestoßen, daß Friedrich Hehr am 9. Mai 1949 in Hamburg einen Robert Amelung und einen Peter Steinhauer enthauptet haben soll. Was hat es mit diesen beiden auf sich? Waren die beiden Kriegsverbrecher? --Carlos Eggenstein (Diskussion) 19:14, 11. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Aftraggeber und Auftragsmörder im Umfeld von Schwarzmarktgeschäften 1947.[2] --Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 20:30, 11. Jan. 2023 (CET)Beantworten
P.S.: Carlos Eggenstein, Schuh & Wehmeyer waren die letzten von deutschen Behörden hingerichteten, Amelung & Steinhauer wurden durch ein britisches Militärgericht verurteilt (weil das Opfer alliierter Staatsangehöriger war).--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 18:16, 14. Jan. 2023 (CET)Beantworten
hier ist ein öffentlich zugänglicher artikel zur letzten Hinrichtung https://historisches-sachbuch.weebly.com/blog/die-letzte-hinrichtung (aus: Ernst Reuß, Endzeit und Neubeginn. Berliner Nachkriegsgeschichten, Metropol Verlag, Berlin 2022, 282 Seiten, S. 32 ff.) (nicht signierter Beitrag von 87.180.118.142 (Diskussion) 16:08, 6. Okt. 2023 (CEST))Beantworten
Siehe oben: Berthold Wehmeyer war der letzte und hat einen Artikel.--Gloser (Diskussion) 16:51, 6. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Was ist ein Hinrichtungsstopp?[Quelltext bearbeiten]

In der Karte gibt es Länder mit Hinrichtungsstopp. Im Artikel finde ich aber keine Erklärung dazu. Vielleicht kann das jemand ergänzen? Gruss, --Markus (Diskussion) 12:40, 14. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Hinrichtungsstopp: Die Todesstrafe ist nicht abgeschafft, wird aber auf Beschluss von oberster Instanz nicht mehr ausgeführt. 91.42.55.80 11:46, 2. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Klaviersaiten[Quelltext bearbeiten]

"... und zwar auf Befehl Hitlers auf besonders grausame Weise durch Hängen an Fleischerhaken mit Schlingen aus Klaviersaiten".

Die Hinrichtung der Widerstandskämpfer des 20. Juli sollte auf Befehl Hitlers besonders qualvoll sein. Daher wurde kein Strick mit gewöhnlichem Durchmesser, sondern ein dünnerer Strick verwendet. Dieser dünnere Strick wurde von den Henkern zynisch als Klavierdraht bzw. Klaviersaite bezeichnet. Dies hat zu der weit verbreiteten Fehlannahme geführt, die Opfer wären tatsächlich an echten Klaviersaiten aufgehängt worden.

Ich kenne keine belastbare Primärquelle(!) für die Verwendung von tatsächlichen Klaviersaiten, sehr wohl aber für die Verwendung dünner Stricke mit Doppelschlingen, bei denen zuerst die eine Schlinge um den Hals des Opfers gelegt, die andere dann nach Anheben des Opfers durch die Henker in einen der Haken am Querbalken eingehängt wurde. Zudem macht die Verwendung echter Klaviersaiten wenig Sinn, denn bei einer Belastung durch das volle Körpergewicht schneidet eine stählerne Klavierseite so stark in die Haut ein, dass nicht nur starke Blutungen entstehen, sondern dem Opfer sogar die großen Gefäße durchtrennt werden können, was ein aus Sicht der Henker unerwünschter Effekt gewesen wäre, da dies die von Hitler befohlenen langen Qualen erheblich verkürzt hätte.

Es liegt also eine Verwechslung eines von den Henkern zynisch als "Klaviersaite" bezeichneten dünnen Stricks mit einer echten Klaviersaite vor. Wer diese sich hartnäckig haltende Geschichte trotzdem für wahr halten will, möge bitte belastbare Quellen zitieren (aber bitte nicht die zahllosen Webseiten, die diese Behauptung endlos unreflektiert übernehmen). --2A00:79C0:746:800:D81E:6CE3:1741:486E 01:58, 7. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Die Execution mit Klaviersaiten ist in der Geschichte aber durchus verbürgt - wenn auch ich keine konkrete Aussage zur Causa 20.07.1944 treffen kann. Verwendet wurden hierfür aber nicht die der allgemeinen Vorstellung einer Klaviersaite entsprechenden Saiten aus dem Diskantbereich, sondern die erheblich dickeren (weil mehrfach ummantelt) aus dem Bassbereich. Versuche mit Schweinekadavern zeigten, dass diese sehr wohl das Gewicht eines Menschen am Hals tragen können ohne einzuschneiden. In Zeiten vor Stricken aus hochfesten Kunststoffen wie Nylon gab es keine Stricke in derart dünnem Durchmesser, welche die Belastung einer Execution überstanden hätten. Die besondere Grausamkeit dieser Methode bestand darin, dass die Saite nicht wie ein regulärer Strick auf Höhe des Kehlkopfes angebracht, sonden am Unterkiefer entlang zum Hinterhaupt geführt wurde. Die Last des Körpers lag damit im Wesentlichen auf dem Unterkiefer und dem Hinterkopf auf und es kommt nicht sofort zu einer Erdrosselung. Auch eine Kompression der Arteria carotis communis erfolgt nicht in dem Maße wie es für einen zeitnahen Bewustseinsverlust notwendig wäre. Das Aufknüpfen erfolgte zudem nicht plötzlich (z.B. durch eine Falltüre) sondern eher langsam durch allmählichrd erhöhen der Zuggraft. 91.42.55.80 11:43, 2. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Abschaffungsprozesse in Einzelstaaten[Quelltext bearbeiten]

Eine geografische Gliederung ist sinnvoller als eine alphabetische, insbesondere Europa mit der EMRK nach allgemeinen Regeln (D-A-CH) voranzustellen (siehe meine zurückgesetzte Bearbeitung). @Filzstift: Was haben deutschsprachige Minderheiten außerhalb Deutschlands mit der Abschaffung der Todesstrafe zu tun? R2Dine (Diskussion) 16:41, 19. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Welche allgemeinen Regeln meinst du? Deutschsprachige Minderheiten ausserhalb Deutschlands? Im Ernst: das ist eine Wikipedia in deutscher Sprache, nicht eine Wikipedia für Deutschland. ABC ist in vielen Staaten-Übersichten normal (vgl. Autobahn#Geschichte, Kernenergie nach Ländern usw.). —Filzstift (Diskussion) 18:56, 19. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Alphabetische Reihung mag in anderen Artikeln angebracht sein, ist hier aber nicht sinnvoll. Schließlich spielt gerade in Europa die EMRK für die Abschaffung der Todesstrafe eine besondere Rolle, in anderen Staaten nicht. Chronologische Reihung hätte auch einen Aussagewert. Und was habe ich an der Begründung zu Deinem Revert „was ist mit der deutschsprachigen Bevölkerung Belgiens? Und auch in Spanien oder in der Türkei“ falsch verstanden? Im übrigen hat die deutschsprachige WP sehr wohl den Anspruch, primär für den deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich und die Schweiz) zu schreiben, was natürlich die Berücksichtigung weiterer Länder nicht ausschließt. Es geht nur um die Reihung, nicht darum, Abschnitte zu weiteren Ländern zu löschen oder so. R2Dine (Diskussion) 08:11, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens oder Südtirol sind zu vernachlässigende Minderheiten. Die anderer Staaten sowieso. Liechtenstein ist winzig, also irrelevant. Zumindest kommt das bei mir so rüber, indem man DACH voranstellt. Die Wikipedia hat nicht den Anspruch, primär den DACH-Raum abzubilden. Das widerspiegelt sich z.B. in den RK-Diskussionen und anderswo. --Filzstift (Diskussion) 08:54, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Es geht ausdrücklich um eine sinnvolle Reihung, nicht um eine Wertung. Und ich frage Dich noch einmal: Was haben deutschsprachige Minderheiten außerhalb Deutschlands mit der Abschaffung der Todesstrafe in den jeweiligen Ländern zu tun? Da sehe ich keinen Zusammenhang. R2Dine (Diskussion) 09:18, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ich verstehe nicht was du mit "Was haben deutschsprachige Minderheiten außerhalb Deutschlands mit der Abschaffung der Todesstrafe in den jeweiligen Ländern zu tun?" meinst. Was spielt das für eine Rolle für die Sortierung? Wir sortieren für die Leser. Dein Satz an sich macht auch nicht unbedingt Sinn (wenn es nicht deutschprachige waren, haben denn die tschechischsprachigen die Todesstrafe in Liechtenstein abgeschafft? Wurde nicht während der deutschen Kolonialzeit in Namibia darüber diskutiert?). --Filzstift (Diskussion) 09:27, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Deine Rücksetzung der regionalen Gliederung anstelle der alphabtischen am 19. Februar 2024 um 14:16 Uhr hattest Du begründet mit „I beg to differ; was ist mit der deutschsprachigen Bevölkerung Belgiens? Und auch in Spanien oder in der Türkei.“ Da erkenne ich keinen Zusammenhang mit dem Lemma Todesstrafe/Abschaffungsprozesse in Einzelstaaten. So kommen wir hier wohl nicht weiter. R2Dine (Diskussion) 14:34, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Iran 2023: 834 Hinrichtungen[Quelltext bearbeiten]

https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-todesurteile-menschenrecht-100.html (+ 40 %) --88.153.240.29 22:15, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten