Diskussion:Truck Racing

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hfst in Abschnitt Wichtige Literatur?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das ist alles?[Quelltext bearbeiten]

Ich wollte mich hier gerade mal informieren, aber das ist ja wohl noch nix ;-) Im Ernst, kann ein kundiger Leser hier etwas beitragen? Danke, hankdetweiler

Hab die Seite ein wenig aktualisiert und erweitert, sowie die Überarbeiten-Box entfernt. Gibt es Details die weiter ausgeführt werden sollen (Technik, Reglement)? --Motorsport-archive 23:12, 30. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Wichtige Literatur?[Quelltext bearbeiten]

In dieser Änderung wurde ein Literaturhinweis gebracht. Dirk Wiemer: EuG: Einzelbeihilfen zugunsten des Nürburgring-Komplexes für den Bau eines Freizeitparks, von Hotels und Restaurants sowie für die Ausrichtung von Motorsportrennen – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Rückzahlung der für unvereinbar erklärten Beihilfen nicht den neuen Eigentümer des Nürburgring-Komplexes betreffe – Nichtigkeitsklage – Keine spürbare Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung – Verein – Status eines Verhandlungsführers – Unzulässigkeit – Beschluss, mit dem am Ende der Vorprüfungsphase festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliege – Nichtigkeitsklage – Beteiligter – Rechtsschutzinteresse – Zulässigkeit – Verletzung der Verfahrensrechte der Beteiligten – Fehlen von Schwierigkeiten, die die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens erfordern – Beschwerde – Veräußerung der Vermögenswerte der Empfänger der mit dem Binnenmarkt für unvereinbar erklärten staatlichen Beihilfen – Offenes, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Bietverfahren – Begründungspflicht – Grundsatz der guten Verwaltung. In: Zeitschrift für Beihilfenrecht. Band 11, Nr. 2, 2019, ISSN 2218-306X, S. 72, doi:10.33196/brz201902007201 (doi.org [abgerufen am 8. Februar 2022]). Ich habe die Änderung verworfen, aber vielleicht ist der Hinweis ja trotzdem brauchbar. --Hfst (Diskussion) 16:51, 8. Feb. 2022 (CET)Beantworten