Diskussion:UNESCO-Welterbe

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In diversen Artikeln über Weltkulturerbestätten ist von einer Pufferzone die Rede. Es wäre schön, wenn dieser Artikel eine Definition dieses Begriffes enthielte.--Hinnerk11 (Diskussion) 00:37, 7. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Über Pufferzonen gibt es viel zu sagen: [1].--Sinuhe20 (Diskussion) 22:16, 7. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
@Hinnerk11: danke für die Anregung, dazu gehört wirklich noch etwas in den Artikel, auch über die Kernzone und den Unterschied zwischen beiden.
@Sinuhe20: Cool, was du immer so auftreibst! magst du mal einen Anfang machen? Grüße --bjs Diskussionsseite 10:58, 8. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
Im Artikel Nationalpark steht ein bisschen was dazu. Grüße --h-stt !? 18:37, 10. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
„Viel zu sagen“ ohne Beispielnennung und ein langer Text auf Englisch – das ist nicht gerade das, was WP-Leser empfohlen haben wollen. Es gibt einen deutschsprachigen Text aus dem Jahr 2011, indem Folgendes zum Thema „Pufferzone“ steht:
„Pufferzonen sind klar abgegrenzte Gebiete um ein Welterbegut, welche zu Schutz, Erhalt, Management, Unversehrtheit, Echtheit und Nachhaltigkeit des außergewöhnlichen universellen Wertes des Gutes beitragen. Wenngleich Pufferzonen nicht als Teil des eingetragenen Gutes gelten, sollten deren Grenzen und relevante Managementpläne zu dem Zeitpunkt evaluiert, bestätigt und formal dokumentiert werden, wenn sie von einem Vertragsstaat vorgeschlagen werden.
Wo Pufferzonen definiert sind, sollten sie als integraler Bestandteil der Verpflichtung des Vertragsstaates zu Schutz, Erhalt und Management des Welterbegutes gesehen werden. Die Funktionen der Pufferzone sollten die verschiedenen Arten und Ebenen von Schutz, Erhalt und Management widerspiegeln, die notwendig sind, um die Merkmale, welche den außergewöhnlichen universellen Wert ausmachen, zu schützen.“ (Online Handbuch: Erstellung von Welterbe-Nominierungen, Abschnitt 1: Glossar wesentlicher Begriffe)
Apropos „Wo Pufferzonen definiert sind“: Eine Pflicht zur Ausweisung von Pufferzonen gibt es erst seit 1998 (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags: Das Welterbe Programm der UNESCO. Aufnahmeverfahren vor dem Hintergrund aktueller Initiativen in Deutschland, S. 11). Wie viel Dynamik in den Regelungen und der Praxis der UNESCO am Werk ist, ist in der genannten Quelle auch an anderen Textstellen deutlich zu erkennen.
Generell ist dem Artikeltext vorzuwerfen, dass er an vielen Stellen den Einruck erweckt, dass das aktuell Zutreffende immer schon (seit 1978) geregelt und praktiziert worden sei. Das trifft nicht zu. Die entsprechenden Stellen, bei denen das der Fall ist, müssen nachgebessert werden (nach dem Vorbild der Aussage, dass der Begriff „Kernzone“ „früher“ – bis wann genau und warum seitdem nicht mehr? – häufig benutzt worden sei, heute aber als veraltet gelte). --CorradoX (Diskussion) 11:17, 12. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]

Gefährdung des UNESCO-Welterbe-Status[Quelltext bearbeiten]

Bei den über 55 Stätten umfassenden Liste des gefährdeten Welterbes erscheinen die Unterkapitel als eine beliebige Auswahl, ohne dass angegeben wird, warum gerade diese ausgewählt sind. Ich würde mich daher auf dieser Seite im de-Wiki auf die Konflikte in DACH beschränken oder es überhaupt bei der einleitenden Übersicht belassen und die ausführliche Diskussion der Einzelfälle ganz streichen. Das kann ja auf den Seiten der einzelnen Welterbestätten erfolgen. Das Wichtigste ist ja mittlerweile auch in der Liste des gefährdeten Welterbes enthalten. --bjs Diskussionsseite 21:38, 18. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

+1 Stimmt, die Beispiele wirken sehr beliebig. Wobei, kann es sein dass da etwas durcheinandergebracht wird? Gefährdung des UNESCO-Welterbe-Status ist für mich nicht dasselbe wie der Status einer „gefährdeten Welterbestätte“. Das erste bedeutet, dass ein Welterbe seinen Status verlieren kann (wie z.B. das Dresdner Elbtal), weil durch bestimmte Eingriffe die Kriterien nicht mehr erfüllt werden, dass zweite, dass eine Welterbestätte einen besonderen Schutz benötigt (so wie z.B. die drei Neuaufnahmen 2023).--Sinuhe20 (Diskussion) 21:42, 18. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das stimmt schon, es hängt aber auch zusammen. Dresdner Erbtal und Hafenstadt von Liverpool standen ja auch jahrelang auf der Roten Liste, bevor der Status dann tatsächlich aberkannt wurde. Der Welterbestatus ist ja nur dann gefährdet, wenn die Welterbestätte selber gefährdet ist. Und wenn eine Gefahr für eine Welterbestätte zum Verlust ihrer herausragenden merkmale führt, erfüllt sie nicht mehr die Bedingungen, unter denen sie auf die Welterbeliste aufgenommen wurde. Beim Kölner Dom konnte das vermieden werden, Wien hängt wohl noch in der Warteschleife.
Vielleicht sollte die Gliederung geändert werden, die Streichungen gehören eigentlich hierher. Vielleicht das Listenkapitel umbenennen in "Welterbeliste" und darauf beschränken, die verschiedenen Gefährdungen unter "Gefährdetes Welterbe" zusammenfassen vom Eintrag in die Rote Liste bis schlimmstenfalls zur Streichung. Und die willkürlichen Einzelbeispiele raus. --bjs Diskussionsseite 13:40, 19. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Preah Vihear steht weder auf der roten Liste, noch ist sein Welterbestatus gefährdet. Der Konflikt geht um die Grenzziehung und dazert schon wesentlich länger, als der Tempel zum Welterbe gehört. Ich denke, die beliebigen Einzelbeispiele streiche ich gleich. --bjs Diskussionsseite 13:52, 19. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Wandel der Anerkennungskriterien und der Anerkennungspraxis[Quelltext bearbeiten]

Weiter oben habe ich bereits die Formulierung: „Wo Pufferzonen definiert sind“ zitiert. Dabei wurde deutlich, dass das Pufferzonenkonzept erst im Laufe der Entwicklung der Welterbe-Idee eine tragende Säule des Anerkennungsverfahrens wurde. Ähnliches gilt auch für viele andere Regularien der UNESCO.
In seinem Artikel Die Kehrseite der Medaille – Der UNESCO-Welterbe-Titel bringt außer Prestige auch manchen Nachteil ([2]) führt Christoph Brumann vom Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle (Saale) nicht nur die in der Überschrift enthaltene These aus (auch dieser Aspekt wird in diesem Artikel noch nicht genügend berücksichtigt); er gibt auch einen Überblick über die Geschichte des Welterbe-Konzepts nach 1978. Die Akzentverschiebungen bei der geografischen Verteilung anerkannter Welterbestätten, bei der Art der ausgewählten Güter und bei Regeln zum Auswahlverfahren sollten IMO auf der Grundlage von Brumanns Artikel in dem Artikel UNESCO-Welterbe berücksichtigt werden. --CorradoX (Diskussion) 12:29, 15. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]