Diskussion:Ulpian

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Stephan Klage in Abschnitt Ulpiani Epitome / Regulae
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Frage zu den Lebensdaten[Quelltext bearbeiten]

Läßt sich das Todesdatum verifizieren? In anderen Quellen habe ich z.T. 228 als Jahr der Ermordung Ulpians gefunden. --Rgesch 11:56, 23. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

[1] --80.63.151.42 11:58, 23. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ausführlich hier --SJuergen 13:43, 15. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Pacta sunt servanda[Quelltext bearbeiten]

Dieses soll auf Ulpian zurückzuführen sein. Gibt es dafür Anhaltspunkte? Bitte klären. Danke.--2003:E6:7BDC:51A:9DA0:8EE7:E88E:9C6D 19:47, 10. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Schau mal dort. Da wird Deine Frage beantwortet. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 08:07, 11. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Ulpiani Epitome / Regulae[Quelltext bearbeiten]

"Die Domitii Ulpiani fragmenta, aus 29 Titeln bestehend, wurden erstmals von Tilius (Paris 1549) herausgegeben. Andere Ausgaben stammen von Hugo (Berlin 1834), Eduard Böcking (Bonn 1836), die auch Fragmente des ersten Buchs der Institutiones enthält, die 1835 von Stephan Ladislaus Endlicher in Wien entdeckt wurden. Auch in Girards Textes de droit romain (Paris 1890) sind sie enthalten."

Dieser Absatz muss überarbeitet werden, ebenso wie die folgenden Werknachweise. Nach heute ganz überwiegender Meinung ist dieser Text nicht von Ulpian (sondern pseudepigraphisch). Hierzu sollte kurz der neuere Forschungsstand angegeben werden (insb. Avenarius 2005 mit Datierung auf die Regierungszeit des Commodus; anders etwa Liebs, der auf 212 n.Chr. datiert).

--Dkaestle (Diskussion) 22:04, 18. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Guten Abend Dkaestle. Ich habe nicht überprüft, wer den Satz eingestellt hat, aber ich verstehe Ihren Hinweis ja richtig, dass die Domitii Ulpiani fragmenta in Gänze pseudoepigraphisch seien (?). So war jedenfalls auch meine Annahme im Artikel zu den pseudopaulinischen Sentenzen (Sententiae Receptae) nach Verarbeitung von Hausmaninger/Selb. Ich schrieb: Mit vergleichbarem Ansinnen [Anm.: Simplifizierungen für die Rechtspraxis] entstanden die regulae Ulpiani und die tituli ex corpore Ulpiani, Transformationen von Juristenschriften des nicht minder bedeutsamen Rechtsgelehrten Ulpian. Da frage ich mich gerade und ist falsch, weil Untertitel? Aber: Hätten Sie uns noch einen markanten Forschungshinweis?
Jörs noch ließ wissen: Die an mehreren Stellen anstößigen Überschriften der Titel rühren jedenfalls, so wie sie uns erhalten sind, nicht von Ulpian her und für die Entstehungszeit kommt die Kaiserbezeichnung im lib. sing. 17, 2 hodie ex constitutione Imp. Antonini in Betracht; wahrscheinlich ist Caracalla gemeint. Beides vermutlich zu kurz greifend und veraltet. Liebs äußert sich wo? VG --Stephan Klage (Diskussion) 23:46, 18. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Ich habe mich schlau gemacht und werde den Abschnitt jetzt bereinigen und präzisieren. Meine obige Anmerkung war iherseits auch zu einseitig. --Dkaestle (Diskussion) 09:56, 21. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Danke für die Ausführungen zum differenzierten Forschungsstand um das Werk. --Stephan Klage (Diskussion) 23:39, 22. Jun. 2022 (CEST)Beantworten