Diskussion:Ultraleichtflugzeug

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Ruru in Abschnitt aktuelle Probleme der 600kg Klasse in D
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aktuelle Probleme der 600kg Klasse in D[Quelltext bearbeiten]

Die Neuregelung hat definitiv die Sicherheit der Fluggeräte erhöht und verhindert das vorprogrammierte Überladen der Flugzeuge und führte zu einer weiteren technischen Entwicklung. Die rein nationale Anerkennung hat jedoch zu zahlreichen Problemen geführt, wenn man mit dem Flugzeug ins Ausland möchte: Frankreich akzeptiert keinen Einflug von 600 kg ULs (Mindestgeschwindigkeit <=83 km/h), dito die Schweiz. GB akzeptiert seit dem Brexit gar keine europäischen Fluglizenzen wie den SPL oder sogar den LAPL und besteht auf ICAO konforme Lizenzen und auch Zulassungen wie dem JAR-FCL PPL und einer Flugzeugregistrierung. Im Vergleich mit dem europäischen Beginn der 450 kg (Mindestgeschwindigkeit <=65km/h) Klasse, mit der man praktisch überall hinfliegen konnte, ist durch die Neuregelung zwar die Leistung der ULs wie z. B. der Dynamic WT9 915 GTI exorbitant angestiegen (Reisegeschwindigkeit 305 km/h, Reichweite 1000 - 1500 km), der Bereich beschränkt sich daher auf den Süden und Osten, auch Einflüge in Dänemark benötigen eine Genehmigung und Anmeldung 14 Tage vorher. Kurz - es wurde komplizierter und ist national zersplittert. Ruru (Diskussion) 08:33, 15. Mär. 2024 (CET)Beantworten

CVFR für UL[Quelltext bearbeiten]

"Kontrollierte Sichtflüge CVFR sollen europaweit ermöglicht werden." Für diesen Satz finde ich keine Quelle. Es wäre zwar sehr wünschenswert, wenn CVFR mit entsprechender Zusatzausbildung für UL-Flieger bald möglich wäre, aber ich finde diesen Satz nur auf der Wikipedia-Seite und anderen Seiten, die Wikipedia zitieren. Kann jemand diesen Satz denn belegen? Von wem geht die Initiative aus? Wie weit ist die Initiative, usw.?

Ich habe den Satz "Kontrollierte Sichtflüge CVFR sollen europaweit ermöglicht werden." nun gelöscht. Er lässt sich nicht belegen. Bitte erst wieder mit Beleg aufnehmen. Alle Seiten im Netz dazu zitieren Wikipedia. Es braucht hierfür dringend eine Quelle außerhalb von Wikipedia.

flugplatz[Quelltext bearbeiten]

wie lautet die bezeichnung nach LuftVG bzw. LuftVZO für das "gelände", wo diese "sportgeräte" starten und landen? M.E nicht Flugplatz und auch nicht segelfluggelände. Bleibt eigentlich nur der Sonderlugplatz.--2003:E9:DF11:1B00:D0FF:3562:C06D:8BF 17:30, 12. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Vorsicht: Ein Sonderlandeplatz in Form eines Sonderflugplatzes oder Sonderflughafens ist etwas anderes! Sonderlandeplätze sinde keine Installationen des öffentlichen Flugverkehrs. Die Nutzung eines Sonderlandeplatzes erforderd eine Vorabgenehmigung des Betreibers und diese dürfen nicht als Alternate z.B. in einem Flugplan verwendet werden, da keine Betriebspflicht besteht. Ultraleichtfluggelände oder Segelfuggelände wären die meines Wissens korrekten Bezeichnungen. 84.154.85.38 16:02, 22. Okt. 2022 (CEST)Beantworten