Diskussion:Unmittelbare Bindungswirkung

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Jewgenia in Abschnitt Oma-Tauglichkeit
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Oma-Tauglichkeit[Quelltext bearbeiten]

Eine Anregung zur Oma-Tauglichkeit:

Die unmittelbare Bindungswirkung bedeutet, dass die im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte nicht lediglich so etwas wie eine Absichtserklärung oder ein anzustrebendes Staatsziel sind, sondern, dass sie unmittelbar gelten.

--Immofried 16:45, 14. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Danke. Anregung modifiziert aufgegriffen und Oma-Vermerk gelöscht. --Jewgenia 20:03, 14. Dez. 2010 (CET)Beantworten