Diskussion:Unrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Zipfelheiner in Abschnitt Bapperl
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zum Archiv

Definition Unrecht[Quelltext bearbeiten]

Unrecht mit dem Gegenteil von Recht erklären zu wollen, ist ebenso ein Kalauer wie die Definition, Unwetter sei das Gegenteil von Wetter. Daher ergibt der Hinweis auf das noch „undefinierte Unrecht" durchaus einen Sinn. MfG --JaJo Engel 12:41, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Die von mir eingefügte, angeblich einen "Kalauer" darstellende, Definition von Unrecht stammt - wie nachgewiesen - aus einem Fachbuch. Deine Änderung ist unbelegt und unsinnig. --Zipfelheiner 15:05, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Sorry. Ein komplexer Begriff lässt sich nicht durch ein Gegenwort erklären, das einem Wörterbuch entnommen wurde. Darin besteht der Unsinn. Laß das überflüssige Gegenwort doch einfach weg, dann wird der Artikel anschaulich und sachgerecht.
Bist Du wirklich der Meinung, Gesinnungsunrecht gäbe es nicht und Handlungs- sowie Erfolgsunrecht seien schwer verständlich? MfG --JaJo Engel 20:27, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Die Definition ist belegt und bleibt, bis ein Vorschlag für eine bessere - und belegte! - Definition kommt. --Zipfelheiner 11:36, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Die Definition mit "Gegenteil" ist nicht sachgerecht belegt, lediglich einem Wörterbuch entnommen. Sie besitzt keinen spezifischen Erklärungswert und ist als Duplizität überflüssig, unsinnig und nivaulos. Verbleib doch bitte bei der Abkürzung und Prägnanz. MfG --JaJo Engel 14:43, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Wie oft muss man es noch sagen: Grundsätzlich beruhen Artikel in der Wikipedia auf überprüfbaren Aussagen. Überprüfbar ist, was mithilfe von verlässlichen Quellen belegt wurde. Ob Aussagen wahr sind oder nicht, ist insbesondere in umstrittenen Fällen nicht in der Wikipedia zu klären. (aus Wikipedia:Keine Theoriefindung).Deine unbelegten Bearbeitungen grenzen langsam an Vandalismus. --Zipfelheiner 16:26, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Sorry! Wie oft muß noch erwidert werden, dass der Hinweis in einem Lexikon „Unrecht sei das Gegenteil von Recht“ keine verlässliche Quelle ist und keine nachvollziehbare Aussage über Unrecht enthält, ebensowenig wie sich Unwetter als das Gegenteil von Wetter erklären läßt. Die Rückführung gleicht einer reductio ad absurdum. Bei Deinem bevorzugten Stand in wikipedia bedauere ich Deine Uneinsichtigkeit und neige dazu, den Vorhalt des Vandalismus zu retournieren. Vielleicht muss sich ein Anderer um Deine Einsicht bemühen. MfG --JaJo Engel 19:29, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Die von mir eingefügte Definition ist mit dem Zitat aus einem anerkannnten Fachbuch belegt. Ob Du sie für richtig hältst oder nicht, ist völlig unerheblich (ich verweise nochmals auf Wikipedia:Keine Theoriefindung). Nach dem Grundsatz Geh von guten Absichten aus nehme ich an, dass Du keinen Vandalismus beabsichtigst. Allerdings solltest Du einsehen, dass es in der Wikipedia nicht darum geht, persönliche Ansichten, sondern belegbares Wisse einzustellen. Gerade bei Artikeln wie diesem muss die Belegpflicht ernstgenommen werden. --Zipfelheiner 10:09, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Hier geht es nicht um eine von mir erfundene Theorie, sondern um die Frage, ob das zitierte Lexikon für die Unterstellung "Unrecht sei das Gegenteil von Recht" eine qualifizierte juristische Erklärung enthält oder besser weggelassen werden sollte. --JaJo Engel 10:35, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Wenn Du eine mit einem Zitat aus einem Fachbuch nachgewiesene Definition sinnentstellend kürzen willst mit der Begründung, die Definition sei keine „qualifizierte juristische Erklärung“, ist das natürlich Theoriefindung. --Zipfelheiner 12:09, 24. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Es geht hier nicht um Theorienfindung, sondern um die Beanstandung einer Theoriendarstellung, die nicht umfassend veröffentlicht ist und nicht von unabhängiger Seite evaluiert wurde. --JaJo Engel 09:18, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Wenn Du eine bessere, belegte Definition findest oder eine belegte Kritik an der von mir eingefügten Definition findest, dann füge sie ein. Ansonsten beachte bitte - ich kann mich da nur wiederholen -, dass Theoriefindung nicht erwünscht ist. --Zipfelheiner 10:40, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ohne plausible Begründung von Zipfelheiner erfolgte Änderung rückgängig gemacht. Siehe auch Unrechtsstaat. --JaJo Engel 13:49, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Die Änderung ist zutreffend begründet worden, siehe hier. --Zipfelheiner 14:51, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Begründung von Zipfelheiner bzgl. Verschlechtung fehlt in diesem Fall.--JaJo Engel 09:50, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Bapperl[Quelltext bearbeiten]

BVerfG-POV wird hier als NPOV ausgegeben. Man soll es kaum glauben, aber auch Immanuel Kant und die Machthaber von Nordkorea haben einen (vom BerfG verschiedenen) Unrechtsbegriff. Fossa net ?! 16:52, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Wenn Du weitere weitere belegte Definitionen von Unrecht oder sonstige relevante und belegte Aussagen zum Thema Unrecht kennst, füge sie ein. Aber die Einarbeitung einer Aussage, die mit einer seriösen Quelle belegt ist, hat mit POV nichts zu tun. Zumindest müsstest Du angeben, warum Du die Aussage als Verstoß gegen den neutralen Standpunkt ansiehst, welche anderen belegbaren Standpunkte also in der Sache noch eingenommen werden. Die Einfügung eines „Bapperls“ ersetzt nicht inhaltliche Argumentation. --Zipfelheiner 17:38, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten
WP:UNDUE. Keinen Bock, das selber alles zu recherchieren, ist auch nicht meine Aufgabe.Fossa net ?! 19:27, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Es ist zumindest schlechter Stil, wenn ein Benutzer, der bislang keine einzige Bearbeitung des Artikels vorgenommen hat (siehe hier) und auch ausdrücklich eine inhaltliche Argumentation mit der Begründung „keinen Bock“ ablehnt, einen Neutralitätsbaustein einfügt. Sollte der Baustein wiederum eingefügt werden, ohne dass auf der Diskussionsseite konkret begründet wird, welche Zweifel sich warum an der Neutralität des Artikels ergeben, wird über eine Vandalismus-Meldung nachzudenken sein. --Zipfelheiner 12:00, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Benutzer:Fossa/WZKMZ ist keine der Wikipedia:Richtlinien und es ist auch nicht die Aufgabe des Maangelfindenden, die Maengel zu beheben. Fossa net ?! 12:07, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Welcher Mangel? Du musst wenigstens angeben, worin Du einen Mangel siehst. Im übrigen ist es - dabei bleibe ich - schlechter Stil, einen Neutralitätsbaustein in den Artikel einzufügen, aber jede inhaltliche Mitarbeit (und sei es auf der Diskussionsseite) zu verweigern. --Zipfelheiner 12:13, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Der Mangel ist, dass der Artikel sich den POV des BVerfG sich zu eigen macht. Fossa net ?! 12:15, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Die Wiedergabe einer Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wäre erst dann POV (korrekter formuliert: würde gegen den Grundsatz des Neutralen Standpunkts verstoßen), wenn zur gleichen Frage andere belegbare Ansichten existieren, die im Artikel verschwiegen werden. Der Ausdruck „POV des BVerfG“ ist Unsinn, denn der Grundsatz des Neutralen Standpunkts ist ein Wikipedia-Grundsatz, kann also nur in der Wikipedia verletzt werden. Ich kann Dich nur nochmals bitten darzulegen, welche anderen Ansichten zu der Frage, zu der der Artikel das BVerfG zitiert, bestehen. Ich wehre mich gar nicht dagegen, solche Ansichten, wenn sie belegt sind, in den Artikel aufzunehmen. Ich kenne leider nur keine anderen. Aber inhaltliche Arbeit lässt sich nicht ersetzen durch die Einfügung eines Neutralitäts-Bausteins. --Zipfelheiner 12:25, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Ich habe heute um eine Dritte Meinung gebeten.--Zipfelheiner 12:15, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Dritte Meinung[Quelltext bearbeiten]

Die Einleitung (um die geht es doch?) arbeitet unsauber bis hin zu verwirrend mit den Begriffen Rechtsordnung, Gesetz und konstitutive Grundsätze des Rechts. Der erwähnten Radbruchschen Formel zufolge hat ,Unrecht‘ auch eine starke Konnotation i.S.v. Ungerechtigkeit, ist also nicht allein als das bloße Gegenteil von Recht definierbar, was ebenfalls in den Zitaten auf Wikiquote sichtbar wird.
Das BVerG ist eine der besten Quellen im deWP-Raum, das auch als Standpunktvertreter genannt wird. Evtl. sind Recherchen über die Ansichten der höchsten Gerichte in Österreich und der Schweiz hilfreich, bis dato ist das Lemma m.E. ein Fall für den {{Deutschlandlastig}}-Baustein. Auch andere Rechtsphilosophen außerhalb dt.-sprachiger Ländern können sicherlich gewichtiges zum Thema beitragen. Gude, Hæggis 21:26, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Danke für Deine Stellungsnahme. Konkret geht es mir erst einmal um die Frage, ob es berechtigt ist, einen Neutralitäts-Baustein einzufügen. Dass der Artikel überarbeitswürdig ist, steht außer Frage. Meines Erachtens muss gerade bei so einem sensiblen Thema streng darauf geachtet werden, dass nur belegte Aussagen eingefügt werden und keine Theoriefindung betrieben wird. Mehr als das was in der Einleitung steht, habe ich zum Thema „Unrecht“ nicht gefunden. Erstaunlicherweise spielt der Begriff „Unrecht“ in der juristischen Literatur praktisch keine Rolle. Wenn Benutzer mit Ahnung von Soziologie, Philosophie etc. den Artikel ergänzen bzw. überarbeiten würden, wäre ich natürlich dankbar. Leider ist der Artikel in der Vergangenheit von Benutzern ohne solide Fachkenntnisse zur Theoriefindung (man könnte auch sagen: Geschwafel) missbraucht worden, zugleich ist jede Bearbeitung von mir umgehend angezweifelt worden. Daher habe ich strikt darauf geachtet, nur Aussagen einzufügen, die mit einer seriösen Quelle belegt sind. Ich wehre mich nicht gegen eine Überwarbeitung und Erweiterung des Artikels, sondern nur gegen den Neutralitäts-Baustein. --Zipfelheiner 09:42, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten