Diskussion:Unterschlagung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Fiat iustitia, ruat caelum in Abschnitt Schwere Mängel
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Frage[Quelltext bearbeiten]

Kann hier mal bitte Jemand/e eine qualifizierten Hinweis geben, ob eine Geldüberweisung von einem Bankkonto auf eine anderes eine "fremde bewegliche Sache" im sinne des Deutschen Stragesetzbuches (StGB) sein kann die unterschlagen werden kann? Danke

Nach der Kommentierung Tröndle/ Fischer zum § 242 StGB ( Rz. 2 ) hat der Begriff Sache mit dem § 90 BGB die Körperlichkeit gemeinsam, auch wenn er sich sonst in einigen Punkten davon unterscheidet. Eine Geldüberweisung von einem Konto auf ein anderes ist jedoch nicht mit einer körperlichen Übergabe von Geld verbunden. --Franjo Heyna 08:37, 21. Jan. 2010 (CET)Beantworten
naja das ist stgb nach schwer zu sagen es ist strafbar delbuse werden velangt bis zu 10.000 euro

niemand ssollte dies probieren -amin el.bajjati (nicht signierter Beitrag von 79.227.28.166 (Diskussion) 19:53, 16. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

weblinks im Fließtext[Quelltext bearbeiten]

Laut Wikipedia:Verlinken#Verlinkung zu Seiten außerhalb des Artikelnamensraums sind weblinks im Fließtext zu vermeiden, warum also die ganzen links zu dejure? axpdeHallo! 20:51, 11. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Es ist in der Wikipedia üblich, Gesetzesstellen direkt auf gesetze-im-internet.de oder dejure.de zu verlinken und IMHO auch sinnvoll, da der Inhalt neutral ist, zumindest gesetze-im-internet.de eine offizielle Quelle ist und jedem klar ist, was sich hinter dem Link verbirgt. Evtl. sollte man das mal auf der Richtlinienseite WP:V eingefügt werden. --Albert Magellan (Diskussion) 22:54, 21. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Beispiel[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht wäre es hilfreich, ein Beispiel für den Fall anzugeben, bei dem Unterschlagung vorliegt, ohne daß der "Täter bei Tatbegehung die Sache bereits im Gewahrsam hat." (nicht signierter Beitrag von 91.66.30.94 (Diskussion) 21:49, 10. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Juristendeutsch[Quelltext bearbeiten]

Ich finde des Artikel für juristische Laien schwer verständlich. Es werden zu viele Fachbegriffe und Verklausulierungen verwendet. Nach dem Lesen ist man nicht wirklich schlauer. 37.120.21.99 19:40, 7. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Das geht mir genauso!

Der Meinung bin ich auch. Bester Beispielsatz: "Schließlich wird auf eine (konkrete) Eigentumsgefährdung abgestellt, welche auch das (freilich unausgesprochene) Korrektiv der Rechtsprechung für ihre weite Manifestationstheorie bilden dürfte." Kann jemand diesen Satz bitte ins verständliche Deutsch übersetzen? --193.238.8.21 11:32, 10. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Völlig richtig. So ein Kauderwelsch hat in einer Enzyklopädie nichts verloren. --Bernd.Brincken (Diskussion) 15:48, 31. Mär. 2020 (CEST)Beantworten
Dass Fachsprache nichts in einer Enzyklopädie verloren hat ist mir neu; bei mathematischen Artikeln wird sich ja auch nicht darüber beschwert, wenn von "transfiniter Induktion" oder "ordnungsisomorph" die Rede ist. In der Sache verstehe ich aber den ursprünglichen Punkt ich dieses Abschnitts, ich denke das liegt auch an der fehlenden Übersichtlichkeit. Ich werde versuchen, das zu verbessern und bei Fachbegriffen ohne Verlinkung eine "Übersetzung" bereitzustellen. --Fiat iustitia, ruat caelum (Diskussion) 18:21, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Schwere Mängel[Quelltext bearbeiten]

Der gesamte Artikel ist aus meiner Sicht schwer mangelhaft und zwar nicht nur, weil wichtige Informationen fehlen, sondern auch weil die dargestellten Informationen irreführend und teilweise falsch sind. Die Problematik beginnt schon im ersten Definitionsversuch der Unterschlagung und setzt sich dann über die seltsame Behandlung von Spezialproblemen bis hin zur Überschrift "Juristische Diskurse" fort. Vernünftigerweise würde man den Artikel zunächst nahezu vollständig löschen und dann langsam wieder aufbauen. (Mal schauen, was ich kurzfristig so verbessern kann) --Macuser10 (Diskussion) 00:19, 23. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Finde den Artikel auch in so mancher Hinsicht verbesserungswürdig. Vor allem die Abschnitte "Tatbestandsmerkmale" und "Juristische Diskurse". Obwohl offenbar ein eigener Abschnitt für Streitigkeiten geschaffen wurde, wird der Streit um die Subsidiaritätsklausel bei den TBM geführt und dann wird der nächste Streit dort angerissen, nur um dort die eine und im folgenden Abschnitt dann die andere Ansicht darzustellen. Diese strikte Abgrenzung in der Gliederung konterkariert den inhaltlich fließenden Übergang. --Fiat iustitia, ruat caelum (Diskussion) 17:49, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Auch inhaltlich ist so manches nicht überzeugend. Vor allem wird das TBM "Zueignung" und die es umgebenden Diskurse verkannt. So wird etwa der in seienr Relevanz doch eher überschaubare Streit um die Anforderungen bzw. Rechtsnatur des TBM "Zueignung" völlig vermischt mit dem überaus relevanten Streit um die Anforderungen an die Manifestation innerhalb der Manifestationslehre.
Ich werde die beiden Abschnitte mal überarbeiten. Entweder muss diese Zweiteilung von TBM einerseits und Diskurse andererseits rausfliegen oder aber zumindest halbwegs konsequent eingehalten werden. In Anbetracht dessen, dass zumindest einer der Streitpunkte gerade in einem TBM besteht ist ersteres vielleicht naheliegender. --Fiat iustitia, ruat caelum (Diskussion) 17:58, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Bin jetzt soweit durch, habe die ursprüngliche Struktur jetzt so belassen und alle Punkte in die entsprechenden Abschnitte eingegliedert, weitere ergänzt und bisher völlig fehlende Einzelnachweise hinzugefügt. --Fiat iustitia, ruat caelum (Diskussion) 14:29, 2. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Wikidata-Link[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand vielleicht Wikidata fixen? Der Link zwischen dewiki:Unterschlagung (Deutschland) und enwiki:Defalcation ist falsch, da das eine deutsche Unterschlagung und das andere US-amerikanische Insolvenzveruntreuung bezeichnet. Danke sehr. - - 2A02:908:1463:2180:505F:3D06:6131:4591 08:11, 27. Jul. 2022 (CEST)Beantworten