Diskussion:Unterschrift

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Gerlindewurst73 in Abschnitt Österreich
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Links oder rechts[Quelltext bearbeiten]

steht in einem brief die rechtsverbindliche unterschrift links oder rechts, wenn zwei personen unterschreiben und warum ist dies so?

Gilt eine Unterschrift auch dann als Unterschrift, wenn sie über dem Text steht und nicht als Unterschrift erkennbar ist, wie z.B. bei den Euro-Scheinen?

Bedeutung der Unterschrift[Quelltext bearbeiten]

Mir fehlt die Information zur Bedeutung der Unterschrift bzw. des Vorgangs des Unterschreibens. 1. Die Unterschrift macht den Unterzeichner darauf aufmerksam, dass eine rechtlich verbindliche Willensäußerung erwartet wird bzw. der Unterzeichner mit der Unterschrift eine solche abgibt. 2. Die Unterschrift beendet ein Schriftstück und sagt damit aus, dass das Schriftstück an dieser Stelle abgeschlossen wurde. 3. Die Unterschrift (soll) beweisen, dass der Unterzeichner tatsächlich anwesend war und die Unterschrift geleistet hat (Identitätsnachweis) 4. Der Unterzeichner war sich im klaren darüber, dass er damit seinen Willen ausgedrückt hat. 5. Die Unterschrift ist auch zukünftig verifizierbar und gibt Auskunft über die Willensbekundung der Unterzeichner. ich vermute, die Unterschrift hat noch weitere Funktionen.

Des weiteren wäre mir wichtig, aufzuzeigen, was eine Unterschrift ausmacht: Die Linien, die Geschwindigkeit, der Druck der Linien, der Ansatzpunkt, Länge und Richtung der Linien -- Thomas Zahreddin, 16. Nov. 2007

Überschrift oder Unterschrift[Quelltext bearbeiten]

"Der Begriff Unterschrift ist durchaus wörtlich zu nehmen." Gab es nicht vor einigen Jahren eine Entscheidung dazu, das die Unterschrift auf einem Banküberweisungsträger, die damal noch oben stand, auch als Unterschrift zu werten ist?

"Für eine Unterschrift muß der Familienname verwendet werden." Darf man die letzten buchstaben weglassen. Aus wieviel Buchstaben muß die Unterschrift mindestens bestehen? Ist eine unleserliche Unterschrift (auf der nur die ersten drei Buchstaben zu entziffern sind) wirksam?--84.137.21.94 11:47, 31. Dez 2005 (CET)

Ich würde sagen eine Unterschrift ist eine Unterschrift, wenn sie als solche zu identifizieren ist (also nicht einfach ein Strich oder drei X) ist. Ich würde sagen, das auch eine unleserliche Unterschrift gültig ist. Vergleich: EURO-Banknoten. Die Unterschrift oben links kann auch keiner lesen. Wird aber allgemein als Unterschrift bewertet.

In diesem Sinne: 88.134.58.25 16:38, 17. Mär 2006 (CET)

Würdest du sagen, aber stimmt das auch? Unterschrift schließt die Urkunde räumlich ab darunter. --81.210.140.115 18:11, 6. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Unterschrift unter Vertrag[Quelltext bearbeiten]

Wie ist es grundsätzlich mit den Unterschriften von Vertragspartnern unter dem Vertrag? Da habe ich einmal gehört "Ich entlasse [ich denke mal im Sinne von 'laufenlassen', da ja gerade erst der Arbeitsvertrag geschlossen werden sollte] Sie erst, wenn sie beide Ausfertigungen unterschrieben haben." und später habe ich von einer Führungskraft gehört, dass dann ja alle seine Versicherungsverträge ungültig seien. Reicht es also, wenn jeder Vertragspartner je eine Ausfertigung mit den Unterschriften aller anderen Vertragspartner verwahrt? Oder könnten die anderen dann sagen, es sei ja nicht zum Vertragsschluss gekommen, weil nicht alle Vertragspartner unterschrieben haben (zum Beispiel wäre es denkbar, dass Vertragspartner A die beiden von A unterschriebenen Ausfertigungen an Vertragspartner B geschickt hat und dann hinterher behauptet, er habe vergeblich auf den Vertragsschluss gewartet und die Sache dann in der Annahme, B wolle nicht mehr, auf sich beruhen lassen und sich anderweitig versorgt)? --213.54.86.181 15:03, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Was ist, wenn ein Angestellter ohne "i.A." unterschreibt?[Quelltext bearbeiten]

Wie ist es grundsätzlich mit der Unterschrift eines Angestellten unter offensichtlich dienstlichen Schriftstücken? Hier habe ich einmal von meinem Vorgesetzten bei meiner Arbeitgeberin A gehört, dass ich stets mit "i. A." zu unterschreiben habe, wenn ich nicht persönlich verantwortlich gehalten werden will (hierzu erzählte der dann auch eine Anekdote über einen Einkäufer eines Krankenhauses, der dann plötzlich von dem Chefarzt eröffnet bekam, dass er soeben stolzer Eigentümer eines Röntgenapparates geworden sei). Bei meiner nächsten Arbeitgeberin B fuhr ich dann mit dem "i. A." vor der Unterschrift fort, was mir dann unter Verweis auf die unklare Rechtslage von der schweizer Firmenzentrale in einer eMail untersagt wurde (soweit ich mich erinnere wurde ich auch noch angewiesen, in einem sogenannten "Disclaimer" mich selbst mit der vollen Verantwortung für mein Schreiben zu belasten und meine Arbeitgeberin von jeglicher Verantwortung freizustellen), so dass ich fortan gar nicht mehr unterschrieb. In beiden Firmen war ich in ähnlicher Position angestellt und hatte diverse Kontakte zu anderen Firmen (teilweise innerhalb derselben Firmengruppe). Hier wäre es wohl besonders wichtig zu erfahren, ob man denn nun tatsächlich persönlich verantwortlich sein kann, wenn man ohne "i. A." unterschreibt. --213.54.86.181 15:03, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten

>>>> Wenn man ohne i.A. unterschreibt und lediglich ein Angestellter ist, so handelt man im Sinne "Geschäftsführung ohne Auftrag" und die Willenserklärung ist schwebend unwirksam. Soll heißen, dass der Geschäftsführer deiner Handlung nachträglich noch zustimmen muss. Tut er dies nicht, so muss der Angestellte dem Geschäftspartner ggf. Schadensersatz leisten.

Lenz / Schmidt; Elektronische Signatur – eine Analogie zur eigenhändigen Unterschrift? Fachbuch, Oktober 2004


Funktioniert der nur bei mir nicht? Fwin 22:35, 23. Jul 2006 (CEST)

Unterschriften bei Geschäftsbriefen[Quelltext bearbeiten]

Die hierarchisch höher stehende Person setzt die Unterschrift an die linke Seite, die rangniedere Person unterschreibt rechts.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.111.53.98 (DiskussionBeiträge) 14:47, 22. Jan. 2007)

Hab’ mich närrisch gesucht nach »Linksunterzeichner« und Ähnlichem (pol. korrekter wohl »Linksunterzeichnende«). Kann das nicht vorne im Artikel gebracht werden bitte! Das Web ist voll von dergl. Fragen. – Fritz Jörn (Diskussion) 10:54, 30. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Funktionen von Unterschriften[Quelltext bearbeiten]

Welche Funktionen hat eine Unterschrift ? Es werden regelmässig 5-7 Funktionen genannt: - Abschlussfunktion – Perpetuierungsfunktion – Identitätsfunktion – Echtheitsfunktion – Verifikationsfunktion – Beweisfunktion – Warnfunktion

Warum werden diese hier nicht behandelt ? --mueslifix 12:04, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Vollmacht zur Unterschrift[Quelltext bearbeiten]

Angenommen, einer erteile einem anderen eine Vollmacht dazu, eine Überweisung auszufertigen und im Namen des ersten zu unterschreiben. Dies ist nun offenbar keine eigenhändige Unterschrift. Ist sie rechtswirksam? Muss die Vollmacht schriftlich ausgefertigt worden sein? igel+- 20:02, 20. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Unterschriften digitalisieren[Quelltext bearbeiten]

Wer Unterschriftsdaten digitalisiert, möchte in der Regel diese Daten im Zweifelsfall für einen späteren Vergleich heranziehen können. Ein späterer Vergleich ist wiederum nur so gut, wie die Daten, mit denen der Vergleich durchgeführt wird. Für "Best Practice" bei der Unterschriftenerfassung gibt es eine Reihe von qualitativen Kriterien:

Die aufgenommene Unterschrift soll auch nach ihren statischen Bildmerkmalen überprüfbar sein. Daher sollte die Ortsauflösung der Qualität einer digitalisierten Unterschrift von Papier entsprechen. Eine zu klein gewählte Auflösung "verpixelt" das Bild. Aus einem eleganten Strich wird dann plötzlich eine Aneinanderreihung kleiner "Bauklötzchen".

Eine umgehende optische Rückkopplung während des Schreibens muss gewährleistet sein. Nur so unterschreibt man "wie üblich". Wenn die Aufnahme über einen Bildschirm oder ein Tablett stattfindet, muss auf dem Bildschirm umgehend und positionsgenau das Schriftbild zu sehen sein. Je mehr Signale während des Schreibens übermittelt werden, desto mehr Informationen sind auswertbar.

Das Aufnahmesystem soll in der Lage sein, wechselnde Intensitäten des Schreibdrucks zu dokumentieren. Schriftsachverständige sehen in diesem Punkt eines der wichtigsten Merkmale beim klassischen Vergleich von zwei Unterschriften auf Papier, wo das Resultat verschiedener Druckstärken nur mikroskopisch verglichen werden kann.

Eine weitere Möglichkeit, gespeicherte Unterschriften sicherer zu machen, ist die Aufnahme der Schreibgeschwindigkeit in den einzelnen Schriftzügen, sowie der Pausen zwischen den Schriftzügen. Dies kann man technisch lösen, indem man die Fläche, auf der die Unterschrift geleistet wird, mit einer festen Frequenz abtastet und so aus dem räumlichen Abstand zweier Messpunkte die Geschwindigkeit ermittelt.


sorry, aber das ist ein reines HowTo (URV?) -- W!B: 02:48, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Bewandnis Ort und Datum bei Unterschriften[Quelltext bearbeiten]

Das Thema Unterschrift ist bei Wikipedia m. E. noch recht stiefmütterlich behandelt worden.

Es stehen noch folgende Klärungen aus:

- Welche Bedeutung haben Ort und Datum in Bezug auf eine Unterschrift? Müssen diese Angaben mit angegeben sein? Kann auf die Ortsangabe verzichtet werden, wenn z. B. die Adresse mit Ortsangabe versehen ist?

- Bei welchen Dingen kann auf eine Unterschrift verzichtet werden? Z. B. bei Rechnungen ....

In der Hoffnung, hierauf bald Antworten zu finden.

Unterschriften im Fax rechtswirksam?[Quelltext bearbeiten]

Sind Unterschriften im Fax rechtswirksam?

Synonyme für Unterschrift Dass das Wort "Signatur" ein Synonym ist, dürfte klar sein. Wie aber steht es mit der Bezeichnung "Visum" und dem entsprechenden Verb "visieren". Ist da die volle unterschrift oder das Kürzel gemeint?

Lesbar oder nicht lesbar?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sagt "Auf die Lesbarkeit kommt es nicht an, jedoch muss der Schriftzug Andeutungen von Buchstaben erkennen lassen BGH NJW 1987, 1334, OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 946", drei Sätze später jedoch das genaue Gegenteil: "Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an die Lesbarkeit einer Unterschrift".

Was soll denn nun sein?


"signatum" falsch übersetzt[Quelltext bearbeiten]

"signatum" heißt mitnichten "er hat gezeichnet"; das wäre "signavit". "signatum" ist das Partizip Perfekt Passiv zu "signare" und heißt somit "das Gezeichnete" oder "das, was gezeichnet wurde". (nicht signierter Beitrag von 77.2.38.230 (Diskussion | Beiträge) 11:51, 9. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten


Buchstaben in der Unterschrift?[Quelltext bearbeiten]

Ich kenne einige Leute, die machen nur ein paar Kreise und Striche (einer wirklich ausschließlich sone Art Doppelkreis, sogar aufm Perso), die ganz eindeutig keinerlei Bezug auf irgendeinen Buchstaben haben. Soll das heißen dass dessen Unterschriften nie gültig sind? --Kall Mou Dei 10:24, 3. Nov. 2009 (CET)Beantworten


Nach bald 6 Jahren immer noch keine Antwort. Anscheinend könnte dies gültig sein, ob es so ist, das ist eine andere Frage. Selbst bei einem Bescheid vom Jobcenter wird nur ein Zeichen, vermutlich Buchstabe gekritzelt, mehr nicht, scheint rechtens zu sein. --00:28, 3. Jun. 2015 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 2A00:C1E0:0:2:0:0:3:1 (Diskussion | Beiträge))

Unterschrift oben[Quelltext bearbeiten]

Es gab in Deutschland vor einigen jahren den Rechtsstreit, ob eine Unterschrift, die oben auf dem Blatt Papier steht (beispielsweise früer bei Banküberweisungen: oben rechts) die gleiche rechtliche Wirkung hat, wie eine normale Unteschrift, die unten steht. Die Frage wurde vom Gericht bejaht. Zu diesem Kusiosum würde ich mir noch einen kurzen Abschnitt im Artikel wünschen. --Politikaner 17:03, 24. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Bedeutung "gez."[Quelltext bearbeiten]

Die Bedeutung des veralteten Unterschriftszusatzes "gez." ist unzutreffend dargestellt. Wenn der Schreiber Meyer einen Brief, den er für den verantwortlichen Urheber Schulze niedergeschrieben hatte mit "gez. Schulze" unterschrieb, dann ist dies der zutreffende Anwendungsfall der "gez.-Unterschrift". Für die Amateurjuristen: Das ist kein Fall der Urkundenfälschung, weder nach damaligem noch nach heutigem Recht, wenn der rechtliche Urheber (Schulze) mit dieser Verfahrensweise des Meyer einverstanden ist, - oder sie gar angeordnet hat. --84.142.131.33 16:53, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Urteil des BSG, 14 BEg 9/96, SZ vom 06.02.1997[Quelltext bearbeiten]

Schriftsätze die per Telefax an Gerichte gesandt werden, werden inzwischen von fast allen Gerichten anerkannt. Das Bundessozialgericht ging nun noch einen Schritt weiter: Wird ein Schreiben auf dem Computer erstellt und sodann ohne vorherigen Ausdruck über ein Fax-Modem oder eine Fax-Karte an das Gericht übermittelt, ist auch eine eigenhändige Unterschrift technisch nicht möglich und somit auch entbehrlich.

Aus den Absenderangaben muss sich jedoch die Urheberschaft zweifelsfrei ermitteln lassen. Ferner ist ein Hinweis wie etwa "dieser Brief wurde maschinell erstellt" erforderlich.

Urteil des BSG, 14 BEg 9/96, SZ vom 06.02.1997 (nicht signierter Beitrag von 178.8.68.209 (Diskussion) 17:17, 26. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Unterzeichnung wenigstens mit dem Familiennamen[Quelltext bearbeiten]

Der BGH hat entschieden, dass eine Unterschrift unter einem notariellen Vertrag zumindest den Familiennamen wiedergeben muss. Vornamen genügen dazu nicht. Die Aussage, die Lesbarkeit des Vornamens genüge nicht, verschiebt den Akzent der Entscheidung vom 25.10.2002, Aktenzeichen: V ZR 279/01. -- Lapp 16:28, 8. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Überschrift[Quelltext bearbeiten]

Ist eine Unterschrift, die nicht unten, sondern oben steht, rechtsgültig? Bei Unrkunden nicht (finde ich im Artikeltext). Es gab aber schon Entscheidungen dazu, wenn es sich nicht um Dokumente handelt. Ich meine mich zu erinnern, dass für diesen Fall die Rechtsgültigkeit der "oben" stehenden Unterschrift bejaht wurde. --95.33.169.210 19:49, 17. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Druckbuchstaben?[Quelltext bearbeiten]

Hin und wieder sehe ich eine Unterschrift in Druckbuchstaben verlangt. Im Artikel steht dagegen: "Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt. " Da sehe ich bei Druckbuchstaben Probleme mit dem individuellen Schriftzug, der Einmaligkeit und den charakteristischen Merkmalen. Hierzu wäre ein Abschnitt von jemandem mit entsprechendem Wissen gut: Ist das nur meine Einschätzung als Laie? Ist eine Unterschrift in Druckbuchstaben gültig? Darf eine solche verlangt werden? --82.113.122.165 20:12, 21. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Fehlt noch[Quelltext bearbeiten]

Mitzeichnung, "auf Anordnung", "ppa.", Aushänge der Unterschriften der Kassenbeamten bei Behörden in Deutschland mit Parteiverkehr. --77.4.197.69 22:22, 6. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Lehrer[Quelltext bearbeiten]

Wie schaut es mit unterschriebenen Leistungsnachweisen (wie Tests oder Schulaufgaben) aus?

Nach der Korrektur unterschreibt der Lehrer mit seinem offiziellen - von der Schule zugewiesenen - Kürzel.

Wir damit die Arbeit vom Schüler zum Dokument? Und was passiert, wenn nach der Unterschrift Neues auf den Test geschrieben wird, z.B. durch Schüler oder Eltern. Kennt sich jemand damit rechtlich aus? (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.202 (Diskussion) 22:19, 24. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Der Artikel behandelt den Fall eines Handzeichens, das nicht als Unterschrift gilt. Ein Kürzel reicht hier also nicht zur Schriftform. Wenn (vorsätzlich) dieser Leistungsnachweis manipuliert wird, ist auch das Vorhandensein eines Kürzels egal, es handelt sich immer noch um Betrug.
Beachte auch bei Urkunde: Inwieweit ein Mangel in dem unversehrten Bestand einer Urkunde, wie z. B. eine Radierung oder eine Durchstreichung, die Beweiskraft mindert, entscheidet das Gericht nach freier Überzeugung. Beachte auch, dass eine Urkundenfälschung keine Schriftform benötigt, vgl. [1] unter Abschnitt B. Hier kann also mM auch eine Urkundenfälschung vorliegen.
Bitte stelle solle speziellen Fragen nicht auf der Artikeldiskussionsseite, die nur zur Verbesserung des Artikels gedacht ist. Benutze dazu bitte Wikipedia:Auskunft oder bei sehr speziellen Frage (wie wohl dieser) ein dafür geeignetes Forum. --ThE cRaCkEr (Diskussion) 12:20, 25. Feb. 2014 (CET)Beantworten

BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - Az. V ZB 203/14[Quelltext bearbeiten]

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72040&pos=0&anz=1 (nicht signierter Beitrag von 217.254.165.169 (Diskussion) 17:19, 31. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Legitimationsprüfungen[Quelltext bearbeiten]

Legitimationsprüfungen sind rechtlich Prüfungen der Identität. Jedenfalls werden die Prüfungen im Geldwäschegesetz und bei Notaren stets Prüfungen der Identität sein, wie im Artikel richtig dargestellt. Auch die EIDAS VO bezeichnet das als Identität. Legitimation ist rechtlich die Frage, ob eine identifizierte Person zur Vornahme bestimmter Handlungen berechtigt ist, wie etwa Überweisungen von Unternehmenskonten zu veranlassen. Banken nennen das offenbar Legitimation. Der Artikel sollte das deutlich als besonderen Sprachgebrauch bezeichnen und den gesetzlichen Sprachgebrauch ins Zentrum stellen. -- Lapp (Diskussion) 10:24, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Personalausweis und Reisepass sind keine "Legitimationspapiere", sondern Identitätsnachweise (wie im Artikel Personalausweis dargestellt) und bestätigen die Personalien eines Menschen. --Lapp (Diskussion) 11:13, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Absatz Allgemeine Anforderungen an eine Unterschrift (quasi: HausmitBaum ist meine Unterschrift!)

widerspricht dem folgenden Absatz, Anforderungen an die Lesbarkeit: muss als Name erkennbar sein, mindestens müssen Andeutungen von Buchstaben zu erkennen sein - wuerden nicht auch (bei AnalphapethInnen auch nur gezeichnete Dinge akzeptiert?)


Und was tu ich, wen ich an sich zwar lesen und schreiben kann, aber eben - trotz bemuehung - keinen entsprechend les-/sinnvollen Zug machen&-praesentieren koennte?

Ich bin aus/in .at, also:

Österreich[Quelltext bearbeiten]

Ich haette es mit meiner Kraxns wohl nix geschaft. (nicht signierter Beitrag von Gerlindewurst73 (Diskussion | Beiträge) 00:30, 25. Feb. 2022 (CET))Beantworten