Diskussion:VW-Gesetz

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Das VW-Gesetz gibt es nicht! (erl.)[Quelltext bearbeiten]

... zumindest nicht im Internet. Ich habe überall rumgegoogelt und stoße hundertfach auf Seiten in denen über das gesetz geschrieben wird. Besonders auf http://news.google.de. Aber der komplette Wortlaut mit allen Paragraphen ist nirgends vorhanden. Oder hat jemand einen Link? --Suricata 15:46, 14. Okt 2004 (CEST)

Also teilweise wird das Gesetz in der BVerfGE wiedergegeben. Tatsächlich scheint der Wortlaut aber nur in den kostenpflichtigen Diensten Makrolog bzw. juris vorhanden zu sein. --172.179.13.38 22:05, 14. Okt 2004 (CEST)

Im Internet nicht! Habe nach langer Suche das Buch "Der Lange Weg zur Volkswagenstiftung" von Rainer Nicolaysen gefunden. Auf Seite 476 ist die ursprüngliche Fassung des "Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mbH in private Hand" (=VW-Gesetz) zu finden.

Es hat nun doch jemand eingetippt. Ich habe es verlinkt --Suricata 14:07, 7. Nov 2004 (CET)
erledigt - warum sollte auch alles im netz stehen - alte Disk, bei Gelegenheit streichen, über 10 Jahre alt. --Cholo Aleman (Diskussion) 19:12, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]


Wer hat den Weblink zum Text des VW-Gesetzes raus genommen und vor allem wieso?

Es sollte jemand mal dazuschreiben, daß Porsche einen beträchtlichen Anteil der VW-Aktien erworben hat (ich weiß nicht genau einen wie großen) und seine Größe.

Habe mal die allgemein erwarteten Schlussfolgerungen aus dem bald zu erwartenden Urteil des EU-Gerichts eingebaut - und hoffentlich fällt mir keiner mit dem "Glaskugel!"-Argument in den Rücken. -- Kassander der Minoer 17:13, 9. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Zulässigkeit des Gesetzes[Quelltext bearbeiten]

Mich wundert, dass es einer Klage auf EU-Ebene Bedarf um die Unzulässigkeit dieses Gesetzes festzustellen. Um deutschen Aktiengesetz ist in §12 klar geregelt, dass "Mehrstimmrechte unzulässig sind". Die Beschränkung des Stimmrechts eines Aktionärs über 20% bedeutet letztentlich, dass die anderen Aktionäre mehr Stimmrecht genießen als ihre Anteile verbriefen. Dieses würde also ein indirektes Mehrstimmrecht bedeuten, das nach Gesetz unzulässig ist. Sehe ich das richtig oder ist da ein Gedankenfehler drin? Bahnemann 15:05, 31. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wieso erwähnt VW weiterhin der der nach §161 AktG verpflichtenden Entsprechungserklärung nicht die Abweichung von §2.1.2 des DCGK? Diese Abweichung des gegebenen Mehrstimmrechtes müsste doch dort auf jeden Fall genannt werden? Bahnemann 09:34, 7. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Versteh auch nicht warum man dazu die EU brauch und sich Deutschland so strikt dagegen verwehrt. Porsche ist ja kein russischer Oligarch pder arabischer Monarch. Man kann sich aus der EU ja nich rausnehmen wies einem passt. Aber gut ich komm auch aus Ludwigsburg bei Stuttgart und würde es gern sehen wenn Porsche VW übernimmt. Solang Porsche sich gscheit verhält.

Hier merkt eine IP an, dass der Kurztitel nicht mehr VWGmbHÜG, sondern VWAntRÜberfG lautet. --MannMaus 18:39, 16. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Einen amtlichen Kurztitel gibt es nicht. Insofern kann sich jedermann seine eigene Abkürzung ausdenken. --Forevermore 17:30, 26. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Kern des Gesetzes[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe, dass der Kern des Gesetzes die Begrenzung auf Ausübung vom max. 20% der Stimmrechte auf der HAuptversammlung ist. Die Details bleiben im Artike aber völlig verborgen. Insbesondere frage ich mich was bei dieser (fiktiven) Konstellation geschieht:

  • Niedersachsen hält 22% der ausgegebenen Stammaktien
  • Porsche Holding hält 70% der ausgegebenen Stammaktien
  • Der Aktionär C hält die restlichen ausgegebenen Stammaktien, also rund 8%

Wie teilen sich jetzt die Stimmrechte auf? Niedersachsens und Porsches Stimmanteil beträgt dann ja zusammen 40%. Der Aktionär C darf dann wohl gemäß seiner Aktien wohl 8% alle Stimmen ausüben. Wer übt aber die restlichen 52% Stimmrecht aus? Bzw. wenn die niemand ausübt, weil es ja auch keinen weiteren Aktionär gibt, ist es dann so, dass man die insgesamt nach dem VW-Gesetz maximal auszuübenden Stimmen, also insgesamt die gedeckelten 48%, als 100% ansetzt, so dass sich folgende Stimmverhältnisse ergeben:

  • Niedersachsen: eigtl. 22% → gedeckelt: 20% ≈ entsprechen dann 20%/48%=42% aller Stimmen der Hauptversammlung
  • Porsche: 70% → gedeckelt: 20% ≈ entsprechen 42% aller Stimmen der Hauptversammlung
  • Aktionär C: 8% → keine Deckelung ≈ entsprechen 8%/48%=ca. 16% aller Stimmen der Hauptversammlung

Auswirkungen:

  • Porsche hat trotz Mehrheitsanteil an den Stammaktien keine Mehrheit auf einer HV
  • Niedersachsen ist mit deutlich weniger Kapitaleinsatz als Porsche dennoch auf der Hauptversammlung genauso "mächtig" wie Porsche
  • der eigentlich deutlich kleinste Aktionär, nämlich C, erhält auf der HV einen deutlich erhöhten "Stimmrechtsanteil".

Dies sind meine Mutmaßungen wie das funktioniert. Leider wird das im Artikel nicht so detailliert dargestellt. Könnte das bitte jemenad nachtragen? Und wenn dem so ist, wie ich das oben dargestellt habe, wieso gründet nicht Porsche zum Beispiel zwei Beteiligungsgesellschaften, die beide jeweils nur 35 % der Anteile halten? Auswirkung: zusammen würden sie dann über 40% der gedeckelten Stimmrechte, also 40%/68%=ca. 59% der ausübbaren Stimmrechte auf der Hauptversammlung verfügen. Wäre das rechtlich möglich oder untersagt auch dass das VW-Gesetz? Auch dazu steht leider nix im Artikel obwohl das doch recht aktuell ist und sicher keine nur juristische Fachfrage wäre (bin selber ja uahc kein Jurist)...KAnn sich dem jemenad annehmen -- TUBS 14:26, 8. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Zu der Sache, wieso Porsche nicht zwei Beteiligungsgesellschaften gründet: § 134 Abs. 1 S. 3 und 4. Ich denke, dass wird in der Satzung von VW so stehen. Wäre ja auch ein bisschen einfach. Zum Rest wäre eine Antwort wirklich interessant.-- Arma 21:29, 10. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Aktualität?[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, das VW-Gesetz wurde entsprechend angepasst, dass die Kommission keine Bedenken mehr hat. Die besonderen Stimmrechte und die Entsendung sollen doch jetzt in der VW Satzung gergelt sein. --89.182.205.119 18:36, 26. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Mich würde auch interessieren, ob es neue Infos gibt?! Es müsste doch eine Entscheidung getroffen worden sein... (nicht signierter Beitrag von 84.130.195.42 (Diskussion) 12:07, 20. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]

Unenzyklopädische Entgleisung (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Den Aufbau der 1938/39 östlich von Fallersleben errichteten Fabrik finanzierte die DAF teilweise mit dem geraubten Vermögen aus der Zerschlagung der Gewerkschaften 1933.[1] Der staatliche Diebstahl von Gewerkschaftsvermögen und der Einsatz von Zwangsarbeitern bildeten eine finanzielle Grundlage des Konzerns.

Man kann der Auffassung sein, dass die Enteignung der Gewerkschaften rechtswidrig war. Ausdrücke wie "geraubtes Vermögen" und "staatlicher Diebstahl" sind dennoch Polemik und gehören nicht in eine Enzyklopädie. Insbesondere bleibt der Zusammenhang mit dem späteren VW-Gesetz unverständlich. Daher empfehle ich eine diesbezügliche Nachbesserung.-- 80.141.156.22 20:54, 30. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

ist erl, steht nicht mehr drin. - gehört eh zur Geschichte von VW, nicht hierher. --Cholo Aleman (Diskussion) 19:18, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Allgemeingültigkeit von Gesetzen?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es nicht einen juristischen Grundsatz, nachdem Gesetze allgemein gehalten werden müssen, also nicht individuell für einzelne (in diesem Fall juristische) Personen gelten dürfen? Wenn ich da nicht schlicht falsch liege: Inwieweit ist dieses VW-Gesetz mit diesem Grundsatz vereinbar bzw. welche Überlegungen zu diesem Thema sind belegt? Im Artikel sollte etwas dazu stehen, finde ich. —Alfe 00:58, 25. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Ich denke, du liegst falsch. Du meinst das Verbot des Einzelfallgesetzes, das es zwar gibt, das aber das VW-Gesetz nicht betrifft. Das Verbot gilt nämlich nur für Gesetze, die Grundrechte einschränken. Es ergibt sich aus Artikel 19 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.“ --Forevermore 17:29, 26. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Abschnitt "Konflikt mit der EU" (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Konflikt mit der EU" bedarf einer Überarbeitung. Er ist auf dem Stand Ende 2008, also drei Jahre alt. Seitdem ist einiges passiert. --Forevermore 17:20, 26. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

es ist auf Stand 2013 aktualisiert - ich nehme den Baustein raus. --Cholo Aleman (Diskussion) 19:11, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 07:16, 1. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Finanzierung Fabrik[Quelltext bearbeiten]

Gibt es für Quelle 1 auch noch eine unabhängige Quelle?