Diskussion:Verband (Recht)

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Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass die in einigen Beiträgen verwendete Vorlage:Infobox Unternehmen inhaltlich falsch zum Einsatz kommt, weil sie nur für Wirtschaftsunternehmen Anwendung findet. Hier gibt es eine oben verlinkte Vorlage, welche besser Einsatz finden sollte und in alle Verbandsartikel gehört. --JARU Postfach Feedback? 07:54, 24. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Was bedeutet "meist"?[Quelltext bearbeiten]

„Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen (natürliche Personen) oder Körperschaften (juristische Personen) aller Art, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne Organisationsstruktur auf Basis einer Satzung verfügen.“ "Meist" müsste bedeuten, dass es auch Verbände (Recht) gibt, die über keine "feste interne Organisationsstruktur auf Basis einer Satzung verfügen." Welche wären das z. B.?--Katakana-Peter (Diskussion) 09:59, 29. Okt. 2017 (CET)[Beantworten]

Manche Verbände haben keine interne Organisationsstruktur auf Basis einer Satzung, zum Beispiel das Bündnis freie Bildung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:23, 29. Okt. 2017 (CET)[Beantworten]
Zudem ist es so, dass Verbände nicht notwendig an die Rechtsform eines Vereins / eingetragenen Vereins (e.V.) gebunden sind und insofern es auch andere Rechtsformen gibt, diese internen Strukturen auch nicht immer über eine "Satzung" definiert werden müssen. Mithin das "meist" der Fall ist, heißt es nicht, dass das immer der Fall sein muss. Beste Grüße--T Judge (Diskussion) 17:04, 3. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Verstehe ich das richtig: Etwas kann ein Verband sein, obwohl es kein Verein ist. Das leuchtet ein. Kann etwas auch ein Verband im rechtlichen Sinne sein, wenn es überhaupt keine Rechtsform hat? Müsste man hier nicht alle Rechtsformen nennen, die Verbände sein können (Vereine und ?) und auch im Sinne einer differetia specifica erwähnen, welche anderen "Gruppen von Einzelpersonen (natürliche Personen) oder Körperschaften (juristische Personen) aller Art" keine Verbände sind?--Katakana-Peter (Diskussion) 02:46, 4. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Das genus proximum wäre vielleicht Personenvereinigung. Wenn ja, sollte das in der Definition erwähnt und verlinkt werden.--Katakana-Peter (Diskussion) 07:17, 5. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]