Diskussion:Verbrauchsteuer (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Wowo2008 in Abschnitt Überarbeitungshinweis
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[Landesfinanzverwaltung][Quelltext bearbeiten]

Die USt wird nicht deshalb von den Landesfinanzverwaltungen erhoben, weil sie sowohl Aspekte einer Verbrauch- als auch einer Verkehrsteuer hat. Sie wurde auch schon von den Landesfinanzverwaltungen erhoben (im Auftrag des Bundes) als sie noch eine reine Bundes- und damit es rechtstechnisch eine reine Verbrauchsteuer war. Mami 12:02, 22. Aug 2005 (CEST)

Wann war das? --Rollo rueckwaerts 13:27, 14. Apr 2006 (CEST)

Einfuhrumsatzsteuer !!!![Quelltext bearbeiten]

Die Einfuhrumsatzsteuer ist keine Verbrauchsteuer , sondern sie gehört neben den zöllen und Verbrauchssteuern zu den Einfuhrabgaben (nicht signierter Beitrag von Mando81 (Diskussion | Beiträge) 11:44, 23. Sep. 2009 (CEST)) Bundesministerium der Finanzen: EinfuhrumsatzsteuerBeantworten

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http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/E/022__Einfuhrumsatzsteuer.html Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung und eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts. (nicht signierter Beitrag von 217.85.157.61 (Diskussion) 09:34, 10. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Hanebüchener Einstieg[Quelltext bearbeiten]

Laut Artikelversion am 20. Juni 2015 wird eine Verbrauchsteuer als Luxussteuer definiert. Dies ist historisch falsch, weil Verbrauchsteuern früher gerade die einfachen Güter belasteten. Noch Ende des 19. Jahrhunderts war die Salzsteuer wichtigste Einnahme des Reichs. Ich habe versucht, dies zurechtzurücken.--Rommersberg (Diskussion) 18:54, 20. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Überarbeitungshinweis[Quelltext bearbeiten]

Verbrauchsteuer wurde 2005 nach Verbrauchsteuer (Deutschland) verschoben und zehn Jahre später unter Verbrauchssteuer ein neuer Artikel angelegt. Folge: Zwei Schreibweisen und Chaos in Wikidata. @Karsten11: FYI. --Kolja21 (Diskussion) 16:08, 22. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Imho sind beide Schreibweisen zulässig. Ich halte (analog Einkommensteuer) diese Schreibweise für besser. Vorschlag wäre: Verschieben von Verbrauchssteuer nach Verbrauchsteuer und schon passt es.--Karsten11 (Diskussion) 16:18, 22. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Wenn es so einfach wäre, hätte ich den Überarbeitungshinweis nicht gesetzt. Erstens sollte die Einleitung, in der das Wort "Deutschland" nicht vorkommt, mit dem Lemma übereinstimmen, und zweitens sind mit der Veschiebung die widersprüchlichen Angaben unter Verbrauchsteuer (Q159579) vs Verbrauchssteuer (Q4351853) nicht behoben. --Kolja21 (Diskussion) 18:24, 22. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Hallo @Karsten11: & @Kolja21: Der Begriffsinhalt ist für Verbrauchsteuer und Verbrauchssteuer identisch, folglich müssen auch die Lemmata-Inhalte identisch ausfallen. In Deutschland wird im Steuerrecht, in der Amtssprache und in der Finanzwissenschaft traditionell das Fugen-s weggelassen (Aufwandsteuer, Verkehrsteuer; Körperschaftsteuer)<Jürgen Dittmann, Richtiges Deutsch leicht gemacht, 2009, S. 351>, in Österreich und der Schweiz dagegen meist verwendet. Dementsprechend müsste das Lemma etwa „Verbrauchssteuer (Österreich)“ lauten, wohingegen „Verbrauchsteuer“ der D-Artikel wäre. Zur Verwirrung wird allerdings beitragen, dass das BVerfG eine vage Definition der Verbrauchsteuer abgegeben hat, die in der Finanzwissenschaft und Steuerlehre kritisiert wird: „Bei der Verbrauchsteuer handelt es sich im Regelfall um eine indirekte Steuer, die beim Hersteller erhoben wird und auf eine Steuerabwälzung auf den (End-)Verbraucher angelegt ist.“<BVerfGE 145, 171> „Der Typusbegriff der Verbrauchsteuer erfordert zudem den Verbrauch eines Gutes des ständigen Bedarfs, ferner knüpfen Verbrauchsteuern regelmäßig an den Übergang des Verbrauchsgutes aus einem steuerlichen Nexus in den steuerlich nicht gebundenen allgemeinen Wirtschaftsverkehr an.<BVerfGE 145, 171>“. Was Wikidata anbelangt, müssten die entsprechend zugeordnet werden. Verbrauch(s)steuern sind in allen drei Ländern von großer Bedeutung. Da ich momentan mit der Thematik Finanzausgleich und Steuerarten befasst bin, kann ich − nach der Aufwandsteuer − auch die Verbrauch(s)steuern vornehmen; wird noch etwas dauern. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 13:01, 30. Mai 2023 (CEST)Beantworten