Diskussion:Verfassung der Niederlande

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Ziko in Abschnitt Form der Fußnoten
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Review Geistes- und Sozialwissenschaft Jan-Mär 2008[Quelltext bearbeiten]

Vor einer eigenen Weiterarbeit wüsste ich gerne, in welche Richtung der Artikel am besten gehen soll (Staatsrecht, Politisches System, Geschichte, Gesellschaft). Die anderen Artikel über Verfassungen sind recht unterschiedlich. Außerdem sind sicherlich noch eine Menge Schreib- und sonstiger Fehler im Artikel vorhanden.-- Ziko 19:14, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Ziko, habe tatsächlich ein paar Rechtschreibfehler gefunden;-). Doch wichtiger sind vielleicht für den, der so tief in der Materie steckt, Vertändnisprobleme anderer. So ist mir nicht klar geworden, bzw. es fehlen mir ein paar Erläuterungen: 1. „Die Änderung von 1840 trug zum Thronverzicht Wilhelms I. bei“. 2. „Mit der Anerkennung der Freiheit der Kirchenorganisation ebnete die Reform den Weg zur Wiederherstellung der bischöflichen Hierarchie...“, 3. „Ein Gesetz muss schließlich vom König unterschrieben werden, gemeint ist mit König der unantastbare Teil der Regierung.“ - Was ein wenig die Lektüre stört, ist das m. E. allzu häufige, explizite rekurrieren auf die schon in den Anmerkungen genannten Autoren einschlägiger Publikationen.
Zur Frage, in welche Richtung das Ganze laufen soll, da kann Dir wohl niemand wirklich weiterhelfen. Als Historiker wäre vielleicht - mich würde das jedenfalls auch mehr interessieren - eine Entwicklung aus der Geschichte, gern der Sozialgeschichte, als weniger spezielle Perspektive aussichtsreicher, wenn Du entsprechende Resonanz haben möchtest. Eine staatsrechtliche Abhandlung bräuchte vermutlich ein anderes Forum, eine rein politische Deutung wird der Entwicklung der Verfassung wohl nur bedingt gerecht. Für mich ein völlig neues Feld, aber eine interessante Lektüre. --Hans-Jürgen Hübner 15:31, 28. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Danke sehr, ich war mir auch unsicher, wie und wo ich Autoren nennen muss. In der Wikipedia:Redaktion Geschichte gibt es die Neigung dazu, zumindest in der Historischen Einordnung. Ich habe deine Anregungen jetzt großteils eingearbeitet, glaube ich.-- Ziko 17:21, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Seit über drei Wochen kommt keine Reaktion? Ob der Review weiterhin sinnvoll für den Artikel ist?-- Ziko 15:35, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Rechtschreibung: Ich habe einmal Provinzstaten in Provinzstaaten verändert, da ich das für einen Fehler halte (siehe Google-Suche). Das Wort kommt aber im Text noch ein paar mal vor, und deshalb bin ich mir jetzt unsicher, deshalb hier der Hinweis. Grüße, - Lucarelli Katzen? 15:43, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Unsicherheit auch bei mir. Gemeint sind mit "Staten" nicht deutsche Staaten, sondern "Stände", konkret: Ein Parlament. "Provinzstaten" ist also eine Zusammensetzung eines dt. Wortes (Provinz) mit einem niederländischen... Da überleg ich mir noch was. Danke für den Hinweis.-- Ziko 22:58, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Archivierte Lesenswert-Wahl, 10. März 2008[Quelltext bearbeiten]

Nach längerer Review-Zeit, denke ich, dürfte dieser Artikel reif sein. Ich bin gespannt auf eure Reaktionen (Kritik, Verbesserungsvorschläge, Zustimmung). Als Hauptautor Neutral.-- Ziko 12:41, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Pro - Doch einiges sollte m. E. noch geändert, bzw. erläutert werden. Nur in Stichworten:

Der weite Rückgriff in die Geschichte bis ins 16. Jahrhundert ist o.k., bedarf aber einer Hinführung, zumal die Einleitung nur auf 1814/15 verweist. Oder die Einleitung greift ein bisschen weiter zurück.
„wurden die Niederlande noch als ordentlich, sicher und verlässlich betrachtet“ - bezieht sich das auf die Verwaltung? Quelle?
„Patriotenbewegung“ sollte erklärt werden. „eine Batavische Republik“ - gab es noch eine andere, ansonsten „die...“,
„Für das zentralistische System fehlte im Lande jedoch die Erfahrung, und 1801 wurde auf Druck des französischen Ersten Konsuls Napoléon eine neue Staatsregeling eingeführt, die der der Verfassungsentwicklung in Frankreich folgte. Am dazugehörigen Referendum nahmen weniger als zwanzig Prozent der Wahlberechtigten teil, weswegen man die Zuhausegebliebenen kurzerhand als Befürworter rechnete.“ Hat Napoleon sie eingeführt, weil die Erfahrung fehlte? Zusammenhang undeutlich. Wurde die Abstimmung boykottiert?
„Anerkennung dieser Tatsache durch die Niederlande 1839 war eine Verfassungsänderung nötig geworden“ - müsste es nicht heißen „wurde eine...“?
„dass Männer wählen durften, die einem Wahlgesetz zufolge Zeichen der Eignung und des gesellschaftlichen Wohlstandes zeigten. Das eröffnete die Möglichkeit, das Wahlrecht nicht mehr auf einer Censusgrundlage zu gestalten, in der es um das Steueraufkommen eines Mannes ging“ - Betonung etwas unglücklich. Was war die entscheidende Veränderung?
„der Begriff des Ministerpräsidenten eingeführt sowie die Bestimmung, dass er Vorsitzender des Ministerrates (des Kabinetts) ist“ - Wie war das vorher geregelt. Da würde ich stärker „vorher-nachher“ gegenüberstellen.
„Drittens hat der Staatsrat Aufgaben bei der allgemeinen Rechtsprechung. “ - Die vorher genannten Aufgaben sind eher vorschlagender Natur. Was macht der Staatsrat bei Drittens?
Wikilinks, z.B. auf Petitionsrecht, wären nicht schlecht, es sei denn, der zugehörige Artikel erscheint nicht geeignet, was ja vorkommen soll.
Dürfte bei Deiner Sachkenntnis aber alles eine schnelle Sache sein. Gruß --Hans-Jürgen Hübner 14:13, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Pro Ich finde das ist ein toller Artikel, der vor allem für einen letztlich juristischen Sachverhalt ausgesprochen gut und passend bebildert ist. Die Gedankengänge sind klar und verständlich. Suedwester93 14:20, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Danke sehr euch beiden. Ich habe die Ideen von Hans-Jürgen (und bei der Seite selbst) großteils verarbeitet, denke ich.-- Ziko 23:46, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Mmmhm. Ganz ordentlich, aber:

  • Der Weg zur Parlamentarisierung der Exekutive bleibt unklar. Zum einen wäre es sicher hilfreich, darauf hinzuweisen, dass in der Fassung von 1814/15 die Exekutive allein vom Monarchen abhing. Zum anderen lässt ein Satz wie Es dauerte allerdings noch bis 1866/68, bis endgültig nicht mehr der König, sondern de facto die Zweite Kammer die Zusammensetzung des Kabinetts bestimmte. noch einiges an Informationswünschen offen. Wie war das genau geregelt?
  • Des Weiteren wirken internationale Abkommen auf das niederländische Verfassungsrecht ein, wie die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950/53. Auch das EU-Recht ist von großer Bedeutung. Das ist erstens sehr knapp, zweitens unbelegt (auch wenn's richtig ist) und drittens trifft das in dieser Form auf das Verfassungsrecht aller europäischen Staaten einschließlich Großbritanniens zu. Entweder verweits man in so einem Satz darauf, dass der Sachverhalt kein niederländisches Sepzifikum ist, oder (und besser) man legt genauer dar, wie sich das spezifisch in diesem Fall verhält.
  • Der gesamte Abschnitt Einordnung ist nicht belegt und deutlich zu knapp. Und aus dem richtigen Satz Im Vergleich zu Deutschland oder den USA hat die niederländische Verfassung in der nationalen Symbolik eine eher untergeordnete Rolle, obwohl sie durchaus als ein historisch und juristisch bedeutsames Dokument gewürdigt wird. Es wird auch kein Verfassungstag begangen. wäre noch einiges an Honig zu saugen. Der geschilderte Sachverhalt dürfte nämlich damit zusammenhängen, dass die NL-Verfl. keine verfassungsgerichtliche Überprüfung von Gesetzen kennt, was im Artikel ja auch erwähnt wird, aber eben nicht in diesem Zusammenhang. Dagegen ist die Anmerkung zum fehlenden Verfassungstag IMHO überflüssig. Weder in D noch in USA (beides Länder, wo die Verf. ne große Rolle spielt), gibt's den als Feiertag.

Fazit: für lesenswert knappes Pro, mehr (noch) nicht. --SCPS 12:05, 4. Mär. 2008 (CET)Beantworten

OK. Ich werde mich dranmachen. Allerdings ist ein Verfassungstag (siehe in: Nationalfeiertag) international weit verbreitet, und er muss ja nicht unbedingt gesetzlicher Feiertag sein. Aber eine Umformulierung wäre sinnvoll, ja.-- Ziko 15:36, 4. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Neutral Mir fällt auf, dass Einflüsse anderer Verfassungen relativ schmal bis garnicht behandelt werden. Bei einem 1983 eingefügten Grundrechtsteil mit 23 Artikeln würde ich etwa Einflüsse des Grundgesetzes vermuten. Das Verhältnis zu anderen Verfassungen im letzten Abschnitt erscheint mir ein wenig oberflächlig.--Kriddl Disk... 13:25, 6. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Interessant. Direkte Einflüsse werden in der Lit. auch nicht genannt (abgesehen von allgemeinem wie dem parlamentarischen Prinzip). Es wäre aber falsch zu glauben, nur die deutsche Verfassung habe am Anfang einen Grundrechtskatalog und dass es sich daher um einen deutschen Einfluss handeln müsse.-- Ziko 15:41, 6. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Stimmt, aber sie hat a) zwanzig Artikel und b) war sie die erste, die den Grundrechtskatalog nach vorne gestellt hat. Da liegt so ein Verdacht durchaus nahe.--Kriddl Disk... 07:31, 7. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Aber nur, wenn man die französische Verfassungsgeschichte nicht kennt, siehe frz. Verf. v. 1791. - Vielleicht doch ein Pro? :-)-- Ziko 15:05, 7. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Nicht ganz - erstens kein eigener Abschnitt, zweitens ist dem vorgeschaltet was alles abgeschafft ist (z.B. der Adel).--Kriddl Disk... 17:23, 9. Mär. 2008 (CET)Beantworten

pro ausführlich, gut geschrieben und sehr informativ. Die kleinen Sachen über die ich auch stolperte sind oben bereits erwähnt. Gruß --Michail 00:54, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Form der Fußnoten[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe die Fußnoten wieder einfach gemacht. Die Zusammenlegung von Fußnoten ist publizistisch nicht allgemein verbreitet und unnötig, da die WP keine Platzprobleme hat. Außerdem sollten in einem Wiki die Fußnoten wirklich unabhängig voneinander gestaltet sein. --Ziko 00:18, 10. Okt. 2009 (CEST)Beantworten