Diskussion:Vergnügungsteuer (Deutschland)

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Schreibweise?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin von einer anderen Seite auf diesen Artikel gestossen und habe mir die Frage gestellt, wie es nun eigentlich richtig heißt. Vergnügungssteuer oder Vergnügungsteuer. Auf verschiedenen Seiten gibt es nämlich jede Variante.

Bein bin ich auf der Seite vom Bundesministerium der Finanzen gelandet. Dort heißt es ganz offiziell: Vergnügungsteuer. Und wer sollte es besser wissen?!

Ich denke, es sollte eine Seite Vergnügungsteuer (Deutschland) erstellt werden und von dieser Seite aus ein Redirect erfolgen, damit bereits gelinkte Seiten an der richtigen Stelle rauskommen. Die Erklärung zur Vergnügungsteuer selbst müsste dann natürlich auf die entsprechende Seite.

--Steikel 14:13, 11. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Die hier derzeit vorhande Erläuterung sollte eventuell neu geschrieben werden, denn es ist auszugsweise eine Kopie der Internetseite www.bundesfinanzministerium.de - Lexikon: Vergnügungsteuer, auf der ganz unten das Copyright des Bundesministerium der Finanzen steht. Ich bin zwar noch ziemlich neu, aber ich denke nicht, dass das Wiki-Konform ist.

--Steikel 11:12, 17. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Habe aus dem vorhandenen Material einen eigenen Artikel geschrieben -> URV erledigt. --Schwalbe 14:02, 26. Jul 2005 (CEST)
Ich weiß, kommt etwas spät, aber: Danke! :D --Steikel (Diskussion) 18:09, 4. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Ich habe mir erlaubt, den Artikel um die aktuelle Auseinandersetzung um die Automatensteuer aus eigener Erfahrung als Verwaltungsangestellter zu ergänzen, da meiner Meinung nach auch aktuelle Bezüge in ein Lexikon gehören.--85.176.127.26 14:22, 29. Okt 2005 (CEST)

Bin von einer Kinofilmseite hierhergekommen, wo es hieß, daß sich der Filn nur mit Freistellung von der Vergnügungssteuer hätte wirtschaftlich vermarkten lassen.

In welcher Höhe lag denn die Steuer auf Kinoeintrittkarten ungefähr?

Gibt es die immer noch?

14:03, 27. Jul 2006 (CEST)JensMueller

Vergnügungssteuer in anderen Ländern[Quelltext bearbeiten]

Vergnügungsteuer und Vergnügungssteuer enthalten beide nur einen Redirect hier her.

Dabei gibt es so eine Steuer auch in Österreich. Auf alten Fußballeintrittskarten ist z.B: oft der Hinweis "Preis inkl. Vergnügungssteuer und Sportgroschen" zu finden. Heute steht meistens nurmehr "inkl. aller Steuern und Abgaben" drauf, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es die Vergnügungssteuer noch gibt. Soviel ich weiß machen bei Eintrittskarten (zumindestens in Wien) Sportgroschen und Vergnügungssteuer gemeinsam 10% des Nettopreises aus. -MrBurns 00:48, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

URV?[Quelltext bearbeiten]

Der Text:

"Interessant wird auch die Frage bleiben, ob ein "Einarmiger Bandit" künftig vergnügungssteuerpflichtig wird. Der Betrieb dieser Geräte wird nicht, wie die anderen, als gewerbliches Glücksspiel verstanden. Ähnlich wie beim Lotto werden staatliche Konzessionen vergeben. Zusammen mit z. B. dem Betrieb von Roulettesälen wurde hier eine Spielbankabgabe an die Kommunen gezahlt, über die sich allerdings die Länder als Betreiber und die Kommunen ebenfalls gerichtlich streiten."

steht so wortwörtlich im Buch "Abgabenrecht in der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte" von Patrick Ernst Sensburg und Martin Maslaton (ISBN: 9783830512844). Ich glaube nicht, dass das mit den Wiki-Regeln vereinbar ist, mag mich aber auch täuschen, so genau habe ich mich ehrlich gesagt damit nicht beschäftigt, wollte nur darauf hinweisen. --193.102.155.35 08:49, 31. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Erweiterungen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Beitrag etwas erweitert und die Gliederung verfeinert. Der Begriff der Sexsteuer sollte übrigens nicht besser nicht verwandt werden - ich weiß, er klingt spannend, aber tatsächlich wird ja nicht Sex besteuert sonst Prostitution gegen Geld. Der Warnhinweis kann meiner Meinung nach auch entfallen, ich sehr jedenfalls nicht, welche wesentlichen Quellen und Belege hier fehlen sollen...? --LuciusNds (Diskussion) 16:00, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2005 sei auf der Internetseite des BfM gestanden, dass die Vergnügungssteuer ohne Fugen-s geschrieben werde (siehe oben, ersten Beitrag). Sollte es denn gestimmt haben, dann darf unterstellt werden, dass das ein Tippfehler war. Duden, städtische Satzungen zur Erhebung der Vergnügungssteuer, diverse Urteile zur Vergnügungssteuer: In allen Fällen ist das Wort mit Fugen-s geschrieben (bitte Google bemühen). Auf der Seite des BfM gibt es einen Link zu einem Reader „Das System der öffentlichen Haushalte“ (hier), auch in diesem Reader wird Vergnügungssteuer geschrieben. Das Lemma ist für mich in dieser Form schlichtweg eine Falschschreibung. --Horst Gräbner (Diskussion) 20:20, 29. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Ehrlich gesagt, ich habe mich an dieses eine „s“ bis heute nicht gewöhnen können. Und Du hast Recht: Die meisten Satzungen schreiben es inzwischen mit zusätzlichem Fugen-s (wobei die Kommunen sich natürlich meist an Mustersatzungen des Städte- und Gemeindetages halten). Aber es gibt auch Gegenbeispiele:
Und Aufwandsteuer müsste doch eigentlich auch ein Fugen-s bekommen? Bis heute bei WP ohne Redirect.
--Lefschetz (Diskussion) 22:40, 29. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Deutsche Sprache, „irre“ Sprache. Ich habe nochmal nachgelesen:
Duden „Die Grammatik“, 8. Auflage, 2009, S. 715: „Doppelformen mit –steuer als Zweitglied wie Einkommen/s/-, Grunderwerb/s/-, Körperschaft/s/-, Vermögen/s/steuer unterscheiden sich in Bezug auf fachsprachlichen (ohne Fugen-s) und allgemeinen Gebrauch (mit Fugen-s).“
Den vorhergehenden Ausführungen auf S. 714 f zufolge wäre bei diesen vier Wörtern das Fugen-s grundsätzlich nicht zwingend erforderlich, könnte aber verwendet werden. (Das gilt auch für die Aufwandsteuer: Fugen-s nicht erforderlich, kann aber). Dagegen wäre im Wort „Vergnügungsteuer“ das Fugen-s eigentlich erforderlich, da das Erstglied auf –ung endet und diese Endung das Fugen-s erfordert. Fachsprachlich würden jedoch alle „Steuern“ ohne Fugen-s geschrieben. Nun ja, eine Suche in Google-Books bzw. Google-Scholar ergibt für „Vergnügungsteuer“ 3.330 bzw. 159 Ergebnisse, für „Vergnügungssteuer“ 12.800 bzw. 609 Ergebnisse. Wobei ich jedoch nicht nachgeprüft habe, welche dieser Veröffentlichungen tatsächlich juristische Fachpublikationen sind. Bezüglich des Lemmas hier tendiere ich dazu, dass diese Frage von Juristen entschieden werden sollte. --Horst Gräbner (Diskussion) 09:58, 30. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Deutsche Sprache, „irre“ Sprache. Ich habe nochmal nachgelesen. Danke! Einfach super, so macht die Arbeit bei WP einfach immer wieder Spaß. Auf den Unterschied zwischen fachsprachlichem und allgemeinem Gebrauch muss man erst mal kommen.
Da es eine Weiterleitung gibt, können wir offen sein, wie die Antwort der Juristen ist. Jedenfalls ist die Weiterleitung gerechtfertigt, da nur eine Weiterleitung von falschen Schreibweisen in WP nicht erwünscht ist.--Lefschetz (Diskussion) 17:20, 30. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Unglaublich. Dreizehn Jahre später stolper ich wieder über diese Seite... Und finde raus, dass noch Jahre später das Thema ein Thema war. xD
Mein Verweis von damals existiert ja inzwischen nicht mehr. Aber lustigerweise findet man bei dem Verweis von Herrn Gräbner aus 2014 inzwischen ein Dokument von 2015, dass die Vergnügungsteuer auch wieder ohne Fugen-s schreibt. Also auch, wenn es recht gewöhnungsbedürftig ist, scheint es doch korrekt zu sein. --Steikel (Diskussion) 18:09, 4. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Vergnügungsteuer Stuttgart[Quelltext bearbeiten]

Sexsteuer:

Stuttgart hat sich bei der Vergnügungsteuer besonders gründlich hervorgetan: Hier gibt es zu allen vorher genannten Punkten tatsächlich zusätzlich die "Sexsteuer" auf sexuelles Vergnügen auch ohne Prostitution. Die Steuer wird fällig monatlich für Flächen, die der Anbahnung von sexuellem Vergnügen dienen: Also Swingerclubs, Schwulensaunen, Schwulenlokale mit "Darkroom", Schwulenparties mit "Darkroomzonen". Auch Sexkinos und die Darbietungsflächen bei Stripteaseaufführungen. Also auch Einrichtungen, die ausdrücklich nicht Prostitution betreiben. Entweder weil man in Stuttgart besonders reich, besonders bedürftig oder besonders puritanisch oder besonders schwulenfeindlich ist. Außerdem jedes TV Gerät, auf dem erotische Filme gezeigt werden (pro Gerät). Ungerechterweise werden Flächen, die zur Anbahnung von sexuellem Vergnügen von Heteros dienen, (vielleicht jedes Cafe?, jede Bar? jede Disko) nicht extra "Sex" -besteuert. (nicht signierter Beitrag von 46.5.16.121 (Diskussion) 15:41, 12. Jul 2015 (CEST))

Belege[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diesen Baustein herausgenommen, weil der Artikel mittlerweile gut belegt ist.--Rommersberg (Diskussion) 19:21, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Aufkommen[Quelltext bearbeiten]

Das jährliche Aufkommen von 300 Milliarden € wage ich zu bezweifeln, auch wenn aus der angeführten Referenz tatsächlich dieser Wert hervorgeht. Ich vermute eher 300 Millionen €, aber leider kann ich keine Referenz dafür finden. Kann das mal jemand abklären? --Hendric Stattmann (Diskussion) 11:44, 20. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

In der angeführten Quelle steht wörtlich "Im Jahr 2009 betrug das Gesamtaufkommen in Deutschland rund 300 Mio. €." (S. 10). Ich ändere es dementsprechend im Artikel. --Mark (Diskussion) 12:04, 20. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Super, danke! Hendric Stattmann (Diskussion) 15:09, 23. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 21:33, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Liste fehlt[Quelltext bearbeiten]

Es wäre gut, wenn man eine List hätte, welche Kommunen Sexsteuern erheben. Ich fange mal an: Stuttgart (siehe oben) und Oberhausen. --2A01:C23:C016:2900:FC6A:540F:CBD9:EBF4 18:10, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Ist die PRESStitutionssteuer von ca. 7 % Mehrwertsteuer ebenfalls includiert in die Vergnügenssteuer?[Quelltext bearbeiten]

Ich frage nicht grundlos, aber für das Klatschblatt BILDzeitung muss man wie für jede andere Tagespresse ca. 7 % Mehrwertsteuer bezahlen. Hat jemand also Ideen, ob das da inkludiert ist oder nicht? Ich frage nicht grundlos, weil ich keine Fakenews ins Wiki posten möchte. --82.207.238.95 08:49, 2. Feb. 2022 (CET)Beantworten