Diskussion:Verkehrsverbund Oberelbe

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Kleeblatt187 in Abschnitt Anzahl der Tarifzonen
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Anzahl der Tarifzonen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, auf der Internetseite des VVO ([1]) wird zwar auch von 21 Tarifzonen gesprochen, in der Tabelle über dem Text sind jedoch 28 Tarifzonen aufgeführt. Das sind diejenigen, welche aus dem Verbundgebiet herausführen, wo jedoch auch zum VVO-Tarif gefahren werden kann. Ich habe daher im Artikel die Zahl 21 durch 29 ersetzt.
Die zweite Frage ist, ob die Tarifzone wirklich die größte ist und wenn ja, nach welchen Maßstäben? Vom Verkehrsangebot her auf jeden Fall. Aber flächenmäßig? Da erscheint mir die Tarifzone 33 (von Schwepnitz nördlich um Hoyerswerda bis Neustadt (Spree) noch umfangreicher. Aus dem schematischen Tarifzonenplan lassen sich jedoch keine Flächen ableiten. -- Mr. Wissenschaft 09:38, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Die nunmehr 8 Tarifzonen außerhalb des eigentlichen Verbundgebietes sind m.E. über die Jahre sukzessive dazugekommen, m.E. unstrittig. Die 21 Zonen innerhalb des Verbundgebietes scheinen statisch, sind es m.E. aber nicht. Anfänglich gab es mal eine Zone 62, hieß damals m.E. Pretzschendorf, wurde irgendwann aber der Zone 60 (Dippoldiswalde) zugeschlagen. Umgekehrt gab es m.E. die heutige Zone 43 (Gröditz) nicht von Anfang an, sondern wurde mal irgendwann nachträglich entweder aus der Zone 40 (Großenhain) oder 42 (Thiendorf) ausgegliedert. Wann das alles war, bekomme ich jetzt leider nicht mehr zusammen. Grüße, --Kleeblatt187 (Diskussion) 13:46, 19. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Ergänzend meine ich mich zu entsinnen, dass mit Start des Verbundtarifes am 24. Mai 1998 der damalige Landkreis Sächsische Schweiz mit den Tarifzonen 70 bis 73 zwar dabei war, aber nur mit den SPNV-Leistungen. Der straßengebundene ÖPNV im diesem Landkreis kam m.E. erst ein oder zwei Jahre später dazu, nachdem es offenbar weitere Abstimmungen mit dem Landkreis und/oder der dort überwiegend tätigen OVPS gegeben hatte. Der Landkreis war damals jedenfalls irgendwie auffällig. Wertungsfreie Aussage. Mal sehen, ob ich dazu noch etwas zitierfähiges finde. --Kleeblatt187 (Diskussion) 13:55, 19. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Das Problem war folgendes:
Wie richtig von dir ergänzt wurde der am 1.1.1994 in Kraft getretene Zweckverband für den Verkehrsverbund Oberelbe aus Kreisen gebildet, die erheblich kleiner waren, als die nach der Kreisgebietsreform 1994/1996. Damit ergab sich, dass die neuen Kreisgebietsgrenzen nicht mehr identisch waren mit den (territorialen) Grenzen des Zweckverbandsgebietes. Was heute - 2021 und nach der Kreisgebietsreform 2008 - kein Problem mehr ist, war 1994 eines:
  • Die Fusion der (Alt-) Landkreise Riesa und Großenhain war zweckverbandseitig kein Problem, da beide Mitglied waren. Hier ergab sich das Problem auf Unternehmensseite in Großenhain.
  • Die Fusion des Alt-Landkreises Meißen mit dem westlichen Teil des Alt-Landkreises Dresden war kein Problem, da beide Zweckverbandsmitglieder waren.
  • Der Alt-Landkreis Kamenz sollte mit dem Alt-Landkreis Hoyerswerda unter Herauslösung der nunmehr kreisfreien Stadt Hoyerswerda fusionieren. Der Alt-Landkreis Hoyerswerda hatte aber Klage gegen die Kreisreform 1994 eingelegt, mithin entstand die Situation, dass ein Teil des Zweckverbandes innerhalb des neugebildeten Westlausitzkreises und zum Teil außerhalb gelegen hätte. Für diesen Fall gab es aber - 1994 - nur zwei Lösungen: Entweder das/die neue/n Gebilde treten bei (neuer Beitrittsbeschluss) oder das Territorium des Alt-Landkreises scheidet aus dem Zweckverband aus. Mit dem Altkreis Hoyerswerda und der neuen kreisfreien Stadt Hoyerswerda gelang es, eine Art "Vorbehaltsbeschluss" zu erreichen, dass beide, sollte die Klage erfolglos sein, dem Zweckverband beitreten werden. Dies hatte auch Bestand: Noch 1996, praktisch unmittelbar nach der ablehnenden Entscheidung zur Kreisreform, traten beide dem Zweckverband bei.
  • Anders im neugebildeten Landkreis Sächsische Schweiz. Der Alt-Landkreis Pirna war, anders als der Alt-Landkreis Sebnitz, Gründungsmitglied des Zweckverbandes und dachte nicht im entferntesten daran, trotz der Klage des Alt-Landkeises Sebnitz, den Zweckverband zu verlassen. Anders als in Hoyerswerda gelang es nicht, einen ebenso gearteten "Vorbehaltsbeschluss" zu erreichen. Andererseits war inzwischen die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV zu regeln, die der neue Landkreis Sächsische Schweiz durch eine Zweckvereinbarung zu lösen versuchte (EN im Artikel - Landtagsdrucksache) - was jedoch ebenfalls scheiterte. Gelöst wurde dieser juristische Konflikt erst 1997 durch den erneuten Beitrittsbeschluss des (gesamten) Landkreises Sächsische Schweiz, die Befürworter des Verkehrsverbundes hatten zwar gebraucht, sich aber letztlich durchgesetzt.
Da aber erst 1997 das endgültige Verbundgebiet feststand, war dann auch der Verbundtarif erst ab Mai 1998 möglich.
2008 wurden bei der Kreisreform diese Fehler vermieden. Es ist seitdem möglich, dass ein Landkreis vollwertiges Mitglied ist, obwohl nur Teile seines Kreisgebietes im Zweckverband liegen. Im Falle des Zweckverbandes des Verkehrsverbundes Oberelbe ergibt sich darüber hinaus das Kuriosum, dass der Landkreis Bautzen nur etwa die Hälfte des Kreisterritoriums im ZVOE hat (selbst das Uralt-Problem Bischofswerda wurde nie gelöst), aber mit dessen Landrat Michael Harig den Verbandsvorsitzenden stellt.
Offiziell begründet wird dieses Kuriosum m.E.zur Vorbereitung einer Fusion von ZVOE und ZVON, die so wohl nie zustandekommen wird.--Rote4132 (Diskussion) 13:02, 20. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Danke für die Erläuterung der politischen Hintergründe. Mir persönlich ging es tatsächlich nur darum, wenigstens hier auf der Disk. (streng genommen hier im konkreten Diskussionsabschnitt zu den Tarifzonen) mal darauf hinzuweisen, dass es anfänglich in der öffentlichen Wahrnehmung, auch in meiner eigenen Wahrnehmung als Fahrgast, mal die Besonderheit mit der nur teilweisen Anerkennung des Verbundtarifs in vier Tarifzonen, d.h. im genannten Landkreis, gab, eben zeitweilig nur im SPNV. Gründe hin oder her. Zum Glück sind diese Zeiten ja vorbei, zumindest im VVO. Viele Grüße, --Kleeblatt187 (Diskussion) 17:06, 20. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Na ja, bissel flappsig von dir formuliert: Meine Erläuterungen sind verwaltungs- und kommunalrechtlicher Art (was tatsächlich von den meisten vergessen wird) - mit Ausnahme, dass "die Politik" 2008 "gelernt hat". "Politisch" ist das von mir geschriebene alles nicht, sondern ziemlich "technokratisch", nur eben auf Verwaltungsebene(n) verschiedenster Art. Man sollte nicht der "Politik" zuschieben, was dort nicht hingehört: "Verwaltungsschlamassel" ist zu 90% hausgemachtes Problem. Und die 1994/1996 waren genau diese. Sorry, und vG,--Rote4132 (Diskussion) 00:25, 21. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Danke für den Nachtrag. Ich war mit meiner Formulierung unpräzise. Grüße, --Kleeblatt187 (Diskussion) 07:59, 21. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Links[Quelltext bearbeiten]

Schön, wenn der Verkehrsverbund selber an der Seite mitwirkt. Ich weiß aber nicht, ob es gerne gesehen wird, wenn externe Links mitten in den Artikeltext eingebaut werden. Deshalb die Frage: Soll man das so lassen oder die Links wie andere lieber als Einzelnachweise einfügen? --Musikibleuli (Diskussion) 16:24, 24. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo, ich habe die Seite mal etwas überarbeitet. Externe Links im Text sind nicht erwünscht, dafür ist ja die Nutzung der Einzelnachweise vorgesehen. Sofern die meine Änderungen nicht gefallen, bitte entsprechend ändern. Grüße, RoesslerP (Diskussion) 20:29, 24. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Danke, das dacht ich mir schon. Die Sonderverkehrsmittel hab ich mal wieder rein genommen, die werden tatsächlich so genannt Sonderverkehrsmittel.--Musikibleuli (Diskussion) 22:47, 24. Aug. 2016 (CEST)Beantworten