Diskussion:Verleumdung/Archiv/2009

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Deutschland LG & Staatsanwaltschaft in der Bauhausstadt D*****

Im LG & Staatsanwaltschaft in der Bauhausstadt D***** wurde zumindest in einem bekannten Fall Verleumdung folgendermaßen "definiert":

„Wer ... in Beziehung auf einen anderen eine ... Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

{{}} StGB

Wer in diesem wirtschaftlichen und unpolitischen Streitfall (!) auf den originalen Gesetzestext mit "unwahre Tatsache" besteht gilt den Herrschenden als Geisteskrank.

mfg Justizopfer (nicht signierter Beitrag von 78.52.127.242 (Diskussion | Beiträge) 02:30, 19. Apr. 2009 (CEST))

Die Diskussionsseiten sollen dazu dienen den Artikel zu verbessern, nicht zur Darstellung eigener Meinungen und Erkenntnisse.---<)kmk(>- 13:58, 19. Jun. 2010 (CEST)
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Frage

Gilt es schon als Verleumdung, wenn ich, geboren in Berlin, als "Bayrischer Milchbauer" beleidigt werde, nur weil meine Eltern aus Bayern kommen, oder ist das nicht relevant genug??

MfG, -- Ferdinand f.f-QBic.de 20:21, 25. Jun. 2009 (CEST)

Die Diskussionsseiten sollen dazu dienen den Artikel zu verbessern. Die Auskunft befindet sich hier.---<)kmk(>- 13:44, 19. Jun. 2010 (CEST)
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Systematik der Ehrverletzungsdelikte: Beleidigung gegenüber Dritten

Verständnisfrage: Wieso handelt es sich um Beleidigung, wenn ich gegenüber einem Dritten eine Ehrverletzung in Form eines Werturteils abgebe? Erfordert es nicht grundsätzlich die Kenntnisnahme des Ehrverletzten? Läuft die Geschichte nicht auf unsicheres Terrain hinaus? (Hörensagen?) Und: Wo steht das eigentlich im Gesetz? --78.50.250.53 01:25, 22. Dez. 2009 (CET)

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Kennst du noch andere Sätze? -- 17:59, 16. Okt. 2010 (CEST)