Diskussion:Vermögensabgabe

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Vermögensabgabe[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

"Die Vermögensabgabe betrug 50 vom Hundert des abgabepflichtigen Vermögens. Die Abgabeschuld war in 120 vierteljährlichen Raten, gerechnet ab 1. April 1949, also bis zum 31. März 1979 zu entrichten. Da eine Verzinsung einberechnet wurde, betrugen die vierteljährlichen Raten

   * 1,5 % für Betriebsvermögen, einschließlich der meisten Betriebsgrundstücke, und sonstiges Vermögen
   * 1,25 % für gemischtgenutzte Grundstücke des Grundvermögens und des Betriebsvermögens bestimmter Grundstücksunternehmen
   * 1 % für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen sowie für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser"

ich hätte gern ein Zahlen-Beispiel; Welcher Vermögenswert wurde bei einer Immobilie zugrundegelegt, wie der Wert ermittelt und wir hoch waren dann tatsächlich die Abgaben -vor allem in Bezug zu durchschnittlichen Einkommen?

Irgendwie erinnert mich das hinsichtlich einer Wertfeststellung an den laufenden Zensus.....

Vielen Dank für die Mühe

MfG

R.G. (nicht signierter Beitrag von 93.212.2.149 (Diskussion) 05:19, 5. Jul 2011 (CEST))

Verschieben nach Vermögensabgabe von 1952[Quelltext bearbeiten]

Vermögensabgabe gab es in vielen Ländern, zu vielen Zeiten, die von 1952 ist eine davon. Daher sollte Vermögensabgabe als allgemeines Lemma freigemacht werden. --93.129.5.76 18:29, 12. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Gib doch bitte mal ein paar Beispiele (mit WP:Belegen) und führe dabei aus warum man das nicht hier unter diesem Lemma darstellen kann. Danke und Grüße --Millbart talk 18:40, 12. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Z.B. das von mir eben verwendete Eurokrise, Staatsverschuldung und privater Reichtum ist ein Beleg. Dort findet sich das Kapitel: Vermögensabgaben – ein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen in Europa. In dem Kapitel findet sich auf Seite 5f. ein historischer Abriss über Vermögensabgaben in Deutschland. Darunter etwa das Reichsnotopfer. Dies Lemma findet sich auch reputablen Nachschlagewerken wie im Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Darüber wird auch in anderen deutschsprachigen von Vermögensabgaben unabhängig von dieser hier beschriebenen deutschen gesprochen. in der Schweiz und in in Österreich. Im Falle der Schweiz ist hier auch ein entsprechender Artikel: Eidgenössische Volksinitiative «für die Einmalige Vermögensabgabe»
Verschiedene Gesetze haben üblicherweise eigene Artikel. So auch verschiedene Gesetze zu Vermögensgabgaben. Entsprechend sollte ein Artikel Vermögensabgabe nicht nur eine spezielle Vermögensabgabe behandeln auch wenn man alle unterschiedlichen Vermögensabgaben in einem Artikel behandeln könnte. --93.129.5.76 19:36, 12. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
ich habe den Text mal angepasst. --93.129.5.76 21:07, 12. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Dass Vermögensabgabe eine allgemeine BEschreibung ist, und die des Lastenausgleichs eine spezielle, zeigen auch über 3000 Verwendungen von Vermögensabgabe vor 1952 in google books, also vor dem Lastenausgleich - ganz abgesehen von den dort genannten Vermögensabgaben in Italien, in der Sowjetunion usw. --93.129.5.76 21:30, 12. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 04:15, 7. Feb. 2016 (CET)Beantworten