Diskussion:Vernichtungslager

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Phi in Abschnitt Zeitpunkt Wannseekonferenz
Zur Navigation springen Zur Suche springen
WICHTIGER HINWEIS: Billigen, Verharmlosen oder Leugnen des Holocaust und anderer NS-Völkermorde ist nach dem Recht mehrerer Staaten, unter anderem dem der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweiz, strafbar; nach dem Recht Deutschlands meist auch dann, wenn die Tat vom Ausland aus begangen wurde. IP-Adressen von Benutzern, die dies betreiben oder unterstützen, werden daher aufgezeichnet, umgehend gesperrt und die Urheber gegebenenfalls angezeigt!
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Vernichtungslager“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Zweiter Absatz, Beleg bei der Definition ergänzen ?[Quelltext bearbeiten]

Im zweiten Absatz heißt es am Ende richtig: Die Benennung von Lagern als Vernichtungslager geschah später in Strafprozessen und in der Geschichtswissenschaft und dient der Beschreibung der Bestimmung. Um den untrennbaren Zusammenhang dieser speziellen Lager mit der Endlösung der Judenfrage hervorzuheben, wird dafür bereits seit mehreren Jahren der Begriff Vernichtungslager verwendet. Es handelt sich also dabei um die nähere Bestimmung der Begriffsdefinition. Allerdings ist diese Definition so leider zeitlich unbestimmt. Eine unnötige begriffliche Unschärfe. Ich fände es gut, wenn hier in einer Fußnote konkret auf die Gerichtsverfahren bzw. Standardwerke der Geschichtswissenschaft verwiesen wird, die so vorgegangen sind. Evtl. muss auf Unterschiede im Sprachgebrauch in der allgemeinen Presse und der Fachliteratur eingegangen werden, weil dies kaum vor 1970 ( ? um eine Jahreszahl überhaupt zu nennen) in der Öffentlich so wahrgenommen wurde. Es sollte an dieser zentralen Stelle im Artikel nicht bei dem impliziten Verweis auf die Literatur an sich bleiben. --seh und, 11:49, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten


Der Begriff "Vernichtungslager" ist im Zusammenhang mit der geplanten und vorsätzlichen Ermordung von Menschen zynisch und diffamierend. Diesen Begriff auf die Ermordung von Menschen anzuwenden, nimmt den Ermordeten noch post mortem die Würde. "Vernichtet" wird Ungeziefer oder Wertloses, nicht mehr Brauchbares. Im Zeichen eines aktuell zunehmenden Rechtsextremismus und Antisemitismus sollten wir mit unserer Sprache achtsam und sensibel umgehen. Mein Lösungsvorschlag wäre, den Begriff "Vernichtungslager" durch den Begriff "Massenmordlager" zu ersetzen, denn die industriell organisierte Ermordung von Menschen sollte eindeutig und klar benannt werden, um unsere Erinnerung wachzuhalten und unser Bewußtsein zu schärfen. (nicht signierter Beitrag von 2003:EE:D706:6847:5924:F518:E3B5:2BFD (Diskussion) 20:51, 2. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Du müsstest zuerst die Geschichtswissenschaft überzeugen, ihr Vokabular zu ändern. (Und zwar weltweit, wie aus den Interwikis hervorgeht.) --Logo 10:45, 3. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Rechtliche Aufarbeitung nach 1945[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse in diesem Artikel eine Darstellung der Versuche zur rechtlichen Aufarbeitung nach 1945. Etwa wie in dem Kapitel Täter im Birkenau-Artikel oder über den Einsatzgruppenprozess.

Zunächst handelt ersterer über die Kommandanten. Dann heißt es: Nur 800 der etwa insgesamt 8.000 in Auschwitz als Wachen etc. eingesetzten SS-Angehörigen wurden .... Eine rechtliche Aufarbeitung erfolgte zunächst in den 13 Nürnberger Prozessen vor dem Internationalen bzw. US-Militärgerichtshof von November 1945 bis 1948 sowie dem polnischen Krakauer Auschwitzprozess von 1947. ... in Deutschland sechs Frankfurter Auschwitzprozesse ... Adolf Eichmann, Irma Grese, Friedrich Hartjenstein, Franz Hößler, Josef Kramer, Otto Moll, Heinrich Schwarz, Johann Schwarzhuber und viele weitere an anderen Orten.

Ein Verweis auf den Artikel NS-Prozesse wäre in meinen Augen allein nicht optimal, weil es darin um eine Vielzahl von verhandelten Tatvorwürfen und nicht vorrangig um die Jurist. Fragen des gemeinsamen Massenmords an Zivilisten geht.

Kennt jemand dazu in der Literatur eine aktualisierte Darstellung? (vgl. Freudiger 2002 oder Boberach, Nachkriegsprozesse, in Benz, Enzykl. des NS, 592ff) --seh und, 16:04, 22. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

„industriell“ bitte ohne den vom Thema weglenkenden Link[Quelltext bearbeiten]

An dem Wort industriell in dem Einleitungssatz „... ab dem Jahr 1941 bis zu ihrer Befreiung durch die Rote Armee der Sowjetunion 1944 und 1945 wurden in diesen Vernichtungslagern mehr als drei Millionen Menschen vor allem durch Gaskammern in einer oft als industriell bezeichneten Form ...“ finde ich die Verlinkung auf den Artikel Industrie deshalb irritierend, weil er komplett aus dem historischen Rahmen des Artikelgegenstands herausführt. Der dortige Artikel (Industrie) kann ja auch gar nicht hierher zum Judenmassenmord zurückverweisen. Es geht hier im Artikel ja nicht um die Einführung von Fließband oder neuen Energieformen bei der Tötung sondern, die zu Recht auch Todesfabriken genannten, KZ rationalisierten aus der Sicht der Nazi-Führung den Mordvorgang und die begleitende Beraubung der aus ganz Europa ankommenden Opfer bis hin zum Nazigold, das einzelne Täter entwendeten oder der Staat als Devisen zur Waffenproduktion nützte. Der Mordvorgang wurde dadurch im Vergleich zu den Gaswagen (einzelne Lkw) oder den Erschießungs-Massakern beschleunigt und berechenbarer gemacht. Der Einsatz der Sonderzüge ergab für sie einen Sonder-Fahrplan neben den Truppen- und Waffentransporten, der auf die Kapazitäten dieser „Fabriken“ ausgerichtet wurde. Also nichts gegen das beschreibende Wort industriell aber bitte keine banale Verlinkung auf einen Artikel, der für diese Wortverbindung nicht vorbereitet ist. --seh und, 19:30, 21. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Problematisch: "Besetztes Belarus"? Oder "besetzte Polen-besetzende weißrussische SSR" (Hitler-Stalin-Pakt)?[Quelltext bearbeiten]

Von "besetztem Belarus" zu sprechen (und auch Belarus zu verlinken), insbesondere ohne einleitende unübersehbare Bemerkungen [gar keine gefunden], scheint mir ziemlich problematisch:

  1. Es konnte genaugenommen gar nicht besetzt werden, da es noch gar nicht existierte (noch am ehesten tolerable).
  2. Es wird ausschließlich von "Belarus" gesprochen, selbst in der Einleitung, wo der Link einmalig wenigstens zu Weißrussische Sozialistische Sowjetrepublik führt.
  3. Wirklich problematisch wird es aber selbst von "besetzter Weißrussicher SSR" zu sprechen, da die betroffen Gebiete (bis auf eine Ausnahme) zu Polen gehörten und bloß ein Jahr zuvor durch die SU besetzt wurden, erstmals und nur ein Jahr als "weißrussisch" reklamiert wurden.

→ Korrigieren/präzisieren! Aber wie optimalerweise? --David Schopenhauer (Diskussion) 09:00, 16. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

PS: Das betrifft natürlich erst recht die Karten! Stichwort: Zweite Polnische Republik --David Schopenhauer (Diskussion) 09:08, 16. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Zeitpunkt Wannseekonferenz[Quelltext bearbeiten]

Im Text heißt es "Zwischen Ende 1941 und Juli 1942 wurden sechs große Vernichtungslager in den im Osten von der Wehrmacht eroberten Gebieten in Betrieb genommen. Sie entstanden nach der Wannseekonferenz mit dem Ziel..." Das macht in der Chronologie keinen Sinn. Die "Wannsee-Konferenz" fand am 20.01.1942 statt. --Cado (Diskussion) 19:11, 7. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Ist raus. Danke für den Hinweis --Φ (Diskussion) 19:15, 7. Mai 2023 (CEST)Beantworten