Diskussion:Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Fmrauch in Abschnitt Relevanz von Referentenentwürfen
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Relevanz von Referentenentwürfen[Quelltext bearbeiten]

Löschanträge missfallen mir prinzipiell, deshalb stelle ich auch keinen. Aber ich habe diesen Eintrag mal den Experten vorgelegt. --Bernd Bergmann (Diskussion) 20:49, 20. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Zu früh für einen Artikel. Niemand hat was dagegen, wenn Artikel über Rechtsquellen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten geschrieben werden. Aber im Stadium eines Referentenentwurfs besteht keine Relevanz. Bitte in den Benutzernamensraum verschieben und dort bearbeiten, bis zum Beschluss. Grüße --h-stt !? 15:09, 21. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Da die Entwürfe zu diesem Gesetz schon einige Jahre alt sind und aktuell auch Fälle in Bremen aufgetreten sind, hat das sehr wohl eine Relevanz. --Fmrauch (Diskussion) 23:23, 22. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Was soll das heißen, dass Fälle in Bremen aufgetreten seien? Was haben diese "Fälle" mit einem Referentenentwurf zu tun? Und Relevanz im Kontext der Wikipedia heißt: "Für eine Enzyklopädie von Bedeutung". Das kann ich beim besten Willen nicht sehen. Bitte verschiebe das in den BNR und warte, ob diese VO tatsächlich erlassen wird. Ansonsten wirst du mit einem Löschantrag rechnen müssen. Und ich geben dem Antrag gute Chancen. Das kann nicht in deinem Interesse sein. Grüße --h-stt !? 15:43, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Der Entwurf zu der Verordnung stammt aus dem Jahre 2014 und geht auf eine Initiative des Landes NRW zurück. Der Referenten-Entwurf stammt aus dem Jahre 2016 - also geht es nicht nur um diesen. --Fmrauch (Diskussion) 18:41, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten