Diskussion:Verpartnerung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Kai.pedia in Abschnitt letzter Satz
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Grammatik[Quelltext bearbeiten]

Der erste Satz ist grammatisch falsch. Auf was bezieht sich bitte das Relativpronomen "die" nach dem Komma? Auf "Verpartnerung"? Dann darf das Verb ja nicht "verwendet" sein. Die Verpartnerung wird doch nicht verwendet, sondern die Bezeichnung "Verpartnerung".

Ich schlage folgende Umarbeitung vor:

Die Bezeichnung "Verpartnerung" beschreibt den Vorgang der Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz[1], die in Deutschland[2] [3] im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen[4], aber auch in der allgemeinen Sprache von nichtstaatlichen Verbänden und Interessengruppen[5] verwendet wird.

oder eben ganz anders:

Verpartnerung ist der Vorgang der Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz[1]. Diese Bezeichnung wird in Deutschland[2] [3] im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen[4], aber auch in der allgemeinen Sprache von nichtstaatlichen Verbänden und Interessengruppen[5] verwendet.

Martin Lehmann (nicht signierter Beitrag von 93.204.75.40 (Diskussion | Beiträge) 11:05, 14. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Redirect[Quelltext bearbeiten]

ein Redirect ist ausreichend; dazu bedarf es keines weiteren Artikels: siehe Eingetragene Partnerschaft GLGerman 19:41, 10. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ein Redirekt reicht nicht aus, da der hier dargestellte Inhalt dort nicht auftaucht. Wenn Du Ihn eingearbeitet hast, können wir weiter sehen. --MfG: --FTH DISK 15:56, 11. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Dort wird dies diskutiert und nicht hier: mache nicht unnötig lauter Artikel auf, die durch RED zu lösen sind, FTH. GLGerman 20:17, 11. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Die Diskussion bei Eingetragene Partnerschaft ist nicht auf dem neuesten Stand. Man sollte besser jeden Artikel bei seinem Lemma diskutieren. Sonst kommt man durch einander.
In der von Dir angeführten Diskussion gibt es keinen Konsens bezüglich eines Redirekts. --Tomate 11:34, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Es gibt bereits den Artikel Partnerschaftsgesetz da bedarf es keines Sonderartikels; zudem besteht Redundanzgefahr. GLGerman 13:10, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Der Artikel Partnerschaftsgesetz behandelt das Recht der Partnerschaft an sich, hier geht es aber um die Eingehung einer Partnerschaft. Redundanzgefahr ist kein Grund, nur Redundanz wäre es. Und dann sollten Sie den Redundanzbaustein setzen statt zu reverten. --MfG: --FTH DISK 15:13, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Lieber FTH meines Erachtens überschneiden sich die beiden Artikel; zudem gibt es bereits die Artikel Hochzeit und Heirat, wo die Eingehung der Lebenspartnerschaft eingearbeitet ist. Daher bedarf es keines weiteren Artikels. GLGerman 04:18, 21. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Sehr geehrter GLGerman, der Artikel Hochzeit ist eine BKL, was Sie genau wissen sollten. Der Artikel Heirat hat seinen Schwerpunkt derzeit bei den ca. 90% der Menschen, die heterosexuell sind, dort ist die Verpartnerung nur unvollständig erklärt, würde bei Einarbeitung auch den Schwerpunkt verschieben, so dass kein NPOV mehr gegeben wäre, sondern eine Überrepräsentation der Homosexualität. Hier ist das gut aufgehoben. Sehen Sie sich dochmal an, wieviel unterschiedliche Schreiber dieses Lemma inzwischen dadurch bestätigt haben, dass sie es verbesserten. --MfG: --FTH DISK 13:09, 21. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Lieber FTH, du kannst dich auch gerne einloggen und brauchst nicht mit IP revertieren. Wir haben bereits Lemma in "Mengen" in diesem Thema und ob es eines weiteren Lemma bedarf, ist doch sehr fraglich. Meines Erachtens reicht ein Redirect. GLGerman 06:02, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Erstens gut dass du jetzt erkannt hast, dass der Begriff Hochzeit eine BKL ist. Dann sind wir schon einen Schritt weiter, FTH.
Zweitens gut dann machen wir einen Artikel aus Verpartnerung, der die Besonderheiten in Deutschland/Schweiz aufzeigt. Halte aber wichtig, dass auf den Artikel Gleichgeschlechtliche Ehe zur Abgrenzung hingewiesen wird. GLGerman 15:19, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Es dürfte zu klären sein, ob auch in der Schweiz der Begriff verwandt wird: siehe Partnerschaftsgesetz GLGerman 15:16, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Gelöschte Quelle[Quelltext bearbeiten]

@Franz: Ich verstehe nicht so ganz, warum Du diese Quelle gelöscht hast. Wenn schon unsere Volksvertreter nicht mal mehr unsere Sprache repräsentieren sollen, wie können sie uns dann überhaupt noch vertreten?

[Zum Gebrauch des Wortes Heirat]:
So Volker Beck und die Grünen im Entwurf eines Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes,
Abschnitt D: „Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte - Die Kosten für die Angleichungen im Steuer-,
Beamten-, Ausbildungsförderungs- und Sozialversicherungsrecht sind
angesichts der derzeit geringen Zahl von Lebenspartnerschaften und der nicht im Detail
bekannten Sozialstruktur dieser Gemeinschaften nicht im Einzelnen abschätzbar, aber eher gering.

Ich gebe zu, die Fußnotenerklärung war nicht so passend. Würdest Du folgende Fußotenerklärung akzeptieren?

So Volker Beck und die Grünen im Entwurf eines Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes.
Im Entwurf werden die Wörter „Heirat-“, „heiraten“ und „verheiraten“ durchweg als Alternative zur Lebenspartnerschaft
verwandt.

Klang[Quelltext bearbeiten]

"Das Wort Heirat wird auch für eine Verpartnerung von solchen Leuten gebraucht, die Anlass haben, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu erwähnen, ohne eine Exklusivität der heterosexuellen Lebensformen betonen zu wollen, um damit ihre Überzeugung von der Gleichwertigkeit hetero- und homosexueller Partnerschaften auszudrücken. Das kann in Medienberichten oder im privaten Sprachgebrauch im Freundeskreis vorkommen." Ich finde das klingt irgendwie recht abwertend in der Formulierung.--Leif (Diskussion) 14:40, 24. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

letzter Satz[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Die Möglichkeit der Verpartnerung wurde in Deutschland mit der Einführung der Ehe für homosexuelle Paare zum 1. Oktober 2017 abgeschafft." steht ganz am Ende des Artikeltextes, erst dieser erklärt aber (wenn man es nicht schon weiß), warum der ganze Text in der Vergangenheitsform geschrieben ist = macht es nicht Sinn, diesen Zusammenhang bereits ziemlich am Anfang zu erwähnen (entweder durch ein - zusätzliches - "von ... bis 2017" oder indem der Satz in die Einleitung umgezogen wird)? --kai.pedia (Disk.) 18:45, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten