Diskussion:Versicherung an Eides statt

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von JensMueller in Abschnitt Affidavit
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Versicherung an Eides statt“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Österreich fehlt[Quelltext bearbeiten]

Auch in Österreich ist die eidesstattliche Erklärung zivil- wie auch strafrechtlich relevant, daher erlaubte ich mir den Baustein deutschlandlastig zu pflanzen und bereits die Artikelstruktur anzupassen, auf das hoffentlich eines schönen Tages ein sachkundiger Autor vorbeikommen und sich die Mühe machen möge. --GUMPi (Diskussion) 22:28, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Christoph Daum Skandal[Quelltext bearbeiten]

Hier gibt es Fälle berühmt gewordener Eidesstattlicher Versicherungen, wie in der Barschel-Affäre im Jahr 1987[4] oder Christoph Daum Skandal 2000.[5]
  • Der Satz ist syntaktisch nicht korrekt: --> besser: im Christoph-Daum-Skandal im Jahr 2000.
  • Aber gibt es den Christoph-Daum-Skandal? oder die -Affäre?
  • Im referenzierten FAZ-Artikel vom 10.12.2000 ist seitens Daum keine EV gegenüber der Öffentlichkeit erkennbar. Wenn er eine EV abgegeben hat, dann bitte eine bessere Quelle angeben.
  • berühmt gewordene EV --> Personen können berühmt sein, aber eine EV? besser: bekannt.

--Voluntario (Diskussion) 10:28, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Die Syntax des Satzes ist bereits korrigiert. Eine Affäre/Skandal gab es, das ist durch den Einzelnachweis im Artikel belegt. Nicht nur Personen können berühmt sein, siehe Beispiele im Duden.
Dein wichtigster Kritikpunkt ist in meinen Augen jedoch der fehlende Beleg für eine von Christoph Daum abgegebene "berühmt gewordene Eidesstattliche Versicherung". Auch ich konnte in der angegebenen Quelle nichts dazu finden. Das Zitat aus dem Einzelnachweis: "Ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe." ist eine bewiesenermaßen falsche Aussage, aber nicht jede öffentliche Äußerung ist automatisch eine Eidesstattliche Versicherung. Auch unter Christoph_Daum #Kokain-Affäre ist kein Hinweis zu finden.
Da nach acht zwanzig Monaten niemand einen Beleg geliefert hat, lösche ich das Beispiel. Die unbelegte Aussage zu entfernen hätte meiner Meinung nach schon früher geschehen sollen, denn sie kann im Kontext des Skandals leicht negativ aufgefaßt werden und würde, falls unwahr, einen Menschen zu Unrecht in ein schlechtes Licht stellen (andere negative Fakten des Skandals unbenommen). Dieses Beispiel einer Eidesstattlichen Versicherung ist hier ohnehin verzichtbar, da es bereits ein anderes Beispiel gibt.
Falls noch Belege nachgeliefert werden, kann der gelöschte Satzteil gerne wieder hergestellt werden.--95.114.62.35 11:58, 28. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Hallo Abecesel, ich habe Deinen Revert zunächst gesichtet, um eine stabile Version herzustellen. Ich weise aber darauf hin, dass die Inhaltsentfernung seit längerem hier angekündigt war. Ich kam über hierhin und habe keine sichere Sachkenntnis über den Daum-Fall. Vielleicht wäre es gut, wenn Du hier noch auf die vorgetragenen Argumente eingehst. --Himbeerbläuling (Diskussion) 12:17, 28. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Der Revert aller meiner drei Bearbeitungen ist nicht in Ordnung, denn die einzige Begründung "unbegründete größere Entfernung des Inhalts" ist offensichtlich falsch. Zum einen waren die ersten beiden Bearbeitungen keine Löschungen, hätten also bestehen bleiben sollen. Jede der Änderungen habe ich begründet, die Löschung sogar ausführlich. Laut Richtlinie ist es noch nicht einmal nötig, den Ausgang einer Diskussion abzuwarten, sondern es sollte sofort gelöscht werden, siehe WP:Belege #Fehlende_Belege:

„Unbelegte Aussagen können und sollten sofort aus einem Artikel entfernt werden, wenn sie Schaden anrichten können (etwa Negatives zu einer noch lebenden Person“

@Himbeerbläuling: Daher bitte sofort meine Änderungen wieder herstellen.--95.114.62.35 12:48, 28. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Ich suchte nach Konsens. Änderungen wurden kurz nach dem letzten Kommentar vorgenommen. Es wird empfohlen, dass Sie warten, während der Diskussionsthread hier ist, und Benachrichtigungen an andere Benutzer senden, da der Thread nicht aktiv ist. abc 12:53, 28. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Hallo Abecesel, ich vermute die Forderung richtet sich in erster Linie an Dich. Deine Antwort verstehe ich sprachlich nicht. Nach meiner Einschätzung ist ein „Es wird empfohlen, dass Sie warten“ bei Biographie-lebender-Personen-Angelegenheiten keine gute Wikipedia-Praxis. Die englische Wikipedia kennt zum Beispiel die Standardformulierung auf Talk-Seiten: „This article must adhere to the biographies of living persons (BLP) policy, even if it is not a biography, because it contains material about living persons. Contentious material about living persons that is unsourced or poorly sourced must be removed immediately from the article and its talk page, especially if potentially libellous. If such material is repeatedly inserted, or if you have other concerns, please report the issue to this noticeboard.“ Hallo IP, nach meiner Wahrnehmung hat Abecesel seinen Revert nicht inhaltlich verteidigt, wenn Du meinst es eilt, habe ich zumindest nichts dagegen, wenn Du den Edit wiederholst. --Himbeerbläuling (Diskussion) 13:18, 28. Mai 2022 (CEST)Beantworten
@Himbeerbläuling: Ich habe, wie von dir angeboten, den Edit wiederholt. An Dich hatte ich mich gewandt, da du den Revert von Abecesel gesichtet hattest. Ich bin deshalb davon ausgegangen, daß Du den Revert für gerechtfertigt hältst und zudem als einziger von uns dreien die Rechte hast, eine neue Version des Artikels zu sichten, eine vorherige Diskussion mit Dir also in jedem Fall unumgänglich ist.
@Abecesel: Da Du noch nicht so lange bei Wikipedia dabei bist, hast Du vermutlich nicht bemerkt, daß Du nicht nur die Löschung von Christoph Daum sondern gleichzeitig auch zwei Verbesserungen des Artikels verworfen hast. Etwas schlechtes über eine lebende Person in einem Wikipedia-Artikel zu schreiben ist immer eine kritische Sache. Es ist wichtig, daß es auch stimmt. Daß Christoph Daum Drogen genommen und die Öffentlichkeit darüber belogen hat, ist unstrittig und stand in vielen Zeitungen u.ä. Deshalb steht das auch in seinem Wikipedia-Artikel samt Quellenangaben. Daß er auch Meineid geleistet hat (wie hier nahegelegt) ist ein weiterer schwerer Vorwurf. Das können wir nur stehen lassen, wenn wir uns sicher sind, daß es wirklich stimmt. Dafür reicht keine persönliche Erinnerung an die Ereignisse, sondern es muß in einer glaubwürdigen Quelle stehen, damit jeder prüfen kann, daß wir uns das nicht nur ausgedacht haben, siehe WP:Belege.
Grundsätzlich bin ich nicht dafür, Inhalte leichtfertig zu löschen, aber ich habe sicherlich eine halbe Stunde im Internet gesucht und nichts zu einem Meineid von ihm gefunden. Wenn Du eine alte Zeitung, Gerichtsdokument o.ä. auftreiben kannst, wo das steht, kannst Du meinetwegen gerne das zweite Beispiel wieder hier nennen (unter Angabe Deiner Quelle). So aber ist es besser, den Halbsatz herauszunehmen, als möglicherweise eine (in diesem Punkt) unschuldige Person im Artikel fälschlicherweise zu bezichtigen (bzw. diesbezügliche Andeutungen zu machen).--95.114.62.35 14:54, 28. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Nach Lektüre und Recherche: IP 95.114.62.35 und zuvor Voluntario (er sei hiermit gepingt) haben Recht, in der FAZ-Quelle steht nichts von eidesstattlicher Versicherung oder Versicherung an Eides statt, andere Quellen kenne ich nicht. Den Einbringer der Behauptung können wir wohl nicht mehr ansprechen, es war ein IP-Edit von Anfang Juli 2020. Wegen dieser Sachlage bin ich jetzt auch für: Behauptetes Beispiel Daum raus. Ich habe nun die Herausnahme positiv gesichtet. --Himbeerbläuling (Diskussion) 15:00, 28. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Ja danke, dass das nun so seinen Abschluss gefunden hat. --Voluntario (Diskussion) 16:13, 28. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Affidavit[Quelltext bearbeiten]

"Im juristischen Schriftverkehr wird für eine EV auch der Begriff Affidavit verwendet."

In was für juristischem Schriftverkehr? In beispielsweise einer Klageschrift habe ich dergleichen noch nie gelesen.

Ich würde für diese Aussage ehrlich gesagt einen Beleg erwarten. --JensMueller (Diskussion) 22:21, 23. Apr. 2023 (CEST)Beantworten