Diskussion:Versicherungswert

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Quazgar in Abschnitt Erster Satz
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Verfahren der Wertermittlung[Quelltext bearbeiten]

Wie ermittelt man denn den Wert von 1914 für ein heute errichtetes Gebäude, wenn 1914 die technischen Möglichkeiten für die Errichtung in der heutigen Form gar nicht bestanden bzw. bestimmte Formen von Energieversorgung, Brandschutz, Gebäudeelektronik etc. noch gar nicht erfunden waren? -- 141.15.31.1 16:39, 21. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Erster Satz[Quelltext bearbeiten]

Entschuldigung, aber der erste Satz dient momentan nicht unbedingt dazu, Leute auf die Seite zu locken: "Als Versicherungswert gilt, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat, § 88 VVG Deutschland.". Ich bekomme es leider momentan nicht hübscher, aber mag ihn jemand etwas menschenlesbarer formulieren? Vielleicht in Richtung des erstes Satzes vom 1. Unterthema. --Quazgar (Diskussion) 17:16, 11. Mär. 2018 (CET)Beantworten