Diskussion:Versteckte Kamera

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lektor w in Abschnitt versteckte Kamera allgemein
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Versteckte Kamera“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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falsche Verlinkung[Quelltext bearbeiten]

Wer links die englische Version lesen möchte, landet beim Artikel "Candid Camera". Die Show ist lediglich ein Beispiel für das Genre, besser wäre Verlinkung auf den Artikel en:Hidden camera -- 88.71.66.198 10:53, 29. Jun. 2009 (CEST) erledigtErledigtBeantworten

Schmierereien mit Nahrungsmitteln?[Quelltext bearbeiten]

was haben nahrungsmittel bitte mit "schmierereien" und zerstörung zu tun? (nicht signierter Beitrag von 88.73.77.123 (Diskussion | Beiträge) 22:33, 7. Jul 2009 (CEST))

Ja, das klingt seltsam. Evtl. irgendein Bezug zum Hungern in der Kriegszeit. Könnte ausgebaut oder entfernt werden.
Wenn die Leute sich nach dem Krieg einen Ranz anfraßen und mit Herzinfarkt umkippen ist das OK, aber Essen vernichten ging nicht... Tobias Claren (Diskussion) 17:32, 30. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Ich habe aus verschiedenen Gründen dieses Detail und insgesamt zweieinhalb Sätze in dem Absatz gelöscht. Mit fünf Edits, um jeweils Argumente im Kommentar angeben zu können, beginnend mit diesem Edit. --Lektor w (Diskussion) 14:13, 19. Apr. 2018 (CEST) erledigtErledigtBeantworten

versteckte Kamera allgemein[Quelltext bearbeiten]

Investigative Fernsehberichte werden auch häufig mit versteckter Kamera gedreht. -- ESFP 01:54, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Steht im Artikel. Lektor w (Diskussion) 03:57, 20. Apr. 2018 (CEST) erledigtErledigtBeantworten

Opfer eingeweiht[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte man noch ergänzen, dass bei den gängigen Formate auch die (vermeintlichen) Opfer eingeweiht sind, eine Rolle zu spielen haben und alles durchgeskriptet ist. Es gibt da auch nicht eine versteckte Kamera, sondern wird ganz offen gefilmt. (nicht signierter Beitrag von 213.47.31.166 (Diskussion) 19:40, 30. Okt. 2014 (CET))Beantworten

Das ist ein Mythos. "Verstehen Sie Spaß?" soll über Jahrzehnte gefälscht gewesen sein?
Es mag evtl. kleine Formate geben, in denen man auf der Straße Schauspieler "zufällig" hineingeraten lässt, ähnlich wie Zauberer die Eingeweihte im Publikum haben. Tobias Claren (Diskussion) 17:34, 30. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Richtig, nicht bei Verstehen Sie Spaß?, aber bei vielen „ähnlichen“ Sendungen.
Unter den Beispielen für Sendungen mit versteckter Kamera wird bisher im Text Die Comedy-Falle erwähnt. Unter Diskussion:Die Comedy-Falle haben zahlreiche Diskutanten gesagt, die Videos in dieser Sendung seien wahrscheinlich – oder mit Sicherheit – nur inszeniert und nicht mit versteckter Kamera aufgenommen („alles Fake“). Ich kenne die Sendung nicht, aber offenbar ist schon Die Comedy-Falle ein Zweifelsfall.
Außerdem stand im Artikel: „Daneben gibt es zahlreiche weitere Sendungen mit ähnlichen Inhalten.“ Ähnliche Inhalte, aber eben in vielen Fällen nicht mit versteckter Kamera aufgenommen, sondern „offen gefilmt“ – die Aussage der IP im ersten Beitrag trifft doch wohl zu. Ich habe deshalb im Sinne der obigen Kritik einen Satz ergänzt. Damit ist auch der Zweifelsfall Die Comedy-Falle einigermaßen abgedeckt, falls es sich dabei um Fake-Videos handeln sollte.
Die andere Möglichkeit wäre: prüfen, auf welche TV-Unterhaltungssendungen das Merkmal versteckte Kamera tatsächlich zutrifft, und nur diese Sendungen als Beispiele im Artikel erwähnen. Da ich mich mit den einzelnen genannten Sendungen nicht auskenne, kann ich dies Möglichkeit nicht umsetzen. --Lektor w (Diskussion) 02:15, 20. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Genauere Informationen was wie erlaubt ist, wäre hier interessant.[Quelltext bearbeiten]

"Belästigung der Allgemeinheit", was wäre das? Leute mit Gülle bespritzen (sehr "Belästigend"), oder reicht schon ein Autoaufkleber, der (oft evtl.) alten obrigkeitshörigen Menschen den Puls hochtreibt, diese sehr sauer macht, aber legal ist? Als Beispiel das Ziat von Dr. Brosa "Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle". Durch ein Gericht (das Brosa freisprach) mit Bezugnahme auf "Soldaten sind Mörder" festgestellt. Und auch Dr. Jur. Rips (Ex-Bürgermeister von Erftstadt) hat es als legal eingestuft, und er WOLLTE es bestraft sehen. Auch die Kriminalpolizei von Kerpen hat, falls sie es versucht hat, keine Vorladung durch den Staatsanwalt in Brühl erhalten...

Oder "ethischen und religiösen Werten". Das ist extrem flexibel... Ich darf ein Schild "Der Gottesglaube ist eine infantile Neurose mit Vaterkomplex (nach Siegmund Freud eine Geistesstörung)" auf ein Rad montieren, und nahe einer Kirche abstellen. Aber darf Ich es filmen?!? Ich würde sagen ja, denn das mit den religiösen Werten sollte maximal etwas auf dem Niveau von "nackt durch die Kirche rennen", oder andere Dinge in der der Kirche betreffen.

Hier wäre Wikipedia mal gefragt einen möglichst fachlichen detaillierten Text zu verfassen. Juristen, Professoren/Wissenschaftler, Erfahrungen und sogar Tricks aus der Branche. Oft wird z.B. mit Ton aufgezeichnet, und behauptet "aus Gedächtnis nachgesprochen... Im Grunde erzählt jemand aus der Branche sogar auf seiner Seite darüber. Mit Ton aufgenommen, wird danach gleich eine Kopie verschlüsselt archiviert (damit bei einer Haussuchung/Beschlagnahme kein Beweis gefunden werden kann), und offiziell eine Kopie ohne Ton archiviert...

Und was soll "ehrverletzende Situationen" sein? Der Spruch mit dem Sammelbecken IST legal. Aber wenn ein Polizist ihn liest, wird es seine Ehre verletzten. Dennoch ist es legal (außer es steht vor einer Polizeidienststelle, dann wird eine beabsichtigte Bezugnahme unterstellt). Aber ist es obwohl es legal ist, nicht erlaubt es bei einem Polizisten zu filmen? Dann wäre es aber erlaubt es bei einem Bürger zu filmen, denn es betrifft ihn nicht. Auch wenn dieser sich einfach darüber aufregt. Andererseits ist das heimliche Filmen von Polizisten inkl. Ton grundsätzlich erlaubt, Polizisten im Dienst Personen der Zeitgeschichte und des öffentlichen Lebens sind.

Sehr interessant ist: "In Fällen, in denen die Aufnahmen nicht in der Öffentlichkeit gemacht werden, kann bereits das Anfertigen nach § 201 und 201a StGB strafbar sein. Sofern die Opfer in eine komische oder peinliche Situation gebracht werden, kann auch dies bereits eine unzulässige Persönlichkeitsrechtsverletzung bis hin zu einer nach § 185 StGB strafbaren Beleidigung sein."

Im Gesetz steht eigentlich nur das "Nichtöffentlich gesprochene Wort". Das hat doch eigentlich nichts mit "Öffentlichkeit" im Sinne von Räumen oder Straßen, Parks etc. zu tun. Daher ist es z.B. KEIN Gesetzesbruch nach 201, wenn man heimlich einen ÖFFENTLICHEN Prozess heimlich aufzeichnet. Aber wenn zwei oder mehr Personen auf der Straße an einem Auto stehen, und sich über einen Aufkleber darauf aufregen ist das "öffentlich", auch wenn keiner in Hörweite ist, der da zuhören kann? Darf man es also trotzdem aufzeichnen (inkl. Ton!), nur weil es "draußen" ist? Oder muss man eine Fremde Person in Hörweite haben, und es wird "öffentlich", und man darf es deshalb heimlich aufzeichnen? Sobald aber die Fremde Person in das Gespräch hinein gezogen wird, darf man nicht mehr Aufzeichnen, weil es wieder "nichtöffentlich" wird?

Und macht es einen Unterschied ob etwas "Spaß" ist, oder "investigativ"? Darf man etwa "investigativ" mehr als "zum Spaß"? Aber was ist mit dem "Sammelbecken"-Zitat auf dem Auto? Das mag als Provokation, als "Spaß" erscheinen. Allerdings dient es auch dazu den Charakter der Menschen zu zeigen. Der Passanten, aber auch der Polizisten. Und da ist man wieder im investigativen Bereich. Im Grunde nicht anders, wie die Tests auf Nothilfe vor versteckter Kamera. Es wird ein Unfall inszeniert, und man schaut wer anhält um zu helfen. Oder eine ähnlich provokante Aktion vor einer Kaserne (öffentliche Straße), um den Charakter der Soldaten zu zeigen. Z.B. könnte jemand rechts anhalten, und hat einen 32"-LCD-Monitor hinten drin. Darauf zu sehen das, was man sieht wenn man bamms schritt abrüstung googlet.

Und vergessen wir nicht, das Magazin Monitor hat heimlich in Bild und Ton den Amtsleiter des Sozial/Ausländer-Amtes von Sömmerda gefilmt, UND es ohne jegliche Unkenntlichmachung in Video und Ton gesendet.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass der Typ keine Strafanzeige erstattet hat. Gab es die (nicht)? Wurde die etwa abgelehnt? Und wenn ja, mit welchem Grund? Wenn das erlaubt ist, dann ist es das nicht nur für die ARD/WDR, sondern für JEDE Privatperson, die es danach bei YouTube hochladen will. Dabei ist es auch egal, ob Amtsleiter, oder ein einzelner übler Sachbearbeiter.

Und wenn man die Passanten die sich nur aufregen, aber über keinerlei Schicksale entscheiden (Amtsleiter, Sachbearbeiter...), nicht unverfremdet zeigen darf, dann sollte es doch zumindest möglich sein diese Aufnahmen ohne Einwilligung (also nicht mal mit Nachfrage) unkenntlich gemacht zu veröffentlichen. Also das Gesicht verfremdet (stark verpixelt, Smiley drüber...), und die Stimme entweder verfremdet, oder "nachgesprochen". Was auch wieder ein Detail wäre, reicht Verfremden aus, denn es wäre echter. Dabei wäre aber auch wieder das weiter oben genannte Problem, was ist "öffentlich". Darf man die Stimmen von Passanten in der "Öffentlichkeit" aufzeichnen, und wann ist es "öffentlich"...

Zu diesen ganzen möglichen Details sollte ein detaillierter Text verfasst werden. Mit Hilfe von Juristen! Allerdings müssen diese Juristen in diesem Fall PRO eingestellt sein, und die Grenzen für die ausloten WOLLEN, die so etwas machen wollen. Denn nur das kann die objektive Grenze sein. Man darf nicht einfach argumentieren "lasst es einfach sein", Wikipedia muss wertfrei sein.Tobias Claren (Diskussion) 17:32, 30. Jun. 2017 (CEST)Beantworten