Diskussion:Vertrag von Maastricht

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Vertrag von Maastricht“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Defizitkriterien[Quelltext bearbeiten]

die Defizitkriterien gelten doch weiterhin (und zwar alle) für die 10 neu beitgetretenen Länder oder nicht? Bei Großbritanien, Schweden und Dänemark mögen das vielleicht anders sein (nicht signierter Beitrag von Odin24 (Diskussion | Beiträge) 01:27, 14. Feb. 2006)


Es waren es vier Defizitkriterien und nicht wie im Artikel angegeben fünf Kriterien, nämlich: "(1) Die Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate, die um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte von der Inflationsrate jener - höchstens 3 - Mitgliedstaaten nach oben abweicht, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.

(2) Eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, ersichtlich daraus, daß keine Entscheidung des Rates nach Art. 104c Abs. 6 EGV vorliegt, wonach in dem betreffenden Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht.

Für die Entscheidung des Rates nach Art. 104c Abs. 6 EGV sind die Vorgaben des Art. 104c Abs. 2 i.V.m. dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit maßgeblich. Diese sehen zwei Kriterien vor: einen Wert zur Beurteilung des öffentlichen Defizits (Defizitkriterium) und einen zur Beurteilung des öffentlichen Schuldenstands (Schuldenstandskriterium). Das Defizitkriterium verlangt, daß das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (BIP) einen Referenzwert von 3% nicht überschreitet, es sei denn, daß - entweder das Verhältnis erheblich und laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts erreicht hat - oder der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und das Verhältnis in der Nähe des Referenzwerts bleibt.

Das Schuldenstandskriterium verlangt, daß das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum BIP den Referenzwert von 60 % nicht überschreitet, es sei denn, daß das Verhältnis hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert annähert.

(3) Die Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaates.

(4) Die Dauerhaftigkeit der von dem betreffenden Mitgliedstaat erreichten Konvergenz, die in einem langfristigen Zinsniveau zum Ausdruck kommt, das um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in jenen - höchstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben." Quelle: BVerfG Beschluß vom 31. März 1998 - 2 BvR 1877/97 und 2 BvR 50/98, erhältlich auf Homepage des BVerfG.

Die Defizitkriterien, insbesondere auch die Inflationsbandbreite, waren also dauerhaft einzuhalten, und zwar hinsichtlich aller Kriterien. Dies geht aus zahlreichen Stellen der oben genannten BVerfG-Entscheidung hervor. Man könnte selbst bei dem Wechselkursmechanismus darüber diskutieren, ob dieser als "als dauerhaft einzuhalten" auszulegen ist. Die nationalen Währungen wie z.B. DM haben ja nicht aufgehört zu bestehen, es gibt also noch Wechselkurse.

Allerdings ist es heute so, daß man einige Kriterien als unbequem und daher nicht als passend empfindet. Äußerungen, z.B. das Inflationskriterium als "nur vorübergehend einzuhalten" anzusehen, sind eine naheliegende Möglichkeit, eine Nichteinhaltung zu rechtfertigen. Dies offenbar voraussehend haben die Beschwerdeführer damals die Verfassungsbeschwerden eingereicht. Die damals eingereichten Beschwerdebegründungen sollte man zur Beweissicherung eigentlich auch irgendwo verlinken.

Man könnte auch darüber nachdenken, ob man die gegen die Währungsunion in der durchgeführten Form erhobenen Bedenken ebenfalls in Wikipedia einstellt. Zahlreiche Bedenken sind in der Zwischenzeit offenbar zu Realität geworden. Ein Grund mehr, diese zu dokumentieren. (--Martin schweiger 09:11, 15. Mär. 2007 (CET))[Beantworten]

Abschnitt Demokratisierung[Quelltext bearbeiten]

Denke der Kommentar zu Bismarck ist überflüssig, zumal ich gerne die Quelle dazu erfahren würde. Dessen ungeachtet wäre dann auch eine Quellenkritik angebracht, ich halte die Aussage nämlich für fragwürdig --Keksmeister 01:34, 8. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich zweifel auch mal an der Gleichsetzung "Saturiertheit" des Deutschen Reiches und Europäischer Gemeinschaft. Bis Quellen kommen, habe ich den Satz erstmal entfernt. --Andreas ?! 10:09, 8. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Vertrag von Nizza[Quelltext bearbeiten]

Servus, hatte die Änderungen revertiert, da eine Suche bei Google ein anderes Datum brachte. Zuerst habe ich mich von dem 2003 irritieren lassen. Allerdings ist das das Datum des Inkrafttretens. Unterzeichnet wurde der Vertrag am 10. März 2001. Also scheint die Infobox falsch zu sein. Gruß, semperor Gibs mir! | pro/contra 10:40, 8. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Hinweis! Ich habe jetzt die Infobox angepasst. Sowohl in Infobox als auch Artikeltext stehen jetzt die Daten aus den Verträgen ("geschehen am..."). Gruß, --Andreas ?! 11:59, 8. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]


Gründerväter[Quelltext bearbeiten]

Die Auflistung der Gründerväter gehört eher in einen Artikel wie "Europäische Union" oder "Europäische Integration" als in den Artikel über den EU-Vertrag, bei dessen Abschluss die Gründerväter bereits alle seit Jahrzehnten tot waren. Abgesehen davon entspricht die Auswahl der vier genannten Gründerväter nicht der Eigendarstellung der EU (vgl. die Auflistung von acht Gründervätern [1]).

Ich plädiere daher dafür, den Satz über die Gründerväter (ungeachtet ihrer Verdienste) aus der Einleitung des Artikels zu streichen bzw. zu verschieben. --Patrick Thalacker 12:09, 28. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nachdem sich kein Widerspruch geregt hat, habe ich die Gründerväter jetzt aus der Einleitung dieses Artikels verbannt. --Patrick Thalacker 12:51, 19. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Unterzeichnung: Europäischer Rat oder Regierungskonferenz?[Quelltext bearbeiten]

Trifft es wirklich zu, dass der Europäische Rat am 7.2.1992 den EUV unterzeichnet hat? Muss es nicht strenggenommen "die Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten" (oder so ähnlich) heißen - auch wenn die jeweiligen Personen identisch sind, ist das soweit ich weiß ein juristischer Unterschied, der sich aus dem Status der EU-Mitgliedsländer als "Herren der Verträge" bzw. aus dem Unterschied zwischen supranationaler und intergovernementaler Ebene ergibt. Die supranationalen Ebene (wie Rat und Europäisches Parlament) können jedenfalls nicht selbst die Vertragsgrundlagen/das Primärrecht ändern. Weiß jemand, inwieweit das auch für die Unterzeichnung relevant ist? Suburbicarius 19:49, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]


Grundsatz-Kritik EU-Reformvertrag ersetzt EU Verfassung[Quelltext bearbeiten]

1. der EU-Reformvertrag ersetzt die EU-Verfassung das steht so drin, und daher sollte sich dieser Artikel damit befassen - tut er aber nicht, jedenfalls bezieht sich dieser Artikel auf Alte Fakten, nicht auf den EU-Reform-Vertrag, der ganz oben als 1. Punkt stehen sollte. Ebenso wird EU-Vertrag damit hierher falsch verlinkt und sollte zu EU Reformvertrag verlinkt werden. Die Artikel bedürfen dringend der Überarbeitung und Anpassung an aktuelle politische Situation.

2. Link: http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/index.htm enthält alle EU-Verträge (nicht signierter Beitrag von 84.252.65.101 (Diskussion) 17:36, 26. Apr. 2008)

bezieht sich dieser Artikel auf Alte Fakten – habe ich nun in der Einleitung erwähnt. Dein Weblink steht bereits im Artikel. -- KaPe 13:18, 12. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nummerierung[Quelltext bearbeiten]

Werden Normen aus dem Vertrag jetzt mit EU oder mit EUV bezeichnet? Das ist etwas verwirrend.--89.182.217.175 11:12, 2. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]


Verträge von Amsterdam, Nizza, Lissabon[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn es ganz unten noch einen Absatz über die "Weitere Entwicklung" gibt, wäre es gut, wenn schon im einleitenden Absatz darauf hingewiesen würde, dass der EU-Vertrag durch die Verträge von Amsterdam und Nizza modifiziert wurde (und sich eine neue Modifizierung, nämlich durch den Vertrag von Lissabon, gerade im Ratifzierungsprozess befindet). Gruß, 141.20.210.158 16:08, 11. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Habe die Anregung aufgegriffen und die genannten Verträge in die Einleitung aufgenommen. -- KaPe 13:18, 12. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Dieser Artikel enthält ganz unten auf der Seite eine rote Flagge mit Hakenkreuz. Könnte dies bitte jemand entfernen.

Weblink zum EU-Vertrag in aktueller Fassung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe zwei Weblinks zum EU-Vertrag nach der LIssbaon-Fassung entfernt, da der Artikel nur den Vertrag in der Fassung von Maastricht behandelt. Die Weblinks zu der konsolidierten Fassung sollten sinnvollerweise unter Vertrag von Lissabon zu finden sein. Grüße, --El Duende 15:58, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

unionsbürgerschaft[Quelltext bearbeiten]

die einwohner der eu länder erhielten auch das petitionsrecht (nicht signierter Beitrag von 93.104.12.199 (Diskussion) 13:14, 12. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Vielen Dank für den Hinweis, ich habe das ergänzt. Wenn du Lust hast, kannst du allerdings solche Änderungen auch einfach selbst machen, indem du oben über dem Artikeltext auf "Bearbeiten" klickst! Grüße,--El Duende 13:55, 12. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das Petitionsrecht taucht jetzt zweimal auf. Einmal bei Unionsbürgerschaft und das anderemal bei Demokratisierung. Vorschlag von mir wäre, das Recht bei Demokratisierung raus zunehmen und es bei Unionsbürgerschaft zu lassen. --Simeon22 01:20, 9. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Habe es jetzt so gemacht, also bei Demokratisierung raus und bei Unionsbürgerschaft gelassen. --Leopardus tigrinus (Diskussion) 19:47, 10. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Maßgebliche Initiative von Kohl/Genscher/Waigel[Quelltext bearbeiten]

Sollte die starke Unterstützung und Förderung des Vetrages durch die deutsche Bundesregierung unter Helmut Kohl nicht genannt werden? --Revilooliver 11:45, 9. Okt. 2011 (CET)[Beantworten]

Mir fehlt eine historische Einordnung. Es gab eine politische Vorgeschichte, die hier auch dargestellt werden sollte, insbesondere in Bezug auf die WWU und die Politische Union. --Bernd Hüttemann (Diskussion) 09:10, 17. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Referendum (1+2) bei den Dänen[Quelltext bearbeiten]

Der Text bei == Einführung == hat ein paar seltsame Links:

Wegen einiger Hindernisse im Ratifizierungsverfahren (Zustimmung der dänischen Bevölkerung erst in einem zweiten Referendum; Verfassungsklage in Deutschland gegen die parlamentarische Zustimmung zum Vertrag) konnte er jedoch erst am 1. November 1993 in Kraft treten. Er bezeichnet sich selbst als „eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“.

Dänen, Bevölkerung!!!, Referendum, Union der [[Volk|Völker]] Europas

Sinnvoller wäre Geschichte Dänemarks, Nachkriegszeit. --Haigst-Mann (Diskussion) 13:19, 22. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Griechenland und die Schuldenkrise[Quelltext bearbeiten]

Diesen Abschnitt am Ende von "Wirtschafts- und Währungsunion" finde ich unpassend in einem Artikel über den Vertrag von Maastricht:

"Die Zinsen in Griechenland und in vielen südlichen EU-Ländern sanken stark; dies verleitete in diesen Ländern Individuen, Unternehmen und auch die Länder selbst, Kredite in viel größerer Höhe als zuvor aufzunehmen (sich also zu verschulden: Staatsverschuldung, Fremdkapital, Privatschulden). 2009 gestand die griechische Regierung, dass das Land jahrelang EU-Statistiken gefälscht hatte, um seine Finanzlage zu beschönigen bzw. zu verschleiern. Die griechische Finanzkrise und die Staatsschuldenkrise im Euroraum wurden sichtbar."

Mit dem Inhalt des Vertrages hat das nur sehr begrenzt etwas zu tun, gleichzeitig sind viele Behauptungen enthalten, die besser belegt werden müssten als mit einem toten Link auf heute.de

Wenn niemand widerspricht wäre ich geneigt, den zitierten Absatz ersatzlos zu streichen.

--Ildottoreverde (Diskussion) 18:32, 24. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt zu deutsch-französischer Vereinbarung[Quelltext bearbeiten]

Warum ist dieser Abschnitt der englischen Version nicht in der deutschen Version?

https://en.wikipedia.org/wiki/Maastricht_Treaty#Franco-German_agreement

Weder Kohl noch Mitterrand kommen im deutschen Text vor. --Voglerr (Diskussion) 01:15, 11. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]