Diskussion:Vertrauensfrage

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Troima in Abschnitt Gründungsväter
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1966: Vertrauensfrage-Ersuchen[Quelltext bearbeiten]

Laut Protokoll der Sitzung wollte die Fraktion CDU/CSU die Debatte darüber nicht zulassen, musste aber nach einer Abstimmungsniederlage (246 für die Niederschlagung, 255 dagegen) dies doch tun. Beschreibt der Text diese Situation wirklich korrekt? --95.90.111.102 18:58, 20. Mär. 2020 (CET)Beantworten

unverständlicher Satz[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Deutschland: Bundesländer" beginnt mit: "Das Misstrauensvotum ist in nahezu allen Landesverfassungen verankert, nur Bayern kennt es nicht. Demgegenüber ist die Vertrauensfrage als formales Instrument nicht so weit verbreitet: Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben sie im Verfassungstext erwähnt. Allen gemeinsam ist, dass die verfassungsrechtlichen Konsequenzen seitens des Ministerpräsidenten oder der Landesregierung enden, sobald der Landtag eine neue Regierung gewählt hat." Den letzten zitierten Satz verstehe ich nicht. Ist allen genannten Bundesländern gemeinsam, dass nach einer verlorenen Vertrauensfrage der Landtag eine neue Regierung wählen darf? Und falls ja, ist das die gemeinte Aussage des zitierten Satzes? (nicht signierter Beitrag von 2003:6:331D:7B05:846:B1AC:1074:A946 (Diskussion) 17:23, 11. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Gründungsväter[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Bundesebene: Deutschland" wird von den Gründungsväter gesprochen. Wer ist hiermit gemeint? Der Parlamentarische Rat hatte ja auch weibliche Mitglieder.

--Troima (Diskussion) 01:09, 21. Okt. 2022 (CEST)Beantworten