Diskussion:Verwaltungsakt

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In der Schweiz heißt der entsprechende Rechtsbegriff Verfügung[Quelltext bearbeiten]

Siehe Andreas Kley, Karen Grossmann: Verwaltungsverfahrensrecht. In: rwi.uzh.ch. 12. Juni 2014, S. 39, abgerufen am 25. April 2021: «Die Verfügung ist ein Hoheitsakt, der sich an den Einzelnen richtet und durch den eine konkreteverwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung verbindlich geregelt wird.» --Pistazienfresser (Diskussion) 02:30, 25. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Siehe auch Art. 5 Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG) --Pistazienfresser (Diskussion) 07:07, 25. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]